Wissenschaftlicher Aufsatz, 2002
19 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
I. Einführung
II. Einschlägige Verbotsvorschriften im deutschen Arzneimittelrecht
III. Der Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie der EG
1. Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf Kaufvertragsabschlüsse
2. Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf nationale Lieferverbote
3. Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf nationale Werbeverbote
4. Die Behandlung von Wertungswidersprüchen
5. Ergebnis
IV. Nationale Versand- und Werbeverbote und das EG-Recht
1. Maßnahmen gleicher Wirkung nach Art. 28 EGV
2. Verkaufs- und Absatzmodalitäten
3. Die immanente Schranke der „zwingenden Erfordernisse“
4. Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund
5. Ergebnis
V. Schlusswort
Die vorliegende Arbeit untersucht die europarechtliche Zulässigkeit von nationalen Versandhandelsverboten für Arzneimittel unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Arzneimittelrechts, der E-Commerce-Richtlinie der EG sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Warenverkehrsfreiheit.
Die Anwendbarkeit der Richtlinie auf Kaufvertragsabschlüsse
§ 43 Abs. 1 S. 2 AMG verbietet das Handeltreiben außerhalb von Apotheken. Soweit dieses Handeltreiben den Abschluss von Kaufverträgen mit umfasst, gilt nach dem Herkunftslandprinzip das Recht am Geschäftssitz der Internet-Apotheke. Die Erwägungen 21 und 34 bis 39 nehmen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf elektronisch geschlossene Verträge Bezug. In Erwägung 11 wird allerdings darauf hingewiesen, dass u.a. die Richtlinie 97/7/EG über den Fernabsatz und die Richtlinie 92/28/EWG über Werbung für Humanarzneimittel uneingeschränkte Geltung behalten. Konkretisiert wird dieser Gedanke in Art. 1 Abs. 3 der E-Commerce-Richtlinie.
Nach Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie bleibt das durch gemeinschaftliche Bestimmungen sowie einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die zu deren Umsetzung erlassen wurden, erreichte Schutzniveau vom Herkunftslandprinzip unberührt. Die Fernabsatz-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten in Art. 14 ausdrücklich, den Fernabsatzvertrieb für bestimmte Waren und Dienstleistungen, insbesondere auch für Arzneimittel, im Interesse der Allgemeinheit in ihrem Hoheitsgebiet unter Berücksichtigung des EG-Vertrages zu verbieten und damit strengere nationale Maßnahmen einzuführen oder aufrechtzuerhalten. Im Ergebnis ist ein nationales Verbot, Kaufverträge abzuschließen, die solche Geschäfte zum Gegenstand haben, wirksam.
I. Einführung: Darstellung der aktuellen Problematik und der europarechtlichen Dimension des Internet-Handels mit Arzneimitteln am Beispiel der Apotheke „DocMorris“.
II. Einschlägige Verbotsvorschriften im deutschen Arzneimittelrecht: Erläuterung der nationalen Regelungen (AMG und HWG), die dem Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln entgegenstehen.
III. Der Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie der EG: Prüfung, ob die E-Commerce-Richtlinie auf die verschiedenen nationalen Verbote sowie Kaufvertragsabschlüsse Anwendung findet.
IV. Nationale Versand- und Werbeverbote und das EG-Recht: Analyse, ob die Verbote gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen und ob sie durch zwingende Erfordernisse oder Gesundheitsschutz gerechtfertigt werden können.
V. Schlusswort: Fazit zur europarechtlichen Lage und Ausblick auf den zunehmenden politischen Druck zur Zulassung des Online-Medikamentenvertriebs in Deutschland.
Arzneimittelrecht, E-Commerce-Richtlinie, Versandhandelsverbot, Warenverkehrsfreiheit, Europäischer Gerichtshof, Apothekenmonopol, Gesundheitsschutz, Werbeverbot, Arzneimittelgesetz, Fernabsatz, Herkunftslandprinzip, Internet-Apotheke, DocMorris, Art. 28 EGV, Art. 30 EGV
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob nationale Verbote des Versandhandels und der Werbung für Arzneimittel im Internet mit dem europäischen Recht vereinbar sind.
Die zentralen Themen umfassen das deutsche Arzneimittel- und Werberecht, die E-Commerce-Richtlinie der EU sowie die europäische Warenverkehrsfreiheit.
Das Ziel ist zu klären, inwieweit nationale Verbotsvorschriften, die den Online-Handel mit Medikamenten behindern, unter europäisches Recht fallen und ob diese durch gesundheitspolitische Interessen gerechtfertigt werden können.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auslegung von Gesetzen, Richtlinien der EG und der umfangreichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anwendbarkeit der E-Commerce-Richtlinie auf verschiedene Handelsaspekte sowie die Analyse der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit der Warenverkehrsfreiheit und deren Rechtfertigungsmöglichkeiten.
Wesentliche Begriffe sind Arzneimittelrecht, E-Commerce-Richtlinie, Versandhandelsverbot, Warenverkehrsfreiheit und Gesundheitsschutz.
Die Keck-Rechtsprechung wird genutzt, um zu unterscheiden, ob ein nationales Verbot eine bloße Verkaufsmodalität darstellt – und somit aus dem Anwendungsbereich des Art. 28 EGV herausfällt – oder ob es eine diskriminierende Wirkung auf den Marktzugang hat.
Die Unterscheidung ist zentral, da das Versandverbot oft als Verkaufsmodalität eingestuft wird, während das Verbringungsverbot für nicht zugelassene Arzneimittel die Einfuhr als solche betrifft und somit als diskriminierend bewertet wird, was unterschiedliche Rechtfertigungsmaßstäbe erfordert.
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