Diplomarbeit, 2006
82 Seiten, Note: 1,0
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Einführung
1. Arbitragegerichte und internationale Wirtschaftsschiedsgerichte
1.1 Rechtsgrundlagen und Systeme der Gerichte
1.1.1 Arbitragegerichte
1.1.2 Internationale Wirtschaftschiedsgerichte
1.1.2.1 Ständig tätige Wirtschaftsschiedsgerichte
1.1.2.2 Gelegenheitsschiedsgerichte
2. Zuständigkeit der Gerichte
2.1 Zuständigkeit der Arbitragegerichte
2.1.1 Allgemeine sachliche Zuständigkeit
2.1.2 Örtliche Zuständigkeit
2.1.3 Internationale Zuständigkeit
2.1.4 Ausschließliche internationale Zuständigkeit
2.1.5 Begründung der Zuständigkeit durch Vereinbarung
2.2 Zuständigkeit der internationalen Wirtschaftsschiedsgerichte
2.2.1 Schiedsfähigkeit der Streitigkeiten
2.2.2 Begründung durch Schiedsvereinbarung
2.2.3 Begründung durch rügelose Einlassung
2.2.4 Begründung durch völkerrechtlichen Vertrag
2.3 Wirkung der Schiedsvereinbarung auf das Arbitrageverfahren
Zwischenergebnis
3. Wesentliche Verfahrensmerkmale
3.1 Anwendbares Recht
3.1.1 Arbitragegerichte
3.1.1.1 Prozessuales Recht
3.1.1.2 Materielles Recht
3.1.2 Internationale Wirtschaftsschiedsgerichte
3.1.2.1 Prozessuales Recht
3.1.2.2 Materielles Recht
3.2 Richterwahl und Richterablehnung
3.2.1 Arbitragegerichte
3.2.2 Internationale Wirtschaftsschiedsgerichte
3.2.2.1 Qualifikationsanforderungen an einen Schiedsrichter
3.2.2.2 Bestellungsverfahren
3.2.2.3 Schiedsrichterablehnung
3.3 Sprache des Verfahrens
3.3.1 Arbitragegerichte
3.2.2 Internationale Wirtschaftsschiedsgerichte
3.4 Zugang der Öffentlichkeit
3.4.1 Arbitragegerichte
3.4.2 Internationale Wirtschaftsschiedsgerichte
3.5 Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
3.5.1 Arbitragegerichte
3.5.2 Internationale Wirtschaftsschiedsgerichte
3.6 Kosten des Verfahrens
3.6.1 Verfahren vor Arbitragegerichten
3.6.2 Schiedsverfahren
Zwischenergebnis
4. Gerichtsentscheidungen und Rechtsmittel dagegen
4.1 Arbitragegerichte
4.1.1 Appellation gegen Urteile in der ersten Instanz
4.1.2 Appellation gegen Beschlüsse in der ersten Instanz
4.1.3 Kassation
4.1.4 Überprüfung von Gerichtsentscheidungen im Rahmen der Aufsicht
4.1.5 Wiederaufnahme des Verfahrens
4.2 Schiedssprüche der internationalen Wirtschaftsschiedsgerichte
4.2.1 Aufhebungsklage
4.2.2 Aufhebungsgründe
4.2.2.1 Von dem Antragsteller nachzuweisende Gründe
4.2.2.2 Von Amts wegen zu prüfende Gründe
Zwischenergebnis
5. Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen
5.1 Urteile der Arbitragegerichte
5.1.1 Vollstreckung in Russland
5.1.2 Anerkennung und Vollstreckung außerhalb Russlands
5.2 Schiedssprüche der internationalen Wirtschaftsschiedsgerichte
5.2.1 Anerkennung und Vollstreckung in Russland
5.2.2 Anerkennung und Vollstreckung außerhalb Russlands
Zwischenergebnis
Schlusswort: Praktische Überlegungen bei der Wahl des richtigen Gerichtes
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Analyse und dem Vergleich der gerichtlichen Streitbeilegungsmöglichkeiten im internationalen Wirtschaftsverkehr in der Russischen Föderation. Das primäre Ziel ist es, ausländischen Geschäftsleuten einen strukturierten Überblick über das russische Gerichtssystem zu geben, um sie bei der fundierten Wahl des geeigneten Streitbeilegungsweges unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile von staatlichen Arbitragegerichten versus internationalen Wirtschaftsschiedsgerichten zu unterstützen.
