Diplomarbeit, 2002
47 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Definition der Finanzkommunikation und ihr geschichtlicher Hintergrund
1.2. Unternehmenspublizität und Investor Relations
2. Zielgruppen und Informationsbedarf
2.1. Zielgruppen
2.2. Informationsbedarf
2.2.1. Bestimmung des Informationsbedarfes
2.2.2. Instrumente der Kommunikation in ihren Bereichen
2.2.3. Die Portfolioanalyse
2.2.4. Die Aktienanalyse
2.2.5. Analysen des Marktwertes zur Ergänzung
3. Grundsätze der zweckmäßigen Unternehmenskommunikation
3.1. Anforderungen an die Unternehmenskommunikation
3.2. Grundsätze und Prinzipien
3.2.1 Wesentlichkeit
3.2.2. Kontinuität, Stetigkeit und Vergleichbarkeit
3.2.3. Zeitnähe
3.2.4. Wirtschaftlichkeit
3.3. Probleme bei der Beachtung der Kommunikationsgrundsätze
3.3.1. Problemursachen und deren Darstellung
3.3.2. Allgemeine Öffentlichkeit
3.3.3. Messbarkeit des Investor Relations Erfolges
4. Rechnungslegung als Informationsbasis
4.1. Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und Rechnungslegungssysteme
4.2. Praktische Umsetzung des Wertpapierhandelsgesetzes
5. Praxis der Investor Relations
5.1. Condat AG
5.2. SEB Bank
6. Schlusswertung/ Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Umsetzung einer effizienten Finanzkommunikation für Unternehmen nach deren Börsengang, insbesondere im Kontext des Neuen Marktes, um bestehende Investoren zu halten und neue Anleger zu gewinnen.
2.2.3. Portfolioanalyse
Die Portfolio-Konzeption wurde ursprünglich im Bankwesen zum erfolgreichen Aufbau von Wertpapierdepots entwickelt. Dazu müssen verschiedene Vermögenswerte so kombiniert werden, dass ein gegebenes Kapital (Portfeuille) bei vertretbarem Risiko eine angemessene Rendite erbringt. Bei der Übertragung dieses Gestaltungsansatzes auf ein Unternehmen ändern sich lediglich die Elemente des Portfolios. Die Wertpapiere bzw. Vermögensgegenwerte werden ersetzt durch die Geschäftsfelder im Sinne zukünftiger Problemlösungen bzw. Produkte. Die Zielformulierung lautet dann, jeweils eine solche Kombination von Geschäftsfeldeinheiten und Produkten zusammenzustellen, mit deren Hilfe die strategischen Ziele des Unternehmen bei einem gegebenen Risiko bestmöglich erreicht werden können.
Die Potentialanalyse, die der Portfolio Konzeption vorausgeht, soll die zukünftigen Erfolgspotentiale eines Unternehmens aufdecken. Dazu sind zunächst die in der Vergangenheit erzielten Erfolge und Misserfolge zu erfassen sowie danach die zukünftigen internen und externen Stärken und Schwächen aufzusuchen. Im weiteren Verlauf werden nur noch die absehbaren Stärken des Unternehmens verfolgt. Dazu wird die Potentialanalyse durchgeführt, um die wichtigsten zukünftigen Gewinnchancen offen zu legen. Diese konkretisieren sich in Erfolgsfaktoren wie z.B. Marktanteilen, Investitionsintensität, Innovationskraft usw. Als Schlüsselgrößen müssen diese zur Sichtbarmachung der Potentiale bewertet werden. Dazu lässt sich eine Skalierung verwenden, die z.B. von +3 über 0 bis zu –3 reicht.
Die Orientierung erfolgt an der Position 0, die der stärkste Wettbewerber einnimmt. Die eigene Position wird dann bei Überlegenheit mit höchstens +3, bei Unterlegenheit mit höchstens –3 dargestellt. Die Verbindung der Skalenwerte der einzelnen Positionen ergibt das Stärkenprofil des Unternehmens, wobei die negative Seite die verstärkt nutzbaren Potentiale zeigt.
1. Einleitung: Beschreibt die historische Entwicklung der Finanzkommunikation sowie die spezifischen Anforderungen für Unternehmen am Neuen Markt.
2. Zielgruppen und Informationsbedarf: Analysiert, welche Gruppen (Anleger, Analysten) existieren und welche Daten (historisch, strategisch) für deren Anlageentscheidungen relevant sind.
3. Grundsätze der zweckmäßigen Unternehmenskommunikation: Definiert die zentralen Prinzipien wie Wesentlichkeit, Kontinuität und Zeitnähe sowie die damit verbundenen Herausforderungen.
4. Rechnungslegung als Informationsbasis: Erläutert die Rolle von Bilanz und GuV-Rechnung sowie die Unterschiede zwischen HGB, US-GAAP und IAS im Hinblick auf die Investoreninformation.
5. Praxis der Investor Relations: Veranschaulicht anhand der Condat AG und der SEB Bank, wie Investor Relations in der Unternehmenspraxis umgesetzt werden.
6. Schlusswertung/ Fazit: Fasst zusammen, dass die Finanzkommunikation ein unverzichtbares, gesetzlich unterlegtes Bindeglied zwischen Unternehmen und Öffentlichkeit darstellt.
Finanzkommunikation, Investor Relations, Börsengang, Kapitalmarkt, Aktienanalyse, Unternehmenspublizität, Geschäftsbericht, Informationsbedarf, Portfoliomanagement, Wertpapierhandelsgesetz, Ad-hoc-Publizität, Rechnungslegung, Investoren, Börsenkurs, Öffentlichkeitsarbeit
Die Arbeit untersucht, wie Unternehmen nach einem Börsengang effektiv mit Investoren und der Finanzöffentlichkeit kommunizieren können, um Vertrauen aufzubauen und den Unternehmenswert zu stützen.
Die zentralen Themen sind die Definition der Finanzkommunikation, die Ermittlung des Informationsbedarfs verschiedener Zielgruppen, die Festlegung von Kommunikationsgrundsätzen sowie der Einfluss der Rechnungslegung.
Das primäre Ziel ist es, Strategien für eine zielgerichtete und transparente Finanzkommunikation aufzuzeigen, die Anleger binden und neue Investoren gewinnen hilft.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse sowie einer praxisorientierten Betrachtung von zwei Fallbeispielen.
Der Hauptteil behandelt neben den Zielgruppen und Kommunikationsinstrumenten die Grundsätze der zweckmäßigen Kommunikation, die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung und die praktische Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.
Finanzkommunikation, Investor Relations, Börsengang, Kapitalmarkt, Unternehmenspublizität, Rechnungslegung.
Große Unternehmen verfügen oft über Kostenvorteile bei der Informationsbereitstellung, während kleinere Unternehmen eher auf eine effiziente Auswahl der wesentlichen Informationen achten müssen, um wirtschaftlich zu agieren.
Sie bildet die zentrale Informationsbasis für Investoren. Insbesondere internationale Standards wie US-GAAP oder IAS werden zunehmend wichtig, da sie für den Investor ein breiteres und tieferes Entscheidungsfundament bieten als das HGB.
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