Diplomarbeit, 2005
103 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Begriffserläuterungen
2.1. Der sexuelle Missbrauch
2.2. Sexueller Missbrauch aus juristischer Sicht
2.3. Der Inzest
2.4. Das Opfer
2.5. Der Täter
2.6. Die Missbrauchshandlung
3. Die Folgen des sexuellen Missbrauchs
3.1. Was sind Sofortfolgen und was sind Langzeitfolgen?
3.2. Die Sofortfolgen
3.2.1. Die Psychodynamik des Opfers
3.2.1.1. Die traumatische Sexualisierung
3.2.1.2. Die Stigmatisierung
3.2.1.3. Der Betrug / der Verrat
3.2.1.4. Die Machtlosigkeit und die Ohnmacht
3.2.1.5. Das Trauma „sexueller Missbrauch“
3.2.2. Körperliche Anzeichen
3.2.3. Das Post- Traumatische Stresssyndrom und die Dissoziation
3.2.4. Der Vertrauensverlust, die Sprachlosigkeit und der Rückzug auf sich selbst
3.2.5. Die Angst und der Zweifel an der eigenen Wahrnehmung
3.2.6. Die Nähe und Intimität und die Schuld- und Schamgefühle
3.3. Die Langzeitfolgen
3.3.1. Die körperlichen und die psychosomatischen Folgen
3.3.1.1. Alpträume und Schlafstörungen
3.3.1.2. Sprachstörungen, Stottern und Konzentrationsstörungen
3.3.1.3. Einnässen und Einkoten
3.3.1.4. Hauterkrankungen
3.3.1.5. Blutungen
3.3.1.6. Bauchschmerzen, Magen- und Darmprobleme, Unterleibsschmerzen Kopfschmerzen und Migräneanfälle
3.3.1.7. Essstörungen
3.3.1.8. Atemstörungen
3.3.1.9. Autismus
3.3.1.10. Multiple Persönlichkeitsstörung
3.3.2. Emotionale Reaktionen
3.3.2.1. Aggressives und delinquentes Verhalten
3.3.2.2. Ängste
3.3.2.3. Schuldgefühle und Schamgefühle
3.3.2.4. Depressionen und depressives Verhalten
3.3.2.5. Zwanghaftes Verhalten
3.3.2.6. Überangepasstes Verhalten
3.3.3. Autoaggressionen
3.3.3.1. Suizidversuche
3.3.3.2. Trebegänger
3.3.3.3. Selbstverstümmelung und Selbstverletzung
3.3.3.4. Suchtverhalten
3.3.3.5. Risikoreiches Verhalten
3.3.4. Sozialverhalten
3.3.4.1. Leistungsverweigerung, Leistungsbereitschaft und Probleme in der Schule
3.3.4.2. Die soziale Isolation
3.3.4.3. Machtverhalten
3.3.4.4. Distanzloses und auffälliges Verhalten
3.3.5. Sexualität
3.3.5.1. Prostitution
3.3.5.2. Sexuelle Funktionsstörungen und Angst vor körperlicher Nähe
3.3.5.3. Bloßstellen der Genitalien
3.3.5.4. Verweigerung sexueller Bedürfnisse
4. Die Kinderzeichnung – ein Signal
4.1. Merkmale der Kinderzeichnungen
4.2. Phasen des Zeichnens
4.3. Missbrauch als Thema in der Kinderzeichnung
4.4. Warum Kinder nicht reden, sondern malen
5. Beratung und Therapie für sexuell missbrauchte Kinder
5.1. Die Beratung und die Arbeit in den Kontaktstellen
5.1.1. Beratung von Mädchen und Jungen
5.1.2. Kontakt zu dem Täter
5.2. Therapie für sexuell missbrauchte Kinder
5.2.1. Schritte in der Therapie
6. Therapie für Erwachsene, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurden
6.1. Die Diagnostik und die Gesprächsführung
6.2. Der Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung
6.2.1. Die Ambivalenz erkennen
6.2.2. Die Angst vor dem Kindern des Kontrollverlust
6.2.3. Hilfe die Loyalitätskonflikte zu überwinden
6.3. Die Bedingungsanalyse und die Definition von Therapiezielen
6.4. Die Veränderung dysfunktionales Kognitionen
6.4.1. Die verzerrte Kognition zum sexuellen Missbrauch