1.1.2.1 Ständig tätige Wirtschaftsschiedsgerichte
Heutzutage existieren in Russland mehrere Duzend ständiger Schiedsanstalten, die in der Regel von den örtlichen Kammern für Handel und Industrie, Börsen oder von Geldinstitutionen eingerichtet werden und über eine eigene Schiedsordnung, eine Kanzlei, einen Vorsitzenden, ständig tätige Schiedsrichter, festgesetzte Schiedsgebühren sowie Gerichtsräume verfügen. Als Beispiel für ständig tätige Schiedsgerichte kann man die drei älteste in Russland nennen: das Internationale Handelschiedsgericht und die Schiedskommission bei der Handels- und Industriekammer der RF und das Wirtschaftsschiedsgericht bei der Handels- und Industriekammer von St. Petersburg. Die große Mehrheit der in der RF stattfindenden Streitfälle aus internationalen Wirtschaftsbeziehungen wird zu ihrer Beilegung vor dem MKAS ausgetragen. Diese bedeutende Führungsrolle hat der Gesetzgeber dem MKAS dadurch verschaffen, indem er das Gericht in Art. 2 S. 1 IHSG explizit als ein Beispiel für eine ständig tätige Schiedsinstitution aufgeführt und MKAS-Satzung in der Anlage I zum oben genannten Gesetz beigefügt hat.
Die Gründe dafür liegen darin, dass MKAS nach Maßgabe von Pkt. 4 MKAS-Satzung „der Nachfolger“ des in 1932 gegründeten Schiedsgerichts bei der Handels und Industriekammer der UdSSR ist. Daher wird sich der weitere Fortgang dieser Arbeit bei dem Vergleich zwischen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und der staatlichen Wirtschaftsgerichtsbarkeit auf das Beispiel des MKAS beschränken. Wörtlich aus dem Russischen wird MKAS als Internationales Wirtschaftsarbitragegericht übersetzt, was, wie schon oben gesagt, bei einem Ausländer zur Verwechslung mit einem staatlichen Arbitragegericht führen kann.
Die Organisation des MKAS sowie der Ablauf eines schiedsrichterlichen Verfahrens vor dem MKAS wird durch die am 1. Mai 1995 in Kraft getretene Schiedsordnung des MKAS bestimmt. Nach § 7 Abs. 1 SchO befindet sich der Sitz des MKAS in Moskau. Gem. § 3 Abs. 2 SchO wird das MKAS von seinem Präsident nach außen vertreten.
1. Arbitragegerichte und internationale Wirtschaftsschiedsgerichte: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen und das duale System der staatlichen Arbitragegerichte sowie der internationalen Wirtschaftsschiedsgerichte in Russland.
2. Zuständigkeit der Gerichte: Hier wird detailliert analysiert, unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Gerichtsinstanzen sachlich, örtlich und international zuständig sind.
3. Wesentliche Verfahrensmerkmale: Dieses Kapitel vergleicht prozessuale Aspekte wie das anwendbare Recht, Richterwahl, Sprache, Öffentlichkeit und Kosten der Verfahren.
4. Gerichtsentscheidungen und Rechtsmittel dagegen: Es werden die Möglichkeiten der Anfechtung von Urteilen sowie die Aufhebungsgründe für Schiedssprüche untersucht.
5. Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen: Dieses Kapitel widmet sich den Mechanismen zur Durchsetzung von Urteilen und Schiedssprüchen sowohl in Russland als auch international.
Arbitragegerichte, Internationale Wirtschaftsschiedsgerichte, MKAS, Schiedsvereinbarung, Zuständigkeit, Vollstreckung, Wirtschaftsstreitigkeiten, Prozessrecht, Schiedsfähigkeit, Aufhebungsklage, Anwendbares Recht, Russland, Wirtschaftsverkehr, Rechtsmittel, Gerichtssystem
Die Arbeit analysiert das russische System der Streitbeilegung im internationalen Wirtschaftsverkehr und vergleicht dabei staatliche Arbitragegerichte mit privaten internationalen Wirtschaftsschiedsgerichten.
Die Untersuchung deckt die rechtlichen Grundlagen, die Zuständigkeitsregeln, Verfahrensmerkmale wie Kosten und Prozessrecht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ab.
Das Ziel ist es, ausländischen Investoren und Unternehmen Entscheidungshilfen an die Hand zu geben, um bei vertraglichen Streitigkeiten in Russland das jeweils vorteilhafteste Gericht zu wählen.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der maßgeblichen Gesetze der Russischen Föderation, der Prozessordnungen sowie einschlägiger völkerrechtlicher Verträge und internationaler Übereinkommen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Zuständigkeiten, den Vergleich wesentlicher Verfahrensmerkmale, die Erläuterung von Rechtsmitteln sowie eine detaillierte Analyse der Anerkennungs- und Vollstreckungsprozesse.
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Arbitragegerichte, internationale Wirtschaftsschiedsgerichte (insb. MKAS), Schiedsvereinbarung und Vollstreckung geprägt.
Die Unterscheidung ist entscheidend, da sie unterschiedliche Verfahrensfreiheiten, Kostenstrukturen und vor allem abweichende Möglichkeiten zur internationalen Vollstreckung von Entscheidungen nach sich zieht.
Das MKAS nimmt als führende ständig tätige Schiedsinstitution eine zentrale Rolle ein, da es über eine langjährige Erfahrung verfügt und seine Sprüche durch internationale Abkommen wie das UNÜ weltweit eine hohe Anerkennungsrate genießen.
Das Schlusswort fasst die theoretischen Ergebnisse zusammen, um konkrete Empfehlungen für die Gestaltung von Gerichtsstandsklauseln in Verträgen mit russischen Partnern zu geben.
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