Diplomarbeit, 2006
176 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen/Allgemeines
2.1 Die vierte EU-Richtlinie
2.1.1 Unternehmenswahlrecht
2.1.2 Mitgliedstaatenwahlrecht
2.2 Die Aufgabe des Deutschen Standardisierungsrates
3. Der Einfluss des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss
3.1 Ansatzwahlrechte
3.1.1 Aktiva
3.1.1.1 Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchssteuern
3.1.1.2 Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer
3.1.1.3 Disagio auf Verbindlichkeiten
3.1.1.4 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
3.1.1.5 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
3.1.1.6 Aktiv latente Steuern
3.1.2 Passiva
3.1.2.1 Sonderposten mit Rücklageanteil
3.1.2.2 Rückstellungen für Instandhaltung - § 249 Abs. 1 S. 3 HGB
3.1.2.3 Aufwandsrückstellungen - § 249 Abs. 2 HGB
3.1.2.4 Rückstellungen für Altzusagen, mittelbare und pensionsähnliche Verpflichtungen
3.2 Bewertungswahlrechte
3.2.1 Progressive Abschreibung
3.2.2 Gemildertes Niederstwertprinzip
3.2.3 Abschreibungen auf Grund künftiger Wertschwankungen
3.2.4 Abschreibungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
3.2.5 Beibehaltungswahlrecht
3.2.6 Steuerrechtliche Abschreibungen
3.2.7 Umfang der Herstellkosten
3.2.8 Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts
3.2.9 Fest- und Gruppenbewertung
3.2.10 Verbrauchsfolgeverfahren
3.3 Ausweiswahlrechte
3.3.1 Anlagespiegel
3.3.2 Anlagespiegel bei Ingangsetzung und Erweiterung
3.3.3 Abschreibungen des Geschäftsjahres auf das Anlagevermögen
3.3.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3.3.5 Angabe des Disagios
3.3.6 Angabe von Haftungsverhältnissen
3.3.7 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
3.3.8 Gesonderter Ausweis der Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB
3.3.9 Angabe und Begründung der steuerrechtlichen Abschreibungen
3.3.10 Aufgliederung der Verbindlichkeiten
3.3.11 Separate Angabe der Beteiligungsliste
3.4 Sonstige Änderungen
3.4.1 Bilanzierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
3.4.2 Rückstellung für Instandhaltung und Abraumbeseitigung - § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB
3.4.3 Kulanzrückstellungen
3.4.4 Neubewertung der VG/Fair Value-Bewertung
3.4.5 Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen
3.4.6 Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten
3.4.7 Ergänzung der Bestandteile des Jahresabschlusses
3.4.8 Bilanzgliederung nach der Liquiditätsnähe der Posten
3.4.9 Währungsumrechnung
3.4.10 Berücksichtigung der Änderung von Bilanzierungsgrundsätzen und Berichtigung von Fehlern
4. Zukunft der Maßgeblichkeit
5. Zusammenfassung
6. Ausblick
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung des Einflusses der internationalen Rechnungslegung – vermittelt über das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss nach HGB. Die Forschungsfrage hinterfragt dabei kritisch, wie die vom Deutschen Standardisierungsrat (DSR) vorgeschlagenen Änderungen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die Informationsfunktion des Jahresabschlusses sowie die Gläubigerschutzfunktion beeinflussen.
3.1.1.1 Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchssteuern
Rechnungsabgrenzungsposten – RAP - dienen einer periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen. Man unterscheidet transitorische und antizipative Posten. Bei transitorischen Posten handelt es sich um Ausgaben bzw. Einnahmen des U., welche Aufwand bzw. Ertrag in einem späteren Geschäftsjahr darstellen. Antizipative Posten sind Aufwendungen bzw. Erträge der Abrechnungsperiode, welche erst nach dem Stichtag zu Ausgaben bzw. Einnahmen führen. Grds. werden nur die transitorischen Posten nach §§ 250 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 5 EStG in die HB und StB aufgenommen. RAP für Zölle und Verbrauchssteuern erfüllen nicht die Voraussetzungen für transitorische Posten, da kein Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag - vgl. § 250 Abs. 1 HGB – vorliegt. VG stellen sie mangels selbständiger Verkehrsfähigkeit aber auch nicht dar. Auch handelt es sich dem Wortlaut der Definition nach um keine antizipativen Posten. Vielmehr sind sie ein sog. Abgrenzungsposten besonderer Art. Obwohl es sich nicht um transitorische Posten handelt, darf der Bilanzierende wahlweise gem. § 250 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB Zölle und Verbrauchssteuern als RAP aktivieren, wenn sie als Aufwand berücksichtigt wurden und es sich am Abschlussstichtag um auszuweisende, d. h. nicht veräußerte oder verbrauchte VG i. S. d. § 266 Abs. 2 B I. HGB handelt.
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Rechnungslegungsstrategie der EU sowie die Rolle des DSR und das geplante BilMoG als Reforminstrument des HGB vor.
2. Begriffsbestimmungen/Allgemeines: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung der vierten EU-Richtlinie für die Harmonisierung der Rechnungslegung und die Aufgaben des DSR bei der Standardsetzung.
3. Der Einfluss des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss: Dieses umfangreiche Kapitel analysiert detailliert die Auswirkungen des BilMoG auf Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie sonstige Änderungen.
4. Zukunft der Maßgeblichkeit: Dieses Kapitel diskutiert die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips unter dem Einfluss der zunehmenden Abkopplung von der Steuerbilanz.
5. Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Auswirkungen der vorgeschlagenen Reformen.
6. Ausblick: Dieses Kapitel wirft einen Blick auf künftige Herausforderungen und mögliche Kapitalschutzsysteme jenseits der aktuellen Reformansätze.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG, HGB, Einzelabschluss, internationale Rechnungslegung, IAS/IFRS, Ansatzwahlrecht, Bewertungswahlrecht, Ausweiswahlrecht, DSR, Maßgeblichkeitsprinzip, Gläubigerschutz, Informationsfunktion, Handelsrecht, Steuerrecht.
Die Arbeit untersucht den Einfluss des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss, insbesondere im Hinblick auf die internationale Angleichung der Rechnungslegung.
Die zentralen Felder sind Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte, die durch das geplante Gesetz modifiziert oder abgeschafft werden sollen, sowie deren Auswirkungen auf die Bilanzklarheit und Vergleichbarkeit.
Die Arbeit hinterfragt, wie die Vorschläge des DSR die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die Informations- und Gläubigerschutzfunktion des Jahresabschlusses beeinflussen.
Der Autor führt eine detaillierte Analyse der bestehenden HGB-Regelungen im Abgleich mit den IAS/IFRS-Grundsätzen und den Anforderungen der vierten EU-Richtlinie durch.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse von Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten sowie eine Diskussion weiterer Änderungen wie der Währungsumrechnung und der Fehlerberichtigung.
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie BilMoG, Einzelabschluss, internationale Harmonisierung, Maßgeblichkeitsprinzip und GoB charakterisieren.
Der Autor steht der Abschaffung von Wahlrechten grundsätzlich positiv gegenüber, sofern dies die Informationsfunktion verbessert, warnt aber vor einer einseitigen Überbetonung steuerlicher oder internationaler Interessen, die zu Lasten des Gläubigerschutzes gehen könnte.
Der Autor plädiert dafür, dass die Rechtsprechung von der "hinkenden Maßgeblichkeit" abrücken sollte, um eine dauerhafte Abkopplung von Handels- und Steuerbilanz zu ermöglichen und so eine akkurate Darstellung der Vermögenslage zu erzielen.
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