Quellenexegese, 2005
191 Seiten, Note: summa cum laude
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Die vorliegende Arbeit untersucht eine Dekretale aus dem Kirchenrecht und analysiert ihren historischen Kontext, ihre systematische Stellung und ihre Auslegung. Sie befasst sich mit der Frage, wie die Dekretale die kanonischen Wahlprozesse im Mittelalter beeinflussen sollte und wie sie im Vergleich zum geltenden Recht zu sehen ist.
Die Arbeit beginnt mit der Präsentation des lateinischen Originaltextes der Dekretale und einer deutschen Übersetzung. Anschließend werden der Autor, die Entstehungszeit und der historische Kontext der Dekretale beleuchtet. Die Kapitel IV und V widmen sich der systematischen Einordnung und der Auslegung des Textes. Im letzten Kapitel wird die Dekretale mit dem geltenden Kirchenrecht verglichen.
Kirchenrecht, Dekretale, Wahlrecht, Kanonisches Recht, Mittelalter, Rechtsgeschichte, Gregor IX, Raimund von Peñafort, Coelestin III, Textauslegung, Systematische Stellung, Vergleich mit geltendem Recht.
Diese Dekretale von Papst Coelestin III. (1192) rügt den Einfluss weltlicher Herrscher auf die Wahl von Bischöfen und Äbten und fordert die Freiheit der Wähler ein.
Dies sind Kriterien für eine gültige Wahl: Die Entscheidung sollte nicht nur von der Mehrheit (maior pars), sondern auch von den einsichtigeren bzw. würdigeren Wählern (sanior pars) getragen werden.
Trotz des Wormser Konkordats versuchten Landesherren oft, ihre eigenen Kandidaten durchzusetzen, was die Integrität und Unabhängigkeit der Kirche gefährdete.
Er war ein bedeutender Jurist, der im Auftrag von Papst Gregor IX. die Dekretalensammlung (Liber Extra) zusammenstellte, die bis 1917 ein zentraler Teil des Corpus Iuris Canonici war.
Während im Mittelalter oft noch über komplexe Konsensmodelle wie die Saniorität gestritten wurde, ist das heutige kanonische Recht stärker formalisiert und schließt weltlichen Einfluss weitgehend aus.
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