Diplomarbeit, 2006
96 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit
2. Grundlage des neuen Insolvenzrechts und theoretische Fundierung
2.1 Neues Insolvenzrecht
2.1.1 Reformgründe und Ziele der Insolvenzordnung (InsO)
2.1.2 Wesentliche Neuerungen der Insolvenzordnung
2.1.2.1 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.1.2.2 Insolvenzplan
2.1.2.3 Eigenverwaltung
2.1.2.4 Restschuldbefreiung
2.2 Theoretische Fundierung
2.2.1 Principal-Agent-Theorie
2.2.2 Behavioral-Finance-Theorie
3. Die Unternehmenskrise
3.1 Von der Unternehmenskrise bis zur Insolvenz
3.1.1 Krisenbegriff
3.1.2 Prozessorientierte Krisentypisierung
3.1.2.1 Potentielle Unternehmenskrise
3.1.2.2 Latente Unternehmenskrise
3.1.2.3 Akute Unternehmenskrise
3.1.3 Inhaltliche Krisentypisierung
3.1.3.1 Strategische Krise
3.1.3.2 Ergebniskrise
3.1.3.3 Liquiditätskrise
3.2 Krisenursachen
3.2.1 Quantitative und qualitative Ursachenforschung
3.2.2 Interne Krisenursachen
3.2.3 Externe Krisenursachen
3.3 Krisenvorbeugung durch Frühwarnsysteme
3.3.1 Anforderungen an Frühwarnsysteme
3.3.2 Operative und strategische Frühwarnsysteme
3.3.3 Anwendung von Frühwarnsystemen in der Praxis
4. Ablauf des Insolvenzverfahrens
4.1 Verfahrensbeteiligte
4.1.1 Schuldner
4.1.2 Gläubiger
4.1.2.1 Arten von Gläubigern im Insolvenzverfahren
4.1.2.2 Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
4.1.3 Insolvenzgericht
4.2 Eröffnungsverfahren
4.2.1 Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren
4.2.2 Insolvenzantrag
4.2.3 Prüfung des Insolvenzantrags
4.2.4 Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
4.3 Eröffnetes Verfahren
4.3.1 Eröffnungsbeschluss
4.3.1.1 Wirkung des Beschlusses
4.3.1.2 Zwingender Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
4.3.2 Berichtstermin
4.3.3 Weitere Termine im eröffneten Verfahren
4.4 Kritische Würdigung
5. Funktion und Bedeutung des Insolvenzverwalters
5.1 Auswahl des Insolvenzverwalters
5.1.1 Anforderungen
5.1.1.1 Eignung
5.1.1.2 Geschäftskunde
5.1.1.3 Unabhängigkeit
5.1.1.4 Weitere Anforderungen
5.1.2 Auswahlverfahren
5.1.2.1 Listenführung als Hilfsmittel der Vorauswahl
5.1.2.2 Offene Liste
5.1.2.3 Geschlossene Liste
5.2 Aufgaben des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren
5.2.1 Inbesitznahme der Insolvenzmasse
5.2.1.1 Besitzergreifung
5.2.1.2 Vermögen der Insolvenzmasse
5.2.2 Erstellung des Masseverzeichnisses
5.2.3 Erstellung des Gläubigerverzeichnisses
5.2.4 Erstellung der Vermögensübersicht
5.2.5 Pflege der Insolvenztabelle
5.2.6 Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse
5.2.6.1 Besondere Verwertung
5.2.6.2 Schlussverteilung
5.3 Rechtsstellung des Insolvenzverwalters
5.3.1 Rechtsstellungstheorien
5.3.1.1 Amtstheorie
5.3.1.2 Vertretertheorie
5.3.1.3 Organtheorie
5.3.2 Befugnisse und Rechte
5.3.2.1 Prozessführungsbefugnis
5.3.2.2 Wahlrecht
5.3.2.3 Anfechtungsrecht
5.3.2.4 Kündigungsrecht
5.3.3 Haftung des Insolvenzverwalters
5.3.3.1 Grundlagen der Insolvenzhaftung
5.3.3.2 Generalklausel
5.3.3.3 Haftung gegenüber Massegläubigern
5.4 Vergütung des Insolvenzverwalters
5.4.1 Regelvergütung
5.4.2 Zu- und Abschläge
5.4.3 Vergütung besondere Sachkunde
5.4.4 Fälligkeit und Festsetzungsverfahren
5.5 Kritische Würdigung
6. Umsetzung im Rahmen eines Praxisfalls: Das Insolvenzverfahren der Herlitz AG
7. Fazit und Ausblick
Diese Arbeit analysiert den Ablauf des Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung unter besonderer Berücksichtigung der zentralen Rolle und Bedeutung des Insolvenzverwalters. Die Forschungsfrage untersucht dabei, welchen tatsächlichen Einfluss der Verwalter auf den Verfahrensverlauf ausübt und welche gesetzlichen Anforderungen sowie betriebswirtschaftlichen Kompetenzen für diese Schlüsselrolle erforderlich sind.
