Examensarbeit, 2006
82 Seiten, Note: 1,0
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Die Reformen Kleisthenes' als Ausgangslage für die Entwicklung der Demokratie
2. Bürger – Nichtbürger
2.1 Bürger
2.2 Die Sklaven
2.3 Metöken
2.4 Die Frauen
2.5 Zwischenfazit
3. Institutionen
3.1 Alterseinteilung der Bevölkerung
3.2 Der Rat der 500 als repräsentatives Abbild der athenischen Bürgerschaft
3.2.1 Zusammensetzung
3.2.2 Die Rolle des Rates im athenischen System
3.2.3 Das Verhältnis zwischen Rat und Volksversammlung
Exkurs 1 Sinn und Ziel des Losverfahrens
3.3 Die Volksversammlung als Paradebeispiel für direkte Demokratie?
3.3.1 Zusammensetzung
3.3.2 Zuständigkeiten und Befugnisse der Volksversammlung
3.3.3 Redner und Strategen - Politiker in der Antike?
3.3.4 Gesetzesänderungen, neue Gesetze und die Rolle der Nomotheten
3.4 Die Volksgerichte
3.4.1 Zusammensetzung und Charakter der Volksgerichte
3.4.2 Das athenische Rechtssystem und die Zuständigkeiten
3.4.3 Magistrate in den Volksgerichten
3.4.4 Die Losung der Richter
Exkurs 2 Die Losmaschine und die übrigen Auslosungen
4. Logographen und Sykophanten
5. Prozessablauf und Urteilsfindung
5.1 Vorladung und Vorverfahren
5.2 Die Verhandlung und Beweise
5.3 Die Stimmabgabe
6. Politische Bedeutung der Volksgerichte
7. Die Magistrate
8. Zusammenfassung: Sind die Bürger der Staat?
9. Quelle
9.1 Rede gegen die Stiefmutter
10. Rhetorik
III. Schluss
1. War die athenische Verfassung demokratischer als unsere heutige Verfassung?
2. Das griechische Gerichtswesen als Vorbild für das Geschworenengericht in den USA und die Schöffenrichter in Deutschland?
Die Arbeit untersucht die Zusammenhänge und die Funktionsweise der zentralen politischen Institutionen im demokratischen Athen des 5. Jahrhunderts v. Chr., insbesondere der Volksversammlung und der Volksgerichte, um das athenische Verfassungsverständnis zu erläutern und in Bezug zu modernen demokratischen Systemen zu setzen.
3.4.1 Zusammensetzung und Charakter der Volksgerichte
Für die Volksgerichtshöfe, von denen es vermutlich insgesamt zehn gab, konnte sich jeder Athener mit Bürgerrecht ab einem Alter von dreißig Jahren bewerben. Folglich standen von den ca. 30 000 männlichen Bürgern nur 20 000 für das Richteramt zur Verfügung. Hansen schätzt die Zahl der Gerichtstage auf mindestens 150 und höchstens 240 Tage, da es Tabutage gab und die Gerichte nicht gleichzeitig mit der Volksversammlung tagen durften. Ein Gerichtstag dauerte circa 9 ½ Stunden, so lange wie der kürzeste Tag im Jahr, so dass für jeden Prozess die gleiche Zeit zur Verfügung stand. Die Richter erhielten für eine ganztätige Sitzung drei Obolen, die Diätenzahlung wurde bereits vor der in der Volksversammlung eingeführt.
Im fünften Jahrhundert wurden die Mitglieder durch ein ausgeklügeltes Losverfahren erlost und zwar aus jeder Phyle 600 Athener, so dass jährlich 6 000 Richter amtierten. Die Zahl 6 000 verkörperte für die Athener symbolisch die gesamte Bürgerschaft. In Wirklichkeit erfasste diese Zahl nur einen Teil, im fünften Jahrhundert waren etwa ein Fünftel, im folgenden Jahrhundert ein Viertel der Bürger an den Gerichten beteiligt. Auch die soziale Gliederung der Volksgerichte spiegelte nicht die Bürgerschaft wider. Es waren hauptsächlich die Armen und Älteren, die die Mehrheit im Gericht ausmachten. Das heißt, es bestand in dieser Hinsicht kein Unterschied zur Volksversammlung, denn in beiden Institutionen stellte die ärmere Bevölkerung die Mehrheit. Diese soziale Schicht konnte sich somit auch als Teilhaber an der Polisgemeinschaft fühlen und für sie Verantwortung für den politisch-rechtlichen Gesamtverband des Gemeinwesens tragen. Ferner war es für sie ein Anreiz, da sie sich auf diese Weise etwas verdienen konnten, ohne harte körperliche Arbeit zu verrichten. Die Bewerber unterstanden keiner Prüfung und mussten auch keine juristischen Kenntnisse haben.
