Diplomarbeit, 2006
40 Seiten, Note: 2,00
A Einleitung
1 Die Richtlinie 2000/78/EG
2 Interessenlage und Fragestellung
3 Gang der Untersuchung
I Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung
1 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
2 Erweiterung des § 611 a BGB
II Diskriminierung wegen der Religion und Weltanschauung
1 Praxisrelevante Fallbeispiele
2 Konzeption des deutschen Arbeitsrechts
3 Konzeption des europäischen Arbeitsrechts
4 Sonderfall kirchlicher Arbeitgeber
a) Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts
b) Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts
c) Konsequenzen des europäischen Diskriminierungsverbots für das kirchliche Arbeitsrecht
aa) Anwendbarkeit der Bereichsausnahme
1) Materielle Kriterien
2) Formelle Kriterien
bb) Inhalt der Bereichsausnahme
cc) Diskriminierung aus anderen Gründen
5 Multiple Diskriminierung
Die Arbeit untersucht, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland trotz europarechtlicher Vorgaben zum Diskriminierungsverbot weiterhin Bestand haben kann und welche Anforderungen die Richtlinie 2000/78/EG an das deutsche Arbeits- und Kirchenarbeitsrecht stellt, insbesondere im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Loyalitätsanspruch und dem Schutz homosexueller Arbeitnehmer.
4 Sonderfall kirchlicher Arbeitgeber
Bereits bei den Beratungen zur Richtlinie 2000/78/EG wurde schnell deutlich, dass diese Verankerung in Kollision zum in Deutschland sehr bedeutenden Arbeitgeber Kirche ging. Reichold erwähnt Helmut Kohls Entschlossenheit am 18.06.1997 in Amsterdam, ohne welche „es die Kirchen bis heute nicht im europäischen Recht gäbe“. Weiterhin weist er auf ein drohendes Veto Irlands hin, dass für die kirchenfreundliche Fassung des Art. 4 II der Richtlinie 2000/78/EG sorgte. Dies folgt folgender Auffassung, dass nämlich „der säkulare Staat (...) keine Kompetenz über religiöse Wahrheit (beansprucht), (...) die Selbstbestimmung der Kirche in ihren Angelegenheiten (achtet) und (...) ihr Selbstverständnis (respektiert).“
Die beiden großen Kirchen in Deutschland beschäftigen knapp eine Million Arbeitnehmer und gelten, nach dem Staat, als mit Abstand größter Arbeitgeber in Deutschland. Die katholische Kirche allein beschäftigt weltweit rund 4,2 Millionen hauptamtliche Mitarbeiter und zählt 220 000 Gemeinden, über ihre Umsätze erteilt sie keine Auskünfte. Keine andere Organisation hat sich Einflüsse von außen so elegant zu Eigen gemacht wie die katholische Kirche, ökonomische Geschmeidigkeit in einem weltweiten Markt bei gleichzeitigem hartnäckigem Festhalten an katholischen Dogmen sorgen für ein scharfes Unternehmensprofil.
A Einleitung: Die Einleitung gibt einen Überblick über die Richtlinie 2000/78/EG, die deutsche Umsetzungssituation sowie die Interessenlage und den Gang der Untersuchung.
I Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung: Dieses Kapitel behandelt das Verbot der Benachteiligung homosexueller Arbeitnehmer und bewertet Ansätze zu deren Schutz im deutschen Arbeitsrecht.
II Diskriminierung wegen der Religion und Weltanschauung: Der Hauptteil analysiert die Konzeptionen des Arbeitsrechts sowie den Sonderfall kirchlicher Arbeitgeber und deren Bereichsausnahmen bei der Diskriminierung.
5 Multiple Diskriminierung: Hier wird die Problematik beleuchtet, wenn eine Kündigung sowohl auf die Religionszugehörigkeit als auch auf die sexuelle Orientierung gestützt wird.
B Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das kirchliche Arbeitsrecht praktisch unbeeinflusst von der Richtlinie bleibt und somit als weitgehend gemeinschaftsfest gilt.
Richtlinie 2000/78/EG, Antidiskriminierung, kirchliches Arbeitsrecht, sexuelle Orientierung, Religion, Weltanschauung, Loyalitätsobliegenheiten, Bereichsausnahme, Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbot, Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, multiple Diskriminierung, Europarecht, Arbeitsverhältnis, Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Diplomarbeit untersucht die Vereinbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts mit europäischen Antidiskriminierungsvorgaben, insbesondere der Richtlinie 2000/78/EG.
Die zentralen Themen sind das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung im Kontext kirchlicher Arbeitgeber und deren Sonderprivilegien.
Die Forschungsfrage lautet, ob das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG überhaupt gemeinschaftsfest ist.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesentwürfen, europäischen Richtlinien, der Rechtsprechung (insbesondere des BAG) und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur.
Im Hauptteil wird das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Ausrichtung, die Konzeption des deutschen und europäischen Arbeitsrechts, der Sonderstatus kirchlicher Arbeitgeber sowie die Bereichsausnahmen detailliert analysiert.
Wichtige Begriffe sind Antidiskriminierung, kirchliches Arbeitsrecht, Loyalitätsobliegenheiten, Gemeinschaftsfestigkeit und die Richtlinie 2000/78/EG.
Sie ist relevant für die Intensität der Loyalitätsforderungen; je näher eine Tätigkeit am eigentlichen kirchlichen Auftrag liegt, desto strengere Anforderungen werden an das Verhalten des Mitarbeiters gestellt.
Sie stellt fest, dass die Evangelische Kirche durch neue Orientierungshilfen einen moderneren Umgang mit homosexuellen Mitarbeitern und deren eingetragenen Lebenspartnerschaften gefunden hat, während die katholische Kirche an veralteten Dogmen festhält.
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