2.1.2.1 Drohende Zahlungsunfähigkeit
Das neue Insolvenzrecht sieht neben der Zahlungsunfähigkeit gem. §17 InsO und der Überschuldung gem. §19 InsO mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) einen weiteren Insolvenzgrund vor. Der Sachverhalt der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist lt. Gesetzgeber dann gegeben, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Verbreitete Interpretationen der Formulierung „wahrscheinlich“ besagen, dass der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher sein muss als ihr Ausbleiben.
Durch die Aufnahme des neuen Insolvenzgrundes sollte dem Reformziel, Insolvenzverfahren frühzeitiger zu eröffnen, entgegen gekommen werden. Die drohende Zahlungsunfähigkeit ermöglicht es einem Schuldner, unter gegebenem Vollstreckungsschutz, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können.
Im Gegensatz zu den Sachverhalten der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung liegt bei drohender Zahlungsunfähigkeit kein Zwang vor, einen Antrag auf Verfahrenseröffnung zu stellen. Eine weitere Abgrenzung zu den bereits in der Konkursordnung vorhandenen Insolvenzgründen ist die Tatsache, dass aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit nur der Schuldner selber den Antrag auf Insolvenz stellen darf. Hierdurch soll vermieden werden, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit als Druckmittel gegen den Schuldner eingesetzt wird.
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den statistischen Anstieg der Insolvenzfälle und definiert das Ziel der Arbeit, die zentrale Rolle des Insolvenzverwalters wissenschaftlich zu analysieren.
2. Grundlage des neuen Insolvenzrechts und theoretische Fundierung: Das Kapitel erläutert die Reformziele der InsO, wie die Sanierungsförderung und Gläubigerstärkung, und untermauert das Thema mit der Principal-Agent-Theorie sowie Behavioral-Finance-Ansätzen.
3. Die Unternehmenskrise: Hier werden der Krisenbegriff, prozessorientierte sowie inhaltliche Krisentypisierungen und Ansätze zur Früherkennung und Krisenvorbeugung dargestellt.
4. Ablauf des Insolvenzverfahrens: Dieses Kapitel beschreibt systematisch die Verfahrensbeteiligten, das Eröffnungsverfahren und die einzelnen Phasen des eröffneten Insolvenzverfahrens.
5. Funktion und Bedeutung des Insolvenzverwalters: Der Hauptteil widmet sich ausführlich dem Anforderungsprofil, den Aufgaben, der Rechtsstellung und der komplexen Vergütungsstruktur des Insolvenzverwalters.
6. Umsetzung im Rahmen eines Praxisfalls: Das Insolvenzverfahren der Herlitz AG: Anhand dieses prominenten Fallbeispiels wird illustriert, wie durch proaktives Management und den Einsatz eines Insolvenzplans die Sanierung eines Großkonzerns gelingen kann.
7. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Bedeutung der Verwalterarbeit zusammen und kritisiert den Mangel an betriebswirtschaftlichen Anreizen sowie die Notwendigkeit, Qualifikationsanforderungen an den Verwalter weiter zu schärfen.
Insolvenzordnung, Insolvenzverwalter, Unternehmenskrise, Insolvenzplan, Sanierung, Gläubiger, Masseverwalter, Zahlungsunfähigkeit, Eigenverwaltung, Frühwarnsysteme, Rechtsstellung, Vergütung, Herlitz AG, Restschuldbefreiung, Liquidität
Die Arbeit analysiert das deutsche Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) und untersucht insbesondere die zentrale Funktion, die Aufgaben und die Verantwortung des Insolvenzverwalters.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen der Insolvenzordnung werden betriebswirtschaftliche Theorien zur Unternehmenskrise, die Systematik von Frühwarnsystemen sowie die praktische Abwicklung von Sanierungen thematisiert.
Das primäre Ziel ist es, den tatsächlichen Einfluss des Insolvenzverwalters auf den Verfahrensausgang zu bewerten und die Diskrepanz zwischen seinem hohen Einfluss und den teils unpräzisen gesetzlichen Anforderungen an seine Person zu hinterfragen.
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus literaturgestützter theoretischer Herleitung (Principal-Agent-Theorie, Behavioral Finance) und der Anwendung dieser Erkenntnisse auf einen konkreten Praxisfall (Herlitz AG).
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Unternehmenskrise als Vorstufe zur Insolvenz, dem formalen Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie einer detaillierten Auseinandersetzung mit der Rechtsstellung, Auswahl und Vergütung des Insolvenzverwalters.
Wesentliche Begriffe sind Insolvenzordnung, Insolvenzverwalter, Sanierung, Insolvenzplan, Eigenverwaltung und Unternehmenskrise.
Die Herlitz AG dient als gelungenes Beispiel dafür, wie durch strategische Maßnahmen des Insolvenzverwalters und den Einsatz eines Sanierungsplans ein Großkonzern trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen saniert werden konnte.
Der Autor kritisiert den sogenannten "closed shop" bei einigen Insolvenzgerichten und die Tatsache, dass bei der Verwalterwahl oft juristische Qualifikationen überwiegen, während fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Sanierung essenziell sind, teils vernachlässigt werden.
Die Theorie hilft zu verstehen, dass der Insolvenzverwalter als "Agent" im Interesse der "Prinzipale" (Gläubiger) handeln muss; die Haftungsregeln dienen dabei als Kontrollsystem, um den Interessenausgleich sicherzustellen.
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