6.4.2. Negative Einstellung zu sich und anderen
6.5. Der Aufbau einer positiven Selbstwahrnehmung
6.6. Lernen, sich abzugrenzen
6.7. Die Bewältigung von posttraumatischen Reaktionen
6.7.1. Linderung von Flashbacks
6.7.2. Der Umgang mit ungewollten Dissoziationen
6.8. Die Bewertung und Förderung sozialer Beziehungen
6.8.1. Die Bewertung der sozialen Beziehungen
6.8.2. Das Einbeziehen des Partners
6.9. Das Aufarbeiten traumatischer Kindheitserlebnisse
6.9.1. Die erlittenen Schmerzen würdigen
6.9.2. Einen Abrechnungsbrief schreiben
6.9.3. Die Aussprache mit dem/der Täter/in
6.9.4. Das Loslassen der angestauten Wut
6.10. Die Behandlung sexueller Probleme
6.10.1. Hinweise zur Paartherapie
6.10.2. Sexualtherapeutische Hilfe für Opfer ohne Partner/in
6.11. Therapiebegleitende Maßnahmen
7. Fakten und Zahlen der PKS von 1998 bis 2003
7.1. Die Entwicklungsgeschichte der PKS
7.2. Die Straftaten „Sexueller Missbrauch von Kindern“
7.3. Die Häufigkeitszahlen der Opfer nach deren Geschlecht
7.4. Die Tatortverteilungen der erfassten Fälle
7.5. Das Geschlecht und die Altersstruktur der Täter
7.6. Die Dunkelziffer
8. Resümee
9. Literaturverzeichnis
10. Anhang
Ich habe mich für das Thema des sexuellen Mißbrauchs von Kindern entschieden, da dieses Thema noch immer ein Tabu in unserer Gesellschaft ist. In den Medien wird zwar oft berichtet, daß ein Kind von einer fremden Person sexuell mißbraucht wurde, doch spiegelt dies nur eine Minderheit der Opfer wieder. Die Mehrheit der Opfer erlebt den sexuellen Mißbrauch innerhalb der Familie.
Im Rahmen meines Praxissemesters habe ich ein Praktikum in einem Kinderheim absolviert. Dabei hab ich mit großer Betroffenheit festgestellt, wie viele Kinder es gibt, die innerhalb der Familie sexuell mißbraucht werden. Ich wurde in dem Kinderheim das erste Mal mit diesem Thema konfrontiert und ich beschloß daher mich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Doch leider gibt es nur eine Statistik über die Anzahl der Vorfälle, diese ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die repräsentativ ist; alle anderen Statistiken beziehen sich nur auf einzelne Bundesländer und sind nur bedingt aussagekräftig. Schließlich spiegelt auch die PKS nicht die Realität wieder, da die Dunkelziffer der Missbrauchsfälle um ein Vielfaches höher liegt. Dies ist verständlich, wenn man bedenkt, daß die meisten Fälle von sexuellem Mißbrauch innerhalb der Familie stattfinden und diese meist nicht zur Anzeige gebracht werden.
Da ich in meinem weiteren Leben gerne mit Kindern zusammenarbeiten möchte, werde ich mit größter Wahrscheinlichkeit auch mit sexuell mißbrauchten Kindern in Berührung kommen. Dies war ein Grund für mich, mich im Rahmen meiner Diplomarbeit zunächst mit den Definitionen des sexuellen Mißbrauchs, mit den Folgen und den Therapienmöglichkeiten zu beschäftigen. Die Folgen habe ich in die Sofort– und in die Langzeitfolgen unterteilt. Bei den Therapiemöglichkeiten war mir sehr wichtig, auf die Therapie für Kinder und auf die Therapie für Erwachsene, die in ihrer Kindheit sexuell mißbraucht wurden, einzugehen.
