Diplomarbeit, 2006
77 Seiten, Note: 2,0
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1. Rechtfertigung der Themenstellung
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Die Europäische Union
2.2 Der Bundesstaat
2.3 Die Verfassung
3. Die Entwicklung der EU bis zur Verfassung
3.1 Die EGKS und die EWG
3.2 Der Vertrag von Maastricht
3.3 Der Vertrag von Amsterdam
3.4 Der Vertrag von Nizza
3.5 Der Verfassungsentwurf
3.5.1 Der Konvent
3.5.2 Die Ratifizierung
4. Gründe und Ziele für eine Verfassung
4.1 Demokratie
4.1.1 Einführung
4.1.2 Die Organe
4.1.3 Das Wahl- und Ratifizierungsverfahren
4.1.4 Fazit
4.2 Europäische Integration
4.2.1 Identität
4.2.1.1 Einführung
4.2.1.2 Identität als Voraussetzung für den Staat?
4.2.1.3 Der Status quo
4.2.1.4 Das bestehende Defizit
4.2.1.5 Identität durch Verfassung?
4.2.1.6 Fazit
4.2.2 Transparenz
4.3 Effizienz und Handlungsfähigkeit
5. Aufbau der Verfassung
5.1 Teil I
5.2 Teil II
5.3 Teil III
5.4 Teil IV
6. Kompetenzverteilung
6.1 Organe
6.1.1 Das Europäische Parlament
6.1.2 Der Rat der EU (Ministerrat)
6.1.3 Die Kommission
6.1.4 Der Europäische Rat
6.1.5 Der Europäische Gerichtshof
6.2 Gesetzgebungsbereiche
7. Sonstige Änderungen
7.1 Der Außenminister
7.2 Gesetzgebungsverfahren
7.2.1 Verfahren der Anhörung
7.2.2 Verfahren der Zustimmung
7.2.3 Verfahren der Mitentscheidung
7.2.4 Verfahren der Einstimmigkeit
7.3 Der freiwillige Austritt
8. Ewigkeitsklauseln
9. Fazit
Die Diplomarbeit untersucht den Rechtsstatus der Europäischen Union vor dem Hintergrund der neuen Verfassung, um zu klären, ob sich die EU von einem Staatenverbund sui generis zu einem Bundesstaat entwickelt. Dabei stehen insbesondere die institutionelle Architektur, das demokratische System und die Souveränitätsfragen im Fokus der Analyse.
1. Rechtfertigung der Themenstellung
Nach knapp 50 jähriger europäischer Integrationsgeschichte haben sich am 29.10.2004 die Staats- und Regierungschefs der nun 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der drei Beitrittskandidatenstaaten in Rom auf einen gemeinsamen Verfassungsentwurf geeinigt. Diese Verfassung wird als Grundlage die noch gültigen Verträge haben, zusätzlich beinhaltet sie jedoch zahlreiche Neuerungen, die Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren und die Architektur der Europäischen Union haben.
„Die Schaffung eines dauerhaften Friedens zwischen den Völkern Europas war einer der Gründe - ohne Zweifel der Hauptgrund - für das Ingangsetzen des Integrationsprozesses unmittelbar nach dem blutigsten Konflikt der europäischen Geschichte.“1 „Die Vertiefung der Europäischen Union ist mithin ein inzwischen jahrzehntelanger Prozess, der kontinuierlich vorangetrieben wurde und auch weiterhin vorangetrieben werden muss.“2
Dies bestätigt sich in der Präambel der Verfassung, in der es heißt: „In der Gewissheit, dass die Völker Europas ... immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam gestalten.“ Nun stellt sich die Frage, wann die Finalität des Integrationsprozesses erreicht ist und, wie diese sich ausdrückt.
1. Rechtfertigung der Themenstellung: Einleitung in die Thematik der europäischen Verfassung und die Fragestellung nach der Entwicklung der EU zum Bundesstaat.
2. Begriffsbestimmungen: Definition der zentralen Begriffe EU, Bundesstaat und Verfassung im staatsrechtlichen Kontext.
3. Die Entwicklung der EU bis zur Verfassung: Historischer Rückblick auf die Entwicklung von den ersten Verträgen bis hin zur Konzeption der EU-Verfassung.
4. Gründe und Ziele für eine Verfassung: Analyse der demokratischen Legitimation, der Identitätsbildung und der Forderungen nach mehr Transparenz und Effizienz.
5. Aufbau der Verfassung: Detaillierte Darstellung der Struktur der vier Teile der Europäischen Verfassung.
6. Kompetenzverteilung: Untersuchung der Rollen der EU-Organe sowie der Gesetzgebungsbereiche in der neuen Verfassungsstruktur.
7. Sonstige Änderungen: Behandlung spezieller Neuerungen wie des Außenministers, der Gesetzgebungsverfahren und des freiwilligen Austritts.
8. Ewigkeitsklauseln: Diskussion der verfassungsrechtlichen Schranken nationaler Verfassungen, insbesondere des deutschen Grundgesetzes.
9. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse zur Frage der Staatlichkeit der Europäischen Union.
Europäische Union, Europäische Verfassung, Bundesstaat, Staatenverbund, Europäische Integration, Demokratiedefizit, Unionsbürgerschaft, Subsidiaritätsprinzip, Rechtsetzungsverfahren, Souveränität, Konstitutionalisierung, Europäisches Parlament, EU-Organe, Kompetenzverteilung, Ewigkeitsklauseln
Die Arbeit analysiert die rechtliche Natur der Europäischen Union und prüft, ob die neue Verfassung einen Übergang vom Staatenverbund hin zu einem Bundesstaat darstellt.
Im Zentrum stehen die demokratische Legitimation, die Effizienz der Entscheidungsprozesse, die europäische Identität und die Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten.
Das Ziel ist es, den Rechtsstatus der EU kritisch zu würdigen und zu untersuchen, ob die EU durch die neue Verfassung Staatlichkeit erlangt oder sich in diese Richtung entwickelt.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die staats- und völkerrechtliche Modelle heranzieht und die Verfassungsbestimmungen sowie einschlägige Urteile (wie das Maastricht-Urteil) auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der EU-Entwicklung, eine detaillierte Begriffsbestimmung, eine Untersuchung der Verfassungsstruktur, die Kompetenzverteilung zwischen den Organen und die Problematik nationaler Ewigkeitsklauseln.
Die zentralen Begriffe sind Europäische Verfassung, Bundesstaat, Staatenverbund, Souveränität und Demokratiedefizit.
Das Parlament wird als zentrales demokratisch legitimiertes Organ betrachtet, dessen Stärkung und Beteiligung an den Rechtsetzungsverfahren als Indikator für den Integrationsgrad gewertet wird.
Die Normierung des Austrittsrechts wird als Indiz dafür gewertet, dass eine endgültige staatliche Struktur im Sinne eines Bundesstaates noch nicht vollendet ist.
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