Diplomarbeit, 2006
83 Seiten, Note: 2,7
1 Einleitung
2 Steuerbegünstigte Zwecke
2.1 Gemeinnützige Zwecke
2.2 Mildtätige Zwecke
2.3 Kirchliche Zwecke
3 Gemeinsame Vorschriften
3.1 Selbstlosigkeit
3.2 Ausschließlichkeit
3.3 Unmittelbarkeit
3.4 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung
3.5 Anerkennung der Gemeinnützigkeit
3.6 Versagung der Gemeinnützigkeit und Auswirkung auf die Steuerpflicht
4 Rechtsformen
4.1 Natürliche Personen
4.2 Personengesellschaften
4.3 Juristische Personen
4.4 Sonderform der Stiftung
5 Tätigkeitsbereiche
5.1 (Ertrag-) steuerfreie Tätigkeitsbereiche
5.1.1 Ideelle Tätigkeit
5.1.2 Vermögensverwaltung
5.1.3 Zweckbetrieb
5.2 Ertrag- und Substanzsteuerarten für die (ertrag-) steuerfreien Tätigkeitsbereiche
5.2.1 Körperschaftsteuer
5.2.2 Gewerbesteuer
5.2.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer
5.2.4 Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
5.2.1 Lohnsteuer
5.3 Steuerpflichtiger Tätigkeitsbereich: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
5.4 Ertrag- und Substanzsteuerarten für den steuerpflichtigen Tätigkeitsbereich
5.4.1 Körperschaftsteuer
5.4.2 Gewerbesteuer
5.4.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer
5.4.4 Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
5.4.5 Lohnsteuer
6 Umsatzsteuer
6.1 Steuergegenstand und Geltungsbereich
6.1.1 Unternehmer und Unternehmen
6.1.2 Steuerbare Umsätze
6.1.2.1 Typische nicht steuerbare Umsätze
6.1.2.2 Typische steuerbare Umsätze
6.1.3 Lieferungen
6.1.4 Sonstige Leistungen
6.1.5 Unentgeltliche Wertabgabe (Eigenverbrauch)
6.1.6 Innergemeinschaftlicher Erwerb
6.1.6.1 Erwerbsschwelle
6.1.6.2 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
6.1.6.3 Option zur Erwerbsbesteuerung
6.2 Steuerbefreiung und Steuervergütung
6.2.1 Steuerbefreiung
6.2.1.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz sowie unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen
6.2.1.2 Vermietung und Verpachtung
6.2.1.3 Krankenhäuser, Altenheime, andere Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung
6.2.1.4 Lieferung menschlicher Organe sowie die Beförderung von kranken Personen
6.2.1.5 Wohlfahrtspflege
6.2.1.6 Umsätze gemeinnütziger Einrichtungen und Veranstaltungen
6.2.1.7 Vorträge, Kurse
6.2.1.8 Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen
6.2.1.9 Jugendherbergswerk
6.2.1.10 Jugendhilfe
6.2.1.11 Ehrenamtliche Tätigkeit
6.2.2 Steuervergütung
6.2.3 Verzicht auf Steuerbefreiungen
6.3 Bemessungsgrundlagen
6.3.1 Entgelt
6.3.2 Fundraising
6.3.2.1 Einnahmen des ideellen Bereichs
6.3.2.2 Einnahmen der Vermögensverwaltung
6.3.2.3 Einnahmen des Zweckbetriebs
6.3.2.4 Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
6.3.2.5 Einnahmen aus Sponsoring
6.3.2.6 Pressemitteilungen über bwin und INEOS
6.3.2.7 Einnahmen aus Spiel- und Quizshows prominenter Kandidaten im Fernsehen
6.3.3 Mindestbemessungsgrundlage
6.3.4 Herausrechnung der Umsatzsteuer aus Bruttobeträgen
6.4 Steuer und Vorsteuer
6.4.1 Steuersatz allgemein
6.4.2 Steuersatz ermäßigt
6.4.3 Ausstellung von Rechnungen
6.4.4 Vorsteuerabzug
6.4.4.1 Ausgaben des ideellen Bereichs
6.4.4.2 Ausgaben der Vermögensverwaltung
6.4.4.3 Ausgaben des Zweckbetriebs
6.4.4.4 Ausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
6.4.5 Vorsteuerüberschuss
6.4.6 Vorsteueraufteilung in einen abziehbaren und in einen nicht abziehbaren Teil
6.4.7 Vorsteuerabzug im ideellen Bereich durch Seeling-Urteil als optimales Steuersparmodell
6.5 Besteuerung
6.5.1 Vereinbarte oder vereinnahmte Entgelte
6.5.2 Besteuerungsverfahren
6.5.3 Besteuerung der Kleinunternehmer
6.5.4 Aufzeichnungspflichten
6.6 Sonderregelung: Durchschnittssatz für den Vorsteuerabzug
7 Die 6. EG-Richtlinie
7.1 Artikel 13 der 6. EG-Richtlinie
7.2 Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen vom August 2006
7.3 Deutschland restriktiv oder großzügig
8 Resümee
Die Diplomarbeit hat zum Ziel, die komplexe umsatzsteuerliche Behandlung gemeinnütziger Institutionen darzustellen und die damit verbundenen Problemstellungen bei der Besteuerung zu analysieren. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich die Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche einer Institution auf die Steuerpflicht, den Vorsteuerabzug und die Anwendung spezifischer Steuersätze auswirkt.
