Diplomarbeit, 2006
45 Seiten, Note: 2,3
A. Einleitung
B. Das Vergaberecht
I. Entwicklung
II. Allgemeine Grundsätze
1. Das Wettbewerbsprinzip
2. Das Transparenzgebot
3. Das Diskriminierungsverbot
III. Anwendbarkeit des Vergaberechts
1) Der öffentliche Auftraggeber
2) Der öffentliche Auftrag
a) Kriterien
b) Auftragsarten
3) Die Schwellenwerte
IV. Das Ausschreibungsverfahren
1) Arten der Vergabe
a) Das offene Verfahren
b) Das nichtoffene Verfahren
c) Das Verhandlungsverfahren
2) Ablauf der Verfahren
a) Die Aufforderungsphase
b) Die Angebotsphase
c) Die Wertungsphase
d) Der Zuschlag
3) Das Nachprüfungsverfahren
C. Probleme bei der Anwendbarkeit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
I. Das Kriterium „öffentliche Auftraggeber“
II. Das Kriterium „öffentlicher Auftrag“
D. Untersuchungen über die Anwendbarkeit des Vergaberechts in Teilbereichen der Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenkassen.
I. Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
II. Die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege
III. Die Versorgung mit Arzneimitteln
IV. Die Krankentransporte
V. Die integrierte Versorgung
E. Probleme bei der Anwendung des Vergaberechts
I. Die Schwellenwerte
II. Die Eingliederung des Vergaberechts in das GWB
III. Verbot der Anwendbarkeit des Vergaberechts durch die gesetzliche Krankenversicherung gemäß § 69 SGB V?
IV. Die Vereinbarkeit des Urteils des EuGH zu Festbeträgen für Arzneimittel mit den Zielen des Vergaberechts
F. Schlussbetrachtungen
Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit das Vergaberecht auf die Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anwendbar ist und ob eine solche Anwendung zur Steigerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit sinnvoll erscheint.
1. Das Wettbewerbsprinzip
Das Wettbewerbsprinzip dient zum einen dem Wunsch der öffentlichen Hand, Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsverträge zu möglichst guten Konditionen abzuschließen. Gleichzeitig ermöglicht es allen Unternehmen, bei Abgabe eines wirtschaftlichen Angebots, einen öffentlichen Auftraggeber als Kunden zu gewinnen und somit eine beträchtliche Umsatzsteigerung zu erreichen. Aus diesem Prinzip lassen sich weitere Grundsätze ableiten, z.B. den Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren (§ 97 Abs. 7 GWB) um möglichen Wettbewerbsverfälschungen entgegenzuwirken. Daraus folgt der Grundsatz des wirtschaftlichsten Angebots (§ 97 Abs. 5 GWB), um der öffentlichen Hand ein möglichst hohes Einsparpotential zu gewährleisten. Gleichzeitig kommt es jedoch bei diesem Grundsatz nicht nur auf den günstigsten Preis an, sondern Eigenschaften wie z. B. Qualität, Umweltverträglichkeit, Betriebskosten oder Ästhetik können berücksichtigt werden. Diese müssen jedoch im Vorhinein bekannt gemacht werden.
A. Einleitung: Einführung in die Thematik der wettbewerblichen Ausrichtung im Gesundheitssystem und die Fragestellung nach der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Leistungen der GKV.
B. Das Vergaberecht: Darstellung der historischen Entwicklung, der allgemeinen Grundsätze (Wettbewerb, Transparenz, Diskriminierungsverbot) sowie der Verfahrensschritte und Rechtsschutzmöglichkeiten.
C. Probleme bei der Anwendbarkeit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung: Prüfung, ob Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber gelten und ob die Verträge mit Leistungserbringern als öffentliche Aufträge im Sinne des Vergaberechts qualifiziert werden können.
D. Untersuchungen über die Anwendbarkeit des Vergaberechts in Teilbereichen der Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenkassen.: Detailanalyse spezifischer Versorgungsbereiche wie Heil-/Hilfsmittel, Pflege, Arzneimittel, Krankentransport und integrierte Versorgung hinsichtlich einer vergaberechtlichen Erfassung.
E. Probleme bei der Anwendung des Vergaberechts: Diskussion über die Rolle der Schwellenwerte, die Integration in das GWB sowie rechtliche Ausschlusskriterien (§ 69 SGB V) und Vereinbarkeit mit EuGH-Rechtsprechung.
F. Schlussbetrachtungen: Zusammenfassende Bewertung, dass das Vergaberecht zur Steuerung der Leistungserbringung in der GKV aufgrund des sozialen Charakters des Systems nur bedingt geeignet und zum Teil kontraproduktiv ist.
Vergaberecht, GKV, gesetzliche Krankenkassen, öffentlicher Auftraggeber, öffentlicher Auftrag, Wettbewerbsprinzip, Schwellenwerte, Leistungserbringung, Gesundheitswesen, Vertragsarztwesen, Integrierte Versorgung, GWB, SGB V, Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit
Die Arbeit analysiert, ob das Vergaberecht auf die Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenversicherung anwendbar ist und ob eine solche Ausrichtung zur Erhöhung der Effizienz sinnvoll wäre.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Definition von öffentlichen Auftraggebern und Aufträgen, der Untersuchung verschiedener Versorgungsbereiche sowie der Abwägung zwischen ökonomischem Wettbewerb und sozialem Versorgungsauftrag.
Die zentrale Frage ist, ob die Anwendung des Vergaberechts auf die Leistungserbringung in der GKV rechtlich möglich und insbesondere wünschenswert ist.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die gesetzliche Bestimmungen (GWB, SGB V, VgV) mit der aktuellen Rechtsprechung (EuGH, OLG) und der fachspezifischen Literatur abgleicht.
Der Hauptteil gliedert sich in eine allgemeine Darstellung des Vergaberechts, eine Prüfung der Anwendbarkeit auf Krankenkassen und eine spezifische Untersuchung einzelner Bereiche wie Hilfsmittel oder integrierte Versorgung.
Zu den zentralen Begriffen gehören Vergaberecht, GKV, öffentlicher Auftraggeber, Wettbewerbsprinzip, Schwellenwerte und die spezifische Leistungserbringung im Gesundheitswesen.
Die Autorin stellt fest, dass verschiedene Versorgungskonzepte oft nicht vergleichbar sind und der administrative Aufwand einer Ausschreibung zu unnötigen Kosten führen würde, ohne die Qualität zwangsläufig zu verbessern.
Dieser Paragraph regelt die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen abschließend, was in der Literatur zu Diskussionen darüber führt, ob dadurch das Wettbewerbs- und Vergaberecht explizit ausgeschlossen ist.
Aufgrund der freien Arztwahl und der gesetzlich geregelten Zulassungskriterien mangelt es an der für öffentliche Aufträge notwendigen Bestimmbarkeit der Leistung und Gegenleistung bei gleichzeitig drohenden Qualitätsverlusten durch Preiswettbewerb.
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