Magisterarbeit, 2006
87 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Adoptionen in der DDR
2.1. Die Jugendhilfe in der DDR
2.1.1. Die Organisation auf lokaler Ebene
2.1.2. Die Organisation auf Bezirksebene
2.1.3. Aufgaben und Arbeitsweise der Jugendhilfe
2.1.4. Die Jugendhelfer
2.1.5. Kindesaussetzung mit Unterstützung des Staates
2.2. Kurze Geschichte des Adoptionswesens
2.3. Die Rechtsnatur der Adoption
2.4. Die annehmenden Eltern
2.5. Ablauf
2.6. Aufhebung der Adoption
3. Zwangsadoption in der DDR
3.1. Zum Begriff „Zwangsadoption“
3.2. Das Erziehungsziel des Staates
3.3. Der Fall Grübel
3.3.1. Misslungener Fluchtversuch
3.3.2. Im Gefängnis
3.3.3. Auf der Suche nach den Kindern (1)
3.3.4. Spiegel-Bericht 51/1975
3.3.4.1. Adoption durch linientreue DDR-Bürger
3.3.4.2. Die Folgen des Berichts
3.3.5. Auf der Suche nach den Kindern (2)
3.3.6. SPIEGEL- Bericht 49/1976
3.3.7. Das Wiedersehen
3.3.8. Schreibtischtäter
3.4. Der Fall Köhler
3.5. Der Fall Kupka
3.6. Der Fall Bachmann
3.7. Familienzusammenführung
3.8. Rechtfertigungen seitens des Referats Jugendhilfe
3.9. Gründe und Ursachen für Zwangsadoptionen
3.10. Beweise für Zwangsadoptionen
3.11. Hunderte von Zwangsadoptionen?
3.12. Margot Honecker als Verantwortliche?
3.13. „Rechtliche Grundlagen“ für Zwangsadoptionen
3.13.1. Ersetzung der Einwilligung zur Adoption
3.13.2. Entzug des Erziehungsrechts
3.13.3. Der Schutz der Familie durch den Staat
3.14. Urteilsbegründungen nach Republikflucht
4. Fazit
Die vorliegende Magister-Arbeit untersucht das Phänomen der „Zwangsadoption“ in der DDR als politisch motiviertes Instrument des staatlichen Entzugs des Erziehungsrechts. Ziel ist es, nachzuweisen, dass es sich dabei um ein systematisches Vorgehen gegen politisch missliebige Eltern handelte, welches unter dem Deckmantel vermeintlich wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge vollzogen wurde.
1. Einleitung
Im Dezember 1975 setzte ein Artikel im SPIEGEL das geteilte Deutschland in hellen Aufruhr. Es wurde über geheime Praktiken der DDR-Behörden berichtet, welche in einzelnen Fällen die versuchte Republikflucht mit einer Art Familienstrafe ahndeten. Kinder, deren Eltern bei der Flucht ertappt wurden, wurden an linientreue DDR- Bürger zur Adoption freigegeben. Es war eine der gröbsten Menschenrechtsverletzungen, die das SED-Regime je begangen hatte. Der SPIEGEL nannte diese Methode „Zwangsadoption“, was von da als Synonym dieser Praktik stand.
Zwangsadoptionen kannte man bis dato nur aus der Sowjetunion in den 30er Jahren zu Zeiten Stalins. Kinder wurden von ihren Eltern getrennt und diese wurden, ohne Anhörung oder Gerichtsurteil, für Jahrzehnte in Straflager gesperrt. Unterdessen wurden die Kinder, ohne Wissen der Eltern, zur Adoption vermittelt. Die annehmenden Eltern waren der Meinung, es handele sich um ein Waisenkind.
Heftige Diskussionen, Widerrufe aber auch Zugeständnisse seitens der DDR-Regierung kamen nach dieser SPIEGEL- Veröffentlichung zustande. Wirkliche Beweise hatte man zu dem Zeitpunkt jedoch nicht und das Thema Zwangsadoptionen ruhte bis in den Mai 1991.
1. Einleitung: Darstellung der historischen Relevanz des Themas „Zwangsadoption“ und der persönlichen Motivation der Autorin während ihres Praktikums im Jugendamt Erfurt.
2. Adoptionen in der DDR: Erläuterung der allgemeinen Strukturen und Rechtsgrundlagen des Adoptionswesens sowie der Rolle der Jugendhilfe in der DDR.
3. Zwangsadoption in der DDR: Umfassende Analyse des Begriffs, der ideologischen Staatsziele und der exemplarische Nachweis anhand verschiedener Fallbeispiele wie der Familie Grübel.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, welche die ideologische Instrumentalisierung des Familienrechts zur Unterdrückung politischer Opposition belegen.
Zwangsadoption, DDR, Jugendhilfe, Republikflucht, Margot Honecker, Familiengesetzbuch, SED-Regime, Erziehungsrecht, Adoptionsvermittlung, Familienzusammenführung, Stasi, Kindesentziehung, Sozialistische Erziehung, Politische Repression.
Die Arbeit analysiert das Vorgehen des DDR-Staates, Kindern von Eltern, die politisch unerwünschtes Verhalten (wie Fluchtversuche) zeigten, das Erziehungsrecht zu entziehen und sie zwangsweise zur Adoption freizugeben.
Die Themenfelder umfassen den Aufbau und die Arbeitsweise der DDR-Jugendhilfe, den rechtlichen Rahmen des Familiengesetzbuches sowie die politische Instrumentalisierung von Adoptionen.
Das Ziel ist der Beleg, dass Zwangsadoptionen kein Einzelfall, sondern Teil eines systematischen, politisch motivierten Entzugs elterlicher Rechte unter dem SED-Regime waren.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse, der Auswertung historischer Presseberichte (insbesondere SPIEGEL-Archiv) sowie der Einbeziehung eines Zeitzeugeninterviews.
Der Hauptteil dokumentiert detailliert den „Fall Grübel“ sowie weitere Fälle wie „Köhler“, „Kupka“ und „Bachmann“, um die Praxis der staatlichen Kindesentziehung zu illustrieren.
Zentrale Begriffe sind Zwangsadoption, DDR-Jugendhilfe, systematischer Entzug des Erziehungsrechts, politische Repression und Familienzusammenführung.
Der Fall Grübel gilt als das klassische und extremste Beispiel einer politisch motivierten Zwangsadoption, dessen Aufdeckung im SPIEGEL das Thema 1975 erst in die breite Öffentlichkeit rückte.
Margot Honecker wird als Hauptverantwortliche für die rigorose Linie des Bildungsministeriums im Bereich der Zuweisung von Flüchtlingskindern an linientreue Familien betrachtet.
Dies geschah durch den Missbrauch des Familiengesetzbuches (FGB) und der DDR-Verfassung, indem unliebsame politische Handlungen (z.B. Republikflucht) zur schweren „Pflichtverletzung“ der Erziehung umgedeutet wurden.
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