Wissenschaftlicher Aufsatz, 2006
50 Seiten
Diese Abhandlung befasst sich mit dem Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad „Diplom-Jurist“. Sie untersucht die Zulässigkeit und Begründetheit einer solchen Klage und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die für die Verleihung des Titels relevant sind.
Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Diskussion um die Reform der Juristenausbildung und die zunehmende Zahl von Juristen, die nach dem ersten Staatsexamen ohne Rechtsreferendariat in der Wirtschaft arbeiten wollen. Die Zulässigkeit einer Klage auf den Hochschulgrad wird im zweiten Kapitel behandelt und die Frage geklärt, ob sich der Anspruch gegen die Hochschule richtet. Im dritten Kapitel wird die Begründetheit der Klage ausführlich beleuchtet. Es werden die verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Argumente im Zusammenhang mit dem Anspruch auf den „Diplom-Juristen“ analysiert, einschließlich des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Grundrechts der Berufsfreiheit und der Notwendigkeit einer Abwägung von Gemeinwohlbelangen.
Hochschulgrad, Diplom-Jurist, Juristenausbildung, Rechtsanspruch, Berufsfreiheit, Gleichheitssatz, Hochschulrahmengesetz, Landesrecht, Ermessensreduzierung, Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit, Vergleichsgruppen, Konkurrenzprobleme, Gemeinwohlbelange.
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