In diesem Punkt meiner Diplomarbeit werde ich auf die zentralen Begriffe eingehen. Ich werde auf die Definition des sexuellen Mißbrauchs, auf die Definition des sexuellen Mißbrauchs aus juristischer Sicht, die Definition des Inzests, des Opfers, des Täters und der Mißbrauchshandlung eingehen.
Es gibt eine Vielzahl von Definitionen des sexuellen Mißbrauchs bzw. der sexuellen Gewalt. Einige der Definitionen gehen von der Vergewaltigung durch den Vater oder einem Triebtäter aus. Jedoch ist der sexuelle Mißbrauch sehr viel weitreichender. „Sexueller Missbrauch sind sexuelle Handlungen, die Erwachsene an oder mit Kindern und Jugendlichen vornehmen.“ (Weber 1991, S. 9) Die sexuellen Handlungen äußern sich durch Berührungen an Kindern, die gegen den Willen der Kinder oder unter Zwang ausgeführt werden. „Zu sexuellen Kontakten zählen alle Berührungen: vom Berühren oder Berührenlassen von Genitalien, Küssen mit sexuellen Absichten bis hin zum Geschlechtsverkehr (vaginal, oral oder rektal)“ (Rensen 1992, S. 48) Wenn ein Kind zum Beispiel den Wunsch äußert, einmal den Penis des Vaters anfassen zu wollen, ist es eine einmalige Berührung und kein sexueller Mißbrauch. „Das Kind wird bei diesem Wunsch nicht von sexuellen Interessen geleitet, sondern möchte alles Neue durch Ertasten erforschen und erfahren.“ (Steinhage 1992, S. 9) Der Erwachsene entscheidet sich bewußt für oder gegen die Mißbrauchshandlung, er handelt immer in klarer Absicht. Dies wird anhand des folgenden Beispiels deutlich: wenn ein Vater mit seiner Tochter badet und das Mädchen den Penis des Vaters sieht, ist es kein sexueller Mißbrauch. Ein verantwortungsbewußter Vater badet entweder bis zum Ende mit seiner Tochter, oder wenn er Angst hat, die Grenzen nicht wahren zu können, er beendet das gemeinsame Baden und wiederholt es nicht, um sich und seine Tochter zu schützen. Wenn das Mädchen aus Neugierde den Penis des Vaters ertastet, liegt ebenfalls kein sexueller Mißbrauch vor. Zieht der Vater danach keine Grenze und läßt sich weiter von dem Kind berühren und sexuell erregen, handelt es sich jedoch um sexuellen Mißbrauch. Zwar liegt von Seiten des Kindes kein sexuelles Interesse vor, jedoch vom Vater.
Weiterhin muß gesagt werden, daß sexuelle Gewalt immer zugleich ein Eindringen in die Psyche und den Körper des Kindes ist. „Dabei steht für den Mann neben der sexuellen Befriedigung vor allem die Befriedigung seines Machtanspruchs im Vordergrund.“ (Steinhage 1992, S. 10)
Schließlich äußert sich der sexuelle Mißbrauch durch die Ausnutzung der Machtposition gegenüber dem Kind, sowie die Ausübung der körperlichen und der geistigen Überlegenheit gegenüber dem Kind, um sich sexuell zu befriedigen. Der sexuelle Mißbrauch hinterläßt nicht ausschließlich körperliche Verletzungen, sondern auch tiefe Ängste, seelische Schäden und Vertrauensverluste.
Der sexuelle Mißbrauch ist in den seltensten Fällen ein einmaliges Ereignis; meist dauert er über einen langen Zeitraum an, teilweise sogar Jahre.
