Masterarbeit, 2012
165 Seiten, Note: 1,3
Die Masterarbeit untersucht die Integration wirtschaftlicher Berater in die Unternehmensnachfolgemediation. Sie beleuchtet das Konfliktpotenzial bei Unternehmensnachfolgen und die Rolle der Mediation als prophylaktisches Instrument. Die Arbeit analysiert die verschiedenen Beratertypen, die in diesem Kontext relevant sind, und untersucht die Herausforderungen und Chancen der Integration dieser Berater in den Mediationsprozess. Darüber hinaus werden die Perspektiven der verschiedenen Akteure, wie Medianden, Berater und Mediator, auf die Beraterintegration beleuchtet.
Das erste Kapitel bietet einen Überblick über die relevante Literatur und definiert die zentralen Begriffe. Es beleuchtet die Mediation, die Unternehmensnachfolge und die Unternehmensnachfolgemediation. Das zweite Kapitel analysiert die Struktur des Zusammenspiels zwischen Mediation und Wirtschaftsberatung. Es untersucht die Ziele, Phasen und Prinzipien beider Verfahren und beleuchtet die Metakommunikation über wirtschaftliche Berater in der Mediation. Das dritte Kapitel widmet sich der perspektivischen Betrachtung der Beraterintegration. Es beleuchtet die Sichtweisen der Parteien, des Beraters und des Mediators auf die Integration.
Die Masterarbeit konzentriert sich auf die Integration wirtschaftlicher Berater in die Unternehmensnachfolgemediation. Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Unternehmensnachfolge, Mediation, Konfliktpotenzial, prophylaktische Verfahrensbegleitung, Beratertypen, Integrationsentscheidung, Perspektiven der Akteure und die Interaktion zwischen Mediation und Wirtschaftsberatung.
Es ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem ein Mediator Familienmitglieder und Nachfolger dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung für die Übertragung eines Unternehmens zu finden.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Anwälte liefern die notwendigen Fakten und rechtlichen Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der getroffenen Vereinbarungen zu prüfen.
Oft prallen emotionale Familieninteressen auf wirtschaftliche Notwendigkeiten. Fragen der Gerechtigkeit unter Erben und die Sorge um den Fortbestand des Lebenswerks bieten hohes Konfliktpotenzial.
Gemäß § 2 Abs. 4 MedG entscheiden die Parteien gemeinsam mit dem Mediator, wann und in welchem Umfang externe Fachberater hinzugezogen werden, um das Verfahren nicht zu überfrachten.
Der Mediator ist neutral und moderiert den Prozess ohne eigene Entscheidungsgewalt. Der wirtschaftliche Berater hingegen vertritt oft die Interessen einer Partei oder liefert fachspezifische Gutachten.
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