Wissenschaftlicher Aufsatz, 2005
26 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
I. Einleitung
II. Europäische Vorgaben
1. Das EuGH-Urteil „Überseering“
2. Das EuGH-Urteil „Inspire Art“
3. Kernaussagen der Urteile
III. Stand des deutschen IPR – Die Sitztheorie im Lichte der Art. 43, 48 EG-Vertrag
1. Anknüpfungsmethode für zuziehende EG-Gesellschaften
2. Anknüpfungsmethode für den Wegzug in das EG-Ausland
IV. Rechtsprechung und Meinungsstand der Literatur
1. Zuzugsfälle
a) Verlegung des Satzungssitzes nach Deutschland bei wirksam in der EG gegründeten Gesellschaften
b) Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes nach Deutschland bei wirksam in der EG gegründeten Gesellschaften
c) Gemeinsame Verlegung von Satzungs- und tatsächlichem Verwaltungssitz nach Deutschland
2. Wegzugsfälle
a) Verlegung des Satzungssitzes bei in Deutschland gegründeten Gesellschaften
b) Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes bei in Deutschland gegründeten Gesellschaften
c) Gemeinsame Verlegung von Satzungs- und tatsächlichem Verwaltungssitz ins Ausland
V. Fazit
Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten grenzüberschreitender Sitzverlegungen für deutsche Kapitalgesellschaften innerhalb des EG-Binnenmarktes im Lichte aktueller EuGH-Rechtsprechung. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich damit, inwieweit die traditionelle deutsche Sitztheorie durch die europäische Niederlassungsfreiheit modifiziert wurde und welche rechtlichen Konsequenzen – insbesondere im Hinblick auf eine drohende Liquidation – bei Sitzverlagerungen tatsächlich bestehen.
b) Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes nach Deutschland bei wirksam in der EG gegründeten Gesellschaften
Die Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes bei wirksam in der EG gegründeten Gesellschaften nach Deutschland hinein ist eine in der Praxis häufig auftauchende Form der Sitzverlegung. Genau diese Konstellation lag auch dem Fall „Überseering“ zu Grunde. Die in Amsterdam (NL) wirksam gegründete Gesellschaft Überseering B.V. verlagerte durch vollständigen Verkauf der Geschäftsanteile an zwei deutsche Staatsbürger ihren effektiven Verwaltungssitz nach Düsseldorf (D). Diese Sitzverlegung wurde nicht bewusst zum Zwecke der örtlichen Veränderung herbeigeführt, sie ergab sich vielmehr zwangsläufig aus der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft.
Der Fall macht deutlich, dass die Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes unter Beibehaltung des Satzungssitzes – insbesondere bei in Grenznähe tätigen Gesellschaften – sehr leicht „passieren“ kann. Auch der Fall „Daily Mail“ betraf – wenn auch ohne deutsche Beteiligung – die Verlegung des Sitzes der Geschäftsleitung von Großbritannien in die Niederlande.
I. Einleitung: Einführung in die Problematik grenzüberschreitender Sitzverlegungen und die konträre Haltung von Sitz- und Gründungstheorie.
II. Europäische Vorgaben: Analyse der prägenden EuGH-Rechtsprechung und deren Einfluss auf die europäische Niederlassungsfreiheit.
III. Stand des deutschen IPR – Die Sitztheorie im Lichte der Art. 43, 48 EG-Vertrag: Darstellung der notwendigen Anpassungen im deutschen Internationalen Gesellschaftsrecht infolge der EuGH-Urteile.
IV. Rechtsprechung und Meinungsstand der Literatur: Detaillierte Untersuchung von Zuzugs- und Wegzugsfällen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der h.M. zur automatischen Auflösung bei Sitzverlegung.
V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Mobilität von Gesellschaften und der Anerkennung ihres Rechtsstatus.
Sitztheorie, Gründungstheorie, EuGH, Niederlassungsfreiheit, Kapitalgesellschaft, Sitzverlegung, Verwaltungssitz, Satzungssitz, Überseering, Inspire Art, Internationales Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsstatut, Liquidation, EG-Binnenmarkt, IPR
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Sitzverlegungen deutscher Kapitalgesellschaften innerhalb der EG und prüft, ob die traditionelle deutsche Sitztheorie diese Mobilität unzulässig einschränkt.
Zentrale Themen sind die Niederlassungsfreiheit gemäß EG-Vertrag, die Anwendung des Internationalen Privatrechts auf Gesellschaften und die materiellrechtliche Gefahr der Zwangsauflösung durch das Registergericht.
Das Ziel ist eine ganzheitliche Betrachtung der Sitzverlegung, um die vermeintliche Unmöglichkeit identitätswahrender Umzüge zu hinterfragen und rechtliche Klarheit für die Praxis zu schaffen.
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die Rechtsprechung, Literaturmeinungen sowie die kollisionsrechtlichen und materiellrechtlichen Bestimmungen systematisch gegeneinander abwägt.
Im Hauptteil werden Zuzugs- und Wegzugsfälle differenziert analysiert, wobei besonderes Augenmerk auf die Auswirkung der EuGH-Urteile auf das deutsche Kollisionsrecht und die Unhaltbarkeit der Liquidationstheorie gelegt wird.
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Sitztheorie, Gründungstheorie, Niederlassungsfreiheit und die entsprechenden EuGH-Grundsatzentscheidungen charakterisiert.
Der Autor argumentiert, dass eine Zwangsliquidation unverhältnismäßig ist, dem Schutz der Gläubiger und Arbeitnehmer widerspricht und an einer klaren gesetzlichen Grundlage fehlt.
Ja, der Autor vertritt die Auffassung, dass das Verbot von Zuzugsbeschränkungen durch den EuGH indirekt auch den Weg für den Wegzug deutscher Kapitalgesellschaften geebnet hat.
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