Diplomarbeit, 2006
109 Seiten, Note: 1,0
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung und beleuchtet die komplexen Beziehungen zwischen Kind, Eltern und Staat im Kontext von Kindeswohlgefährdung. Im Zentrum stehen die Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere im Hinblick auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, sowie die Handlungsmöglichkeiten von SozialarbeiterInnen im Umgang mit gefährdeten Kindern und ihren Familien. Die Arbeit analysiert die Entwicklung des Jugendhilferechts, die Bedeutung des Kindeswohls, die Rolle des Elternrechts und die staatlichen Schutzmechanismen, die im Falle einer Kindeswohlgefährdung greifen.
Die Einleitung stellt die Problematik der Kindeswohlgefährdung vor und zeigt anhand von Beispielen die Notwendigkeit rechtzeitiger Interventionen durch die Jugendhilfe auf. Kapitel 2 beleuchtet die historische Entwicklung des Jugendhilferechts, beginnend von der Armenhilfe bis hin zum aktuellen KJHG mit KICK. Kapitel 3 behandelt den Fall Marcel, der als Beispiel für Kindesvernachlässigung und -misshandlung dient. Kapitel 4 geht auf die Entwicklungspsychologie und Soziologie des Kindes ein und stellt Indikatoren für eine Gefährdung des Kindeswohls vor. Kapitel 5 untersucht die komplexen Beziehungen zwischen Kind, Eltern und Staat, wobei die Themen Kindeswohl, Elternrecht, staatliches Wächteramt und die Garantenstellung im Vordergrund stehen. Kapitel 6 widmet sich den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Hilfen zur Erziehung, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie dem Schutzauftrag. Kapitel 7 behandelt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und seine Auswirkungen auf den Schutzauftrag, die Inobhutnahme und die Datenschutzbestimmungen. Die Handlungsmöglichkeiten von SozialarbeiterInnen im Umgang mit Kindeswohlgefährdung werden in Kapitel 8 analysiert.
Kindeswohl, Jugendhilfe, Kindeswohlgefährdung, Schutzauftrag, Elternrecht, staatliches Wächteramt, Hilfen zur Erziehung, KICK, SozialarbeiterIn, Handlungsmöglichkeiten, Entwicklung des Jugendhilferechts, Fall Marcel, Entwicklungspsychologie, Soziologie.
Das Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz (KICK) wurde eingeführt, um den Schutzauftrag der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung zu präzisieren und die Handlungssicherheit der Fachkräfte zu erhöhen.
Es beschreibt die Pflicht des Staates, über das Wohl von Kindern zu wachen, wenn die Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht nachkommen oder das Kind gefährden.
Dieser Paragraph regelt den konkreten Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und legt fest, wie Fachkräfte bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung vorgehen müssen.
Dazu gehören körperliche Misshandlung, Vernachlässigung (z.B. mangelnde Ernährung oder Hygiene) sowie sexueller Missbrauch, oft sichtbar durch Verhaltensauffälligkeiten oder körperliche Anzeichen.
Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) haben eine Garantenstellung inne. Sie müssen Gefährdungseinschätzungen vornehmen, Hilfen planen und im Notfall Kinder in Obhut nehmen.
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