Diplomarbeit, 2001
189 Seiten, Note: Ausgezeichnet
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
1. Die traditionelle Axiologie und ihre Stützen
1.1 Die „Säule der Gottesebenbildlichkeit“ (I)
1.1.1 Die logische Dekonstruktion von Säule I
1.1.2 Die „tierische“ Dekonstruktion von Säule I
1.2 Die „Säule der Vernunft“ (II)
1.2.1 Die logische Dekonstruktion von Säule II
1.2.2 Die „tierische“ Dekonstruktion von Säule II
1.3 Die Säule des „desengagierten Wertesystems“ (III)
1.3.1 Die logische und „tierische“ Dekonstruktion von Säule III
2. Der Bruch mit der traditionellen Axiologie
2.1. Die Theorie(en) von Peter Singer
2.1.1 Exkurs: Das Argument der Ersetzbarkeit oder die Tötungsfrage
2.2 Die Theorie von Jean–Claude Wolf
3. Kapitel 3
3.1 Vorbemerkungen
3.2 Der Begriff der pathozentrischen Rechtstheorie
3.3 Wozu eine pathozentrische Rechtstheorie?
3.4 Wieso eigentlich Eigenrechte?
3.4.1 Gegenüberstellung von Rechtssubjekten und Rechtsobjekten
3.4.2 Einblicke ins geltende österreichische Recht – der rechtliche Deckmantel des Schweigens
3.4.2.1 Das Zivilrecht und § 285 a ABGB als rechtspolitisches Ausrufezeichen oder rechtsdogmatische Sinnlosigkeit
3.4.2.2 Das öffentliche Recht und das Recht gewordene Sprichwort
3.4.2.3 Das Strafrecht mit illustren Beispielen um § 222 StGB
3.5 Argument der „ethischen Spirale“ am Beispiel der Menschenrechte
3.5.1 Der Kreis der Erweiterung: Die Rechte
3.5.2 Der Kreis der Erweiterung: Die Gruppen
3.6 Rechtsdogmatische Argumente
3.6.1 Argument der Interessen
3.6.2 Argument der Gleichheit
3.7 Das rechtspositivistische Argument
3.8 Das Naturrechtsargument
3.9 Das „konsequenter Anthropozentrismus ist im Grunde eigenrechtsbejahend“ Argument
3.10 Umsetzung: Chance oder Fiktion, Praktikabilität oder Untergrabung des Rechts - Bedeutung für Mensch und Tier
3.11 Ein Blick hinter die Tierrechte: weiterführende Theorien
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Notwendigkeit einer neuen ethischen und rechtlichen Berücksichtigung von Tieren zu untermauern und zu diskutieren, ob eine langfristige Entwicklung zum „Tier als Rechtssubjekt“ die einzige vernünftige Konsequenz zur Wahrung universeller Gerechtigkeit darstellt.
Die „tierische“ Dekonstruktion von Säule I
Wenn die Geltung der Doktrin von der Gottesebenbildlichkeit schon infolge der oben genannten Gründe geschwächt erscheint, so verfällt sie weiter, wenn man sie mit den Erkenntnissen einer epochemachenden wissenschaftlichen Theorie konfrontiert. Diese erschütterte die Doktrin so sehr, dass man sich fragen muss, ob sie dieses Beben überstehen wird, ja kann. Dass diese Erschütterung von vielen Vertretern der traditionellen Axiologie bis heute kaum wahrgenommen wird, ändert nichts an der grundsätzlichen Herausforderung und der systematischen Sprengkraft. Diese, das traditionelle Wertegefüge radikal in Frage stellende Lehre, ist die von Charles Darwin formulierte Evolutionstheorie. Ihr Inhalt und ihre Wirkungsgeschichte werden kurz umrissen werden, um dann ihre systematische Bedeutung für Säule I zu erörtern.
Es ist ein Phänomen, dass die moralischen Implikationen auch einhundertfünfzig Jahre nach Entdeckung dieser fundamentalen Gesetzmäßigkeit in der Natur alles andere als einheitlich betrachtet werden. Die Palette der Meinungen reicht von der Ansicht, die Theorie habe keinerlei Relevanz für die Ethik bis hin zu der These, sie sei die Grundlegenste, alle Lebensbereiche neu deutende Theorie der Menschheitsgeschichte. Jean-Claude Wolf bemerkte zurecht, dass ihre Bedeutung entweder unter- oder überschätzt wird.