Früher wurde der sexuelle Mißbrauch als eine unzüchtige Handlung mit Kindern bezeichnet. „“Unzüchtig“ deshalb, weil sie nicht der Fortpflanzung dienten, gegen die Sittlichkeit, da sie nicht nur die ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes, sondern – schlimmer noch – die Sittlichkeit der Gesellschaft gefährdeten.“ (Balzer 1998, S. 16)
Mit Mißbrauchsdelikte beschäftigt sich der dreizehnte Abschnitt des Strafgesetzbuches.
Seit 1971 gibt es verschiedene Paragraphen zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Es sind die Paragraphen 173, 174, 175, 177, 178, 179, 180, 183, 184.
§173 beinhaltet den Beischlaf zwischen Verwandten und die Strafe liegt bei zwei bis drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe, und die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Der §174 richtet sich gegen den sexuellen Mißbrauch Abhängiger, und das Strafmaß beträgt bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe, und die Verjährungsfrist beträgt ebenfalls fünf Jahre. Der Gegenstand des §175 sind homosexuelle Handlungen, und diese werden mit einer Haftstrafe mit bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet, und die Verjährungsfrist beträgt auch fünf Jahre. Der §177 bezeichnet die Vergewaltigung, und auf diese Straftat stehen zwei bis fünfzehn Jahre Haft, während die Verjährungsfrist zwanzig Jahre beträgt. §178 beschreibt die sexuelle Nötigung, dies bedeutet, daß eine Person unter Gewaltandrohung eine andere Person zu sexuellen Handlungen zwingt, und wird mit einer Haftstrafe von einem Jahr bis zehn Jahren Haft geahndet, und die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Der §179 beinhaltet den sexuellen Mißbrauch Widerstandsunfähiger wie zum Beispiel Kinder oder behinderte Menschen, und die Straftat wird mit einer Haftstrafe mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet, und die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Der §180 bezeichnet die Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen, und die Strafe beträgt bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, und die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Der §183 bezeichnet exhibitionistische Handlungen und wird mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Der §184 widmet sich der Verbreitung pornographischer Schriften, was mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft wird, wobei die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
Der §176 beschreibt den sexuellen Mißbrauch von Kindern am besten, auch der Versuch dieser Handlungen ist strafbar. Der §176 ist in zwei Absätze unterteilt. Der erste Absatz besagt: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.“ (www.uni-bamberg.de) Der zweite Absatz beschreibt separierte Tatbestände, erstens wenn eine Person an einem Kind sexuelle Handlungen vornimmt, zweitens, daß das Kind eine sexuelle Handlung an einer anderen Person vornehmen muß und drittens, daß einem Kind pornographische Bilder gezeigt werden und daß ein Kind für pornographische zwecke benutzt wird.
Die zunächst benannten Paragraphen sind Straftaten gegen die Selbstbestimmung eines Kindes und der §176 beschäftigt sich direkt mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern.
Der Inzest ist ein wichtiger Aspekt bei dem Thema des sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Der Inzest wird als Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten in gerader Linie definiert. Die Täter sind in den meisten Fällen die Väter oder Stiefväter, aber in einigen anderen Fällen auch die Mütter. In den meisten Fällen sind die Mädchen die Opfer und nur selten die Jungen. Dreiviertel der Inzestfälle sind Vater-Tochter–Beziehungen. Der Inzest ist eine Straftat und wird mit rechtlichen Schritten geahndet; daher wird ein Inzest von der Familie meist verschwiegen. Weiterhin kommt der Inzest in allen sozialen Schichten vor. Ein Inzest wird meist nur aufgedeckt, wenn das Opfer erhebliche Verletzungen davon getragen hat, so daß eine ärztliche Behandlung nötig ist, in deren Verlauf der Inzest offenbar wird.
