Diplomarbeit, 2006
95 Seiten, Note: 1,7
1 Einführung
1.1 Allgemeine Problemstellung
1.2 Zielsetzung und methodischer Aufbau der Arbeit
2 Altersvorsorge – Das Drei-Schichten-Modell –
2.1 Grundversorgung
2.1.1 Gesetzliche Rentenversicherung
2.1.2 Exkurs: Versorgungswerk der Beamten
2.1.3 Basis-Rente (sog. “Rürup-Rente”)
2.2 Zusatzversorgung
2.2.1 Betriebliche Altersversorgung und Durchführungswege
2.2.2 Riester-Rente
2.3 Private Altersvorsorge
3 Besteuerung von Alterseinkünften
3.1 Das Alterseinkünftegesetz – Geschichtlicher Werdegang
3.2 Steuerliche Konsequenzen des Systemwechsels in der Ansparphase
3.2.1 Systematik des Sonderausgabenabzugs
3.2.2 Sonderausgabenabzug bei „Riesterverträgen“
3.2.3 Altersvorsorgeaufwendungen
3.2.4 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
3.2.5 Günstigerprüfung bei den Vorsorgeaufwendungen
3.2.6 Die Vorsorgepauschale
3.2.7 Günstigerprüfung: Sonderausgabenabzug in Form der Vorsorgeaufwendungen oder Vorsorgepauschale?
3.3 Steuerliche Konsequenzen des Systemwechsels in der Auszahlungsphase
3.3.1 Ertragsanteilsbesteuerung (altes System)
3.3.1.1 Systematik
3.3.1.2 Anwendungsbereich
3.3.1.3 Öffnungsklausel
3.3.2 Nachgelagerte Besteuerung (neues System)
3.3.2.1 Systematik
3.3.2.2 Anwendungsbereich
4 Die Übergangsprobleme und Folgen des Systemwechsels
4.1 Problematik der Doppelbesteuerung
4.2 Wegzugsbesteuerung
4.3 Steuerliche Konsequenzen für die betriebliche Altersversorgung seit Einführung des AltEinkG
4.3.1 Übersicht zum alten Recht
4.3.2 Neuregelungen der steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Rechte und Pflichten
4.3.3 Formale Veränderungen und Vereinfachungen
4.4 Steuerliche Konsequenzen für private Kapitallebens- und Rentenversicherungen seit Einführung des AltEinkG
4.5 Handlungsempfehlung
5 Schlussbetrachtung und Ausblick
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die steuerlichen Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) – insbesondere die der nachgelagerten Besteuerung – für Erwerbstätige sowie Rentner zu untersuchen und vereinfacht darzustellen. Dabei steht die Beantwortung der Frage im Vordergrund, ob durch die gesetzliche Neuregelung zu einer erhöhten steuerlichen Belastung kommen kann.
2.1.1 Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und bildet in Deutschland das größte soziale Sicherungssystem in Form einer Pflichtversicherung. Deren Leistungen haben sich in der über 110-jährigen Geschichte von einem bloßen Zuschuss zum Lebensunterhalt zur maßgeblichen Grundlage für eine finanzielle Absicherung im Alter entwickelt. Mit Ende des Erwerbslebens ersetzt die gesetzliche Rente das Arbeitsentgelt und trägt somit entscheidend zur Sicherung des Lebensabends bei. Doch nicht nur die Altersrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geboten. Auch schon während der Erwerbszeit kann die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die Hinterbliebenenrente oder Waisenrente in Anspruch genommen werden, sofern der entsprechende Versorgungsfall eintritt. Im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) erfolgt eine abschließende Aufzählung der Personen, die versicherungspflichtig sind. An dieser Stelle seien nur die wichtigsten Personenkreise genannt. Dazu gehören zum Beispiel alle abhängigen Arbeitnehmer wie auch Auszubildende.
