Essay, 2005
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Dieser Text stellt die wichtigsten Neuerungen des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) im Bereich des Städtebaurechts vor. Das EAG Bau trat im Jahr 2004 in Kraft und umfasste Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Umweltverträglichkeitsprüfung-Gesetz (UVPG). Der Text beleuchtet die Neuerungen und zeigt, wie sie die Flexibilität des Baurechts erhöhen und dem Zeitgeist Rechnung tragen.
Das neue Städtebaurecht zeichnet sich durch seine Flexibilität aus und berücksichtigt zeitgemäße Nutzungen von Grundstücken. Das EAG Bau führt die Umweltprüfungspflicht für Bauleitpläne ein und beinhaltet eine Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsprinzips. Der Text beleuchtet auch Änderungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung sowie die Möglichkeit der zeitlichen Befristung von Nutzungen. Die Rückbauverpflichtung bei bestimmten Außenbereichsvorhaben und die Revisionsklausel für Flächennutzungspläne werden ebenfalls behandelt.
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich wird durch die Einhaltung der Eigenart der näheren Umgebung und die Berücksichtigung von Fernwirkungen geregelt. Der Text erläutert die Bedeutung der "Einfügen"-Regelung und die Berücksichtigung von bauplanungsrechtlichen Auswirkungen über die Umgebung hinaus. Die Bedeutung von städtebaulicher Vertretbarkeit und die Anwendung der Rechtsprechung des Bundes-Verwaltungsgerichtes zu § 34 Abs. 3 BauGB 1987 werden ebenfalls beleuchtet.
Der Text befasst sich mit den Änderungen im Außenbereichsrecht, wie z. B. der Befreiung von Außenbereichssatzungen von der Genehmigungspflicht. Die Möglichkeit der Aufstellung von "sachlichen Teilflächennutzungsplänen" und die Rückbauverpflichtung bei bestimmten Außenbereichsvorhaben werden ebenfalls erläutert. Die Privilegierung für aus Biomasse erzeugtes Gas und die Möglichkeit der Aussetzung der Frist für die Begünstigung einer bisherigen Nutzung werden ebenfalls erwähnt.
Der Text behandelt die neuen Regelungen zum Stadtumbau und zur Sozialen Stadt. Das EAG Bau führt die Regelungen zu den Stadtumbau-Programmen in §§ 171 a bis 171 d BauGB ein und legt dabei den Fokus auf konsensuale Regelungen. Die Bedeutung des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" und die Änderung bei der Erteilung der Sanierungsgenehmigung werden ebenfalls beleuchtet.
Die zentralen Themen des Textes sind die Neuerungen im Städtebaurecht durch das EAG Bau, die Flexibilisierung des Baurechts, die Umweltprüfungspflicht für Bauleitpläne, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Innen- und Außenbereich sowie die Regelungen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt. Darüber hinaus werden wichtige Rechtsnormen wie das Baugesetzbuch (BauGB), das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Umweltverträglichkeitsprüfung-Gesetz (UVPG) erwähnt.
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