Magisterarbeit, 2006
126 Seiten, Note: 1,5
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
1. Thematik
2. Themenschwerpunkte und Erkenntnisziele
3. Methodische Vorgehensweise
4. Hinweise zur Literatur- und Quellenlage
II. Rechtsextremismus - Versuch einer Definition eines umstrittenen Begriffs
1. RE - Ein Begriff im theoretischen Niemandsland
a.) Neonationalsozialismus
b.) Neofaschismus
c.) Rechtspopulismus
d.) Rechtsradikalismus
2. Der Begriff RE
a.) Definitionsversuche in der Literatur
b.) Bewertung der Definitionsversuche
c.) Rechtsextremistische Ideologieelemente
3. Zusammenfassung
III. Die Neue Rechte - Merkmale, Begriff und Programmatik
1. Entwicklung und Selbstdefinition der NR
2. Der Begriff NR - Definitionsversuche in der Literatur
3. Bewertung der Definitionsversuche
4. Neurechte Staatsaufassung im Lichte der „Konservativen Revolution“
a.) Identitäres statt pluralistisch-repräsentatives Demokratieverständnis
b.) „Konservative Revolution“ oder demokratischer Konservatismus?
IV. Neurechte Denkmuster innerhalb der etablierten Parteien und politischen Öffentlichkeit?
1. „Überwindung der deutschen Lethargie“ als Rechtfertigung für einen „moderaten Revisionismus“
2. Demographie, multikulturelle Gesellschaft und „deutsche Leitkultur“ im Visier der NR
3. Der Drahtseilakt: Zwischen Globalisierungs- und neoliberaler Sozialstaatskritik
4. Neurechte Denkmuster - Zusammenfassung
V. Die Vernetzung neurechter Programmatik innerhalb der NPD, DVU und Republikaner
1. Die NPD
a.) Die „Volksgemeinschaft“ als „nationale Alternative“?
b.) Antiglobalisierung, Protektionismus und Ethnisierung des Sozialstaates
c.) Die NPD als ideologische Manifestation der NR?
2. Die DVU
a.) Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
b.) Die „einseitige Vergangenheitsbewältigung“ und die Relativierung der deutschen Kriegsverbrechen
c.) „Schlussstrich-Mentalität“ als Anknüpfungspunkt für die NR?
3. Die Republikaner
a.) Besinnung auf die „nationale Identität“ als Gegenpart zur multikulturellen Illusion
b.) Die Krise des Sozialstaates als Folge der Krise des politischen Systems
c.) Konservative Normalisierungsstrategie oder klassisch rechtsextremistische Agitationspolemik?
VI. Schlussbetrachtung
Bibliographie
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ist ein Problem schlagartig ins Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt, das lange Zeit nur einen relativ kleinen Kern von Verfassungsschützern und Extremismusexperten beschäftigt hat. Seit den mehrtägigen Ausschreitungen vor einem Ausländerwohnheim in der sächsischen Kleinstadt Hoyerswerda (September 1991) und den pogromartigen Angriffen auf die „Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber“ in Rostock-Lichtenhagen ein knappes Jahr später, kann sich Rechtsextrem- ismus (RE)1 der besonderen Beachtung in Politik und Medien sicher sein und rangiert ganz oben auf der politischen Tagesordnung.
Die säkularen Begebenheiten der Jahre 1989/1990 gaben auch Deutschland eine „zweite Chance“2, welche dank energischer Politik der amerikanischen und deutschen Regierung in „329 Tage[n]“3 erfasst und umgesetzt wurde. Mit den veränderten Paradigmen der internationalen Staatenwelt und der erneuten Erlangung der vollständigen Souveränität des wiedervereinigten Deutschlands eröffnete sich ein ganz neues Kapitel der deutschen Rechtsextremismusforschung. Medienvertreter sowie einige Politiker vermittelten in den ersten Jahren nach der „Wende“ den Eindruck, dass RE und fremdenfeindliche Gewalt ausgesprochene „Ost-Phänomene“4 seien. Für rassistisches Denken und Gewalttätigkeiten wären nur die neuen Bundesländer anfällig, nicht jedoch der „zivilisierte Westen“.5 Der Publizist Eberhard Seidel-Pielen hob den Gebrauchswert der These „Zuviel Rotlicht macht braun“ hervor, indem er schrieb: „ Rechtsradikalismus und Ungleichheitsideologien sind [...] kein originäres Problem der Altbundesrepublik mehr, sondern ein importiertes, eine Altlast der verblichenen DDR, die sich im Zuge des Einigungsprozesses und der Menschwerdung der Neubürger/innen aus dem Osten, mit deren Zivilisierung und Demokratisierung schon auswaschen werde“.6 Die Erkenntnisse von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sprechen diesbezüglich eine andere Sprache. Allein im Jahr 1991 wurden 354 Brandanschläge gegen Ausländer registriert, von denen allein 107 in Nordrhein-Westfalen (NRW) verübt wurden; das waren mehr Anschläge als in den fünf neuen Bundesländern zusammen.7 Spätestens seit dem Mord an drei Türkinnen im schleswig-holsteinischen Mölln stellt sich rassistisch motivierte Gewalt als ein gesamtdeutsches Phänomen dar.
Nichtsdestotrotz ist die Analyse der spektakulären Formen des RE nur ein Teilaspekt der Rechtsextremismusforschung. Wenn solche demokratiefeindlichen Tendenzen subtil vermittelt, intellektuell ummantelt werden, wenn sie nicht auf dem ersten Blick zu erkennen sind, gerade dann sind die politischen sowie wissenschaftlichen Instanzen aufgefordert, zur Aufklärung beizutragen.
Gerade die deutsch-deutschen Umwälzungen im Zuge der Deutschen Einheit stellen bei der Neukonstituierung des RE und insbesondere der Neuen Rechten (NR)8 eine äußerst wichtige Zäsur dar.9
„Die ´Neue Rechte´ ist weder ein neuer Faschismus vor den Türen der Macht, noch ist sie eine gänzlich unbedeutende Sekte.“10 Dieses Zitat des Politologen Hans-Gerd Jaschke macht die Schwierigkeit einer Bestimmung des Begriffs der NR relativ deutlich. Weder in der öffentlichen noch in der politikwissenschaftlichen Diskussion besteht derzeit ein Konsens über den Begriff NR. Dennoch wird eben dieser Bewegung die Etablierung des nationalistischen Denkens zugetraut. Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltens werden drei Leitfragen für die vorliegende Analyse, die als Beitrag zum Verständnis der NR aufgefasst werden sollte, aufgestellt. Die erste Leitfrage lautet: Kann die NR zum rechtsextremistischen Spektrum gezählt werden und - wenn ja - wo liegen die Schnittstellen bzw. Unterschiede? Im Gegensatz zum ihrem politischem Vorbild, der „Nouvelle Droite“ in Frankreich, verfügt die NR über keine feste Organisationsstruktur, sondern über eine Reihe verschiedener, zum Teil rivalisierender Strömungen.11 Der krampfhafte Versuch, eine einheitliche Ideologie für die NR nachzuweisen, würde zur Einebnung der Widersprüche zugunsten einer konstruierten antidemokratischen rechten Krisentheorie führen. Vielfach wird die NR ideologisch- programmatisch zwischen Konservatismus und RE angesiedelt, als „Grenzgängerphänomen“, wie es Hans-Gerd Jaschke12 formuliert, als „Grauzone“ nach Susanne Mantino13, oder als „Brückenbereich“ bzw. „Brückenspektrum“ nach Armin Pfahl-Traughber14. Im Rahmen dieser ersten Leitfrage ist demnach zu klären, ob das „Phänomen“15 NR mit den herkömmlichen Instrumentarien der Ideologiekritik, politischen Ideengeschichte oder gar der Totalitarismustheorie erklärt werden kann.