Die Beitragshöhe richtet sich weder nach dem Geschlecht oder Alter der Versicherten. Sie beruht auf einem Prozentsatz, den Erwerbstätige der oben genannten Gruppen monatlich vom Bruttoeinkommen zu entrichten haben. Im Jahr 2006 gilt dabei eine Beitragsbemessungsgrenze (Bmg) von 5.250 Euro (West) und 4.400 Euro (Ost). Unter Bmg ist der monatliche Bruttohöchstbetrag zu verstehen, bis zu welchem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhoben werden. Das darüber liegende Einkommen spielt weder bei dem zu entrichtenden Beitragsvolumen, noch bei der Höhe der späteren Rente eine Rolle. Der Prozentsatz beträgt derzeit 19,5 % und wird von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen, wie zum Beispiel für Geringfügigbeschäftigte bei denen ein geringerer Prozentsatz i.H.v. 15 % seit dem 01.07.2006 erhoben wird. Die jetzige Bundesregierung hat erklärt, dass die Beitragssätze stabil bleiben sollen. Bis 2020 soll der Beitragssatz nicht mehr als 20 % betragen und bis 2030 soll er 22 % nicht überschreiten. Dieses Ziel wurde vereinbart auf Grund des demographischen Wandels und um die jüngere Generation nicht durch zu hohe Beiträge zu überfordern.
1 Einführung: Erläutert die Problemstellung, die Hintergründe der Reform durch das Alterseinkünftegesetz sowie den methodischen Aufbau der Arbeit.
2 Altersvorsorge – Das Drei-Schichten-Modell –: Stellt das Drei-Schichten-Modell der Rürup-Kommission vor, welches die Grundlage der modernen Altersvorsorge in Deutschland bildet.
3 Besteuerung von Alterseinkünften: Analysiert den geschichtlichen Werdegang des Alterseinkünftegesetzes und die steuerlichen Konsequenzen in der Anspar- und Auszahlungsphase.
4 Die Übergangsprobleme und Folgen des Systemwechsels: Diskutiert kritische Aspekte wie die Doppelbesteuerung, die Wegzugsbesteuerung sowie die Auswirkungen auf betriebliche und private Altersvorsorgeverträge.
5 Schlussbetrachtung und Ausblick: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Reform als wichtigen Schritt zu einem zukunftsfähigen System, trotz der hohen Komplexität.
Alterseinkünftegesetz, AltEinkG, Altersvorsorge, nachgelagerte Besteuerung, Drei-Schichten-Modell, Rentenversicherung, Riester-Rente, Basis-Rente, Doppelbesteuerung, Wegzugsbesteuerung, Sonderausgabenabzug, betriebliche Altersversorgung, Kapitallebensversicherung, Günstigerprüfung, Kohortenprinzip
Die Diplomarbeit befasst sich mit den Problemen des Alterseinkünftegesetzes und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen des Systemwechsels in der Altersvorsorge.
Im Fokus stehen das Drei-Schichten-Modell, die systematische Besteuerung von Alterseinkünften, die Herausforderungen bei der Übergangsregelung sowie die spezifischen Regelungen für betriebliche und private Altersvorsorge.
Das Ziel ist die Untersuchung der steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG für Erwerbstätige und Rentner, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche erhöhte steuerliche Belastung durch die nachgelagerte Besteuerung.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Gesetzesanalyse sowie der Untersuchung aktueller BMF-Schreiben, ergänzt durch praktische Beispiele und Berechnungsmodelle.
Der Hauptteil analysiert die Systematik der Sonderausgabenabzüge, die nachgelagerte Besteuerung, die Übergangsprobleme wie die potenzielle Doppelbesteuerung und die spezifischen steuerlichen Änderungen bei Riester-Verträgen und betrieblicher Altersversorgung.
Zentrale Begriffe sind Alterseinkünftegesetz, nachgelagerte Besteuerung, Drei-Schichten-Modell, Sonderausgabenabzug und Doppelbesteuerung.
Die Reform wurde maßgeblich durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts (26.03.1980 und 06.03.2002) angestoßen, da die vorherige steuerliche Ungleichbehandlung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Das Kohortenprinzip bedeutet, dass für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang die Besteuerungsanteile und steuerlichen Vergünstigungen neu festgeschrieben werden, anstatt einheitliche, sofortige Volländerungen für alle Bestandsrenten vorzunehmen.
Die Arbeit diskutiert ausführlich die Problematik der Doppelbesteuerung, bei der steuerfreie Rentenauszahlungen nicht den geleisteten Beiträgen aus bereits versteuertem Einkommen gegenüberstehen, was besonders in Übergangsphasen auftreten kann.
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