Diplomarbeit, 2006
106 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
D. Hauptteil
I. Einleitung
II. Wirtschaftswissenschaftliches Fundament der Anreizregulierung
1. Marktmodell
1.1 Eigenschaften des Gutes Strom und der Elektrizitätsnetze
1.2 Marktabgrenzung: Substitutionsgüter für leitungsgebundenen Strom bzw. Elektrizitätsnetzdienstleistungen
1.3 Natürliches Monopol im Energiemarkt – aber wo?
1.4 Marktverhalten bei natürlichen Monopolmärkten ohne Regulierung - Notwendigkeit zur Regulierung?
2. Modelle zur Regulierung
2.1 Rolle der Regulierungsbehörde
2.2 Kostenregulierung
2.3 Anreizregulierung
2.3.1 Grundprinzipien jeglicher Anreizregulierung
2.3.2 Price Cap
2.3.3 Revenue Cap
2.3.4 Der X-Faktor und seine Bestimmung durch Benchmarking (Price Cap und Revenue Cap)
2.3.5 Periodenübergreifende Probleme, Regulatory Lag, Reset und Regulatory Review (Price Cap und Revenue Cap)
2.3.6 Yardstick Competition
2.4 Vergleich der Modelle
2.5 Vorkommen der Modelle in ausgewählten Ländern
2.5.1 Das Britische Modell – Scheitern in Zeitlupe?
2.5.2 Kalifornien und die Energiekrise 2001
3. Fazit
III. Rechtswissenschaftliche Dimension der Anreizregulierung
1. Die Anreizregulierung der deutschen Elektrizitätsnetzwirtschaft
1.1 Deregulierung und das neue Energiewirtschaftsrecht in Deutschland
1.2 Ziele der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005
1.3 Ziele der Anreizregulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005
1.4 Zielkonflikte zwischen Anreizregulierung und allgemeinen Vorgaben des EnWG
1.4.1 Versorgungssicherheit
1.4.2 Preisgünstige Energieversorgung
1.4.3 Effizienz
1.4.4 Verbraucherfreundlichkeit
1.4.5 Umweltverträglichkeit
1.4.6 Zwischenfazit
1.5 Der Berichtsentwurf der Bundesnetzagentur nach § 112a EnWG
1.5.1 Vorgaben zur Anreizregulierung aus dem Energiewirtschaftsgesetz
1.5.1.1 Obergrenzen und Anreizsystemvorgabe
1.5.1.2 Effizienzvorgaben
1.5.1.3 Qualitätsvorgaben
1.5.1.4 Länge der Regulierungsperiode
1.5.1.5 Ermittlung der Effizienzvorgaben und der Bezug zu beeinflussbaren und nicht beeinflussbaren Kostenbestandteilen
1.5.1.6 Fazit: vage Vorgaben an die Bundesnetzagentur
1.5.2 Ausgestaltung der Anreizregulierung im Berichtsentwurf der Bundesnetzagentur
1.5.2.1 Grundmodell zur Einführung der Anreizregulierung
1.5.2.2 Yardstick Competition
1.5.2.3 Datenbasis und Benchmarking
1.5.3 Übereinstimmung und Konformität des Berichtsentwurfs mit Vorgaben des EnWG
1.5.4 Zwischenfazit
2. Deutschlands System der Anreizregulierung im Lichte des Europäischen Primär- und Sekundärrechts
2.1 Europäisches Primärrecht und Art. 86 EGV
2.1.1 Art. 86 Abs. 1 EGV
2.1.1.1 Unternehmensbegriff
2.1.1.2 Öffentliche Unternehmen
2.1.1.3 Unternehmen mit besonderen oder ausschließlichen Rechten
2.1.1.4 Maßnahmen der Mitgliedsstaaten
2.1.1.5 Verleiten zur missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die bisherige Form der Entgeltregulierung (Kostenzuschlagsregulierung)
2.1.1.6 Verleiten zur missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Anreizregulierung
2.1.1.7 Zwischenfazit
2.1.2 Rechtfertigung nach Art. 86 Abs. 2 EGV
2.1.2.1 Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
2.1.2.2 Betrauung
2.1.2.3 Anwendung der Wettbewerbsregeln auf die bisherige Form der Entgeltregulierung und die Möglichkeit zur Aufgabenerfüllung durch die Netzbetreiber
