Diplomarbeit, 2006
47 Seiten, Note: 1,3
1. „Offene Himmel“ mit IFRS? – Eine Einleitung
2. Start- und Landerechte – Ein Überblick
2.1. Definition von Start- und Landerechten
2.2. Die EU-Verordnung 95/93, Ursprung und Weiterentwicklung
2.3. Erwerbs- und Verlustmöglichkeiten von Start- und Landerechten
3. Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS
3.1. IFRS – Eine Einführung
3.2. Ansatz nach IAS 38 und IAS 20 als immaterielle Zuwendung der öffentlichen Hand
3.3. Zugangsbewertung im Rahmen der Erwerbsarten „Zuteilung“, „Tausch“ und „Unternehmenszusammenschluß“
3.4. Folgebewertung
3.4.1. Anschaffungskosten- versus Neubewertungsmodell
3.4.2. Unterscheidung nach Nutzungsdauer
3.4.3. Planmäßige Abschreibung
3.4.4. Außerplanmäßige Abschreibung
3.4.4.1 Wertminderungsüberprüfung nach IAS 36
3.4.4.2. Bestimmung des Wertminderungsaufwandes
3.4.4.3. Bewertungsproblematik des IAS 36 i.V.m. IAS 38 und IAS 20
3.4.5. Zuschreibungen
3.5. Abgang von Start- und Landerechten
4. Bilanzielle Sorgen über den Wolken – Eine Schlußbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht die bilanzielle Erfassung von Start- und Landerechten bei Fluggesellschaften nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), um aufzuzeigen, wie diese Vermögenswerte korrekt dargestellt werden können, um ein zutreffendes Bild über den Unternehmenswert und die erhaltene öffentliche Unterstützung zu vermitteln.
3.2. Ansatz nach IAS 38 und IAS 20 als immaterielle Zuwendung der öffentlichen Hand
Im Sinne der EU-Verordnung 95/93 berechtigt ein Start- und Landerecht eine Fluggesellschaft, die erforderliche Infrastruktur an einem koordinierten Flughafen für ihren Flugdienst zu einem bestimmten Datum zu nutzen. Dieses Recht ist körperlos bzw. immateriell und kann den Vermögensgegenständen zugeordnet werden.48
Es liegt somit nahe, zur Bilanzierungsfähigkeit dieses Rechtes als erstes die postenspezifischen Kriterien des IAS 38 zu prüfen. Dieser Standard legt quasi als „lex generalis“ die Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten fest.49
IAS 38.8 definiert einen Vermögenswert als eine „Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit von einem Unternehmen beherrscht wird und von der erwartet wird, daß dem Untenehmen durch sie künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt“. Dieses entspricht praktisch der Definition im Rahmenwerk.50 Ferner bestimmt IAS 38.8, daß ein immaterieller Vermögenswert ein „identifizierbarer, nicht-monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz“ ist.
1. „Offene Himmel“ mit IFRS? – Eine Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, wie Fluggesellschaften ihre Zeitnischen bilanzieren müssen, um unternehmenswertrelevante Informationen nach IFRS transparent zu machen.
2. Start- und Landerechte – Ein Überblick: Dieses Kapitel definiert Start- und Landerechte als zeitlich befristete, rechtlich geschützte Zugriffsrechte auf die Flughafeninfrastruktur und erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie Erwerbsmöglichkeiten.
3. Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS: Der Hauptteil analysiert die spezifischen Bilanzierungsvorschriften, insbesondere die Zugangsbewertung unter verschiedenen Erwerbsarten sowie die komplexe Folgebewertung und Wertminderungsprüfung.
4. Bilanzielle Sorgen über den Wolken – Eine Schlußbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass eine effiziente Allokation von Zeitnischen weiterhin erschwert wird und die Bilanzierung nach IFRS trotz des Strebens nach einheitlichen Standards an konzeptionelle Grenzen stößt.
Start- und Landerechte, Zeitnischen, IFRS, IAS 38, IAS 20, IAS 36, Immaterielle Vermögenswerte, Zugangsbewertung, Folgebewertung, Wertminderung, Luftverkehr, Flughafenkapazität, beizulegender Zeitwert, öffentliche Zuwendung, EU-Verordnung 95/93.
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von Start- und Landerechten (sog. Slots) bei Fluggesellschaften unter Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Die zentralen Themen sind die Definition von Zeitnischen, die bilanzielle Einordnung als immaterielle Vermögenswerte, die Bewertung dieser Rechte bei Zugang und im Zeitverlauf sowie die Herausforderungen durch spezifische IFRS-Vorgaben.
Das Ziel ist es, zu untersuchen, wie Fluggesellschaften zugeteilte oder erworbene Start- und Landerechte erfassen müssen, um im Jahresabschluss ein korrektes Bild über den Unternehmenswert und staatliche Unterstützungsleistungen zu vermitteln.
Die Arbeit stützt sich primär auf eine deduktive Analyse der relevanten IFRS-Standards (insb. IAS 38, IAS 20 und IAS 36) in Verbindung mit der fachspezifischen Literatur zum Luftverkehrsmanagement.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Kriterien für den Ansatz als immaterieller Vermögenswert, die Zugangsbewertung bei Zuteilung oder Tausch sowie die komplexen Anforderungen an die Folgebewertung, inklusive planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen.
Wesentliche Begriffe sind Start- und Landerechte, IFRS, Immaterielle Vermögenswerte, beizulegender Zeitwert, Wertminderung und Luftverkehrsregulierung.
Die Bewertung ist schwierig, da für diese Rechte meist kein aktiver Markt existiert und sie häufig kostenlos zugeteilt werden, was die Bestimmung eines verlässlichen "beizulegenden Zeitwerts" erschwert.
Da kein aktiver Markt vorliegt, ist der Ansatz meist zu Anschaffungskosten (oft nahe Null bei kostenloser Zuteilung) oder unter Anwendung von Schätzmodellen vorzunehmen, wobei das Anschaffungskostenmodell in der Praxis bevorzugt wird.
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