6.4.7 Vorsteuerabzug im ideellen Bereich durch Seeling-Urteil als optimales Steuersparmodell
Grundsätzlich gilt, dass für den ideellen Bereich ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Allerdings sind durch das Seeling-Urteil des EuGH vom 08.05.2003 (Wolfgang Seeling, Inhaber eines Baumpflege- und Gartenbaubetriebs, gegen Finanzamt Starnberg) die bisherigen Auslegungen völlig neu zu betrachten.
Auszug aus der Klageschrift:
„Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 25. Mai 2000 … beim Gerichtshof … zur Vorabentscheidung vorgelegt. Herr Seeling ist Inhaber eines Baumpflege- und Gartenbaubetriebs, der der Regelbesteuerung unterliegt. Im Jahr 1995 errichtete er ein Gebäude, das er insgesamt seinem Unternehmen zuordnete und seit Fertigstellung teilweise unternehmerisch und teilweise für eigene Wohnzwecke nutzt. In seiner Umsatzsteuererklärung für 1995 beantragte Herr Seeling den vollen Abzug der im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes angefallenen Mehrwertsteuer als Vorsteuer. Im Hinblick auf die private Nutzung einer Wohnung im Gebäude erklärte er steuerpflichtigen Eigenverbrauch. Das Finanzamt beurteilte dagegen die private Nutzung eines Teils des Gebäudes als steuerfreien Eigenverbrauch und versagte insoweit den Vorsteuerabzug. Das deutsche Finanzgericht bestätigte die Entscheidung des Finanzamts und wies die bei ihm erhobene Klage von Herrn Seeling ab. Herr Seeling legte gegen diese Entscheidung Revision an den Bundesfinanzhof ein. Er macht geltend, aus dem Gemeinschaftsrecht ergebe sich, dass die Nutzung eines Teils des Gebäudes für private Zwecke steuerpflichtig und der Abzug der auf diesen Teil des Gebäudes entfallenden Vorsteuerbeträge daher nicht ausgeschlossen sei.“
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Institutionen ein und beschreibt den strukturellen Aufbau der Diplomarbeit.
2 Steuerbegünstigte Zwecke: In diesem Kapitel werden die Voraussetzungen für die Anerkennung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke gemäß Abgabenordnung erläutert.
3 Gemeinsame Vorschriften: Hier werden die zentralen Anforderungen wie Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit thematisiert, die für die steuerliche Begünstigung erfüllt sein müssen.
4 Rechtsformen: Dieses Kapitel untersucht, welche Rechtsformen (natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen, Stiftungen) für die Gemeinnützigkeit geeignet sind.
5 Tätigkeitsbereiche: Das Kapitel differenziert zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Tätigkeitsbereichen und erläutert die Anwendbarkeit verschiedener Ertrag- und Substanzsteuerarten.
6 Umsatzsteuer: Dies ist der Schwerpunkt der Arbeit, der alle Aspekte der Umsatzbesteuerung, von der Unternehmereigenschaft über Bemessungsgrundlagen bis zum Vorsteuerabzug, detailliert behandelt.
7 Die 6. EG-Richtlinie: Hier wird der Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Umsatzsteuerrecht geprüft und die Frage diskutiert, ob Deutschland restriktiv oder großzügig agiert.
8 Resümee: Das Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und betont die Bedeutung exakter Aufzeichnungen für die umsatzsteuerliche Einordnung von Geschäftsvorfällen.
Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeit, Abgabenordnung, Vorsteuerabzug, Seeling-Urteil, Sponsoring, Steuerbefreiung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, ideeller Bereich, Unternehmer, Bemessungsgrundlage, Mehrwertsteuersystem, 6. EG-Richtlinie, Vereinsbesteuerung.
Die Arbeit befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Besteuerung von gemeinnützigen Institutionen und beleuchtet die komplexen Anforderungen sowie Regelungen für diese Organisationen.
Zu den zentralen Feldern zählen die Voraussetzungen für steuerbegünstigte Zwecke, die Unterscheidung verschiedener Tätigkeitsbereiche und die detaillierte Behandlung der Umsatzsteuerpflicht.
Das Ziel ist es, dem Leser einen kompakten Überblick über die Rechtsgrundlagen zu verschaffen, um die steuerliche Einordnung von Geschäftsvorfällen in gemeinnützigen Institutionen zu erleichtern.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der aktuellen Gesetzeslage, der Abgabenordnung, des Umsatzsteuergesetzes sowie der einschlägigen Rechtsprechung (EuGH/BFH) und Verwaltungsanweisungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Gemeinnützigkeit, Rechtsformen, steuerliche Tätigkeitsbereiche, den Schwerpunkt Umsatzsteuer und die Einflüsse europäischer Richtlinien.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Seeling-Urteil, Gemeinnützigkeit und steuerliche Tätigkeitsbereiche geprägt.
Das Urteil eröffnete gemeinnützigen Institutionen neue Möglichkeiten für Steuersparmodelle, indem es den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Die Behandlung hängt von der Art des Sponsorings ab; Einnahmen können je nach Ausgestaltung dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugerechnet werden.
Echte Mitgliedsbeiträge sind als nicht steuerbar eingestuft, da sie dem Gemeinschaftszweck dienen, während unechte Mitgliedsbeiträge als Entgelt für eine spezifische Leistung des Vereins umsatzsteuerpflichtig sein können.
Sie dient der Harmonisierung der Umsatzsteuersysteme in den EU-Mitgliedstaaten und setzt den Rahmen für die deutschen Regelungen zur Steuerbefreiung gemeinnütziger Leistungen.
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