2.1.2.4 Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Anreizregulierung und die Möglichkeit zur Aufgabenerfüllung durch die Netzbetreiber
2.1.2.5 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Vergleich der beiden Entgeltregulierungskonzepte
2.1.2.6 Einschränkung des Handelsverkehrs der Gemeinschaft
2.1.2.7 Zwischenfazit
2.2 Europäische Grundrechte der Netzbetreiber und Auswirkung auf Art. 86 EGV
2.2.1 Die Eigentumsfreiheit der Netzbetreiber
2.2.1.1 Schutzbereich
2.2.1.2 Eingriff und Eingriffsintensität
2.2.1.3 Schranken
2.2.1.4 Schranken-Schranken
2.2.1.5 Zwischenfazit
2.2.2 Die Berufsfreiheit der Netzbetreiber
2.2.2.1 Schutzbereich
2.2.2.2 Eingriff und Eingriffsintensität
2.2.2.3 Schranken
2.2.2.4 Schranken-Schranken
2.2.2.5 Zwischenfazit
2.3 Die europäischen Grundfreiheiten und ihre Bedeutung im Energiesektor am Beispiel der Warenverkehrsfreiheit
2.3.1 Schutzbereich
2.3.2 Beeinträchtigung
2.3.3 Rechtfertigung der Einschränkungen
2.3.4 Zwischenergebnis
2.4 Fazit: Primärrechtliche Präferenz für Anreizregulierung
2.5 Europäisches Sekundärrecht und die Verwirklichung des Binnenmarktes für Energie
2.5.1 Rechtssetzungskompetenz im Energiesektor
2.5.2 Konformität der deutschen Anreizregulierung mit Europäischem Sekundärrecht
2.5.2.1 Elektrizitätsrichtlinie (Beschleunigungsrichtlinie Strom)
2.5.2.2 Stromhandelsverordnung
2.5.2.3 Versorgungssicherheitsrichtlinie 2005/89/EG
2.5.3 Anreizregulierung und die Verwirklichung des Binnenmarktes für Elektrizität unter effet-utile-Gesichtspunkten
2.5.4 Notwendigkeit für eine neue Richtlinie zur Anreizregulierung?
2.6. Fazit: auch Sekundärrecht fordert Anreizregulierung
3. Deutschlands System der Anreizregulierung im Lichte des nationalen Verfassungsrechts – zugleich zum Verhältnis von EuGH und BVerfG
3.1 Eigentumsschutz der Netzbetreiber nach Art. 14 GG
3.1.1 Schutzbereich und Eingriff
3.1.2 Verfassungskonformität der Entgeltregulierung als Inhalts- und Schrankenbestimmung
3.1.2.1 Geeignetheit
3.1.2.2 Erforderlichkeit
3.1.2.3 Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn
3.1.3 Zwischenfazit
3.2 Schutz der Berufsfreiheit der Netzbetreiber nach Art 12 GG
3.2.1. Schutzbereich und Eingriff
3.2.2 Verhältnismäßiger Eingriff durch Anreizregulierung
3.2.3 Zwischenfazit
IV. Schlussbetrachtung
Die Diplomarbeit untersucht die Konzeptionen der Anreizregulierung im Kontext des novellierten deutschen Energiewirtschaftsrechts (EnWG) und prüft deren ökonomische Grundlagen sowie ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primär- und Sekundärrecht sowie dem deutschen Verfassungsrecht.
1.4 Marktverhalten bei natürlichen Monopolmärkten ohne Regulierung - Notwendigkeit zur Regulierung?
Regelmäßig stellen die erforderlichen hohen Investitionen versunkene Kosten dar. Diese Investitionen sind irreversibel, ihr Wert ist mangels Markt nicht oder kaum wiederzugewinnen. Solche versunkenen Fehlinvestitionen stellen, sofern am Ende nur noch ein einziger Anbieter verbleibt, volkswirtschaftlich eine Fehlallokation und einen bedeutenden Wohlfahrtsverlust dar. Allerdings ist dieses Verhalten unwahrscheinlich, sofern der Marktneuling seine Chancen, auf dem Markt erfolgreich zu bestehen, als gering einstuft.
