Diplomarbeit, 2005
30 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
1.1. Grundgedanke
1.2. Abgrenzung des Themas
2. Begriffsbestimmung
2.1. Die Zweigniederlassung
2.2. Die Betriebsstätte
2.3. Das Doppelbesteuerungsabkommen
3. Haupteil
3.1. Vorstellung der Rechtsform sowie die gesetzlichen Voraussetzungen
3.1.1. Was ist eine Privat Limited Company by Shares und auf welcher Grundlage darf sie in Deutschland tätig sein ?
3.1.2. Was ist eine GmbH und auf welcher rechtlichen Grundlage beruht sie?
3.1.3. Zwischenfazit der Rechtsform
3.2. Gründung der Gesellschaften
3.2.1. Gründung der Privat Limited Company by Shares
3.2.2. Gründung einer GmbH
3.2.3. Zwischenfazit Gründung der Rechtsform
3.3. Organe der Gesellschaften und deren Aufgaben und Plichten
3.3.1. Organe der Limited und deren Aufgaben und Pflichten
3.3.2. Organe der GmbH und deren Aufgaben und Pflichten
3.3.3. Zwischenfazit der Organe der Gesellschaften und deren Aufgaben
3.4. Wie viel und in welcher Form muss das Stammkapital der jeweiligen Gesellschaft aufgebracht werden und wie hoch sind die zu erwartenden Kosten bei der Gründung?
3.4.1. Wie viel Stammkapital und wie hoch sind die Kosten, die der Gründer einer Limited aufbringen muss und welche Möglichkeiten hat er?
3.4.2. Wie viel Stammkapital und wie hoch sind Kosten, die der Gründer einer GmbH aufbringen muss und welche Möglichkeiten hat er?
3.4.3. Zwischenfazit der Kosten und der Aufbringung des Stammkapitals der Gesellschaften.
3.5. Welche Steuern müssen die GmbH und die Limited in welcher Höhe und an wen müssen Sie diese Steuern abführen?
3.5.1. Wie hoch ist die Steuerlast der Limited und wem gegenüber ist sie steuerpflichtig?
3.5.2. Wie hoch ist die Steuerlast der GmbH und wem gegenüber ist sie steuerpflichtig?
3.5.3. Zwischenfazit der steuerlichen Belastung
3.6. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die englische Rechtsform "Private Limited Company by Shares" eine ernsthafte und kosteneffiziente Alternative zur deutschen GmbH für Existenzgründer darstellt, insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
3.2.1. Gründung der Privat Limited Company by Shares
Eine Limited lässt sich einfach, preiswert und schnell gründen. Das liegt zum einen daran, dass zur Gründung kein Notar benötigt wird. Die Gründung erfolgt mit der Ausstellung der Gründungsurkunde durch den Registrator. Dieser arbeitet beim Companies House dem zentralen Gesellschaftsregister für England und Wales in Cardriff und für Schottland in Edinburgh. Um eine Limited zu gründen, bedarf es verschiedener Unterlagen, die gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Diese Bestimmungen sind im britischen Aktiengesetz (Company Act 1985) festgeschrieben.
Der oder die Gründer einer Limited müssen verschiedene Unterlagen beim Companies House einreichen, nachdem Sie die Gesellschaft angemeldet und die Gründungsgebühr bezahlt haben.
Zu diesen Unterlagen gehören:
a) der Gesellschaftsvertrag und die Unterzeichnung der Gesellschafter
b) die Anschrift des Gesellschaftssitzes
c) die Erklärung über den Gesellschaftsgegenstand
d) die Personalien des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer und des Sekretärs (Name, Wohnanschrift, Alter, Beruf)
e) die Angabe über die Höhe des Nominalkapitals und der Nennwert der einzelnen Anteile
f) die Erklärung, dass eine persönliche Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten ausgeschlossen wird
g) die eidesstattliche Versicherung eines Rechtsanwaltes oder eines nunmehr ernannten Geschäftsführers, dass die Gründungsvorschriften eingehalten worden sind.
Wichtig für die Anschrift des Gesellschaftssitzes ist ein Büro in Großbritannien (das Registered Office). An dieses Büro werden alle offiziellen Schreiben gesandt. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass diese Schreiben an die Geschäftsführung bzw. den Inhaber der Limited weitergeleitet werden. Der Existenzgründer muss bei all diesen Angaben beachten, dass das Companies House nur auf Vollständigkeit der Unterlagen achtet.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Motiv der Unternehmensgründung in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und führt die Limited als potenzielle Alternative zur GmbH ein.
2. Begriffsbestimmung: Hier werden die für das Verständnis der Arbeit notwendigen Begriffe wie Zweigniederlassung, Betriebsstätte und Doppelbesteuerungsabkommen definiert.
3. Haupteil: Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Voraussetzungen, Gründungsverfahren, Organstrukturen, Kostenfaktoren und steuerliche Aspekte im Vergleich zwischen Limited und GmbH.
3.6. Fazit: Das Fazit stellt die Vor- und Nachteile gegenüber und resümiert, dass die Limited zwar Vorteile bei Gründungskosten und -zeit bietet, die GmbH jedoch eine höhere geschäftliche Akzeptanz besitzt.
Limited, GmbH, Rechtsform, Existenzgründung, Doppelbesteuerungsabkommen, Stammkapital, Companies House, Zweigniederlassung, Körperschaftssteuer, Haftungsbeschränkung, Unternehmensgründer, Gesellschaftsrecht, steuerliche Belastung, Geschäftsführer, Gewerbesteuer.
Die Arbeit vergleicht die englische Rechtsform "Private Limited Company by Shares" mit der deutschen GmbH als Wahlmöglichkeit für Unternehmensgründer.
Die zentralen Themen umfassen die Gründungsvoraussetzungen, die Haftungsstrukturen, den administrativen Aufwand, die Kosten sowie die steuerliche Behandlung beider Rechtsformen.
Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die Private Limited Company by Shares eine echte und vorteilhafte Alternative zur Gründung einer klassischen GmbH darstellt.
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen basierend auf Fachliteratur und Gesetzestexten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Rechtsformen, den Vergleich der Gründungsverfahren, die Aufgaben der Organe, Kostenanalysen und eine detaillierte steuerliche Gegenüberstellung.
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Limited, GmbH, Existenzgründung, Doppelbesteuerung, Rechtsformwahl und Haftung charakterisiert.
Ja, die Arbeit stellt dar, dass für die Limited kein Notar erforderlich ist und der Prozess signifikant schneller als bei einer GmbH abgeschlossen werden kann.
Die Arbeit verdeutlicht, dass bei Bestehen einer Zweigniederlassung in Deutschland das deutsche Steuerrecht Anwendung findet, wodurch Steuervorteile im Ausland teilweise hinfällig werden können.
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