Es gibt verschiedene Begriffe, mit denen die betroffenen Personen bezeichnet werden. So gibt es den Begriff des Opfers und den Begriff des Überlebenden. Der Betroffene sagt von sich selber, ob er ein Opfer oder ein Überlebender ist. Ein Opfer sagt beispielsweise, daß er den Mißbrauch nicht überlebt hat, sondern noch immer Opfer des sexuellen Mißbrauchs ist. Der Überlebende sagt, daß er den Mißbrauch überlebt hat und heute kein Opfer mehr ist. Ein Opfer kann jedes Kind sein.
In verschiedenen Studien wurde deutlich, daß Mädchen häufiger sexuellen Mißbrauch erleben als Jungen. „Nach den Pravalenzschätzungen erfahren etwa zwei– bis viermal so viele Mädchen wie Jungen sexuelle Gewalt.“ (Brockhaus, Kolshorn 1993, S. 61) Untersuchungen mit Zufallsstichproben aus der Allgemeinbevölkerung ergaben, daß durchschnittlich 70% der Opfer weiblich und 30% der Opfer männlich sind. Weiterhin wurde durch die Studie bekannt, daß sexuell mißbrauchte Jungen seltener schwere Folgen davontragen als weibliche Opfer. „Gründe dafür, daß sexueller Mißbrauch an Jungen weniger an die Öffentlichkeit gelangt, könnten sein:“ (Brockhaus, Kolshorn 1993, S. 62) Erstens ist der sexuelle Mißbrauch an Jungen noch nicht besonders bekannt, da Jungen große Schwierigkeiten haben, sich einzugestehen, daß sie mißbraucht wurden.
Zweitens haben Jungen gelernt, daß sie ganz alleine ihre Probleme lösen müssen.
Drittens „Jungen, die einen sexuellen Angriff durch einen Mann öffentlich machen, müssen in der Regel gegen das Stigma der Homosexualität ankämpfen.“ (Brockhaus, Kolshorn 1993, S. 62) Weiterhin wurde durch die Studien bekannt, daß mindestens 60% der Opfer vor der Pubertät sexuellen Mißbrauch erleben. Das Durchschnittsalter liegt bei zehn bis elf Jahren. Wobei es zwischen Mädchen und Jungen keinen Altersunterschied gibt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß nur Kinder vor der Pubertät zum Opfer werden; auch Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche können Opfer werden.
Meist sind die Täter Männer, jedoch gibt es auch Frauen, die sexuelle Gewalt ausüben.
Die Täter/innen kommen aus allen sozialen Schichten, kommen aus jeder Altergruppe und können jeder Nationalität angehören.
In sehr vielen Fällen wird ein solches Vergehen dem/der Täter/in nicht zugetraut, da sie sich nicht von anderen Männern oder Frauen unterscheiden. Der/die Täter/in führten in den meisten Fällen eine intakte Ehe oder Beziehung. Auch ist der/die Täter/in in den meisten Fällen nicht psychisch krank. „Für ihre Taten sind die Täter voll verantwortlich.“ (Weber 1991, S. 10)
In den meisten Fällen sind die Täter Männer, und zwar in ca. 98%, und nur in 2% der Fälle sind die Täter Frauen. Nicht selten handeln die Frauen in der Tateinheit mit einem Mann. Auch wird es dem/der Täter/in nicht angesehen, daß er/sie sexuellen Mißbrauch begeht. Unerheblich ist es auch, ob der/die Täter/in homosexuell oder heterosexuell veranlagt sind, die sexuelle Neigung spielt keine Rolle. Es gibt auch keine äußeren Merkmale, die die Täter mit sich tragen. „In der Mehrzahl der Fälle haben diese Männer die Vaterrolle für das Mädchen, das sie missbrauchen, übernommen. Sie sind Familienväter: biologische Väter, Stief-, Pflege-, Adoptivväter und Lebensgefährten der Mutter.“ (Steinhage 1992, S. 11) In einer Studie von Wildwasser Wiesbaden e.V. waren die Väter zu 69% auch die Täter. Auch können andere Familienmitglieder wie zum Beispiel der Großvater oder der Onkel Täter sein. Jungen werden meist nicht von einem Familienmitglied, sondern von anderen Personen, die den Erziehungsauftrag haben, zum Beispiel Lehrer oder Sporttrainer, mißbraucht.
