Essay, 2006
29 Seiten
Der Text befasst sich mit der Thematik des Transfersozialplans als moderner Form der Restrukturierung. Ziel ist es, die Funktionsweise und Vorteile des Transfersozialplans im Vergleich zum klassischen Abfindungs-Sozialplan aufzuzeigen.
Der Text kritisiert die unübersichtliche Gesetzeslage und die einseitige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die Kündigungen für Unternehmen zu einem Risiko machen. Der klassische Abfindungs-Sozialplan wird als ineffektiv dargestellt, da er zu hohen Kosten und einem Mangel an Beschäftigungsperspektiven führt.
Der Transfersozialplan wird als moderne Alternative zum Abfindungs-Sozialplan vorgestellt. Er zielt darauf ab, gekündigte Arbeitnehmer durch Qualifikations- und Transferleistungen in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Förderung von Transfermaßnahmen durch die Arbeitsverwaltung wird als Rechtsanspruch dargestellt.
Die Änderungen in der Gesetzgebung durch Hartz II haben die Förderung von Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld eingeführt. Die Arbeitsverwaltung ist verpflichtet, Arbeitgeber und Betriebsrat über die Fördermöglichkeiten zu beraten.
Die Förderung von Transfersozialplänen zielt auf Qualifikations- und Transferleistungen, die den Arbeitnehmern neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen sollen. Der Arbeitgeber muss sich an der Finanzierung beteiligen.
Transfermaßnahmen werden gefördert, wenn sie von einem Dritten durchgeführt werden, der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, gesichert sind und ein Qualitätssicherungssystem angewendet wird.
Der Begriff der Betriebsänderung wird definiert und verschiedene Formen wie Betriebsschließung, Verlegung, Zusammenschluss, Spaltung und grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation werden erläutert.
Die Voraussetzungen für die Förderung von Transfermaßnahmen im Zusammenhang mit der Bedrohung von Arbeitslosigkeit werden erläutert.
Verschiedene Transfermaßnahmen werden vorgestellt, darunter die Feststellung der Leistungsfähigkeit, berufliche Weiterbildung, Mobilitätshilfen und die Vorbereitung einer selbstständigen Existenz.
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Während der klassische Sozialplan meist nur Einmalzahlungen (Abfindungen) vorsieht, fokussiert der Transfersozialplan auf Qualifizierung und die schnelle Vermittlung der Gekündigten in neue Arbeit.
Unternehmen können Kosten sparen, da Transfermaßnahmen staatlich gefördert werden, und gleichzeitig ihr Image durch eine verantwortungsbewusste Restrukturierung pflegen.
Voraussetzung ist in der Regel eine geplante Betriebsänderung (z. B. Schließung oder Umstrukturierung) und die daraus resultierende Bedrohung durch Arbeitslosigkeit.
Durch Hartz II wurden wichtige Instrumente wie das Transferkurzarbeitergeld und der Rechtsanspruch auf Beratung durch die Arbeitsverwaltung bei Restrukturierungen eingeführt.
Dazu gehören berufliche Weiterbildung, Mobilitätshilfen, Coaching zur Existenzgründung und die Feststellung der individuellen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
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