Geht es in der folgenden Analyse explizit um die NR in den neunziger Jahren, so lautet die zweite Leitfrage: Welche Bedeutung hat die strategische Kommunikation für den Mobilisierungserfolg von sozialen Bewegungen im Allgemeinen sowie der etablierten Parteien im Besonderen? Der Klassifizierung der NR als Bewegung innerhalb des traditionellen RE, soll anhand ihrer bisweilen erfolgreich durchgeführten öffentlichen Diskursstrategie differenziert nachgegangen werden. Daher steht nachfolgend nicht die Organisationsstruktur der NR im Vordergrund der Analyse, sondern vielmehr die spezifisch neurechte politisch-kulturelle Praxis der strategischen Kommunikation in Form der Erlangung „kultureller Hegemonie“ innerhalb der so genannten „politischen Mitte“.
Die dritte Leitfrage dreht sich um die Thematik, ob die NR ein Zentrum eines parteipolitischen Netzwerkes repräsentiert. Es soll analysiert werden, inwieweit es sich bei den Rechtsaußen-Parteien „um eine parteiliche Fleischwerdung der Neuen Rechten“16 handelt. Diese Frage wird deshalb als entscheidend angesehen, weil durch eine institutionelle Organisierung der NR in einer Partei die so genannte „Erosion der Abgrenzung“17 zur politischen Mitte weiter aufgeweicht werden könnte. In diesem Zusammenhang soll keinesfalls ein „rechter Popanz“18 postuliert werden. Vielmehr besteht die eigentliche Herausforderung dieser Arbeit darin, anhand der noch aufzuzeigenden, stark divergierenden Ideologie und Strategie der NR eine „identitätsstiftende politische Stammkultur“19 heraus- zufiltern, um sie letztendlich mit der Programmatik und Strategie der Rechtsaußen-Parteien zu vergleichen.
Wie bereits angedeutet, existiert in der wissenschaftlichen Literatur ein Streit über die ideologisch-politische Verortung der NR. Klassifiziert man die NR als eine rechtsextremistische Gruppierung, so muss zunächst definiert werden, was eigentlich RE bedeutet. Dies soll im zweiten Kapitel geschehen. Die Problematik besteht darin, dass die deutsche Rechtsextremismusforschung - im Vergleich zum Forschungsstand anderer Länder - rückständig und ihrem Objekt gegenüber im Grunde ratlos ist. Ein Grund für das definitorische Dilemma der RE-Terminologie besteht darin, dass eine Reihe von konkurrierenden Begrifflichkeiten wie „Rechtsradikalismus“, „Rechtsfundamentalismus“, „Neonazismus“, „Neofaschismus“, „Rechts- und Nationalpopulismus“ bis hin zur „Alten“ und „Neuen Rechten“ im Gebrauch sind.20 Autoren, die den Begriff RE benutzen, verbinden somit sehr unterschiedliche Motivationen. In der Fachliteratur wird immer wieder „die unpräzise und inkonsistent verwendete Begrifflichkeit, […] die inflationäre Verwendung des Ausdrucks Rechtsextremismus“21 beklagt. Die Unklarheit bezüglich der Kennzeichnung des Gegenstandes und damit auch seiner selbst führt unweigerlich dazu, dass zahlreiche Autoren von RE-Studien ihre Arbeiten mit einer Erörterung der Bedeutung der von ihnen verwendeten Begriffe beginnen. Denn jede wissenschaftliche Analyse, so auch diese, müsse zunächst ihr Erkenntnisinteresse offen legen, die eigenen gedanklichen Voraussetzungen so klar wie möglich definieren, damit auch derjenige, der bestimmte Grundüberlegungen nicht unbedingt teilt, aus der Untersuchung Nutzen zu ziehen vermag.22
Um einen geeigneten Einstieg zur NR zu schaffen, werden im dritten Kapitel zunächst die Merkmale sowie der Begriff der NR genau untersucht. Darüber hinaus wird sich dieses Kapitel auf die in den 90er Jahren erfolgte intellektuelle Erneuerung der NR stützen, welche nach einem vergangenheitslosen Jahr Null nach der politischen Wende trachtet.23 Mit der geistigen Anlehnung an die Akteure der „Konservativen Revolution“ in der Weimarer Republik soll anhand der pluralistisch-repräsentativen Demokratiekritik der NR zudem die Staatsauffassung der NR offen gelegt werden. Angeregt wurde diese Vorangehensweise durch den Extremismustheoretiker Armin Pfahl-Traughber24, dessen Verdienst in erster Linie darin zu sehen ist, dass die NR noch einmal ideengeschichtlich systematisch mit ihren „geistigen Vätern“ der „Konservativen Revolution“ verglichen wurde. Gerade durch die enge Anlehnung der NR an diese Strömung soll der Anschein der Verfassungstreue geweckt werden. Es ist demnach zunächst zu klären, ob es sich nach gegenwärtiger Perspektive bei der „Konservativen Revolution“ überhaupt um eine demokratische Strömung am rechten Rand handelt oder nicht.
Ohne die Erörterung der geistigen Bezugsgrößen der NR wäre die im darauf folgenden vierten Kapitel dieser Analyse durchführte Untersuchung nicht nachzuvollziehen. Denn: Der für die Mobilisierung von Protest notwendige mediale Zugang zur politischen Öffentlichkeit ist für den politischen Erfolg der „kulturellen Hegemonie“ im vorpolitischen Raum von wesentlicher Bedeutung.25 Dieser „strategische Wettkampf um die Öffentlichkeit“26 führt zu einer Umdeutung bestehender Begriffe und zu einer Rekonstruktion von Themen, Deutungsmustern und Werten.27 Es soll folglich der These nachgegangen werden, ob sich die NR selbst als Ausdruck für enttäuschte Nationalkonservative sieht, die den Nachkriegskonservatismus als zu liberal einstufen. Dies soll anhand der Nationalismus-, Demographie- und Globalisierungs-Debatte geprüft werden. Die politische Kampfansage des Schweizer Journalisten Fritz René Allemann „Bonn ist nicht Weimar“28 gilt selbstverständlich auch für Berlin, dennoch kann ein „Revisionismus durch die Hintertür“ eine Gefahr für den demokratischen Konsens in Deutschland darstellen. Aus dem Konglomerat dieser Untersuchungspunkte ergeben sich die ideologischen sowie strategischen Grundmaximen der NR, welche in einem Zwischenfazit zusammengefasst werden.
Nachdem die ideologische sowie strategische Programmatik der NR aufgearbeitet geworden ist, wird im fünften Kapitel das organisierte rechtsextremistische Spektrum analysiert. Zum organisierten RE zählt der Verfasser folgende vom Verfassungsschutz des Bundes aufgelisteten Parteien: Die Republikaner, die Deutsche Volksunion und die Nationaldemokratische Partei Deutschland. Der Einfluss der NR auf diese rechten Parteien ist dabei spürbar und hat zu einer Modernisierung und Intellektualisierung der Programme beigetragen. Es ist demnach kritisch zu klären, wie weit diese Kooperation geht und welche Partei der NR am nächsten steht. Personelle Überschneidungen werden dabei nur dann in Betracht gezogen, wenn diese eindeutig dem neurechten Kreis zuzuordnen sind. Aufgrund der gebotenen Kürze dieser Arbeit kann auf die Entstehung sowie auf einzelne Entwicklungsphasen der Parteien nicht explizit eingegangen werden.
In der Schlussbetrachtung werden die gewonnen Erkenntnisse schließlich kurz zusammengefasst und bewertet. Durch die Gegenüberstellung der führenden Forschungsansätze wird ein Querschnitt der verschiedenen Auffassungen erstellt und letztendlich mit den Erkenntnissen des Autors in Einklang gebracht, ohne dass der Verfasser einen „missionarischen“ Weg einschlüge.
