Examensarbeit, 2006
90 Seiten, Note: 2,0
TEIL I: THEORETISCHER ÜBERBLICK ZUM UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND
1 Direkte Demokratie
1.1 Definitionen
1.2 Die „Verfassung“ der Direkten Demokratie
1.3 Historische Entwicklung: Athen, Frankreich, Weimar
1.4 Direkte Demokratie im politischen und demokratischen Gesamtsystem
1.5 Direkte Demokratie: Pro- und Contra-Argumente
1.6 Direkte Demokratie in Deutschland
1.7 Übersicht: Der Weg zum Volksentscheid am Beispiel Bayerns
2 Bildungspolitik
TEIL II: DIREKTE DEMOKRATIE UND BILDUNG IN DEN DEUTSCHEN BUNDESLÄNDERN
1 Vorüberlegungen
2 Schwerpunkt Bildung: Empirisches
2.1 Exkurs: Direktdemokratischer Überblick und „Rangliste“ der Bundesländer
3 Empirische Analyse
4 Übersicht aller direktdemokratischer Verfahren in den Bundesländern von 1947 bis April 2006
4.1 Analyse
5 Bildung – ein bürgernahes und direktdemokratisch geeignetes Politikfeld
5.1 Unterstützer und Initiatoren direktdemokratischer Initiativen im Bereich Bildung
6 Initiativen im Politikfeld Bildung und ihr Erfolg
6.1 „Finanztabu“ und Bildungspolitik
7 Zwischenfazit
TEIL III: FALLANALYSEN
1 „Stop Koop“: Das Volksbegehren gegen die Kooperative Gesamtschule in NRW 1978
1.1 Bewertung
2 „WIR gegen die Rechtschreibreform“ – der Volksentscheid in Schleswig-Holstein 1998
2.1 Bewertung
3 Die Volksinitiative „Für unsere Kinder“ in Brandenburg 2000 und das Volksbegehren des Vereins „Zukunft braucht Schule“ in Sachsen 2002
3.1 Bewertung
4 „Bildung ist keine Ware“ – Die Volksinitiative mit anschließendem Volksbegehren in Hamburg 2003/2004
4.1 Bewertung
5 Der Volksentscheid „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt 2005
5.1 Bewertung
6 „Rettet die Grundschulen“ – das unzulässige Volksbegehren im Saarland 2006
6.1 Bewertung
7 Das Volksbegehren zur Erhaltung der Lernmittelfreiheit in Bayern 1977 und seine aktuelle Bedeutung
7.1 Bewertung
8 Der / die Volksentscheid(e) zur „Christlichen Gemeinschaftsschule“ in Bayern 1968
8.1 Bewertung
Die Arbeit analysiert die Verknüpfung von Bildungspolitik und direkter Demokratie auf Landesebene, um zu verstehen, warum Bildung ein zentrales und bürgermobilisierendes Politikfeld in der direktdemokratischen Praxis darstellt und wie erfolgreich entsprechende Initiativen sind.
1.1 Definitionen
Nach SCHILLER bedeutet „ […] Direkte Demokratie heute, dass die Bürgerinnen und Bürger als Stimmbürger im Wege der Volksabstimmung politische Sachfragen selbst entscheiden“. Dies impliziert die Möglichkeit über politische Entscheidungen seitens des Volkes, das die Ausführung der Entscheidungen jedoch den politischen Gewalten überlässt. Der entscheidende semantische Punkt in dieser Definition nach SCHILLER besteht im Begriff der Sachfragen. Verfahren Direkter Demokratie sind nämlich keine Wahlen. Aufgrund dieses Charakteristikums besteht deshalb in dieser Definition eine Abgrenzung zu Personenwahlen, wie beispielsweise die Direktwahl von Bürgermeistern oder Landräten.
Allerdings definiert LUTHARDT, Abstimmungen gehörten, wie Wahlen, zu den „traditionellen Selektions- und Entscheidungsmechanismen in Demokratien“. Daher gälten Referenden ebenfalls als elektorale Formen. KOST zählt auch Direktwahlen von Bürgermeistern oder Landräten zu den Elementen der Direkten Demokratie. Dem liegt die Auffassung der „Umgehung von Repräsentanten“ als entscheidendes Merkmal zugrunde, zu der „Abstimmungen über Personen als Amtsträger“ sowie solche als „Votum über Sachfragen“ zählten. JÜRGENS fasst die unterschiedlichen Ansätze zusammen: „Differenzen bestehen lediglich bei der Frage, ob [unter der unmittelbaren Herrschaftskompetenz des Volkes] nur Sach- oder auch Personalfragen zu verstehen sind […].“
Im System der Direkten Demokratie haben die Stimmbürger in manchen Fällen zudem die Möglichkeit, Sachfragen auf die politische Agenda zu setzen („Agenda-Setting“), was die Möglichkeit der reinen Sachfragen-Abstimmung, reduziert auf Zustimmung oder Ablehnung, zusätzlich erweitert.
