Wissenschaftlicher Aufsatz, 2005
26 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Der Beitrag untersucht die Zulässigkeit von grenzüberschreitenden Sitzverlegungen deutscher Kapitalgesellschaften innerhalb des EG-Binnenmarktes. Er beleuchtet die Relevanz der Sitztheorie im Kontext der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43, 48 EG-Vertrag und analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie den Meinungsstand der Literatur.
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieses Beitrags sind Sitztheorie, Gründungstheorie, Niederlassungsfreiheit, Art. 43, 48 EG-Vertrag, Europäischer Gerichtshof, Internationales Privatrecht, Internationales Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Zuzug, Wegzug, „Überseering“, „Inspire Art“, Daily Mail-Doktrin.
Die Gründungstheorie stellt auf den Ort der Registrierung ab, während die Sitztheorie das Recht des Ortes anwendet, an dem sich der effektive Verwaltungssitz befindet.
Diese EuGH-Urteile stärkten die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften und zwangen Deutschland zur teilweisen Abkehr von der strengen Sitztheorie.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Hindernisse bei solchen „Wegzugsfällen“ im Lichte der Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG-Vertrag).
Es wird geprüft, ob Deutschland eine im EU-Ausland wirksam gegründete Gesellschaft in ihrer ursprünglichen Rechtsform anerkennen muss, wenn sie ihren Sitz hierher verlegt.
Es handelt sich um eine ältere Rechtsposition, nach der die Niederlassungsfreiheit nicht zwingend das Recht umfasst, den steuerlichen Sitz unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit zu verlegen.
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