Zwar ist zur Entwicklung des RE nach 1989 eine wahre Publikationsflut zu verzeichnen, die systematische und empirisch ausgewiesene Erforschung der Ursachen und Erscheinungsformen des RE in Gesamtdeutschland steht allerdings erst am Anfang. Schon der RE selbst ist ein komplexes Phänomen, mit dem sich die einschlägigen Wissenschaften aus definitorischen Gründen, die im zweiten Kapitel präsentiert werden, schwer tun.29 Aufgrund der kumulativ arbeitenden Forschung gewinnt konsequenterweise der eher ironisch gemeinte Ausdruck „one man = one approach“30 zunehmend an Bedeutung. Tatsächlich handelt es sich bei den meisten Fällen nach Meinung des Politologen Jürgen R. Winkler „um einen Streit um Worte, der keinen Erkenntnisfortschritt bringt“.31
Der Streit zwischen zwei wissenschaftlichen Schulen soll dabei besonders reflektiert werden. Die Extremismustheoretiker um Armin Pfahl-Traughber,32 Eckard Jesse und Uwe Backes,33 die mit einer Fülle von Veröffentlichungen eine auf die Gegnerschaft zum politischen Verfassungsstaates begründete RE-Forschung zu begründen versuchen, sehen sich dabei mit einer Reihe von Wissenschaftlern konfrontiert, die sich um das „normativ- ideologiekritische“ Konzept34 und den Begriff des „Extremismus der Mitte“ des amerikanischen Politologen Seymour L. Lipset35 versammeln. Die sich zum Teil stark widersprechenden Forschungsansätze liefern viel Zündstoff, dessen Auswirkungen bis zu dem von Ernst Nolte entfachten Historikerstreit und der Goldhagen-Debatte36 reichen.
Bei der im dritten Kapitel untersuchten NR ist eine ähnlich konfliktträchtige Publikationsflut zu verzeichnen. Auch hier zeichnet sich ein Konfliktpotenzial zwischen der dem Verfassungsschutz nahe stehenden Extremismusdefinition37 und der von Wolfgang Gessenharter etablierten „Scharnier“-Funktion der NR ab.38 Dabei wird sich der Autor auf die relevante Sekundärliteratur beider Lager stützen. In diesem Zusammenhang kann in den Veröffentlichungen des Sozialwissenschaftlers Thomas Pfeiffer39 ein geeigneter Kompromiss zwischen diesen kontroversen Lagern konstatiert werden.
Die im vierten Kapitel analysierte Strategie der NR, stellte den Autor vor einer Fülle von Problemen. Die Erforschung der jüngsten Zeitgeschichte, z.B. im Rahmen der Hohmann- sowie der „deutschen Leitkultur“- Debatte ist noch in ihrem Anfangsstadium. Es wurde deshalb für den entsprechenden Zeitraum neben den Monographien und Sammelbänden eine ganze Fülle an Sekundärquellen aus deutschen Tages- und Wochenzeitungen- bzw. Magazinen ausgewertet.40 Ein wichtiges Forum für die NR bietet die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (JF)41, die auch den zentralen empirischen Referenzpunkt darstellt. Gerade die JF lässt sich als Bindeglied zwischen demokratischer und rechtsextremer Sphäre, als „authentische Stimme“42 und bewegungsnahes Medium der NR charakterisieren. Da sie über einen übersichtlichen Internetauftritt verfügt, waren fast alle relevanten Artikel online verfügbar.
Bei der Analyse der rechten Parteien im fünften Kapitel war der Einfluss der jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichte von großer Bedeutung. Zusätzlich zu diesen Quellen wurden die jeweiligen Parteizeitungen hinzugezogen, die ähnlich wie die JF über eine Präsenz im Internet verfügen. Mit Hilfe dieser publizistischen Bezugsgrößen und in Verbindung mit den einschlägigen Sachbüchern, konnte der Autor ein Profil der Rechtsaußen- Parteien erstellen, welche Vergleiche zur NR zuließen. Dabei wird insofern Neuland betreten, als eine explizite Gegenüberstellung der rechten Parteien, im Sinne des Bundesministeriums des Innern, mit der NR im wissenschaftlichen Diskurs bis zum heutigen Tag nur bedingt erfolgt ist.43 Genau in diese Lücke stößt die vorliegende Analyse, die in sechs Kapiteln neue Erkenntnisgewinne zu ziehen erhofft.
Wenn es um den Begriff RE geht, überwiegt die Diskussion um dessen inhaltliche Bestimmung. Aufgrund der verschiedenen gesellschaftspolitischen und methodischen Ausgangspunkte der Autoren dürfte wohl kaum jemals ein Konsens über die einzuschla- genden begrifflichen Fixierungen zu erzielen sein. So kann man dem Politikwissenschaftler Richard Stöss nur beipflichten, wenn er konstatiert, dass „[h]insichtlich der Terminologie, der Begriffsbestimmung und des Gegenstandsbereichs völlige Unübersichtlichkeit “ besteht.44
Der Begriff „Neonationalsozialismus“ bezeichnet Gesinnungen und Bestrebungen, die sich an tragenden Prinzipien des historischen Nationalsozialismus orientieren.45 Eine Gleichsetzung mit dem Begriff RE ist jedoch zu umgehen, da es sich beim Neonationalsozialismus lediglich um einen Ausschnitt des RE handelt. Innerhalb der Neonationalsozialisten finden sich viele unterschiedliche Bewegungen, etwa jene, die an den historischen Nationalsozialismus und die Person Hitlers anknüpfen, als auch andere, die auf das NSDAP-Programm vom Jahr 1920 Bezug nehmen und sich bewusst Hitler entgegen stellen. Letztere sehen sich in der antikapitalistischen und nationalrevolutionären Tradition um die Gebrüder Otto und Gregor Strasser sowie der SA.46 Eine Gleichsetzung von RE und Neonationalsozialismus würde zu einer völlig verfehlten Einschätzung führen. Der Jurist und politische Autor Frank Neubacher vertritt die Meinung, eine Gleichsetzung habe unweigerlich die Einschätzung zur Folge, es handele sich um unbelehrbare Neonazis, die den derzeitigen Aufschwung rechtsextremistischer Phänomene verursachten.47 Folglich wäre jeder Neonazi ein Rechtsextremist, aber durchaus nicht jeder Rechtsextremist ein Neonazi.48
Die Politikwissenschaftler Wolfgang Kowalski und Wolfgang Schroeder fügen diesem Kritikpunkt noch einen weiteren hinzu, wenn sie konstatieren, dass die Vorsilbe „Neo“ für diese Begriffsbindung irreführend sei, da bei Komposita wie Neofaschismus und Neonazismus nicht die Vorsilbe, sondern das Nomen sinngebend wirke. Zugleich würden diese begrifflichen Fixierungen ignorieren, dass die meisten der aktuell agierenden rechtsextremistischen Gruppen nicht unmittelbar auf das NS-Regime zurückzuführen sind, sondern dass diese Gruppierungen eine gewisse Abkehr von der NS-Politik vorgenommen haben.49
Bei der Definition von RE orientiert sich die Fachliteratur, ob bewusst oder unbewusst, stark an der nationalsozialistischen Ideologie, so etwa Richard Stöss, wenn er als Ideologieelemente von RE u.a. die folgenden nennt: „übersteigerter Nationalismus mit imperialistischem Großmachtstreben“, „feindselige Haltung gegenüber anderen Staaten“, „Gleichschaltungsabsichten“ oder „Reich und Führer“.50 Diese Eigenschaften finden sich jedoch überwiegend bei neonationalsozialistischen Gruppierungen und Vereinigungen51 und treffen nur bedingt auf die größeren rechtsextremen Parteien in Deutschland zu. Das Gegenteil zu unterstellen, wäre nicht zutreffend, wie bei deren Vorstellung im fünften Teil dieser Arbeit noch deutlich werden soll.52 Die Fixierung der RE-Definition auf den Nationalsozialismus würde die „Modernisierung“ dieses politischen Spektrums gänzlich ignorieren und dessen Wirkungskraft auf die „politische Mitte“ letztendlich verharmlosen.