Die Kernthesen der Evolutionstheorie lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Neue Arten von Lebewesen entstehen durch das Zusammenspiel von zwei Wirkkräften, nämlich einerseits der Variation und andererseits der Selektion. Jede Art setzt in geometrisch ansteigender Form Nachkommen in die Welt, d.h. ihre Zahl übersteigt mit der Zeit zwangsläufig die Zahl der Mitglieder, die in einem gegebenen Umfeld genügend Ressourcen zum Überleben vorfinden. Da nun nicht alle Nachkommen überleben können, entscheiden kleine Variationen in den Körpermaßen, Sinnesleistungen oder kognitiven Fähigkeiten über Leben und Tod. Unter dem Druck des beschränkten Nahrungsangebotes, des begrenzten Raumes und anderer limitierter Ressourcen, überleben diejenigen, welche sich besser als andere Mitglieder an die vorgefundene Lebenswelt adaptieren.
Kapitel 1: Untersucht die historischen und kulturellen Stützen der traditionellen Axiologie, wie die Gottesebenbildlichkeit und das mechanistische Weltbild, und dekonstruiert diese anhand wissenschaftlicher und philosophischer Erkenntnisse.
Kapitel 2: Analysiert alternative tierethische Ansätze, insbesondere die Theorien von Peter Singer und Jean-Claude Wolf, und bewertet deren Beitrag zur Tierrechtsdebatte sowie ihre Schwächen.
Kapitel 3: Erörtert die Möglichkeiten und rechtlichen Herausforderungen einer pathozentrischen Rechtstheorie, die Tieren einen eigenen Rechtsstatus einräumt, und beleuchtet verschiedene rechtstheoretische Argumentationslinien.
Tierrechte, Rechtssubjektivität, Anthropozentrismus, Tierethik, Peter Singer, Jean-Claude Wolf, Pathozentrik, Evolutionstheorie, Rechtsdogmatik, Speziesismus, Moralität, Rechtstheorie, Tierschutz, Grundrechte, Eigenrechte.
Die Arbeit befasst sich mit der ethischen und rechtlichen Stellung von Tieren und hinterfragt kritisch, warum diese in modernen Rechtssystemen meist nur als Rechtsobjekte und nicht als Rechtssubjekte behandelt werden.
Die Untersuchung umfasst die Dekonstruktion überkommener axiologischer Vorstellungen, die Analyse zeitgenössischer tierethischer Theorien sowie eine kritische Bestandsaufnahme der Tierrechtssituation im geltenden österreichischen Recht.
Der Autor verfolgt das Ziel, die These zu untermauern, dass die langfristige Entwicklung zum „Tier als Rechtssubjekt“ eine zwingende Konsequenz für eine gerechtere Rechtsordnung und universelle moralische Fortschritte ist.
Der Autor bedient sich einer interdisziplinären Herangehensweise, die philosophische Ethik, Rechtsdogmatik und Erkenntnisse aus den Natur- sowie den Geisteswissenschaften verknüpft, um tradierte Strukturen zu hinterfragen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der traditionellen menschlichen Selbstüberhöhung (Säulen-Modell), die Auseinandersetzung mit den tierethischen Positionen von Singer und Wolf sowie die Erörterung rechtspolitischer Strategien zur Tierrechtsimplementierung.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Tierrechte, Anthropozentrismus, Speziesismus, pathozentrische Rechtstheorie und Rechtsdogmatik geprägt.
Der Autor stützt sich auf Peter Singers Begriff des Speziesismus, um die moralisch ungerechtfertigte Bevorzugung der eigenen Spezies Mensch gegenüber anderen leidensfähigen Lebewesen aufzuzeigen und als Vorurteil zu entlarven.
Der Autor bewertet diesen Paragraphen als rechtspolitisch inhaltsleer und widersprüchlich, da die Feststellung, dass Tiere „keine Sachen“ seien, durch die nachfolgenden gesetzlichen Einschränkungen praktisch wirkungslos bleibe.
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