Diplomarbeit, 2006
88 Seiten, Note: 1,8
1) Einleitung und Ziel der Arbeit
2) Mittelstandsfinanzierung im Wandel
2.1) Definition Mittelstand
2.2) Volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands
2.3) Veränderte Rahmenbedingungen als Ursachen des Bedarfes an Mezzanine
3) Mezzanine - Kapital
3.1) Definition
3.2) Anlässe und Finanzierungsprozess
3.3) Vergütung
3.3.1) Komponenten und deren Strukturierung
3.3.2) Pricing
3.4) Ausgestaltungsformen von Mezzanine-Kapital
3.4.1) Equity Mezzanine
3.4.1.1) Atypisch Stille Beteiligung
3.4.1.1.1) Definition der atypisch Stillen Beteiligung
3.4.1.1.2) Steuerliche Betrachtung der atypisch Stillen Beteiligung
3.4.1.1.3) Bilanzierung der atypisch Stillen Beteiligung
3.4.1.1.4) Vorteile der atypisch Stillen Beteiligung
3.4.1.2) Genussrechte
3.4.2) Hybrid Mezzanine
3.4.3) Debt Mezzanine
3.5) Fazit
4) Genussrechte als mezzanine Form
4.1) Definition
4.2) Abgrenzung zur atypisch Stillen Beteiligung
4.3) Rechtliche Grundlagen
4.4) Steuerliche Behandlung
4.4.1) Steuerliche Behandlung eigenkapitalnaher Genussrechte
4.4.2) Steuerliche Behandlung fremdkapitalnaher Genussrechte
4.5) Bilanzierung nach HGB
4.5.1) Bilanz
4.5.2) Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
4.6) Typische Regelungen für Genussrechtsvereinbarungen
4.6.1) Zeichnungssumme und Laufzeit
4.6.2) Vergütung
4.6.3) Mitwirkungs- und Kontrollrechte
4.6.4) Handelbarkeit
4.7) Verbriefung der Genussrechte
4.8) Fazit
5) Marktbetrachtung
5.1) Analyse des Marktes für Mezzanine-Kapital
5.2) Analyse des deutschen Marktes für Genussrechte
5.3) Beurteilung und Potential des Mezzanine-Marktes in Deutschland
5.4) Schlussbetrachtung
Ziel dieser Arbeit ist es, mezzanine Finanzierungsinstrumente als Lösungsansatz für die Eigenkapitalproblematik mittelständischer Unternehmen vorzustellen, ihre Ausgestaltungsformen zu analysieren und zu prüfen, inwieweit sie eine nachhaltige Bilanzstrukturverbesserung ermöglichen können.
3.4.1.1.1) Definition der atypisch Stillen Beteiligung
Zu den eigenkapitalnahen Mezzaninen zählt neben Genussrechten und Gesellschafterdarlehen die atypisch Stille Beteiligung. Sie wird auch als atypisch Stille Gesellschaft bezeichnet und ist eine häufig anzutreffende Gestaltungsform von Mezzanine-Kapital. Bevor zur Definition der atypisch Stillen Beteiligung die Abgrenzung zur typisch Stillen Beteiligung vollzogen wird, erfolgt zunächst die grundsätzliche Definition der Stillen Beteiligung.