Die Bezeichnung Faschismus meint zunächst den italienischen Faschismus unter Benito Mussolini und die von ihm gegründete politische Bewegung. Insoweit ist der Begriff Faschismus historisch besetzt. Darüber hinaus teilt die Bezeichnung Neofaschismus den Vorbehalt, der auch gegen die Bezeichnung Neonationalsozialismus vorgebracht wurde: die Gefahren einer unzulässigen und unhistorischen Analogie. Der Faschismus, auf den sie bezogen ist, existiere nicht mehr und Verweise in die Vergangenheit könnten nur Hilfskonstruktionen sein.53 Für Politikwissenschaftler wie Karl Dietrich Bracher und Renzo de Felice ist jegliche Verwendung des Faschismusbegriffs zum Scheitern verurteilt, da der italienische Faschismus als Ausgangspunkt der Begriffsbildung zu wenig Gemeinsamkeiten mit dem Nationalsozialismus und anderen Bewegungen in der Nachkriegszeit aufgewiesen habe.54
Nach der Definition Georgi Dimitroffs auf dem VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale (1935) ist der Faschismus „die offen terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“.55 Aus dieser Definition lässt sich erkennen, dass der Faschismusbegriff und mit ihm die Bezeichnung Neofaschismus durch die marxistisch-leninistische Theoriebildung eine polemisch-denuziatorische Zielrichtung erfahren hat. Durch die Gleichsetzung von nicht- kommunistischen mit faschistischen Gesellschaftsordnungen ist der Begriff Faschismus ideologisch vereinnahmt worden und infolgedessen kaum noch zu gebrauchen, ohne Missverständnisse zu produzieren.56 Dass eine kommunistisch verfasste Gesellschaft ebenfalls ein Nährboden für RE sein kann, lehrt die Entwicklung speziell in den neuen Bundesländern nur allzu gut.57
„Populismus gilt nicht als politische Doktrin, sondern als ein politischer Stil, eine Form politischer Vermarktung und Machteroberung. Populistische Bewegungen erheben den Anspruch, Ausdruck des ´wahren Volkswillens´ zu sein, die Interessen des ´Mannes auf der Straße´ gegen die in der Masse entfremdeten politischen Eliten zu vertreten“.58 So umschreibt der Extremismusforscher Uwe Backes den Populismusbegriff. Dennoch lässt sich auch an diesem Begriff - beinahe erwartungsgemäß - nicht klar definieren, was eigentlich genau unter Populismus zu verstehen ist. Konstatieren lässt sich jedoch, dass es sich, wie bereits im vorangegangenen Zitat deutlich wurde, um keine ideologische Strömung als solche handelt, sondern um eine Strategie zum politischen Machterwerb.59 Populistische Bewegungen sind ein Phänomen gesellschaftlicher Modernisierungskrisen. Gerade da, wo rascher sozialer Wandel die bestehenden Normen, Werte und Bindungen auflöst, stößt der Populismus auf günstigen Nährboden. Viele Menschen sind mit den dabei zu erbringenden erheblichen Lern- und Anpassungsleistungen überfordert und reagieren darauf mit Anomie, also mit Gefühlen wie Einsamkeit, Verunsicherung, Macht- und Hilflosigkeit. Um diese abzuwehren, sucht das Individuum nach stabilen Ordnungsmustern, die Sicherheit und Geborgenheit versprechen.60 An diesem Punkt setzt die populistische Strategie an. Sie präsentiert sich als Anwalt der „kleinen Leute“ gegen die Arroganz und Zynismus des „Establishments“.61 Durch die populistische Instrumentalisierung von Freund-Feind-Schemata wird das Bedürfnis nach einfachen Erklärungen und drastischen Maßnahmen befriedigt. Das mag erklären, warum sich zumindest ein Teil der Bürger dem rigidem Denkstil diesen Gruppierungen zuwendet.62 In der vergleichenden Parteienforschung werden Parteien wie die italienische „Lega Nord“, die österreichische „FPÖ“ und die französische „Front National“ als rechtspopulistisch oder nationalpopulistisch bezeichnet. Die deutschen Republikaner galten ebenfalls als populistisch, vor allem unter ihrem früheren Parteivorsitzenden Franz Schönhuber.63 Gemeinsamkeiten gibt es neben den bereits genannten strategischen Komponenten auch in der institutionellen Ausrichtung der jeweiligen Parteien. Denn „[j]e weniger sich der Populismus vom Ideologischen her fassen lässt, um so stärker rücken sein Auftreten und seine Selbstdarstellung in den Vordergrund […].“64 Populistische Parteien weisen kaum Gemeinsamkeiten mit den herkömmlichen, etablierten Parteien auf. Fehlende programmatische Integration sowie eine autoritäre Organisationsstruktur mit einem „Führer“ an der Spitze lassen sie wenig demokratisch erscheinen. Parteien im herkömmlichen Sinn sind dem Populismus ein Inbegriff dessen, was als Erscheinungsform des gesellschaftlichen sowie politischen Systems verdammt werden müsse. Die Betonung der charismatischen Führerschaft ist daher sehr aufschlussreich für die Entstehungsart populistischer Bewegungen wie auch für ihr ideologisches Selbstverständnis, denn wo kein Führer in Sicht ist, kann auch auf günstigem sozialen Nährboden keine populistische Bewegung gedeihen.65
Die meisten Autoren sind sich einig, dass populistische Politikformen nicht auf Parteien am rechten Rand des politischen Spektrums beschränkt sind. Populisten passen sich an Wählerstimmungen an und schüren Vorurteile. Nicht notwendigerweise muss ein Populist ein Repräsentant des RE sein, es kann jedoch zutreffen.66 Der Rechtspopulismus verfügt demnach über kein historisch fundiertes Feindbild. Insofern wird dieser Begriff in der folgenden Arbeit nur mit politischer oder thematischer Konkretisierung verwendet.
Wie bereits erwähnt, ist die wissenschaftliche Literatur übersät von Begriffen zum RE. Der Begriff des Rechtsradikalismus ist aus verfassungsrechtlicher wie politischer Sicht der wohl bedeutendste Alternativbegriff. In der Literatur kommt ihm - wenn auch seltener - eine tragende Bedeutung zu.67 In den Vereinigten Staaten von Amerika genießt der Begriff „radical right“ eine gewisse Akzeptanz, die jedoch auf eine andere normative Basis zurückzuführen ist.68 Er wird dort zumeist mit der spezifisch amerikanischen Tradition einer Verbindung von Ultranationalismus, Antikommunismus und christlichem Fundamentalismus verknüpft.69 Aufgrund dieser inhaltlichen Fundierung des „radical right“-Begriffs, ist eine Adaption für den deutschen Sprachgebrauch nicht möglich.
Während RE eine abwertende Konnotation enthält, wird „radikal“ sowohl begriffsgeschichtlich als auch alltagsgebräuchlich mit „an die Wurzel gehend“70 gleichgesetzt. Politische Aktivitäten oder Bestrebungen können jedoch nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sein, weil sie eine bestimmte, an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben.71 Größtenteils aus diesem Grund haben der Verfassungsschutz und die Innenministerien der einzelnen Bundesländer seit 1974 eine entsprechende begriffliche Neuorientierung vorgenommen, indem unter Zustimmung der wissenschaftlichen Literatur auf die Verwendung des Begriffs Rechtsradikalismus verzichtet wird.72
Eine endgültige Verwerfung des Rechtsradikalismus-Begriffes ist dadurch jedoch noch nicht erfolgt. Jüngst lässt sich eine weitere Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und -radikalismus verzeichnen. Nach dem Verständnis einiger Wissenschaftler und der bundesrepublikanischen Innenministerien verkörpert der Rechtsradikalismus-Begriff eine dem RE nahe kommende, sich aber noch am rechten Rand im Rahmen des Grundgesetzes bewegende, legale Strömung.73 Somit ist alles Rechtsradikale zwar verfassungsfeindlich, jedoch nicht zwingend verfassungswidrig. Diese scharfe, jedoch lediglich theoretische Trennlinie zwischen den beiden aufgeführten Begriffen führt in der Praxis zu Schwierigkeiten. Vor allem in der Frage, ob eine Organisation oder Partei auf die Liste der vom Verfassungsschutz zu beobachtenden Gruppen aufzunehmen sei. Viele Parteien praktizieren eine Legalitätstaktik, die nach außen Verfassungsmäßigkeit und Gewaltverzicht propagiert, nach innen gerichtet jedoch verfassungswidrige Tendenzen aufweist. Es ist demnach legitim und nötig, nicht allein das offizielle Programm oder offizielle Äußerungen einer rechtsgerichteten Partei zu durchleuchten.74
Eine genauere Begriffsbestimmung und eine Aufschlüsselung der damit verbundenen Problematik einer Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und -radikalismus wurde bislang nicht weiter erarbeitet und dürfte sich auch als schwer erweisen, da es sich beim Rechtsradikalismus-Begriff um einen „Verlegenheitsbegriff“,75 einen „eher unverbindlichen catch-all-term […] zur Bezeichnung aller Strömungen rechts des etablierten Konservativismus“,76 handelt. Hieraus ist klar erkennbar, dass die begriffliche Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und -radikalismus mehr Verwirrung stiftet als Nutzen bringt. Aus diesem Grund wird in den folgenden Ausführungen auf den Begriff Rechtsradikalismus verzichtet.