1 Direkte Demokratie: Dieses Kapitel bietet einen theoretischen Überblick über Definitionen, Verfahrensarten, die historische Entwicklung sowie die Pro- und Contra-Argumente direktdemokratischer Instrumente im Gesamtsystem.
2 Bildungspolitik: Hier wird das Politikfeld Bildung als brisantes, hochaktuelles Thema in der Bundesrepublik beschrieben, das aufgrund seiner unmittelbaren Betroffenheit der Bürger ein hohes Konfliktpotential birgt.
1 Vorüberlegungen: Die Einleitung in Teil II definiert den umfassenden Bildungsbegriff und die Zielgruppen, die im direktdemokratischen Kontext auf Landesebene besonders relevant sind.
2 Schwerpunkt Bildung: Empirisches: Dieser Abschnitt zeigt den empirischen Schwerpunkt der Bildungspolitik im Vergleich zu anderen Politikfeldern anhand von Statistiken über durchgeführte Volksbegehren.
3 Empirische Analyse: Hier wird der Zusammenhang zwischen der Bürgerfreundlichkeit der Verfassungen und der Häufigkeit bildungspolitischer Initiativen in den verschiedenen Bundesländern untersucht.
4 Übersicht aller direktdemokratischer Verfahren in den Bundesländern von 1947 bis April 2006: Dieses Kapitel liefert eine umfassende tabellarische Zusammenstellung und Analyse sämtlicher Verfahren im Bildungssektor.
5 Bildung – ein bürgernahes und direktdemokratisch geeignetes Politikfeld: Das Kapitel erläutert, warum sich Bildungsthemen aufgrund ihrer Konfliktfähigkeit und Bürgernähe besonders für direkte Demokratie eignen.
6 Initiativen im Politikfeld Bildung und ihr Erfolg: Hier wird der Unterschied zwischen formellem Erfolg (Erreichen des Volksentscheids) und politischem Erfolg (Beeinflussung der politischen Agenda) dargelegt.
7 Zwischenfazit: Eine zusammenfassende Bewertung der Erfolgschancen und des Einflusses des Finanztabus auf direktdemokratische Prozesse im Bereich Bildung.
TEIL III: FALLANALYSEN: Dieser Block untersucht neun spezifische Praxisbeispiele, um Erfolgsgründe und politische Wirkungen direktdemokratischer Initiativen detailliert zu bewerten.
Direkte Demokratie, Bildungspolitik, Volksbegehren, Volksentscheid, Volksinitiative, Bundesländer, Finanztabu, Politische Partizipation, Bürgerbeteiligung, Schulentwicklung, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Politische Kultur, Interessenvertretung, Reformprozesse
Die Arbeit untersucht die Verknüpfung von Bildungspolitik und direkter Demokratie auf Landesebene, insbesondere wie und warum dieses Politikfeld Gegenstand direktdemokratischer Verfahren wird.
Zentral sind die Anwendung direktdemokratischer Instrumente auf Bildungsthemen, der Einfluss von verfassungsrechtlichen Hürden wie dem Finanztabu sowie die Rolle von Initiatoren und Unterstützern bei diesen Verfahren.
Das Ziel ist die Darstellung und Analyse des Ausmaßes der Verknüpfung zwischen Bildungspolitik und direkter Demokratie sowie die Bewertung der Erfolge von Bürgerinitiativen in diesem Bereich.
Die Arbeit kombiniert einen theoretischen Überblick mit einer empirisch-analytischen Auswertung der Verfahrenspraxis seit 1947 und führt vertiefende Fallstudien zu neun konkreten Praxisbeispielen durch.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung, eine empirische Analyse zur Praxis in den Bundesländern sowie eine detaillierte Auswertung von Fallbeispielen zu bildungspolitischen Volksbegehren und Volksentscheiden.
Wichtige Begriffe sind Direkte Demokratie, Bildungspolitik, Volksbegehren, Finanztabu, Partizipation und Bürgerbeteiligung.
Das Finanztabu wird als wesentliches, hinderliches Element in fast allen Landesverfassungen identifiziert, das viele bildungspolitische Initiativen bereits im Vorfeld durch Unzulässigkeitserklärungen ausbremst.
Der Autor unterscheidet zwischen dem formalen Erfolg (Rechtsgültigkeit durch Volksentscheid) und dem politischen Erfolg, der auch dann vorliegt, wenn durch den Druck einer Initiative politische Einlenkprozesse oder Teilerfolge erreicht werden.
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