Darüber hinaus muß erwähnt werden, daß ein sexueller Mißbrauch innerhalb der Familie nicht einmalig ist; der/die Täter/in wird jede erdenkliche Situation ausnutzen und arrangieren. Der durchschnittliche Zeitraum des sexuellen Mißbrauchs erstreckt sich über fünf bis zehn Jahre. Die Drohungen und die Brutalitäten steigern sich in den Jahren erheblich. Untersuchungen in Großbritannien und den USA haben ergeben, dass 50% aller Täter sexuellen Mißbrauch seit deren Jugendalter begehen, ohne jemals zur Verantwortung gezogen zu werden. Sexueller Mißbrauch ist immer eine Wiederholungstat, und selbst eine Haftstrafe hindert den/die Täter/in oftmals nicht daran, wieder sexuellen Mißbrauch zu begehen. Der/die Täter/in rechtfertigt sich meist mit Familienproblemen. Daran ist erkennbar, daß die Täter/innen in der Regel keinerlei Reue und Einsicht zeigen und keine Verantwortung für ihre Taten übernehmen. Aufgrund dieses Verhaltens ist der/die Täter/in nicht bereit, eine Therapie zu beginnen. Erst durch eine Therapie könnten Wiederholungstaten vermieden werden; die Therapie dauert allerdings viele Jahre lang.
Der sexuelle Mißbrauch ist die Machtausübung gegenüber einer abhängigen Person. Bei sexuellem Mißbrauch von Mädchen unterliegt meist kein sexuelles Problem, sondern der/die Täter/in hat Schwierigkeiten mit seiner/ihrer Dominanz und Macht, die er/sie durch das Unterwerfen der Opfer zu sichern sucht.
Schließlich gibt es verschiedene Täterprofile. So wird zwischen infantilen, ödipalen, pubertären, adoleszenten, allwissenden, geisteskranken, senilen und unberechenbaren Täter unterschieden.
Ein infantiler Täter wurde in seiner Kindheit selbst sexuell mißbraucht, und durch den ausgeübten sexuellen Mißbrauch versucht der Täter das Erlebte wieder zu erleben und zu verarbeiten. Dieser infantile Täter befindet sich in der genitalen Phase. Dies ist die Phase, in der man sein eigenes und das Geschlecht des anderen entdeckt. Zu Beginn reicht es dem/der Täter/in, Kinder nackt zu beobachten, um erregt zu werden, doch später versucht der/die Täter/in ein Vertrauen zu einem von ihm ausgesuchten Kind aufzubauen, es in seine/ihre Wohnung zu locken und zu fotografieren, um sich zu erregen und seine Phantasie zu befriedigen.
Der ödipale Täter befindet sich ebenfalls in der genitalen Phase, und es kommt zu Konkurrenzdenken und Konkurrenzkämpfen entweder zwischen Vater und Sohn oder zwischen Mutter und Tochter. Da der Konkurrenzkampf nicht von ihm/ihr gewonnen werden kann, muß er/sie die Niederlage verkraften. Wenn er/sie es nicht schafft, kommt es zu einem seelischen Schmerz und durch diese Schmerzen werden diese zu Tätern.
Der pubertäre Täter befindet sich in der Phase der Pubertät. In der Pubertät lernt der Jugendliche seinen Körper und seine Sexualität kennen. Wenn er/sie die Pubertät nicht überwunden hat, kann er/sie keine reife Sexualität entwickeln. Der/die pubertäre Täter/in will die körperlichen Veränderungen neu erleben und den Reiz des Verbotenen entwickeln. Der pubertäre Täter vergeht sich meist an Kinder im Schulalter.
