Bachelorarbeit, 2020
46 Seiten, Note: 12
1. Einleitung
2. Aktueller Sachstand über die Masernerkrankung und -impfung
3. Wesentliche Inhalte des Masernschutzgesetzes
4. Vereinbarkeit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)
4.1 Schutzbereich
4.2 Eingriff
4.3 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
4.3.1 Einschränkbarkeit des Grundrechts
4.3.2 Verfassungsmäßige gesetzliche Grundlage
4.3.2.1 Formelle Verfassungsmäßigkeit
4.3.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit
4.3.2.2.1 Legitimes Ziel
4.3.2.2.2 Geeignetheit
4.3.2.2.3 Erforderlichkeit
4.3.2.2.4 Angemessenheit
4.3.3 Verfassungskonforme Gesetzesanwendung
5. Sonstige betroffene Grundrechte
5.1 Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG)
5.2 Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG)
5.3 Recht auf Religionsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG)
5.4 Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
6. Ausblick
7. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Masernimpfpflicht, wie sie im Masernschutzgesetz verankert ist, und prüft insbesondere, ob das Gesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen verletzt.
4.2 Eingriff
Die Durchsetzung der gesetzlichen Masernimpfpflicht durch eine Maßnahme der Exekutive müsste einen Eingriff darstellen, d. h. es müsste sich um ein staatliches oder dem Staat zurechenbares Verhalten halten, das die Grundrechtsausübung mindestens erschwert.41 Das Verhängen eines Bußgeldes, sowie der Ausschluss vom Besuch der im Masernschutzgesetz genannten Einrichtungen für nichtgeimpfte Personen, stellt eine Exekutivmaßnahme dar und ist damit zweifelsohne ein staatliches Verhalten. Dieses erschwert zudem die Grundrechtsausübung, da dadurch nicht mehr, zumindest nicht ohne Rechtsnachteile, selbstbestimmt über die eigene körperliche Unversehrtheit entschieden werden kann. Auch wenn die Impfung der Prävention von Krankheiten dient und damit eigentlich dem Schutz und Erhalt der körperlichen Unversehrtheit fördern soll, wird die körperliche Unversehrtheit dennoch zunächst durch den Impfvorgang geschädigt, da u. a. Masernviren injiziert werden und auch die Impfnadel den Körper, wenn auch nur minimal, schädigt.42 Außerdem können in seltenen Fällen auch schwerwiegende Komplikationen auftreten (s. o.). Eine schädigende Zielrichtung ist keine Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs.43
Ein Eingriff liegt damit vor, zumindest bei denjenigen Personen, die sich nicht ohnehin freiwillig impfen lassen.44
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Debatte um die Masernimpfpflicht ein und definiert das Ziel der Arbeit, nämlich die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Masernschutzgesetzes mit dem Grundgesetz zu prüfen.
2. Aktueller Sachstand über die Masernerkrankung und -impfung: Das Kapitel liefert einen medizinischen Überblick über das Krankheitsbild Masern, die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung sowie die aktuelle Situation der Impfquoten in Deutschland.
3. Wesentliche Inhalte des Masernschutzgesetzes: Es werden die zentralen Regelungen des Masernschutzgesetzes erläutert, insbesondere wer von der Impfpflicht betroffen ist und wie der Nachweis sowie etwaige Sanktionen bei Nichtbeachtung geregelt sind.
4. Vereinbarkeit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG): Der Kern der Arbeit prüft das Masernschutzgesetz im Hinblick auf das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit.
5. Sonstige betroffene Grundrechte: Hier werden ergänzend andere tangierte Grundrechte wie das Elternrecht, die Berufsfreiheit, die Religionsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit kurz beleuchtet.
6. Ausblick: Dieser Abschnitt thematisiert die gesellschaftliche Debatte, Möglichkeiten des Vorgehens gegen das Gesetz, wie z.B. eine Verfassungsbeschwerde, sowie alternative politische Handlungsoptionen.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Masernschutzgesetz in seiner derzeitigen Form verfassungsrechtlich problematisch ist, da die Eingriffsintensität bei der Mehrheit der Betroffenen schwerer wiegt als der erzielte Nutzen.
Masernschutzgesetz, Impfpflicht, Grundgesetz, körperliche Unversehrtheit, Verhältnismäßigkeit, Infektionsschutzgesetz, Impfquote, Verfassungsrecht, Elternrecht, Berufsfreiheit, Impfschaden, Herdenimmunität, Masern, Impfprävention, Verfassungswidrigkeit
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der gesetzlichen Masernimpfpflicht für bestimmte Personengruppen in Deutschland mit dem Grundgesetz.
Zentrale Felder sind die medizinischen Hintergründe zu Masern und Impfungen, die detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit und die Analyse betroffener Grundrechte.
Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob die Regelungen des Masernschutzgesetzes tatsächlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Grundrechte der Betroffenen verletzen.
Die Arbeit folgt einer klassischen juristischen Untersuchungsmethodik, indem sie eine verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführt.
Im Hauptteil werden neben den gesetzlichen Inhalten die medizinischen Tatsachen, die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit sowie die Abwägung der Eingriffsintensität gegen die staatlichen Schutzziele detailliert erörtert.
Die zentralen Schlagworte umfassen Masernschutzgesetz, Impfpflicht, körperliche Unversehrtheit, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtseingriff.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Impfpflicht für Kleinkinder nicht angemessen ist, da diese Altersgruppe ohnehin bereits hohe Impfquoten aufweist und mildere Mittel zur Schließung der verbleibenden Impflücken hätten genutzt werden sollen.
Die Impfpflicht für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen sowie Asyl- und Flüchtlingsunterkünften wird als zumutbar eingestuft, da diese Personengruppen eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion gegenüber vulnerablen Personen haben.
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