Diplomarbeit, 2006
72 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Rechnungslegung als Basis wertorientierter Kennzahlen
3. Die Bilanzierung von Pensionen nach IAS 19
3.1 Ausgestaltung von Pensionszusagen
3.2 Bilanzielle Abbildung von leistungsorientierten Zusagen
3.2.1 Wertansatz in der Bilanz
3.2.1.1 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
3.2.1.2 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
3.2.1.3 Planvermögen nach IAS 19
3.2.2 Pensionsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung
4. Auswirkungen von IAS 19 auf den Economic Value Added
4.1 Allgemeine Einordnung von Pensionsverpflichtungen
4.2 Planvermögen im Konzept des EVA
4.2.1 Betriebsnotwendiges Vermögen als plan assets
4.2.1.1 Auswirkungen auf NOPAT und capital
4.2.1.2 Auswirkungen auf die Kapitalkosten
4.2.2 Nichtbetriebsnotwendiges Vermögen als plan assets
4.3 Auswirkung der Bilanzierung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste
5. Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht den Einfluss der Bilanzierungsvorschriften nach IAS 19 auf das Konzept des Economic Value Added (EVA). Das zentrale Ziel ist es zu analysieren, wie sich die verschiedenen Wahlrechte des Standards – insbesondere bei der Behandlung von Pensionsverpflichtungen und Planvermögen – auf interne Steuerungskennzahlen auswirken und ob diese Vorgehensweise bei der Ermittlung des EVA sinnvoll ist.
3.2.1.1 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (present value of defined benefit obligation, DBO) bildet den Ausgangspunkt bei der Ermittlung des Saldos eines defined benefit plans. Dabei gilt es, den Barwert der zum Bilanzstichtag erdienten, den abgelaufenen Rechnungsperioden zuzuordnenden Pensionsansprüche zu ermitteln. Da es sich bei den Pensionszusagen um zukünftige Leistungen des Unternehmens handelt, gilt es eine Vielzahl einfließender Parameter zu schätzen. Welche Parameter in die Bewertung einfließen, hängt von der Ausgestaltung der Zusage ab. Ist die leistungsorientierte Pensionszusage an das letzte Gehalt des Arbeitnehmers gekoppelt, schreibt IAS 19.83-87 zwingend die Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen vor.
Daneben gilt es vor allem Inflation, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und Beförderungen mit einzubeziehen. Da jedoch nicht nur ökonomische Faktoren bei der Bewertung eine Rolle spielen, sind auch biometrische Bewertungsparameter zu berücksichtigen. Dies sind z.B. die Sterbewahrscheinlichkeit der abgesicherten Arbeitnehmer und die zukünftige Lebenserwartung sowie Rententrends (die Ermittlung erfolgt z.B. anhand der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck). Um diese angemessen zu berücksichtigen, schreibt IAS 19.63 die Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren vor. Einzig zulässiges Verfahren nach IAS ist die, zu den Ansammlungsverfahren gehörende Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Method). Dabei können die Versorgungsansprüche linear über die Dienstzeit verteilt werden, aber auch stärken den späteren (backloading) oder den früheren (frontloading) Dienstjahren zugerechnet werden.
Da es dem Unternehmen zumeist nicht möglich ist diese komplexe Vorgehensweise selbständig zu bewältigen, empfiehlt IAS 19.57 die Hinzuziehung eines anerkannten Versicherungsmathematikers, fordert dies jedoch nicht zwingend.
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Relevanz der betrieblichen Altersversorgung und die Komplexität der Bilanzierung nach IAS 19 für kapitalmarktorientierte Unternehmen.
2. Rechnungslegung als Basis wertorientierter Kennzahlen: Dieses Kapitel stellt die theoretische Verbindung zwischen externem Rechnungswesen und wertorientierten Steuerungsgrößen wie dem EVA her.
3. Die Bilanzierung von Pensionen nach IAS 19: Hier werden die methodischen Anforderungen des IAS 19, insbesondere die Bewertung der DBO und die Behandlung von Planvermögen, detailliert beschrieben.
4. Auswirkungen von IAS 19 auf den Economic Value Added: Dieses Kapitel analysiert die konkrete Verknüpfung der Bilanzierungsvorschriften mit den Rechengrößen des EVA und diskutiert Anpassungsbedarfe.
5. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Würdigung der Ergebnisse und einer kritischen Auseinandersetzung mit der Eignung der aktuellen IAS 19-Vorschriften für interne Steuerungskonzepte.
IAS 19, Economic Value Added, EVA, Pensionsverpflichtungen, DBO, Planvermögen, Projected Unit Credit Method, Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Korridoransatz, Funding Conversions, NOPAT, Kapitalkosten, Bilanzierung, Altersversorgung, Unternehmenssteuerung.
Die Diplomarbeit untersucht die Auswirkungen der Rechnungslegungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 auf wertorientierte Steuerungskonzepte, insbesondere auf den Economic Value Added (EVA).
Im Fokus stehen die Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionszusagen, die Anwendung des EVA-Konzepts unter Berücksichtigung externer Rechnungslegungsdaten sowie die methodischen Herausforderungen bei der Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen.
Ziel ist es zu erarbeiten, wie sich die spezifischen Wahlrechte und Bewertungsvorschriften des IAS 19 auf die interne Kennzahl EVA auswirken und ob diese Auswirkungen für eine zielgerichtete Unternehmenssteuerung sinnvoll sind.
Der Autor nutzt eine Kombination aus theoretischer Fundierung der Bilanzierungsvorschriften und einer beispielorientierten Analyse, die Auswirkungen auf die Komponenten NOPAT, capital und Kapitalkostensatz quantitativ verdeutlicht.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Bilanzierung von Pensionen nach IAS 19 sowie die Analyse der Verknüpfung dieser Daten mit dem EVA, inklusive der Behandlung von Planvermögen und versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten.
Die Arbeit lässt sich vor allem über Begriffe wie IAS 19, Economic Value Added (EVA), Pensionsverpflichtungen, Planvermögen und Funding Conversions definieren.
Die Wahl des Rechnungszinses beeinflusst den Barwert der Verpflichtung (DBO) maßgeblich. Eine Senkung des Zinsniveaus führt zu einem Anstieg der DBO und kann, je nach gewählter Bilanzierungsmethode, zu erheblichen Ergebnisbelastungen führen.
Das CTA ermöglicht die Auslagerung von Vermögenswerten als Planvermögen. Dies erfordert im EVA-Konzept spezifische Anpassungen (Funding Conversions) des investierten Kapitals, da die operativen Vermögenswerte für die Leistungserstellung weiterhin relevant bleiben.
Die erfolgsneutrale Erfassung vermeidet Volatilität im NOPAT und ermöglicht eine stetigere Steuerung, da keine unerwarteten, starken Ergebnisänderungen durch versicherungsmathematische Effekte in die betriebliche Erfolgsgröße einfließen.
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