Wie bereits deutlich wurde, ist die öffentliche Debatte über RE in der Bundesrepublik Deutschland durch eine Vielzahl sich teils ergänzender, teils widersprechender Erklärungsansätze geprägt. Die weit verbreitete Rechtsextremismusformel kann dabei keineswegs als Indiz für einen definitorischen Konsens herhalten. Daher scheint es kaum möglich, bei ihrer Darstellung nach Vollständigkeit zu streben. Diese Heterogenität ist nicht durch den Mangel an Untersuchungen oder fehlendes Engagement von Wissenschaftlern zu erklären. Der umstrittene Begriff RE selbst ist vielmehr ein Spiegelbild des heterogenen rechtsextremistischen Spektrums. RE hat demnach viele Gesichter und Ausprägungen. Nun gilt es jene Deutungsmuster herauszukristallisieren, die den fachwissenschaftlichen, politischen und publizistischen Diskurs zum Thema maßgeblich bestimmen.77
Schon 1967 haben die Sozialwissenschaftler Erwin K. Scheuch und Hans-Dieter Klingemann RE78 als „normale Pathologie westlicher Industriegesellschaften“ bezeichnet.79 Mit dieser Theorie knüpfen sie an die amerikanische Schule Seymour M. Lipsets an. Extremismus ist für ihn „a generalized measure of deviance from the political norm“,80 wobei mit der politischen Norm die Demokratie gemeint ist. Demnach würden sich extremistische Bewegungen an denselben Bedürfnissen wie die konventionellen Parteien bedienen. Sie fungieren in dieser Hinsicht als ein Ventil für den Druck, der infolge der zunehmenden Industrialisierung auf den Mittelstand ausgeübt werde. Ausgangspunkt für diese Annahme ist die Auffassung, dass der Nationalsozialismus ein „Faschismus der Mitte“ sei.81 Die ursprünglich liberal orientierten Mittelschichten seien im Zuge der Industrialisierung in eine Existenzkrise geraten und hätten sich dadurch von Trägern des demokratischen Gedankens zu Gegnern der Demokratie entwickelt.82 So seien die Deutschen ein „Volk der Nazis“ gewesen,83 welches das NS-Regime über einen langen Zeitraum hinweg unterstützte.84 Den vorzeitigen Höhepunkt dieser Argumentation formulierte der Havard-Professor Daniel Jonah Goldhagen in seinem im Jahr 1996 erschienenen Buch „Hitlers willige Vollstrecker.“ Der „eliminatorische Antisemitismus“ sei demnach seit dem 19. Jahrhundert das nationale Projekt „der Deutschen“85 gewesen. Diese spezifische Ausprägung des Antisemitismus wäre der deutschen Gesellschaft geradezu in die Wiege gelegt worden.86 Anknüpfend an diesen Überlegungen bewerten Scheuch/Klingemann den RE nach 1945 lediglich als „krankhaften Auswuchs“87 des westlichen Staats- und Gesellschaftssystems, der unvermeidbar und ein angemessener Preis für die demokratischen Freiheiten sei. Damit gaben Scheuch/Klingemann Entwarnung, weil es nach dieser Deutung im Grunde überflüssig war, das besagte Phänomen zu bekämpfen.88
Ein Fortführung des vorangegangenen Definitionsversuchs für RE soll hier im Sinne der beiden Extremismusforscher Uwe Backes und Eckkard Jesse als „eine antiindividualistische, das demokratische Grundaxiom menschlicher Fundamentalgleichheit negierende Abwehrbewegung gegen die liberalen und demokratischen Kräfte und ihr Entwicklungsprodukt, den demokratischen Verfassungsstaat“89 verstanden werden. Backes/Jesse und weitere Wissenschaftler nähern sich der RE-Problematik, ähnlich wie Lipset, über den nächst stärkeren Gattungsbergriff: den Extremismus. Dabei versuchen sie durch eine Vielzahl von Publikationen dem Begriff des Extremismus eine klare Kontur zu verleihen, um ihn für wissenschaftliche Zwecke nutzbar zu machen. Zunächst ist zu konstatieren, dass Extremismus, im Gegensatz zu Lipset, als Antithese zum demokratischen Verfassungsstaat verstanden wird. In diesem Sinne ließe sich politischer Extremismus als Absage an fundamentale Werte, Verfahrensregeln und Institutionen bestimmen. Dazu zählen vor allem die Idee der Menschen- und Bürgerrechte, der Konstitutionalismus mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und der Schutz der persönlichen Freiheitssphäre des einzelnen Bürgers, rechtstaatliche Vorgaben, ein Pluralismus in politischer und gesellschaftlicher Sphäre sowie das Repräsentativ-Prinzip.90
Zur Programmatik aller extremistischen Strömungen zählen Backes/Jesse Dogmatismus, Utopismus, Freund-Feind-Stereotype, Verschwörungstheorien, Fanatismus und Aktivismus.91 Der hier zugrunde liegende Extremismusbegriff eigne sich vor allem im Kontext der „wehrhaften Demokratie“ der BRD, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu identifizieren und ihr Verhalten gegebenenfalls zu sanktionieren.92 Die Extremismus-Definition sei durchaus ein geeignetes Mittel, um rechtsextremistische Vereinigungen und Parteien zu lokalisieren und sie somit für den Verfassungsschutz sichtbar zu machen.