Der adoleszente Täter befindet sich zwischen der Pubertät und dem Erwachsenensein. Während dieser Phase sucht er/sie nach Intimität und seiner/ihrer Identität. Der adoleszente Täter sucht Jugendliche, wo er meint, daß sie auch neugierig sein könnten.
Der allwissende Täter ist ein sehr dominanter Mensch. Er/sie meint alles zuwissen und will es weitergeben. Der/die Täter/in sucht gezielt nach jungen Opfern, die er/sie lehren kann.
Der geisteskranke Täter leidet unter einem Realitätsverlust. Diesem Täter ist das Alter des Opfers gleichgültig, und weiterhin ist ihm/ihr egal, wer das Opfer ist er sucht sich nicht ein bestimmtes Kind oder einen bestimmten Jugendlichen aus. Auch ist dieser Täter völlig unberechenbar, er verletzt, verstümmelt und tötet mitunter sogar das Opfer.
Der sensile Täter ist ein Mann oder eine Frau im höheren Alter, die Ursache liegt in der nachlassenden Potenz. Die Opfer sind meist Kinder im Kindergartenalter. Er/sie nähert sich dem Opfer versteckt und spielend, wie zum Beispiel durch das Spielen des Spiels “Hoppe Hoppe Reiter“, durch welches er sexuell erregt wird.
Der unberechenbare Täter befindet sich in keiner bestimmten Phase; es gibt kein Anzeichen für eine Verhaltensveränderung. Sein Verhalten ist nicht nachvollziehbar, mitunter widersprüchlich, und von daher kann dieser Täter nicht eingeschätzt werden.
Es gibt verschiedene Formen des sexuellen Mißbrauchs. Alle Formen haben gemeinsam, daß ein Vertrauensbruch mit dem Ausnutzen der kindlichen Unterlegenheit einhergeht. Im folgenden möchte ich auf die verschiedenen Formen eingehen: Es gibt vierzehn verschiedene Formen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern.
1. Der Täter ist sexuell erregt, wenn er entkleidet betrachtet wird.
2. Der Täter fordert das Opfer auf, ihn bei sexuellen Handlungen zu beobachten.
3. Der Täter zeigt dem Opfer pornographische Bilder.
4. Der Täter beobachtet das Opfer, wenn das Opfer sich wäscht oder badet, um sich dabei sexuell zu erregen.
5. Der Täter berührt das Opfer im Intimbereich.
6. Der Täter fordert das Opfer spielerisch auf, sexuell erregende Handlungen auszuführen.
7. Der Täter führt eine praktische Sexualaufklärung durch, indem er das Geschlechtsteil des Opfers berührt und seines. Dies soll der Aufklärung dienen, in Wirklichkeit dient es ausschließlich der sexuellen Erregung.
8. Der Täter fordert von dem Opfer, direkt berührt zu werden; das Opfer muß am Täter sexuell anregende Handlungen ausführen.
9. Der Täter fordert vom Opfer, daß sich das Opfer selber am Intimbereich berührt; dies erregt den Täter.
10. Der Täter berührt und streichelt das Opfer an dessen Intimbereich.
11. Der Täter schlägt das Opfer auf den entblößten Po, um sich sexuell zu erregen; das Schlagen dient als eine getarnte Strafe.
12. Der Täter benutzt das Kind für erotische oder pornographische Aufnahmen.
13. Der Täter vergewaltigt das Opfer, oral, anal oder vaginal.
14. Sobald sich das Opfer wehrt, wird es bedroht, gezwungen, mit Belohnungen gelockt oder mit körperlicher Gewalt überwältigt.
Diese vierzehn Punkte sind alles Formen der sexuellen Gewalt, auch wenn es nicht immer zum Geschlechtsverkehr kommt.
