Diplomarbeit, 2002
64 Seiten, Note: 1,3
A. EINLEITUNG
I. PROBLEMSTELLUNG
II. ZIELSETZUNG, AUFBAU UND ABGRENZUNG DER ARBEIT
B. SFAS 141 „BUSINESS COMBINATIONS“
I. GELTUNGSBEREICH VON SFAS 141
II. IDENTIFIKATION DES ERWERBERS
III. ERMITTLUNG DES GOODWILL
C. SFAS 142 „GOODWILL AND OTHER INTANGIBLE ASSETS“
I. AUSGANGSPUNKT DER NEUREGELUNG
II. GELTUNGSBEREICH VON SFAS 142
III. ERSTMALIGE BILANZIERUNG UND BEWERTUNG DES GOODWILL
1. Bildung und Abgrenzung der sog. Reporting Units
2. Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden zu den Reporting Units
3. Verteilung des Gesamt-Goodwill auf die Reporting Units
IV. FOLGEBILANZIERUNG DES GOODWILL
1. Fair Value der Reporting Unit
2. Zeitpunkt des Impairment-Tests
3. Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs mittels Impairment-Test
V. BEISPIEL
1. Ausgangslage
2. Erstmalige Bilanzierung und Bewertung des Goodwill
a) Bildung und Abgrenzung der Reporting Units
b) Zuordnung von Vermögensgegenständen und Schulden zu den Reporting Units und Ermittlung deren Fair Value
c) Verteilung des Gesamt-Goodwill auf die Reporting Units
d) Prüfung der Wertverhältnisse gegenüber dem letzten Test
e) Impairment-Test Erste Stufe
f) Impairment-Test Zweite Stufe
D. OFFENLEGUNGSPFLICHTEN
E. INKRAFTTRETEN UND ÜBERGANGSREGELN
F. KRITISCHE WÜRDIGUNG
I. GOODWILL INTERPRETATION
II. HÖHERE TRANSPARENZ DURCH VERSTÄRKTE OFFENLEGUNGSPFLICHTEN
III. VERMENGUNG VON DERIVATIVEM UND ORIGINÄREM GOODWILL
IV. AUSWIRKUNGEN AUF DIE ERTRAGSLAGE
V. AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERGLEICHBARKEIT VON GESCHÄFTSABSCHLÜSSEN UND KENNZAHLEN
G. ANWENDBARKEIT FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN
H. ZUSAMMENFASSUNG
Die Arbeit analysiert die theoretischen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen der neuen US-GAAP Standards SFAS 141 und SFAS 142 auf die Goodwill-Bilanzierung. Ziel ist es, die konzeptionellen Änderungen, insbesondere den Übergang von der planmäßigen Abschreibung zum "Impairment-Only-Approach", zu untersuchen und die daraus resultierenden bilanzpolitischen Spielräume sowie die Anwendbarkeit für deutsche Unternehmen kritisch zu beleuchten.
III. Ermittlung des Goodwill
Ein im Zuge einer Unternehmensakquisition entstandener (positiver) Goodwill muss nach US-GAAP als Vermögenswert (recognized as an asset referred to as goodwill) bilanziert werden. Dieser Goodwill wurde bislang als konsolidierungstechnische Residualgröße in einer Summe ausgewiesen ohne die enthaltenen Bestandteile oder Werttreiber genauer zu spezifizieren, so dass der ökonomisch gerechtfertigte Gehalt nur selten hinterfragt wurde. Seine Existenz wurde meist pauschal mit künftigen Ertragserwartungen erklärt, die sich aus möglichen Wertbestimmungskomponenten begründeten.