Ein strittiger Punkt des Extremismuskonzeptes liegt darin, dass die Diskussion um RE das linke Pendant, den Linksextremismus, und somit die links und rechts93 vergleichende Totalitarismustheorie unausgesprochen antizipieren und akzeptieren könnte.94 Dabei definieren Backes/Jesse die Gemeinsamkeiten nicht nur in ihrer Auseinandersetzung mit dem pluralistisch-demokratischen Verfassungsstaat, diese resultierten vielmehr aus gemeinsamen Denkstrukturen.95 Alle extremistischen Doktrinen erhöben den Anspruch auf exklusiven Zugang zur absoluten historisch-politischen Wahrheit, unabhängig davon, ob man sich auf die Gesetze der Natur oder der Vernunft beruft. Während das liberale politische Denken um die Gedanken der Vielfalt kreise, gingen extreme Ideologien von der Idee der Einheit aus.96
Die Politikwissenschaftler Wolfgang Kowalski und Wolfgang Schröder bemängeln, dass es sich beim extremtheoretischen Ansatz um eine „staatszentrierte Sichtweise“ handele, die Fachwissenschaftler nicht gut anstehe. Sie argumentieren, dass mit einer solchen Deutung die inhaltliche Begriffsbestimmung an eine außerwissenschaftliche Instanz wie den Verfassungsschutz angelehnt sei, statt sich selbst um die Durchsetzung einer eigenen Interpretation im öffentlichen Diskurs zu bemühen.97 Vielmehr agiere der Extremismusbegriff als „politische[r] Kampfbegriff“98 zur Verhinderung von politischen Veränderungen. Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge fügt noch hinzu, dass die Extremismustheorie eine verfassungsrechtliche Sichtweise übernehme, ohne diese zu hinterfragen. Man bediene sich vielmehr der aristotelischen Argumentationsfigur einer Mitte zwischen zwei Extremen, um die eigene Position als einzig richtige und legitime hinzustellen.99 Angelehnt an die Lehre Lipsets konstatiert Butterwegge, dass die politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber den Extremen die Darstellung der RE-Definition erleichtern und zudem die überzeugende Begründung des eigenen Standpunktes ersparen würde.100 Ähnlich argumentiert auch der Politologe Wolfgang Gessenharter.101
Nach Butterwegge dürften die nach wie vor bestehenden Gemeinsamkeiten der Extremismen nicht die fundamentalen Unterschiede überdecken. Aber genau dies, so Butterwegge, scheint Absicht der genannten Extremismusforscher zu sein. Dabei handele es sich nicht um einen Zufall, sondern um eine Methode die im Konzept selbst bereits angelegt sei.102 Marxismus und RE seien demnach völlig unterschiedliche, diametral entgegengesetzte Auffassungen.103 Denn „[d]er Rechtsextremismus strebt die Beseitigung der Demokratie, der Sozialismus jedoch die Abschaffung des Kapitalismus an.“104
Um den RE-Begriff trotz solcher Probleme wieder fruchtbar zu machen, muss die Herangehensweise von zwei reduktionistischen Verkürzungen befreit werden, die aus normativen Vorannahmen resultieren: Einerseits von der extremismustheoretischen Verengung, die auf Verfassungskonformität und auf die Wehrhafte Demokratie basiert, andererseits von der normativen Überhöhung und Stilisierung, die zu einem Antifaschismus mit „erhobenem Zeigefinger“105 führen kann.106 Vielmehr darf die Konzentration auf die Extreme nicht vom gesellschaftlichen Machtzentrum und seiner Verantwortung für den Fortbestand eines demokratisch verfassten Staates ablenken. Denn „[a]ller ´Extremismus´ geht von der Mitte aus.“107
Dieser „Extremismus der Mitte“ präjudiziert eine Verantwortung der politischen Mitte als Bollwerk gegen rechtsextremistische Gewalttaten sowie für Wahlerfolge von rechts- extremistischen Parteien. Man sollte jedoch nicht so weit gehen und die ganze Mittelschicht oder gar Institutionen denunzieren, so wie es der Politikwissenschaftler Wolf Dieter Narr propagiert, wenn er behauptet, dass die rituelle Beschwörung von extremistischen Gefahren nur vom „Hauptflöz etablierter Politik“108 ablenke. Die Ausdehnung des Extremismusbegriffs auf alle Irrtümer und Verfehlungen von Politikern und Institutionen hätte seine Entgrenzung zur Folge und würde ihn im Kontext der analytischen Tauglichkeit unbrauchbar machen. Die polemische Ausrichtung von Narrs Vorschlag ist in diesem Zusammenhang nicht von der Hand zu weisen.109
Der Hinweis von Wissenschaftlern wie Pfahl-Traughber, dass es sich beim Vergleich der beiden extremen Ideologien um strukturelle bzw. strategische Gemeinsamkeiten und nicht etwa um ideologische handele, kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein110, am lückenhaften Extremismuskonzept ändert diese Erkenntnis jedoch wenig. Die bezeugt auch eine aktuellere, und vom Wesenskern eher moderatere Ausführung von Eckard Jesse, die besagt, dass man nicht von „dem“ politischen Extremismus ausgehen kann, da es sich beim Links- und Rechtsextremismus um heterogene Gebilde111 und somit nicht um monolithische Blöcke handelt.
Eine Mehrzahl kritischer Sozialwissenschaftler meidet folglich den RE-Begriff gerade wegen seiner extremismustheoretischen Besetzung.112 Sie sehen darin eine politische Instrumentalisierung, die letztlich auf eine Gleichsetzung von Links -und Rechtsextremismus hinauslaufe. Vorrangig würden somit Staatsschutzziele verfolgt, die eine strafrechtliche Ausgrenzung zur Folge hätten.113 Auch Gero Neubauer sieht die Schwäche des Extremismuskonzeptes in seiner Eindimensionalität. In diesem Konstrukt stellen nämlich die Extrempositionen der Rechts-Links-Achse mit Blick auf die demokratische Mitte notwendigerweise gleichartige Antipoden dar.114 Aber was genau sind die expliziten Ideologieelemente des RE? Wo liegen die thematischen Schwerpunkte? Auf die Fragen soll nun explizit eingegangen werden.
In der Literatur wird RE oftmals als Sammelbegriff115 für ein ideologisches Weltbild verwendet, das verschiedene, eng miteinander verknüpfte Dimensionen besitzt, zu denen die Befürwortung einer rechtsautoritären Diktatur (Führerprinzip), Nationalismus, Ausländer- feindlichkeit, Antisemitismus, Ethnozentrismus und die Verharmlosung des Nationalsozialismus zählen.116 Als typisch rechtsextremes Ideologieelement wird die Theorie der Ungleichheit genannt. Neben dem übersteigerten Nationalismus, den der Politologe und Verfassungsschützer Pfahl-Traughber als „antidemokratische Integrationsideologie“117 charakterisiert, bildet sie ein Grundfundament rechtsextremistischen Denkens. Die Aufwertung der Eigengruppe, die sich in Rassismus und/oder Fremdenfeindlichkeit118 konkretisieren kann, hat demnach die Ablehnung bestimmter Rechte für Gruppen und Individuen zur Folge, die sich durch ethnische Merkmale abheben. Die daraus abgeleitete angestrebte Volksgemeinschaft drückt demnach auch den antipluralistischen Charakter aus, welcher sich aus der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ergibt. Im Kern laufen derartige Vorstellungen auf die bewusste Negierung der Menschenrechte als Grundlage von sozialem Handeln hinaus. Ausserdem soll der Individualismus aufgehoben werden; zugunsten einer völkisch-kollektivistischen, ethnisch-homogenen Gesellschaft.119
Obwohl die einzelnen Attribute des RE durchaus eine enge Schnittmenge ergeben, so wird doch deutlich, dass die Akzentuierung einzelner Merkmale bei den einschlägigen Wissenschaftlern unterschiedlich ausfällt. Das Ergebnis einer Studie der Politologen Ulrich Druwe und Susanne Mantino120 hat in diesem Kontext gar ergeben, dass in der deutschen Literatur zum RE elf Bezeichnungen mit 42 verschiedenen Bedeutungen existieren. Der Versuch, Schnittpunkte zwischen den einzelnen Begriffen und Ausdrücke zu finden, erwies sich dabei als besonders problematisch. Die meisten Überschneidungen waren im Begriffspaar Ethnozentrismus und Nationalismus zu erkennen.121 Das wohl strittigste Element ist die Verknüpfung von RE und Nationalsozialismus. Hans-Gerd Jaschke ist einer von mehreren Wissenschaftlern in der politischen Disziplin, der eine enge Verknüpfung zwischen dem heutigen RE und dem gestrigen Nationalsozialismus diagnostiziert.122
Einig ist sich die Literatur über die Symbolik und die Sprache, die einen Zugang zur Mythenwelt des RE liefert. Deren Metaphorik bewegt sich mit Vorliebe um Topoi wie „Schicksal“, „Krieg“ oder „Raum“.123 Richard Stöss, einer der führenden Rechtsextremismus- experten, geht sogar soweit zu behaupten, die Ideologie des RE sei eine auf Mythen gegründete Ideologie ohne jegliche wissenschaftliche Fundierung. Außerdem wird dem RE eine latente Wahnvorstellung attestiert, ohne dass eine rationale Argumentation zugrunde läge.124 Dieser Vorstoß in die Mythenwelt des RE spiegelt ein besonders wichtiges Ideologieelement wider. Durch die verfälschte Darstellung der NS-Vergangenheit sollen erhebliche Hindernisse in der Bewusstseinsbildung und Willensrichtung beseitigt werden, ehe diese Mythenwelt überhaupt akzeptabel erscheint.125 Die bestehenden Kontroversen um die nationalsozialistische Vergangenheit bieten somit eines der Hauptagitationsfelder rechtsextremen Denkens.126
