Diplomarbeit, 2006
176 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Die Hintergründe des Reformbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe
2.1 Die „leeren Kassen“
2.2 Das steigende „Fallaufkommen“ speziell im Bereich der Erziehungshilfen
2.3 Die „versäulte“ Jugendhilfestruktur
2.4 Der Leistungsberechtigte und seine Stellung als Rechtssubjekt
2.5 Die Individualisierung
2.6 Zwischenfazit
3. Die theoretischen und konzeptionellen Wurzeln der Sozialraumorientierung
3.1 Die Gemeinwesenarbeit
3.2 Die lebensweltorientierte Jugendhilfe
3.3 Die Dienstleistungsorientierung
3.4 Die Verwaltungsmodernisierung/ Das „Neue Steuerungsmodell“
3.5 Zwischenfazit
4. Die Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe
4.1 Der Sozialraum
4.2 Die methodischen Grundsätze der Sozialraumorientierung
4.2.1 Kundenorientierung und Partizipation
4.2.2 Ressourcenorientierung
4.2.3 Flexibilisierung der Hilfen
4.2.4 Kooperation und Vernetzung
4.2.5 Prävention
4.2.6 Zwischenfazit
4.3 Die Tätigkeitssegmente der sozialraumorientierten Arbeit
4.3.1 Fallspezifische Arbeit
4.3.2 Fallübergreifende Arbeit
4.3.3 Fallunspezifische Arbeit
4.4 Die strukturellen und fachlichen Voraussetzungen der Implementierung sozialraumorientierter Konzepte
4.4.1 Die Bildung von Sozialräumen
4.4.2 Die Unterstützung durch politische Beschlüsse
4.4.3 Eine auf den Sozialraum ausgerichtete „Infrastruktur (-politik)“
4.4.4 Ein „kooperatives Miteinander“ zwischen öffentlichen und freien Trägern sowie das erforderliche Fundament
4.4.5 Ein „vernetztes Arbeiten“ auf allen Ebenen der Jugendhilfe sowie entzerrte Verantwortungssphären
4.4.6 Eine angepasste, regelmäßige Personalentwicklung
4.4.7 Eine Führungskraft mit weitreichenden Schlüsselqualifikationen
4.4.8 Zwischenfazit
5. Von der Sozialraumorientierung zum Sozialraumbudget
5.1 Die Gestaltung sozialraumorientierter Finanzierungsformen
5.2 Die mit der Einführung von Sozialraumbudgets verbundenen Intentionen
5.2.1 Eine „Unabhängigkeit“ von „Fällen“ für freie Träger
5.2.2 Die Förderung eines Eigeninteresses der freien Träger an flexiblen, präventiven und „niedrigschwelligen“ Hilfen
5.2.3 Die Entfaltung fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit
5.2.4 Mehr Fachlichkeit im Hilfeplanverfahren
5.2.5 Eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes
5.2.6 Finanzielle Vorteile
5.3 Die Überprüfung der fachlichen Intentionen aus dem nüchtern-distanzierten Blickwinkel der Juristen
5.3.1 „Rechtsansprüche sind immer budgetsprengend“
5.3.2 Das „Wunsch- und Wahlrecht“ sowie die „Trägerpluralität“ müssen gewährleistet sein
5.3.3 Ein „Fall“ darf nicht im „Feld“ verloren gehen
5.3.4 Die leistungsrechtlichen Beziehungen müssen als solche erkenntlich bleiben
5.4 Zwischenfazit
6. Praktische Realisierungen sozialräumorientierter Projekte
6.1 Das Bundesmodellprojekt INTEGRA
6.2 Das Umbauprojekt der Stadt Stuttgart
6.3 Das Bundesmodellprojekt in der Stadt Celle
6.4 Das Bundesmodellprojekt im Landkreis Tübingen
6.5 Erste Resultate und Erkenntnisse aus der Praxis
7. Die Ausgangslage und Vorgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Aurich
7.1 Die strukturelle und fachliche Ausgangslage
7.2 Die „Vorgeschichte“ der Reformbestrebungen
8. Der Organisations- und Personalentwicklungsprozess im Landkreis Aurich
8.1 Das Kooperations- und Weiterbildungsprojekt mit der Fachhochschule Oldenburg/ Ostfriesland/ Wilhelmshaven
8.1.1 Die Rahmenbedingungen der Kooperation
8.1.2 Der Themeneinstieg
8.2 Das Steuerungselement „Lenkungsgruppe“