Sexueller Mißbrauch hat eine Vielzahl von Folgen, doch müssen diese in die Sofortfolgen und in die Langzeitfolgen unterteilt werden. Die Folgen der sexuellen Gewalt treten meist sehr viel später auf, doch einige Folgen lassen sich schon direkt nach dem Mißbrauch beobachten. Weiterhin hängt die Intensität der Folgen davon ab, wie das Kind die sexuelle Gewalt erlebt und ob das Kind von seinem sozialen Umfeld Unterstützung erfährt, ob dem Kind beispielsweise Glauben geschenkt wird oder nicht. Auch sind andere Lebensumstände, wie zum Beispiel Armut, eine Behinderung oder eine Scheidung, für die Intensität der Folgen von großer Bedeutung. Somit steht der sexuelle Mißbrauch nicht allein, das gesamte soziale Umfeld entscheidet über die Folgen und die Konsequenzen. Aber auch die Dauer und die Intensität des sexuellen Mißbrauchs sind entscheidend. „Einfluß auf die psychische Verarbeitung haben folgende Faktoren: das Altes des Kindes, die Nähe und Beziehung zur missbrauchten Person, Dauer und Intensität der Mißhandlung, Ausmaß der Gewaltanwendung und die Qualität der Hilfe.“ (Hane 1996, S. 37)
Die Liste der Sofortfolgen und die Langzeitfolgen weisen gewisse Übereinstimmungen auf. Aus dem Grund stellt sich die Frage, wo der Unterschied liegt.
Die Sofortfolgen stellen den Ausdruck des Körpers und der Seele dar, da Kinder aus Angst vor dem/der Täter/in nicht über das Erlebte sprechen. Kinder teilen sich auf eine “codierte“ Art und Weise mit. Sie können nicht direkt das erzählen, was vorgefallen ist, da sie entweder von dem/der Täter/in unter Druck gesetzt werden oder große Angst haben, darüber zu reden. Dieses sind die Gründe dafür, daß sie sich in codierter Sprache einer Vertrauensperson anvertrauen. Bei einem lang anhaltenden sexuellen Mißbrauch werden die Sofortfolgen, wie zum Beispiel Unterleibsschmerzen, Bauchschmerzen, entzündete Genitalien und so weiter, zu Begleitfolgen. Dies bedeutet, daß sich die Sofortfolgen, wie zum Beispiel die Bauchschmerzen so einschleichen, daß diese eine lange Zeit als Folge des sexuellen Mißbrauchs unerkannt bleiben. Somit werden einige Sofortfolgen zu Langzeitfolgen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß alle Sofortfolgen zu Langzeitfolgen werden.
Es ist mitunter sehr schwer, eine Grenze zwischen den Sofortfolgen und den Langzeitfolgen zu ziehen. Langzeitfolgen sind Folgen, die erst ab dem Eintritt in das Erwachsenenalter, also während der Pubertät als Folge der sexuellen Gewalt in der Kindheit auftreten. Die Langzeitfolgen, wie zum Beispiel Gliederschmerzen, können chronisch, periodisch oder durch einen bestimmten Auslöser auftreten.
Die Sofort– aber auch die Langzeitfolgen können bei Männern wie bei Frauen auftreten, sie unterscheiden sich nicht nach dem Geschlecht.
Die Sofortfolgen treten unmittelbar nach dem sexuellen Mißbrauch auf. Sie lassen sich in verschiedenen Kategorien unterteilen, so in die Psychodynamik des Opfers, die körperlichen Anzeichen, das Post-Traumatische Streßsyndrom, den Vertrauensverlust, die Sprachlosigkeit, den Rückzug auf sich selbst, die Angst, den Zweifel an der eigenen Wahrnehmung, die Nähe und Intimität und eine Auflistung der Sofortfolgen im Einzelnen. In meiner Arbeit gehe ich nur auf einen Teil der Sofortfolgen ein, da alle möglichen Sofortfolgen zu umfangreich wären und den Rahmen meiner Diplomarbeit sprengen würden. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Sofortfolgen, doch ein Großteil von denen können nicht direkt auf den sexuellen Mißbrauch zurückgeführt werden.
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