Diplomarbeit, 2006
58 Seiten, Note: 2
1. Vorwort
2. Allgemeine rechtliche Grundlagen
3. Beschäftigungsmöglichkeiten von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten
3.1. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die bereits seit einem längeren Zeitraum legal auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt sind
3.2. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Selbständige in Deutschland arbeiten wollen
3.2.1. Selbständig Erwerbstätige aus den neuen Mitgliedsstaaten mit Niederlassung in Deutschland
3.2.2. Selbständig Erwerbstätige aus den neuen Mitgliedstaaten, die grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen
3.3. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden wollen
3.3.1. Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten wollen
3.3.1.1. Beschäftigungen, die keiner Zustimmung der Agentur für Arbeit bedürfen
3.3.1.2. Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
3.3.1.3. Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
3.3.1.4. Beschäftigungen, die auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarung basieren
3.3.2. Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten wollen
4. Zusammenfassung
5. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Rechtslage für Staatsangehörige aus den neuen EU-Beitrittsländern hinsichtlich ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland unter Berücksichtigung geltender Übergangsregelungen. Das zentrale Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Selbständige, Arbeitnehmer bei deutschen Arbeitgebern sowie bei ausländischen Dienstleistern transparent aufzuarbeiten.
3.2. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten, die als Selbständige in Deutschland arbeiten wollen
Als selbständig Beschäftigte gelten Personen, die eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausüben, die keine Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV ist. Dieser besagt, dass kein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegen darf und die Tätigkeit nicht nach Weisungen und durch eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation eines Weisungsgebers ausgeübt wird19. Als selbständige Arbeit wird somit jede Arbeit angesehen, die keine nichtselbständige ist. Sie wird durch eine Umkehrung der Merkmale für nichtselbständige Arbeit definiert. Daher ist es nicht möglich eine genaue Grenze zu ziehen.
Unter die Selbständigen werden in jedem Fall arbeitende Personen gezählt, die einen Betrieb besitzen und leiten sowie die freiberuflichen Tätigkeiten, die in § 18 Abs. 1 EStG definiert sind. „Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“20 Ist eine genaue Abgrenzung nicht möglich, erfolgt die Einteilung in selbständige bzw. nichtselbständige Arbeit nach den Merkmalen, die überwiegen.21
Staatsbürger der neuen Mitgliedsstaaten, die nach der obigen Definition selbständig Dienstleistungen erbringen, können diese nach den Artikeln 49 und 43 EGV in der gesamten Gemeinschaft anbieten, wenn dies nicht durch Übergangsregelungen nach § 284 SGB III unterbunden wird, die in den Anhängen V – XIV der Beitrittsakte angegeben sein müssen. Dabei stehen ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen. Entweder hat der Erbringer der Dienstleistung seine Niederlassung in einem der neuen Mitgliedsstaaten und bietet die Dienstleistung grenzüberschreitend in Deutschland an oder er entschließt sich dazu, eine Niederlassung in Deutschland zu gründen oder sich in Deutschland niederzulassen.
1. Vorwort: Dieses Kapitel erläutert die Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 2004 und thematisiert die durch Deutschland in Anspruch genommenen Übergangsregelungen zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes.
2. Allgemeine rechtliche Grundlagen: Es werden die vertraglichen Grundlagen des Beitritts und die damit verbundenen Grundfreiheiten, insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, dargestellt.
3. Beschäftigungsmöglichkeiten von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten: Dieses zentrale Kapitel analysiert die verschiedenen Beschäftigungsszenarien, unterteilt in bereits langjährig Beschäftigte, Selbständige und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung unterschiedlicher Arbeitsgeber-Sitz-Modelle.
4. Zusammenfassung: Es erfolgt eine prägnante Synthese der verschiedenen rechtlichen Statusgruppen und der jeweils geltenden Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
5. Fazit: Der Autor bewertet die Sinnhaftigkeit der Übergangsregelungen kritisch und plädiert für eine zügigere Integration der Beitrittsstaaten in den europäischen Arbeitsmarkt.
Arbeitsmarktzugang, EU-Beitrittsstaaten, Freizügigkeit, Arbeitserlaubnis-EU, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Werkverträge, Beschäftigungsverordnung, Reglementierte Berufe, Berufsqualifikation, Gastarbeitnehmer, Übergangsregelungen, SGB III, AufenthG, Europäischer Gerichtshof.
Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation von Staatsangehörigen der neuen EU-Beitrittsländer, die in Deutschland erwerbstätig werden möchten. Dabei stehen die geltenden Übergangsregelungen und die daraus resultierenden Zugangsbeschränkungen zum deutschen Arbeitsmarkt im Fokus.
Die zentralen Themen sind die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen bei reglementierten Berufen sowie die spezifischen Regelungen für entsandte Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen.
Das Ziel ist eine fundierte Aufarbeitung der komplexen rechtlichen Bestimmungen, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten trotz Übergangsfristen in Deutschland arbeiten können.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten, EU-Verträgen, Beitrittsakten, einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie ergänzender Verwaltungsvorschriften und Verordnungen.
Der Hauptteil gliedert sich in drei Kategorien: Staatsangehörige, die bereits länger in Deutschland sind, Selbständige mit Niederlassungs- oder Dienstleistungsabsicht sowie Arbeitnehmer in Abhängigkeitsverhältnissen, differenziert nach Sitz des Arbeitgebers.
Die wichtigsten Schlagworte sind Arbeitsmarktzugang, Freizügigkeit, Arbeitserlaubnis-EU, Niederlassungsfreiheit, Werkverträge und reglementierte Berufe.
Interessanterweise bleibt Werkvertragsarbeitnehmern selbst nach einem zwölfmonatigen Aufenthalt in Deutschland eine direkte Arbeitsberechtigung verwehrt, da ihr Arbeitgeber zwingend seinen Sitz im Ausland haben muss, was eine andere rechtliche Einordnung zur Folge hat.
Selbständige haben es beim Marktzugang oft leichter, da für sie nationale Regelungen zur Qualifikation gelten, während Arbeitnehmer häufig von restriktiven Übergangsmaßnahmen und der Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis-EU betroffen sind.
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