8.3 Die Themenschwerpunktveranstaltung: „Case Management“
8.4 Die träger- und fallübergreifende Evaluation der ambulanten Jugendhilfen
9. Der Landkreis Aurich auf dem Weg zur Sozialraumorientierung
9.1 Einstieg in die Materie: Problemumriss und Zielsetzung
9.2. Die Sozialraumanalyse im Rahmen eines interdisziplinären Fach- und Praxisprojektes der Fachhochschule
9.3 Exkurs: Projektende - Projektbeginn - Planung des weiteren Vorgehens
9.4 Die „interne“ Kommunikationsplattform „Dienstbesprechung“
9.5 Die Einbindung der Trägerlandschaft
9.6 Die Leitsätze als Grundlage der sozialraumorientierten Kooperationsarbeit
9.7 Das „sozialraumorientierte“ Hilfeplanverfahren nach § 36 (2) KJHG
9.8 Die Bildung der Sozialräume im Landkreis Aurich
9.9 Die indikatorengestützte Personalbemessung
9.9.1 Die Auswahl „personalbeeinflussender“ Kennzahlen
9.9.2 Die Datenerhebung
9.9.3 Das Berechnungsverfahren
9.9.4 Zwischenfazit
9.10 Von der Sozialraumorientierung zum Sozialraumbudget
9.10.1 Die geplanten Rahmenbedingungen
9.10.2 Das voraussichtliche Verfahren der Budgetgestaltung
9.10.3 Grundsatzüberlegungen geeigneter Kontroll-, Einfluss- und Anreizsysteme
9.10.4 Zwischenfazit
9.11 Vom Sozialraumbudget zum Sozialraumteam - die Organisationsstruktur einer sozialräumlichen und budgetierten Kooperationsarbeit
9.11.1 Die Planungs- und Steuerungsgruppe
9.11.2 Die Stabstellen „Qualitätsentwicklung“ und „Internes Controlling/ Budgetverwaltung“
9.11.3 Die Sozialraumteams
9.11.4 Die Sozialraumkonferenzen
9.11.5 Zwischenfazit
9.12 Die Qualitätsentwicklung und -sicherung
10. Einschätzung des sozialraumorientierten „Modernisierungsweges“ im Landkreis Aurich
10.1 Die Methodik der Sozialraumbildung
10.2 Das Verhältnis zu den politischen Gremien
10.3 Die sozialraumorientierte Arbeits- und Organisationsstruktur
10.4 Die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Kooperation mit den freien Trägern
10.5 Die interne und externe Kooperations- und Netzwerkarbeit
10.6 Die „Entzerrung“ der Verantwortungssphären
10.7 Die Bedeutung und Wirkung der Personalentwicklung
10.8 Der landkreisspezifische Führungsstil
10.9 Die Grundsatzüberlegungen des budgetierten Sozialraumkonzeptes
10.10 Die Potentiale des indikatorengestützten Personalbemessungssystems
10.11 Die Orientierung am „Celler-Modell“
10.12 Die Funktionalität der externen Prozessbegleitung durch die Fachhochschule Oldenburg/ Ostfriesland/ Wilhelmshaven
11. Perspektivische Empfehlungen für eine erfolgsversprechende Umsetzung der Sozialraumorientierung im Landkreis Aurich
11.1 Mittels prozessbegleitender Fachcontrollingverfahren die (potentiellen) Zielgruppen erreichen
11.2 Einen kommunalpolitischen „Rückhalt“ und „Willen“ erzeugen
11.3 Das Beharrungsvermögen überwinden, um eine Sozialraumpräsens des Sozialen Dienstes zu garantieren
11.4 Die zukünftige „Kooperationsarbeit“ mittels konkreter Ziele besiegeln und die gemeinschaftlichen Qualitätsstandards multifunktional nutzen
11.5 Weitreichende Kooperationsbereitschaften herstellen
11.6 Innerbetrieblich klare Verantwortungsstrukturen schaffen
11.7 Die Fachkräfte informieren, motivieren und qualifizieren
11.8 Mit Hilfe „zweier“ Teamleiter die negativen Effekte des laissez-fairen Führungsstils beheben
11.9 Durch den Aufbau verlässlicher Steuerungs- und Kontrollinstrumente einen Paradigmenwechsel vom „Sparen“ zur „Fachlichkeit“ sicherstellen
11.10 Mit Hilfe des indikatorengestützten Personalbemessungssystems praxisrelevante Erkenntnisse generieren und zweckgerichtete Konsequenzen folgen lassen
