Examensarbeit, 1997
58 Seiten, Note: 1,0
1. Der Hirntod in medizinischer Perspektive und kritischer Reflexion
1.1 Das zugrundeliegende Menschenbild
1.1.1 Das Menschenbild der Transplantationsmedizin
1.1.1.1 Leben
1.1.1.2 Personalität
1.1.1.3 Körperlichkeit
1.1.1.4 Zusammenfassung
1.1.2 Der Mensch als homo huius vitae
1.2 Einwände
1.2.1 Philosophische Einwände — Der jeweilige Stellenwert der Definition des Menschen
1.2.2 Theologische Einwände — Gott als transzendentes Lebensprinzip
2. „Du sollst nicht töten!“ — Der Anwendungsbereich des Fünften Gebotes bei Martin Luther
2.1 Das zweite Gebot der zweiten Tafel
2.2 Darstellung
2.2.1 Die horizontale Bewegung
2.2.2 Die vertikale Bewegung
2.2.2.1 Gottes Zorn und Gottes Schutzgebot
2.2.2.2 „Ich bin der Herr dein Gott!“
2.3 Anthropologie, Glaube, Ethik
2.4 Der Anwendungsbereich des Fünften Gebotes — Fazit
3. Die Organexplantation in theologischer Reflexion
3.1 Der als Geschöpf Gottes kommunizierende Mensch
3.2 Im Vertrauen auf das Versprechen Gottes
3.3 Der im Glauben verantwortliche Mensch vor Gott
Die vorliegende Arbeit untersucht die ethische Vertretbarkeit der Organtransplantation unter kritischer Betrachtung des medizinischen Hirntodkriteriums durch die theologische Linse von Martin Luthers Verständnis des fünften Gebotes und seines Menschenbildes, um die Frage zu klären, ob ein hirntoter Mensch bereits als gestorben oder weiterhin als sterbend zu betrachten ist.
(a) Definition und Diagnosestellung des Hirntodes
Der dissoziierte Hirntod wird in den einschlägigen Lehrbüchern der humanen Schulmedizin als vollständiger, irreversibler Funktionsausfall des Gehirns bei noch aufrechterhaltenen, von zerebraler Steuerung dissoziierten Kreislauf und Stoffwechselfunktionen definiert.15
Pathologisch-anatomisches Korrelat ist die intravitale Totalnekrose16 der Hirnsubstanz. Kausalpathogenetisch kommen vor allem zwei Ursachen in Betracht: die völlige Ischämie des Gehirns, deren Dauer die Überlebenszeit des Hirngewebes überschreitet17 und die traumatische Verletzung von Schädelhöhle und Hirnsubstanz18. Formalpathogenetisch kommt es in der Folge des einsetzenden Hirnödems zum Ausfall der Hirnfunktionen und strukturell zum Zerfall der Hirngewebszellen.19 Ohne an dieser Stelle das Funktionsmodell des menschlichen Gehirns vertiefen zu wollen, sei auf das generelle Prinzip hingewiesen, nach dem jedem makro- und mikroanatomischen Areal des Gehirns eine oder mehrere Funktionen der Köperwahrnehmung (Afferenzen) oder Steuerung (Efferenzen) zugeordnet werden. Beides erfolgt nach gängiger Vorstellung beim gesunden Menschen spontan und autonom und hat die Aufgabe der Organisation, Integration und Anpassung.20 Diese Funktionen sind letztlich auf der Großhirnrinde repräsentiert, auch wenn sie von niedrigeren (entwicklungsgeschichtlich älteren) Arealen wie dem Hirnstamm generiert werden sollten.21
Die sicheren klinischen Zeichen22 des Hirntodes ergeben sich aus der Konsequenz der Definition. Es sind dies: Koma (dies schließt eine Bewußtseinsprüfung ein), Ausfall der Spontanatmung, Fehlen der Hirnstammreflexe, Anästhesie und Analgesie im Bereich der sensiblen Hirnnerven.23 Alternativ dazu können apparativ-diagnostische Verfahren (Carotis- und Vertebralisangiographie oder ein Elektroencephalogramm [EEG] oder die Untersuchung akustisch evozierter Potentiale) durchgeführt werden.24 Die apparativen Diagnostika sollen lediglich Entscheidungshilfe sein, die das durch den persönlichen Eindruck des Arztes oder der Ärztin gewonnene Urteil stützen, nicht aber ersetzen.25
1. Der Hirntod in medizinischer Perspektive und kritischer Reflexion: Dieses Kapitel hinterfragt das medizinische Konzept des Hirntodes als Todeskriterium und analysiert die zugrunde liegende medizinische Anthropologie im Vergleich zu Luthers Verständnis.
2. „Du sollst nicht töten!“ — Der Anwendungsbereich des Fünften Gebotes bei Martin Luther: Hier wird Luthers Auslegung des fünften Gebotes im Großen Katechismus untersucht, um das Gebot als einen kommunikativen Schutzraum für das Leben zu bestimmen.
3. Die Organexplantation in theologischer Reflexion: Das letzte Kapitel wendet die erarbeiteten theologischen Grundlagen auf die konkrete Situation der Organtransplantation an, um Kriterien für eine verantwortbare christliche Entscheidungspraxis zu formulieren.
Hirntod, Organtransplantation, Martin Luther, Ethik, Systematische Theologie, Fünftes Gebot, Anthropologie, Menschenbild, Medizinisches Paradigma, Christlicher Glaube, Gewissen, Sterbebegleitung, Organexplantation, Lebensprinzip, Gottes Handeln.
Die Arbeit befasst sich mit der theologischen Reflexion des Hirntodkriteriums und der Praxis der Organtransplantation, wobei sie das medizinische Verständnis von Tod und Menschsein einer kritischen Prüfung durch die Theologie Martin Luthers unterzieht.
Die zentralen Felder sind die medizinethische Kritik des Hirntodes, die theologische Anthropologie Luthers, die Auslegung der Zehn Gebote (insbesondere des fünften Gebotes) und die Anwendung dieser Erkenntnisse auf die Praxis der Organentnahme.
Das Ziel ist zu untersuchen, ob aus Sicht des christlichen Glaubens eine verantwortbare Grundlage besteht, Organe von hirntoten Menschen zu entnehmen, und ob der hirntote Mensch theologisch eher als Sterbender denn als bereits Verstorbener zu beurteilen ist.
Der Autor nutzt eine exegetische und systematisch-theologische Methode, indem er Luthers Texte als kritische Instanz für moderne medizinische Fragestellungen heranzieht und durch referenztheoretische Ansätze vermittelt.
Im Hauptteil wird zunächst das transplantationsmedizinische Menschenbild dekonstruiert und mit Luthers Disputatio de Homine kontrastiert. Es folgt eine tiefgehende Analyse des fünften Gebotes bei Luther, um abschließend die ethische Relevanz für die Klinik zu diskutieren.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Hirntod, Organtransplantation, Martin Luther, Menschenbild, Ethik, Fünftes Gebot, Gewissen und Schöpfungstheologie charakterisiert.
Der Autor argumentiert, dass der hirntote Mensch nach Luthers Theologie weiterhin als ein Sterbender und nicht als ein Gestorbener zu betrachten ist, da das Leben des Menschen allein in Gottes Handeln begründet ist und nicht rein mechanisch oder somatisch definiert werden kann.
Der Autor lehnt eine moralische Verpflichtung oder einen Anspruch zur Organspende aus theologischer Sicht ab, betont jedoch, dass eine bewusste, im Glauben verantwortete Entscheidung zur Zustimmung oder Verweigerung der Spende ethisch möglich ist.
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