Mit dem Begriff „Revisionismus“ wird in rechtsextremistischen Kreisen eine politisch motivierte Umdeutung des Nationalsozialismus verfolgt. Zweck dieses Vorgehens ist die Verharmlosung und Verleugnung der Verbrechen, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft begangen wurden.127 Revisionisten sind bemüht, unter dem Deckmantel der „Historisierung“ staatstragende Tugenden wie Militarismus, Disziplin, Tapferkeit und Opfermut durch relativierende, verfälschende oder leugnende Darstellungen wieder für den öffentlichen Diskurs salonfähig zu machen.128 Einer der wichtigsten Agitationsansätze ist neben der Infragestellung der Schuld Deutschlands am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges die Relativierung bzw. Leugnung des Holocausts.129
Eine Reihe von Veröffentlichungen soll - so die Leugner und Relativierer - die von den Alliierten Siegermächten indoktrinierte vermeintlich gezielte Zerstörung der kulturellen Identität der Deutschen wieder freilegen. Dieser „Kampf um die Wahrheit“130 ist daher ein zentraler Bestandteil des klassischen RE. In der Öffentlichkeit wird diese Methode durch ein Netzwerk von Publizisten vertreten, die behaupten, die historischen Erkenntnisse über den Holocaust müssten einer grundlegenden Revision unterzogen werden.131 Die Holocaust- Leugnung hatte vor allem in den siebziger und achtziger Jahren Hochkonjunktur, blieb jedoch weitgehend auf einen kleineren Kreis von Alt- und Neonazis wie Thies Christophersen, Richard Harwood,132 Arthur R. Butz133 und Wilhelm Stäglich134 beschränkt. Als zentraler Akteur der Leugner-Szene ist der Verleger und Neonationalsozialist Ernst Zündel zu nennen. Fast alle publizierten Schriften zur Holocaust-Leugnung entstanden unter seiner Mitwirkung. Die persönlichen Kontakte zur internationalen Leugnerszene sowie zu Ländern aus dem arabischen Raum, die Teile seiner Weltsicht übernahmen,135 machten ihn zum wohl einflussreichsten Revisionisten. Nach knapp 50 Jahren im kanadisch-amerikanischen Exil wurde Zündel nach Deutschland ausgeliefert, wo ihm der Prozess wegen Volksverhetzung gemacht werden soll.136
Mitte der 90er Jahre schien der Revisionismus an seinem Tiefpunkt angekommen zu sein. Einige Veröffentlichungen wurden eingestellt, und ein zunehmender Dissens innerhalb der Revisionisten ließ den vorausgesetzten theoretischen Konsens zunehmend schwinden. Nach der Wende wurden zunehmend andere Themen wichtiger und insbesondere Jugendliche waren schwer zu erreichen.137 Mit dem Siegeszug des World Wide Web setzte jedoch auch die Renaissance der Revisionisten ein. Mit Hilfe des Internets konnten bzw. können Revisionisten ihre Propaganda international verbreiten.138 Bekannte Leugner sehen sich nun in der Lage, über die als Prototyp revisionistischen Denkens geltende Holocaust-Leugnung hinauszugehen und neue Agitationsmöglichkeiten zu entwickeln.139
Nichtsdestotrotz bleiben die pseudowissenschaftlichen Fundierung und die publizistischen Bemühungen im Kontext der Holocaust-Leugnung ein gesellschaftlich geächtetes Argumentationsmuster, das nur schweren Zugang in den gesellschaftlichen Diskurs bekommt, da die Ermordung von etwa sechs Millionen Juden historisch bewiesen 140 ist. Als weitaus „erfolgreicher“ hat sich allerdings der anklagende Verweis auf Kriegsverbrechen der Alliierten und die in diesem Zusammenhang gebräuchliche Apostrophierung der Flächenbombardements gegen deutsche Städte erwiesen. Die Darstellung des deutschen Volkes als Opfer des Alliierten „Bomben-Holocausts“141 soll das Verdachtsmoment vom Nationalsozialismus ablenken und ihn somit entlasten. Ähnliche Ziele verfolgen die Revisionisten auch mit dem Hinweis auf die „Vertreibungsopfer“.142 Die Verbrechen gegen die Juden werden zwar zum Teil eingestanden, jedoch als Kriegsfolge oder legitime Abwehrmaßnahmen gegen die Angriffe des „Internationalen Judentums“ eingestuft, das schließlich Deutschland den Krieg erklärt hätte.143
In diesem Zusammenhang stand auch der sog. „Historikerstreit“. Im Jahr 1986 löste ein Zeitungsartikel144 des Berliner Historikers Ernst Nolte eine Kontroverse aus, die bis heute - auch wenn nicht mehr ganz so emotional - andauert. Die Kontroverse dreht sich vordergründig um die Einzigartigkeit und Unvergleichbarkeit des Holocausts. Nolte vertritt die These, dass die Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten im Zusammenhang mit der Vernichtung des Bürgertums und des Bauerntums in Russland nach der Oktoberrevolution zu sehen sei.145 Demnach seien die Faschismen und all die anderen Rechtsextremismen der zwanziger, dreißiger und vierziger Jahre die verständliche und unvermeidliche Reaktion der europäischen Völker, vor allem der Deutschen, auf diese Bedrohung durch den MarxismusLeninismus und die bolschewistische Diktatur in Russland.146 Dieser „kausale Nexus“147 zwischen Bolschewismus und Nationalsozialismus setzt demnach auch die Noltesche These vom „Klassenmord“ als Vorläufer des „Rassenmords“ voraus.148
Dass der Vergleich von Links- und Rechtsextremismus schon während des Historikerstreits eine Lawine der Entrüstung auslöste, überrascht nicht sonderlich, da eine ideengeschichtliche Verbindung von „Klassenmord“ und „Rassenmord“, von Kommunismus und Nationalsozialismus äußerst Kontrovers erscheint. Die Ermordung von sechs Millionen Juden basierte nämlich nicht auf der Feindschaft zum „deutschen Volk“149, sondern aufgrund der Tatsache, dass sie als minderwertige Rasse angesehen wurden.150 Insofern wurden nicht „nur“ die kommunistischen Juden verfolgt, sondern alle Juden sowie Sinti und Roma, Geisteskranke und Homosexuelle.151 Gleichermaßen ist der stalinistische Terror nicht „positiv“ zu bewerten, weil er lediglich auf die Abschaffung des Kapitalismus hinziele. Dieses „zynische Werturteil“152 über die Schrecken des stalinistischen Terrors wird keinesfalls verharmlost oder gefolgt werden. Folglich kann man aus heutiger Perspektive die emotionale Stoßrichtung des Historikerstreits verstehen, wenn z.B. der Historiker Hans-Ulrich Wehler als wahre Triebfeder für Noltes Vorstoß die „Entsorgung der deutschen Vergangenheit“ vermutete.153
Der Totalitarismustheorie kann man jedoch keinesfalls jeglichen wissenschaftlichen Wert absprechen. Es ist mehr als legitim die Herrschaftsformen und -techniken in Hitler- Deutschland und der Sowjetunion unter Stalin miteinander zu vergleichen. Der entscheidende Nachteil der sich jedoch für die folgende Arbeit ergibt, ist, dass die Totalitarismustheorie nichts über das gesellschaftliche sowie sozioökonomische Bedingungsgefüge eines Systems sagt, sondern sich damit zufrieden gibt die Techniken und dominante Formen der Herrschaft herauszustellen.154 Dieser Nexus führt demnach zu einer aufrechnenden Apologetik und wird somit für den wissenschaftlichen Diskurs unbrauchbar.155 Die Rechtsextremismusforschung darf demnach nicht die Nebenwirkungen einer stetig zunehmenden Globalisierung und deren sozial- arbeits- und gesellschaftspolitischen Folgen wie relativer Deprivation, Anomie und Desorientierung vernachlässigen. Demzufolge wird angesichts der „Geschichte der Erfahrung“156, zu Beginn des 21. Jahrtausends auf einen ausufernden Vergleich der Extremismen (z.B. nach Backes/Jesse) - zumindest im Rahmen dieser Arbeit - verzichtet. Die vom Politologen Peter Steinbach beobachtete Gefahr einer zunehmenden Verwässerung der Grenzen zwischen RE und „gesellschaftlicher Mitte“ ist folglich am Beispiel der NR nachzugehen.157
Historisch entstand die NR nach jener entscheidenden Zäsur, die sich bereits Anfang der siebziger Jahre im Selbstverständnis junger Rechter widerspiegelte. Die gesellschaftlichen Veränderungen Ende der 60er Jahre, mit den Studentenunruhen und Forderungen nach mehr Demokratie, Emanzipation und stärkerer Liberalisierung, wurden als vorläufiger Höhepunkt einer tief greifenden Modernisierung interpretiert.158 Alle diese Veränderungen erfuhren nicht nur Unterstützung, sondern teilweise auch radikale Ablehnung, und das nicht nur in Deutschland.159 Als Gegenmodell zur Agenda der neuen Linken entwickelte sich gerade in Deutschland eine NR, die sich bewusst von jenen Rechten löste, die noch persönlich in die NS-Zeit verstrickt waren und einer alten Politik zugerechnet werden konnten.160 Seit Ende der 60er Jahre steht der Begriff NR für eine akademisch-intellektuelle, modernisierte Form rechten antidemokratischen Denkens, das mit dem Scheitern der NPD in der Bundestagswahl im Jahre 1969161 in nicht-organisatorische Strukturen mündete. Gegenüber der „Alten Rechten“ setzte die NR, in Anlehnung an die „Nouvelle Droite“ in Frankreich, auf nicht- parteiliche Aktions- und Organisationsformen und strebte insbesondere nach „kultureller Hegemonie“, d.h. der Vorherrschaft über die kulturellen und politischen Deutungsmuster, welche man als zentrale Voraussetzung zur Erlangung von politischer Macht ansah.