11.11 Den Blick auf „Andere“ wagen
11.12 Die Unterstützungspotentiale der Fachhochschule kompensieren
12. Ist der „Weg“ das „Ziel“ ?
Die vorliegende Diplomarbeit verfolgt das Ziel, den Transformationsprozess des Landkreises Aurich hin zu einer sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe kritisch zu analysieren und zu reflektieren. Dabei wird untersucht, wie fachliche, strukturelle, organisatorische und finanzielle Modifikationen implementiert werden, um auf den wachsenden Reformdruck bei gleichzeitig steigendem Hilfebedarf unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu reagieren.
4.2 Die methodischen Grundsätze der Sozialraumorientierung
Unter dem Begriff „Sozialraumorientierung“ fallen heute eine Vielzahl von fachlichen, strukturellen und organisatorischen Veränderungsprozessen in der Jugendhilfe, die neben der oben benannten geographischen Ausrichtung am Sozialraum unterschiedliche methodische Grundsätze bzw. Prinzipien verfolgen. Auch wenn diese in den vorfindbaren konzeptionellen Ansätzen unterschiedliche Ausprägungen erfahren, lassen sich Schwerpunkte erkennen, die im Folgenden beschrieben werden.
4.2.1 Kundenorientierung und Partizipation
Bereits seit der Verabschiedung des KJHG´s 1990 besteht die Verpflichtung, dass Jugendhilfeleistungen sich am Willen der Leistungsberechtigten zu orientieren haben und sie am Hilfeprozess umfassend zu beteiligen sind. Diesen juristischen Rechtsansprüchen wird heute meist ausschließlich im Zuge der Hilfeplangespräche (§ 36 SGB VIII) Rechnung getragen, wobei oft ein „passiver Akt des Anwesendseins“ als „Beteiligungsgewährung“ praktiziert wird. Zu den grundlegenden fachlichen Ambitionen der Sozialraumorientierung zählt es daher, AdressatInnen und BürgerInnen als handelnde Subjekte zu verstehen, deren Interessen und Bedürfnisse als „Orientierungs- bzw. Handlungsgrundlage“ fungieren.
4.2.2 Ressourcenorientierung
Der Begriff „Ressourcenorientierung“ wird meist im doppelten Sinne verstanden. Zum einen geht es - u.a. im Sinne der Strukturmaxime des 8. Jugendfeberichts - um den systematischen Einbezug bzw. die Nutzung der Ressourcen der AdressatInnen im Zuge der Sozialen Arbeit. Während dieser sozialpädagogische Arbeitsansatz in der Praxis bereits seit einigen Jahren als Standard gilt, hat sich die weitere Forderung des „Lebensweltkonzeptes“ nach einer Entwicklung und Nutzung tragfähiger und belastbarer regionaler Gegebenheiten aufgrund einer „Konzentration auf den Einzelfall, die Auslastung des Hauses oder die sture Einhaltung überzogener bürokratischer Verfahren“, bis heute kaum etablieren können. Vor diesem Hintergrund wird der Begriff „Ressourcenorientierung“ im Kontext der Sozialraumorientierung zum anderen im Sinne der Nutzung, des Ausbaus sowie der Aktivierung von Ressourcen im Sozialraum verstanden, zu denen u.a. Nachbarschaften sowie regional präsente Unternehmen- und Dienstleistungsstrukturen zählen.
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Problematik ein, vor der die Kinder- und Jugendhilfe steht, und legt das Ziel fest, den Weg des Landkreises Aurich zur Sozialraumorientierung kritisch zu untersuchen.
2. Die Hintergründe des Reformbedarfs in der Kinder- und Jugendhilfe: Das Kapitel analysiert die fiskalischen und fachlichen Ursachen, wie leere Kassen und steigendes Fallaufkommen, die einen Reformdruck in der Jugendhilfe erzeugen.
3. Die theoretischen und konzeptionellen Wurzeln der Sozialraumorientierung: Es werden die verschiedenen theoretischen Strömungen vorgestellt, die das Konzept der Sozialraumorientierung fundieren, darunter die Gemeinwesenarbeit und das Neue Steuerungsmodell.