Zukünftig indes sind im Goodwill enthaltene immaterielle Vermögenswerte aus dem Goodwill herauszulösen und gesondert als Other Intangible Asset zu aktivieren, falls sie gemäß bestimmter Kriterien als objektivierbar bzw. separierbar zu qualifizieren sind. Folglich ist der Goodwill möglichst weitgehend in seine Bestandteile aufzusplitten, wodurch nur diejenigen Positionen im Goodwill (Core Goodwill bzw. Goodwill i.e.S.) verbleiben, die nicht einzeln erfasst werden können. Mittels dieser Neuregelung sollen Unternehmen verstärkt dazu gezwungen werden, das oft undurchsichtige Gemenge von identifizierbaren und unidentifizierbaren Vermögensbestandteilen durch den separaten Ausweis aktivierbarer immaterieller Güter zu konkretisieren, was letztendlich auf das US-GAAP Overriding Principle der Fair Presentation abstellt.
A. EINLEITUNG: Problemstellung und Zielsetzung der Untersuchung hinsichtlich der neuen US-GAAP Standards.
B. SFAS 141 „BUSINESS COMBINATIONS“: Erläuterung des Geltungsbereichs sowie der Methoden zur Identifikation von Erwerbern und Ermittlung von Goodwill.
C. SFAS 142 „GOODWILL AND OTHER INTANGIBLE ASSETS“: Detaillierte Darstellung des Impairment-Only-Approach, der Reporting Units sowie der Bewertungsmethoden.
D. OFFENLEGUNGSPFLICHTEN: Überblick über die erweiterten Berichtspflichten für Unternehmen unter den neuen Standards.
E. INKRAFTTRETEN UND ÜBERGANGSREGELN: Zeitplan und formale Vorgaben für die Umstellung der Rechnungslegung.
F. KRITISCHE WÜRDIGUNG: Analyse der konzeptionellen Stärken und Schwächen sowie der bilanzpolitischen Spielräume der neuen Regelungen.
G. ANWENDBARKEIT FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN: Diskussion über die Vereinbarkeit von US-GAAP mit § 292a HGB und den EU-Richtlinien.
H. ZUSAMMENFASSUNG: Fazit der Arbeit und Ausblick auf die Relevanz der Standards für die Unternehmensperformance.
Goodwill, US-GAAP, SFAS 141, SFAS 142, Impairment-Only-Approach, Purchase-Methode, Reporting Units, Fair Value, Immaterielle Vermögenswerte, Bilanzierung, Ertragslage, Unternehmensakquisition, Rechnungslegung, Wertberichtigung, Konzernabschluss
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Neuregelungen der Goodwill-Bilanzierung nach den US-GAAP Standards SFAS 141 und SFAS 142, die einen signifikanten Paradigmenwechsel in der Unternehmensrechnungslegung markieren.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Abschaffung der Pooling-of-Interest-Methode, die Einführung der Purchase-Methode sowie die Implementierung des Impairment-Only-Approach als Ersatz für die planmäßige Goodwill-Abschreibung.
Ziel ist die theoretische Erläuterung der neuen FASB-Regelungen und deren kritische Analyse hinsichtlich entstehender bilanzpolitischer Spielräume sowie deren Anwendbarkeit für deutsche Unternehmen.
Die Arbeit nutzt eine theoretische Fundierung sowie ein detailliertes Fallbeispiel (Akquisition der Y-AG durch die X-AG), um die rechnerische Umsetzung der Impairment-Tests nach SFAS 142 zu illustrieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Standards SFAS 141 und 142, die Bildung von Reporting Units, die Durchführung von zweistufigen Impairment-Tests sowie eine kritische Würdigung der Auswirkungen auf die Ertragslage.
Zentrale Begriffe sind Goodwill, Impairment-Only-Approach, Fair Value, Reporting Units, Purchase-Methode und die Relevanz für deutsche Konzernabschlüsse nach § 292a HGB.
Da der Goodwill nicht mehr planmäßig abgeschrieben wird, steigt das ausgewiesene Eigenkapital und der Gewinn, was Kennzahlen wie die ROI positiv beeinflussen kann, sofern keine außerplanmäßigen Wertberichtigungen notwendig werden.
Die Identifikation des Erwerbers ist entscheidend, um den Goodwill korrekt zu bestimmen und Bilanzierungsspielräume zu nutzen; ein gezieltes Vorgehen kann Abschreibungsbelastungen reduzieren, was die Vergleichbarkeit der Abschlüsse jedoch beeinträchtigen kann.
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