Diplomarbeit, 2006
68 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Finanzierung und Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung
2.1 Durchführungswege nach BetrAVG
2.1.1 Direktzusage
2.1.2 Externe Durchführungswege
2.2 Plan assets und Pensionszusage im Jahresabschluss nach IFRS
2.2.1 Beitragszusage vs. Leistungszusage
2.2.2 Pensionsaufwand
2.2.3 Pensionsrückstellung
2.2.4 Definition von plan assets nach IAS 19.7
3. Contractual Trust Arrangements
3.1 Gestaltung und Insolvenzsicherheit der Treuhandmodelle
3.1.1 Das Grundmodell der Verwaltungstreuhand
3.1.1.1 Funktionsweise
3.1.1.2 Gesellschaftsrechtliche Fragen
3.1.1.3 Erlöschen der Verwaltungstreuhand im Insolvenzfall
3.1.2 Das Verpfändungsmodell
3.1.2.1 Funktionsweise
3.1.2.2 Verwertungsrecht im Insolvenzfall
3.1.2.3 Zugriffsrechte des Pensions-Sicherungs-Vereins
3.1.2.4 Insolvenzfestigkeit
3.1.3 Das Modell der doppelseitigen Treuhand
3.1.3.1 Funktionsweise
3.1.3.2 Anfechtbarkeit im Insolvenzfall
3.1.3.3 Bestand der Sicherungstreuhand im Insolvenzfall
3.1.3.4 Absonderungsrecht aus der Sicherungstreuhand
3.1.4 Weitere Modelle
3.1.4.1 Aussonderungsrecht mit der doppelstöckigen Treuhand
3.1.4.2 Das Kombinationsmodell
3.2 Qualifizierung und Bewertung von Vermögensgegenständen als plan assets
3.2.1 Grundlagen
3.2.2 Wertpapiere
3.2.3 Immobilien und Produktionsanlagen
3.2.4 Forderungen
3.2.5 Unternehmenspraxis
3.3 Steuerrechtliche Aspekte
3.3.1 Trägerunternehmen
3.3.2 Versorgungsberechtigte
4. Schlussbemerkungen
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Auslagerung von Pensionsverpflichtungen mittels Contractual Trust Arrangements (CTA) nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS 19. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie eine insolvenzsichere Gestaltung der Treuhandmodelle erreicht werden kann, um eine Anerkennung des Treuhandvermögens als Planvermögen (plan assets) zu ermöglichen und somit eine Bilanzverkürzung zu bewirken.
3.1.1.1 Funktionsweise
In der Frage der Schaffung einer rechtlich getrennten Einheit greifen alle Modelle auf die sog. (uneigennützige) Verwaltungstreuhand zurück. Dabei überträgt das Unternehmen Vermögen auf einen Treuhänder mit der Maßgabe, dass dieses allein der Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen dient. Der Treuhänder verpflichtet sich, das Vermögen für das Unternehmen zu verwalten und ggf. anzulegen. Bei der Vermögensverwaltung und -anlage darf sich der Treuhänder auch Dritter, wie z.B. Vermögensverwalter, Kapitalanlagegesellschaften oder Banken bedienen. In diesem Fall spricht man dann nicht mehr von einer einstufigen, sondern von einer mehrstufigen Treuhand. Der direkte Einsatz von Banken, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern o.a. als Treuhänder kommt hingegen nicht in Betracht, da diese neben der Sicherung der Arbeitnehmeransprüche auch noch andere Zwecke verfolgen.
Sind an einem CTA mehrere Konzerngesellschaften beteiligt, so hat der Treuhänder das Vermögen jeder Gesellschaft getrennt zu verwalten, damit eine eindeutige Zuordnung des Vermögens gewährleistet werden kann. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft auch das Treuhandvermögen der übrigen Gesellschaften zur Begleichung der Versorgungsansprüche herangezogen wird.
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den wachsenden Trend zur Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen mittels Contractual Trust Arrangements (CTA) und skizziert den Aufbau sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2. Finanzierung und Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung: Das Kapitel erläutert die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG sowie die Bilanzierung von Pensionszusagen und Planvermögen gemäß IAS 19.
3. Contractual Trust Arrangements: Hier werden die verschiedenen Treuhandmodelle hinsichtlich ihrer Gestaltung und Insolvenzsicherheit detailliert analysiert, gefolgt von einer Untersuchung zur Qualifizierung von Vermögensgegenständen als Planvermögen sowie den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.
4. Schlussbemerkungen: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass CTAs eine anerkannte Methode zur Insolvenzsicherung und Bilanzverkürzung darstellen, deren konkrete Ausgestaltung jedoch von der Beurteilung des Wirtschaftsprüfers abhängt.
Contractual Trust Arrangements, CTA, Pensionsverpflichtungen, IAS 19, Planvermögen, plan assets, betriebliche Altersversorgung, Insolvenzsicherheit, Treuhandmodelle, doppelseitige Treuhand, Bilanzverkürzung, Insolvenzanfechtung, Rechnungslegung, Nettoausweis, Rückdeckungsversicherung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Nutzung von Contractual Trust Arrangements (CTA) zur bilanziellen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 19).
Zentrale Themen sind die verschiedenen Treuhandmodelle (Verwaltungs- und Sicherungstreuhand), die Anforderungen an die Insolvenzsicherheit sowie die Kriterien für die Anerkennung als Planvermögen (plan assets).
Ziel ist es aufzuzeigen, wie Unternehmen Pensionsverpflichtungen durch CTAs so auslagern können, dass sie nach IAS 19 als Planvermögen anerkannt werden, um eine Bilanzverkürzung zu erreichen.
Die Arbeit nutzt eine systematische Auswertung aktueller Literatur, Rechnungslegungsstandards (IAS 19), Gesetze (InsO, BetrAVG) sowie praktischer Beispiele aus Geschäftsberichten deutscher Großkonzerne.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Gestaltung und Insolvenzfestigkeit verschiedener Treuhandmodelle, die Qualifizierung und Bewertung von Vermögensgegenständen sowie die steuerlichen Aspekte bei der Einrichtung eines CTA.
Wichtige Begriffe sind Contractual Trust Arrangement, IAS 19, Planvermögen, Insolvenzfestigkeit, doppelseitige Treuhand und Bilanzverkürzung.
Die Insolvenzsicherheit bestimmt, ob das Treuhandvermögen im Ernstfall tatsächlich zur Erfüllung der Pensionsansprüche zur Verfügung steht oder in die Insolvenzmasse des Unternehmens fällt, was direkt die Bilanzierung als Planvermögen beeinflusst.
Im Insolvenzfall können Ansprüche auf das Pfandrecht oder die Sicherungstreuhand auf den PSV übergehen, was insbesondere bei der Absicherung von sogenannten Exzedenten von Bedeutung ist.
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