Diplomarbeit, 2006
99 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Interkulturelle Kompetenz
2.1. Der Begriff „interkulturelle Kompetenz“
2.2. Kulturelle Standards
2.3. Interkulturelle Kommunikation
2.4. Interkulturelles Lernen
2.4.1. Akkulturation
2.4.2. Interkulturelles Training
2.5. Ethische Verantwortung bei interkulturellem Handeln
3. Das Zuwanderungsgesetz
3.1. Entstehung des Zuwanderungsgesetzes; Ein historischer Abriss
3.2. Grundsätze, Ziele und Rechtslage des Zuwanderungsgesetzes
4. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Fokus des Integrationsprozesses
4.1. Aufbau, Organisation und Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
4.2. Integration als zentraler Auftrag des Zuwanderungsgesetzes
4.2.1. Struktur der Integrationskurse
4.2.2. Besondere Bedeutung der Orientierungskurse
4.3. Effektivität der Integrationskurse
4.3.1. Bisherige Erkenntnisse des Bundesamtes
4.3.2. Bewertung der Träger
5. Interkulturelle Kompetenz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
5.2. Behördenspezifische Trainingseinheiten und künftige Entwicklungen
5.3. Sonstige Unterstützung
6. Fazit
Die Arbeit untersucht den Stellenwert interkultureller Kompetenz innerhalb der öffentlichen Verwaltung, konkret am Beispiel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), unter Berücksichtigung des Zuwanderungsgesetzes. Ziel ist es zu analysieren, welche Maßnahmen das BAMF zur Integrationsförderung umsetzt, wie deren Qualität durch eine Befragung von Kursträgern bewertet wird und welcher Bedarf an interkulturellen Schulungen für die Mitarbeiter besteht.
2.1. Der Begriff „interkulturelle Kompetenz“
Der verhältnismäßig junge Bereich, der sich in Deutschland seit den 70er-Jahren, zunächst durch die Ausländerpädagogik und die Überwindung sprachlicher Defizite von Ausländern etabliert hat, stammt ursprünglich aus den USA und Großbritannien. Hier wurde er unter dem Stichwort „Diversity“ zunächst an Universitäten näher betrachtet und ist mittlerweile Ziel der Personalentwicklung in zahlreichen Unternehmen.
Dass sich in der freien Wirtschaft Mitarbeiter auf internationalem Parkett komplikationslos bewegen können, gilt heute gerade in Großunternehmen als selbstverständlich. Dort, wo es um Geschäfte und letztlich viel Geld geht, sind „kulturelle Missverständnisse Sand im Getriebe (...)“.
Aber auch auf Gebieten, wo es nicht primär um Finanzen sondern insbesondere um die Bereitstellung von Serviceleistungen geht, ist interkulturelles Wissen notwendig. Touristen-Informationszentren wären ohne kulturelles und sprachliches Wissen ihrer Mitarbeiter quasi handlungsunfähig, was ebenso für Behörden, insbesondere in Großstädten wie beispielsweise Berlin gilt, wo 180 Nationalitäten leben.
Gerade in der Verwaltung werden die Mitarbeiter mit der Aufgabe konfrontiert, einen „Kunden“ mit oft nur unzureichenden Sprachkenntnissen vor sich zu haben und diesem bei der Überwindung bürokratischer Hürden helfen zu müssen. In einer solchen Situation Entscheidungen und Handlungsweisen der Verwaltung zu erläutern, die auch für Deutsche mitunter nur schwierig nachvollziehbar sind, bedeutet für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung.
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung von Deutschland als Einwanderungsland und die damit verbundenen Herausforderungen für die Integration dar, wobei das Zuwanderungsgesetz als zentraler neuer Rahmen eingeführt wird.
2. Interkulturelle Kompetenz: Dieses Kapitel definiert interkulturelle Kompetenz als notwendige soziale Fähigkeit für den erfolgreichen Umgang mit kultureller Vielfalt und erläutert die Bedeutung von kulturellen Standards, Kommunikation und interkulturellem Lernen.
3. Das Zuwanderungsgesetz: Hier wird der historische Entstehungskontext des Zuwanderungsgesetzes sowie dessen grundlegende Ziele und die neue Rechtslage bei der Steuerung der Zuwanderung dargestellt.
4. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Fokus des Integrationsprozesses: Dieses Kapitel analysiert die Aufgaben des BAMF, insbesondere im Hinblick auf die Konzeption und Steuerung von Integrations- und Orientierungskursen, und bewertet deren Wirksamkeit anhand von Statistiken und einer Kursträgerbefragung.
5. Interkulturelle Kompetenz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das Kapitel beleuchtet, wie das BAMF durch spezifische Schulungseinheiten und Leitbilder die interkulturelle Sensibilität seiner eigenen Mitarbeiter fördert, um den Anforderungen des neuen Zuwanderungsrechts gerecht zu werden.
6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das BAMF durch das neue Gesetz eine zentrale Rolle bei der Integration übernommen hat, betont jedoch die Notwendigkeit kontinuierlicher Anpassungen und interkultureller Qualifizierungen.
Interkulturelle Kompetenz, Zuwanderungsgesetz, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, Integration, Integrationskurse, Orientierungskurse, Kulturstandards, interkulturelles Training, Akkulturation, interkulturelle Kommunikation, Einwanderungsgesellschaft, Verwaltung, Personalentwicklung.
Die Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der interkulturellen Kompetenz in der deutschen Bundesverwaltung, insbesondere am Beispiel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Kontext des Zuwanderungsgesetzes.
Zentrale Themen sind interkulturelle Kompetenz und Kommunikation, das Zuwanderungsgesetz, die Organisation und Aufgaben des BAMF im Integrationsprozess sowie die praktische Gestaltung und Qualität von Integrationskursen.
Das Ziel ist herauszuarbeiten, welchen Stellenwert interkulturelle Kompetenz im BAMF hat, welche Rolle das Zuwanderungsgesetz dabei spielt und wie die Integrationsmaßnahmen durch Kursträger bewertet werden.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie auf eine primärempirische Untersuchung in Form einer Befragung von 25 Kursträgern mittels Fragebögen zu verschiedenen Aspekten der Integrationskurse.
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen der interkulturellen Kompetenz, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Zuwanderungsgesetzes, die administrative Rolle des BAMF und eine kritische Auseinandersetzung mit der Praxis der Integrations- und Orientierungskurse.
Zu den wichtigsten Schlüsselwörtern zählen: Interkulturelle Kompetenz, BAMF, Integrationskurse, Zuwanderungsgesetz und Einwanderungsgesellschaft.
Die befragten Träger kritisieren insbesondere den zu geringen zeitlichen Umfang der Kurse, die Notwendigkeit besserer Kinderbetreuung und Schwierigkeiten bei der Klassenbildung mit heterogenen Niveaus.
Sie erachtet diese als unerlässlich, da nur durch die Sensibilisierung aller Beschäftigten ein erfolgreicher und konfliktfreier Kontakt mit der Klientel und eine wirksame Umsetzung der gesetzlichen Integrationsaufträge gewährleistet werden kann.
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