Wissenschaftlicher Aufsatz, 2006
50 Seiten
Diese Abhandlung befasst sich mit dem Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad „Diplom-Jurist“. Sie untersucht die Zulässigkeit und Begründetheit einer solchen Klage und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die für die Verleihung des Titels relevant sind.
Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Diskussion um die Reform der Juristenausbildung und die zunehmende Zahl von Juristen, die nach dem ersten Staatsexamen ohne Rechtsreferendariat in der Wirtschaft arbeiten wollen. Die Zulässigkeit einer Klage auf den Hochschulgrad wird im zweiten Kapitel behandelt und die Frage geklärt, ob sich der Anspruch gegen die Hochschule richtet. Im dritten Kapitel wird die Begründetheit der Klage ausführlich beleuchtet. Es werden die verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Argumente im Zusammenhang mit dem Anspruch auf den „Diplom-Juristen“ analysiert, einschließlich des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Grundrechts der Berufsfreiheit und der Notwendigkeit einer Abwägung von Gemeinwohlbelangen.
Hochschulgrad, Diplom-Jurist, Juristenausbildung, Rechtsanspruch, Berufsfreiheit, Gleichheitssatz, Hochschulrahmengesetz, Landesrecht, Ermessensreduzierung, Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit, Vergleichsgruppen, Konkurrenzprobleme, Gemeinwohlbelange.
Die Abhandlung argumentiert, dass ein Rechtsanspruch besteht, und verweist unter anderem auf ein wegweisendes Urteil des OVG Saarlouis aus dem Jahr 2001.
Viele Absolventen möchten direkt als Wirtschaftsjuristen in Unternehmen arbeiten. Ein akademischer Grad ist dort oft marktgängiger als die bloße Bezeichnung des bestandenen Staatsexamens.
Herangezogen werden das Hochschulrahmengesetz (HRG), Landeshochschulgesetze sowie die Grundrechte der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Gleichheitssatz (Art. 3 GG).
Laut OVG Saarlouis ist der Nichterlass einer Diplomierungssatzung rechtswidrig, wenn keine Gemeinwohlbelange von erheblichem Gewicht entgegenstehen.
Die Arbeit untersucht kritisch die Praxis einiger Hochschulen, die Diplomierung ohne zusätzliche Prüfungsleistungen zu ermöglichen, da das erste Staatsexamen bereits eine umfassende Qualifikation darstellt.
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