Bachelorarbeit, 2019
91 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch § 2b UStG. Der Fokus liegt auf der Analyse des Status quo der Umsetzung am Beispiel der kommunalen Gebietskörperschaften und Hochschulen in Sachsen-Anhalt.
Die Einleitung stellt die Relevanz der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von jPöR dar und skizziert die Forschungsfrage der Arbeit. Im zweiten Kapitel wird das System der Umsatzsteuer in Deutschland erläutert. Kapitel drei behandelt die bisherige Umsatzbesteuerung von jPöR nach § 2 Abs. 3 UStG a.F. und beleuchtet den Systemwechsel durch die Einführung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und des Steueränderungsgesetzes 2015. Kapitel vier analysiert die Unternehmereigenschaft von jPöR nach § 2b UStG und geht dabei auf die begriffliche Definition, die Einschränkungen und die praktische Umsetzung der neuen Vorschrift ein. Kapitel fünf beleuchtet den Handlungsbedarf für jPöR in Bezug auf die Neuregelung der Umsatzbesteuerung.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Umsatzsteuer, juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), § 2b UStG, Neuregelung, Unternehmereigenschaft, öffentliche Gewalt, Wettbewerbsverzerrung, Beistandsleistungen, Katalogtätigkeiten, Übergangsregelung, kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen, Sachsen-Anhalt.
Es findet eine Neuregelung der Unternehmereigenschaft statt, bei der die Umsatzsteuerpflicht von dem körperschaftssteuerlichen Begriff des "Betriebes gewerblicher Art" entkoppelt wird.
Der gesetzlich eingeräumte Übergangszeitraum für juristische Personen des öffentlichen Rechts endet am 31. Dezember 2020.
Oft fehlen personelle und monetäre Ressourcen sowie steuerliche Expertise, um die komplexe Umstellung auf die neuen umsatzsteuerlichen Pflichten intern zu bewältigen.
Entscheidend ist, ob Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt werden und ob durch eine Nichtbesteuerung größere Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Privaten entstehen würden.
Sollte die Neuregelung nicht rechtzeitig und sorgfältig umgesetzt werden, können ordnungswidrige oder strafrechtliche Konsequenzen für die Entscheidungsträger eintreten.
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