Das Wesen der Stillen Beteiligung ist in § 230 ff. HGB geregelt. Sie stellt eine besondere Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar. Der Stille Gesellschafter bringt seine Stille Beteiligung als Sach- und/oder Kapitaleinlage in die Gesellschaft eines anderen ein. Diese Einlage geht in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäftes über, wobei der Stille Gesellschafter keine operativen Führungstätigkeiten bei der beteiligungsnehmenden Gesellschaft erhält. Die Stille Gesellschaft stellt laut HGB eine reine Innengesellschaft dar, die weder nach außen in Erscheinung tritt noch ein gesondertes Gesellschaftsvermögen bildet. Beteiligungsnehmer wie auch -geber verfolgen ein gemeinsames Ziel, welches sie in einem gemeinsamen stillen Gesellschaftsvertrag festhalten. Für die Einlage steht dem Gesellschafter eine adäquate Vergütung zu. Diese gestaltet sich in Form einer Gewinn- und/oder Verlustbeteiligung aus, wobei eine Verlustbeteiligung grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Die Gewinnbeteiligung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Sollte eine Verlustbeteiligung nicht ausgeschlossen sein, nimmt der Stille Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Einlage am Verlust teil. Des Weiteren werden dem Stillen Gesellschafter bestimmte Kontrollrechte eingeräumt.
1) Einleitung und Ziel der Arbeit: Einführung in die Eigenkapitalproblematik des deutschen Mittelstands vor dem Hintergrund von Basel II und Vorstellung von Mezzanine als Lösungsansatz.
2) Mittelstandsfinanzierung im Wandel: Untersuchung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Mittelstands und Analyse der durch Basel II veränderten Finanzierungsrahmenbedingungen.
3) Mezzanine - Kapital: Definition von Mezzanine-Kapital als hybride Finanzierungsform, Vorstellung der Vergütungsmechanismen und der verschiedenen Ausgestaltungsformen wie Equity, Hybrid und Debt Mezzanine.
4) Genussrechte als mezzanine Form: Detaillierte Betrachtung von Genussrechten hinsichtlich rechtlicher Grundlagen, steuerlicher Behandlung, Bilanzierung nach HGB und der Möglichkeiten der Verbriefung.
5) Marktbetrachtung: Analyse des aktuellen Mezzanine-Marktes, Vergleich standardisierter Genussrechtsprogramme und Beurteilung des zukünftigen Potentials für den deutschen Mittelstand.
Mezzanine-Kapital, Mittelstand, Eigenkapital, Genussrechte, Basel II, Finanzierung, Bilanzstruktur, atypisch Stille Beteiligung, Verbriefung, Rating, Bonität, Eigenkapitalersatz, Financial Engineering, Cash-Flow, Kapitalmarkt
Die Arbeit befasst sich mit Mezzanine-Finanzierungsinstrumenten als Lösung für die Eigenkapitalschwäche deutscher mittelständischer Unternehmen.
Die Arbeit deckt die Definition des Mittelstands, die Auswirkungen von Basel II, die rechtliche und steuerliche Einordnung von Mezzanine-Instrumenten sowie die Analyse des aktuellen Marktes ab.
Das Ziel ist es, den Nutzen von Mezzanine-Kapital für die Bilanzstrukturverbesserung aufzuzeigen und zu prüfen, ob es eine nachhaltige Lösung für die Finanzierungsprobleme des Mittelstands bietet.
Die Autorin/der Autor stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie auf einen praktischen Beispielfall (Expansions GmbH), um die Wirkung von Mezzanine auf Bilanzen und Finanzkennzahlen zu veranschaulichen.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Definition von Mezzanine, eine detaillierte Untersuchung der Ausgestaltungsformen (insb. Genussrechte und atypisch Stille Beteiligungen) sowie eine umfangreiche Marktbetrachtung.
Zu den Kernbegriffen zählen Mezzanine-Kapital, Eigenkapitalquote, Genussrechte, Basel II, Rating und Financial Engineering.
Ein Hauptunterschied ist die gesellschaftsrechtliche Struktur: Die atypisch Stille Beteiligung begründet eine Innengesellschaft mit gemeinsamem Ziel, während Genussrechte schuldrechtliche Ansprüche ohne mitgliedschaftliche Verwaltungsrechte darstellen.
Die Verbriefung ermöglicht es, kleine Finanzierungsvolumina zu bündeln und somit mittelständischen Unternehmen einen indirekten Zugang zum Kapitalmarkt zu eröffnen, was bei Direktausgaben oft nicht möglich wäre.
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