4. Die Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe: Hier werden die methodischen Kernprinzipien und die notwendigen strukturellen Voraussetzungen zur Implementierung sozialräumlicher Konzepte detailliert definiert.
5. Von der Sozialraumorientierung zum Sozialraumbudget: Das Kapitel widmet sich der Umstellung auf sozialräumliche Finanzierungsmodelle und diskutiert dabei sowohl die Intentionen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.
6. Praktische Realisierungen sozialräumorientierter Projekte: Zur Veranschaulichung dienen hier bundesweite Praxismodelle wie INTEGRA, Stuttgart und Celle, die als Vergleichsgrundlage fungieren.
7. Die Ausgangslage und Vorgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Aurich: Die Analyse konzentriert sich auf die spezifischen strukturellen Rahmenbedingungen und die historische Entwicklung der Reformbestrebungen in diesem Landkreis.
8. Der Organisations- und Personalentwicklungsprozess im Landkreis Aurich: Dieses Kapitel zeichnet den Prozess der internen Organisationsentwicklung und die Kooperation mit der Fachhochschule nach.
9. Der Landkreis Aurich auf dem Weg zur Sozialraumorientierung: Hier wird die konkrete Umsetzung beschrieben, inklusive Sozialraumanalyse, Personalbemessung und der Gremienbildung.
10. Einschätzung des sozialraumorientierten „Modernisierungsweges“ im Landkreis Aurich: Es folgt eine kritische Reflexion des bisherigen Prozesses unter Einbeziehung der erarbeiteten Ziele und Erfahrungen.
11. Perspektivische Empfehlungen für eine erfolgsversprechende Umsetzung der Sozialraumorientierung im Landkreis Aurich: Abschließend werden konkrete Handlungsempfehlungen zur Überwindung bestehender Barrieren formuliert.
12. Ist der „Weg“ das „Ziel“ ?: Ein abschließendes Resümee, das die Gesamtsituation bewertet und einen optimistischen Ausblick wagt.
Sozialraumorientierung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialraumbudget, Jugendamt, Organisationsentwicklung, Personalbemessung, Qualitätsmanagement, Case Management, Kooperation, Vernetzung, Hilfe zur Erziehung, Sozialraum, Partizipation, Jugendhilfeplanung, Landkreis Aurich
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Umgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Aurich im Rahmen eines umfassenden Organisations- und Personalentwicklungsprozesses hin zur Sozialraumorientierung.
Die Schwerpunkte liegen auf der theoretischen Fundierung der Sozialraumorientierung, den methodischen Prinzipien der Umsetzung, der Einführung neuer Finanzierungsinstrumente wie Sozialraumbudgets sowie der Analyse spezifischer Implementierungsschritte in der Praxis.
Das primäre Ziel ist es, die fachlichen, strukturellen, organisatorischen und finanziellen Veränderungen im Landkreis Aurich kritisch zu evaluieren, um daraus Empfehlungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung abzuleiten.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche zu theoretischen Ansätzen der Sozialen Arbeit sowie einer prozessbegleitenden Analyse der regionalen Entwicklung im Landkreis Aurich unter Einbeziehung empirischer Daten und Evaluationsergebnisse.
Im Hauptteil werden nach einer Darstellung der theoretischen Wurzeln die praktischen Realisierungsversuche sozialräumlicher Ansätze, die Analyse der Ausgangslage im Landkreis Aurich, der Prozessverlauf, die Sozialraumanalyse, sowie die kritische Einschätzung des Modernisierungsweges und resultierende Empfehlungen detailliert dargelegt.
Die zentralen Schlagworte sind Sozialraumorientierung, Jugendhilfe, Organisationsentwicklung, Sozialraumbudget, Personalbemessung und Qualitätssicherung.
Die Kooperation mit der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven bildete das fundamentale Gerüst des Organisationsentwicklungsprozesses; sie lieferte wissenschaftliche Begleitung, Beratung und methodische Unterstützung.
Das Celler Modell diente dem Landkreis Aurich als wichtiges „Vorbild“ für die Implementierung der Sozialraumorientierung und prägte die Ausgestaltung der Gremienstrukturen und des Budgetverfahrens maßgeblich.
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