Die Reformen Kleisthenes' als Ausgangslage für die Entwicklung der Demokratie: Diese Reformen schufen durch die Neuordnung der Phylen die Grundlage für das politische Zusammenwirken aller Bürger und brachen die Macht des Adels.
Bürger – Nichtbürger: Das Kapitel differenziert zwischen Bürgern, Sklaven und Metöken und beleuchtet die exklusive Natur des athenischen Bürgerrechts.
Institutionen: Hier werden die Altersstruktur, die Rolle des Rates der 500, der Volksversammlung sowie die Volksgerichte als zentrale Pfeiler der athenischen Demokratie analysiert.
Logographen und Sykophanten: Es werden die berufsmäßigen Redenschreiber und Ankläger thematisiert, die trotz des Verbots professioneller Anwälte eine wichtige Rolle im Rechtssystem spielten.
Prozessablauf und Urteilsfindung: Dieses Kapitel beschreibt den formalisierten Ablauf von der Vorladung bis zur Stimmabgabe und die Abwesenheit eines staatlichen Anklägers.
Politische Bedeutung der Volksgerichte: Hier wird verdeutlicht, dass die Gerichte zur Kontrolle der Staatsorgane dienten und als stabilisierender, wenn auch juristisch primitiver Faktor fungierten.
Die Magistrate: Dieses Kapitel erläutert die Funktion der Beamten als Verwaltungsträger, die durch das Losprinzip und Kollegialität ihre Rolle im System ausfüllten.
Zusammenfassung: Sind die Bürger der Staat?: Diese Zusammenfassung reflektiert die Partizipationsmöglichkeiten und die Identifikation der athenischen Bürger mit ihrem Staat.
Athen, Demokratie, Volksversammlung, Volksgericht, Kleisthenes, Bürgerrecht, Losverfahren, Rat der 500, Rechtssystem, Rhetorik, Schöffengericht, Antiphon, Institutionen, Politische Partizipation, Prozessablauf
Die Arbeit analysiert die demokratischen Institutionen im Athen des 5. Jahrhunderts v. Chr. und untersucht, wie die Bürger an den Entscheidungsprozessen und der Rechtsprechung teilnahmen.
Die zentralen Themen sind die Entwicklung der Demokratie durch kleisthenische Reformen, die Rolle der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, die Funktionen von Rat, Volksversammlung und Volksgerichten sowie der Vergleich mit modernen Rechtssystemen.
Das Ziel ist es, die Zusammenhänge der athenischen Institutionen aufzuzeigen, um ein besseres Verständnis der damaligen Verfassung zu ermöglichen und Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten zu modernen Demokratien herauszuarbeiten.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Quellenanalyse unter Einbeziehung antiker Texte, Bodenfunde und einer umfassenden Aufarbeitung aktueller fachwissenschaftlicher Sekundärliteratur zur athenischen Demokratie.
Der Hauptteil behandelt die politische Organisation, die soziale Einteilung, die Rolle der Institutionen wie den Rat der 500 und die Volksgerichte sowie die Abläufe der Rechtspflege und rhetorische Aspekte.
Die Arbeit zeichnet sich durch Begriffe wie "direkte Demokratie", "Losprinzip", "Bürgerpartizipation" und "athenisches Rechtssystem" aus, die den Kern des antiken politischen Lebens präzise beschreiben.
Die Rede dient als Fallbeispiel, anhand dessen die Autorin die Anwendung der antiken rhetorischen Regeln und das Verständnis für das Gerichtswesen sowie die Lebenswelt im antiken Athen praktisch veranschaulicht.
Die Autorin vergleicht die Praxis der athenischen Geschworenen mit amerikanischen Geschworenengerichten und deutschen Schöffengerichten, um zu prüfen, ob das antike System als direktes Vorbild dienen kann.
Die Autorin stellt fest, dass die antike Demokratie aufgrund ihrer Unmittelbarkeit und der Bevölkerungszahl heute nicht kopierbar ist, aber dennoch wichtige Impulse für moderne Debatten über Volksabstimmungen und Bürgerbeteiligung liefert.
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