Sind die Chancen für einen erfolgreichen Markteintritt hoch, stellt sich zusätzlich die Frage, ob aufgrund der Subadditivität der Kosten nicht ein einzelner Anbieter die Nachfrage decken sollte. Mit anderen Worten: Ist das Monopol dem Wettbewerb vorzuziehen? Zwar gilt: „competition is the best regulator“ und Cournotsche Monopolpreise führen womöglich zu verringerter Produktionsmenge und höheren Preisen, aber aufgrund der oben erwähnten versunkenen Kosten sind beispielsweise parallele Elektrizitätsnetze volkswirtschaftlich nicht hinnehmbar. Stattdessen hindert man den zwangsläufig entstehenden Monopolisten z.B. kartellrechtlich an der sehr wahrscheinlichen Preisdiskriminierung. Hiergegen ist einwendbar, dass hohe Monopolgewinne für Außenstehende eine hohe Anreizwirkung haben, um z.B. neue Technologien zu entwickeln. Auf diese Weise würden sich Monopole selbst zerstören.
Diese Zerstörung erfordert aber eine gewisse Zeit. Staatlicher Protektionismus im Bereich der Daseinsvorsorge greift in der Zwischenzeit in das natürliche Spiel der Marktkräfte ein. So senkt er dann den Anreiz für Dritte, das Monopol anzugreifen und verlängert die Monopolzeit. Währenddessen sollen Monopolgewinne auf ein Minimum reduziert werden und der Wohlfahrtsverlust damit auch. Hierauf konzentriert sich die Diskussion, aber gleichzeitig beginnen die Schwierigkeiten. Wie diese Monopolgewinne reduziert werden (sollen), wird im Folgenden dargestellt.
I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit staatlicher Marktregulierung bei natürlichen Monopolen und führt in die gesetzliche Neuregelung der Anreizregulierung im deutschen Energiewirtschaftsrecht ein.
II. Wirtschaftswissenschaftliches Fundament der Anreizregulierung: Dieses Kapitel beschreibt das ökonomische Marktmodell, die theoretischen Ansätze zur Regulierung (Price Cap, Revenue Cap, Yardstick) sowie internationale Praxisbeispiele.
III. Rechtswissenschaftliche Dimension der Anreizregulierung: Hier erfolgt eine detaillierte Prüfung der Anreizregulierung hinsichtlich der deutschen Rechtsvorgaben, der Konformität mit EU-Recht (Primär- und Sekundärrecht) und der verfassungsrechtlichen Eigentums- und Berufsfreiheit.
IV. Schlussbetrachtung: Das Fazit bestätigt, dass die Anreizregulierung ein ökonomisch sinnvolles Modell darstellt und primärrechtskonform ist, sofern sie auf einem stabilen gesetzlichen Rahmen basiert.
Anreizregulierung, Energiewirtschaftsrecht, EnWG, Bundesnetzagentur, Natürliches Monopol, Price Cap, Revenue Cap, Yardstick Competition, Benchmarking, Elektrizitätsnetze, Netzbetreiber, Wettbewerbsrecht, Europäisches Primärrecht, Eigentumsfreiheit, Daseinsvorsorge
Die Arbeit analysiert die theoretischen und rechtlichen Konzepte der Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer und nationaler Vorgaben.
Die zentralen Felder sind die ökonomische Begründung von Anreizregulierung, der Vergleich internationaler Regulierungsmodelle sowie die rechtliche Prüfung der Konformität mit dem EU-Wettbewerbsrecht und dem deutschen Verfassungsrecht.
Die Arbeit untersucht, ob die deutsche Anreizregulierung ein geeignetes und rechtlich konformes Instrument ist, um Ineffizienzen abzubauen und den Energiebinnenmarkt zu verwirklichen.
Es handelt sich um eine interdisziplinäre juristisch-ökonomische Analyse, die auf einer Auswertung von Literatur, europäischen Richtlinien und des Berichtsentwurfs der Bundesnetzagentur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine ökonomische Fundierung (Kapitel II) und eine tiefgehende rechtswissenschaftliche Dimension (Kapitel III), welche sowohl das EU-Recht als auch deutsches Verfassungsrecht umfasst.
Die wichtigsten Begriffe sind Anreizregulierung, EnWG, natürliches Monopol, Price Cap, Revenue Cap, Benchmarking, Netzbetreiber und Wettbewerb.
Weil das Konzept eine vollständige Abkehr von individuellen Kostenbetrachtungen vorschlägt und damit das stärkste Anreizpotenzial für Effizienzsteigerungen bietet.
Der Autor führt aus, dass bei einer Grundrechtsprüfung durch das BVerfG kein anderes Ergebnis zu erwarten ist als auf europäischer Ebene, da beide Instanzen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwenden.
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