Nach dieser Tendenzwende der siebziger Jahre propagierten ehemals liberal- konservative Autoren Gerd-Klaus Kaltenbrunner eine „Konservative Konterrevolution“, deren Konzept eine geistige Nähe zum Ideenbestand der „Konservativen Revolution“162 der Weimarer Republik aufwies.163 Die vorgenommene Entkriminalisierung dieser Strömung durch den spiritus rector der NR, Armin Mohler,164 katapultierte deren Ideen in den Mittelpunkt rechtsextremistischerAuffassungen, da sie in ihr nicht den geistigen Wegbereiter des Nationalsozialismus sahen, sondern eine politisch-ideologische Strömung mit großen, von den Nationalsozialisten missbrauchten Idealen.165 Armin Mohler war demnach der Ansicht, dass die Jungkonservativen der Weimarer Republik nicht mit den Nationalsozialisten identifiziert werden könnten.166 Diese zunächst metapolitische „Rekonstruktion des Konservatismus“ fand im rechten Lager, bei einflussreichen rechtskonservativen Intellektuellen aber auch in Kreisen der Jungen Union Unterstützung, z.B. im Umfeld der von der „Jungen Union“ herausgegebenen Zeitung Phoenix.167
Bis 1989 prägten die Nationalrevolutionäre wesentlich das Bild der NR. So tauchte die Selbstbezeichnung Jungkonservative selbst bei jenen Intellektuellen am rechten Rand nicht auf, die das Gedankengut der NR mehr oder weniger verinnerlicht hatten.168 Wesentlich wurde diese Gruppierung innerhalb der NR von der im Jahr 1986 gegründeten Zeitung JF („Junge Freiheit“) geprägt. Durch Beiträge des Göttinger Historikers Karlheinz Weißmann,169 des Chefredakteurs der JF Dieter Stein und des mittlerweile nicht mehr aktiven Redakteurs für „Zeitgeist und Lebensart“, Roland Bubik, konnte sich die JF als wichtigstes Medium des neurechten Ideentransfers manifestieren.170 Die JF verkörpert auch heute noch die reproduzierte Ideologie der Jungkonservativen der Weimarer Republik und gilt mittlerweile in Teilen des bürgerlichen Lagers als seriös, trotz jahrelanger Beobachtung seitens des Nordrhein-Westfälischen Verfassungsschutzes.171
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung sollte nun ein neues nationales Ethos mobilisiert werden, welches sich innerhalb der „politischen Mitte“ etablieren könnte. Insgesamt wurde die Wende als ein positives und integratives Moment betrachtet. Die NR versuchte das Jahr „1990 […] nicht mehr [als] das Jahr nach Auschwitz, sondern das Jahr nach der Deutschen Einheit“172 zu postulieren. Der sich nun etablierende jungkonservative Flügel, postiert um die neurechte Wochenzeitung JF, sah hier eine geeignete Chance, endgültig das schambehaftete Antlitz der „Alten Rechten“ abzulegen, um durch ein gesamtdeutsches Pathos für ein neues Deutschland nach ihren Vorstellungen zu kämpfen.173 Der „Criticón“-Herausgeber Caspar Schrenck-Notzing ging sogar soweit, das Ende des „weinerlichen Pochens“ auf die „dunkle deutsche Vergangenheit“ auszurufen. Deutschland müsse seine Position in der Welt bestimmen und „ob es will oder nicht, entsprechend seiner geographischen Lage sein Gewicht in die Wagschale legen“.174 Diese zunächst harmlose Argumentation gestattet bzw. gestattete insbesondere der NR eine Radikalisierung der Nationalismus-Debatte.
Der Wortführer dieser 20- bis 40-jährigen Nachwuchsrechten wurde der Historiker und Journalist Rainer Zitelmann.175 Karlheinz Weißmanns Bezeichnung, es würde sich bei den „89ern“ um „Normalisierungsnationalisten“176 handeln, trifft zwar in Bezug auf das Gründungsethos zu, Zitelmann bevorzugte dennoch den Ausdruck „Neue Demokratische Rechte“177, weil er eine Plattform für diejenigen schaffen wollte, die im Rahmen der Verfassung danach strebten, eine politische Alternative rechts der etablierten Mitte zu wählen. Die Ideen der „68er“ sollten demnach durch die Ideen der „89er“ verdrängt werden.178 Entsprechend agiert dieser an den Jungkonservativen orientierte Teil der NR vergleichsweise zurückhaltend. Provokante Kernbegriffe wie „Revolution“ oder „Sozialismus“ kommen in ihren Schriften kaum vor, vielmehr bezeichnen sich die Akteure meist nachdrücklich als konservativ, indem sie sich an die antiliberalen Auffassungen der „Konservativen Revolution“ anlehnen.179
[...]
1 Künftig kürzt der Autor den Begriff Rechtsextremismus mit dem Kürzel RE ab.
2 Zit.: Stern, Fritz: „Die zweite Chance. Die Wege der Deutschen“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 26.07.1990.
3 Zit.: Teltschik, Horst: 329 Tage. Innenansichten der Einigung, Berlin 1991.
4 Zit.: v. Berg, Heinz Lynen: Rechtsextremismus in Ostdeutschland seit der Wende, in: Kowalsky, Wolfgang/Schroeder, Wolfgang (Hg.): Rechtsextremismus. Einführung und Forschungsbilanz, Opladen 1994, S. 103.
5 Zit.: Butterwege, Christoph: Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt. Erklärungsmodelle in der Diskussion, Darmstadt 1996, S. 43.
6 Zit. nach: Seidel-Pielen, Eberhard: Vom Judenhaß zum „Türkenproblem“. Politischer Umgang mit Rechts, in: Faber, Richard (Hg.): Rechtsextremismus. Ideologie und Gewalt, Berlin 1995, S. 70.
7 Bundesministerium des Innern (Hg.): Verfassungsschutzbericht des Bundes 1991, Bonn 1992, S. 76.-78.
8 Künftig kürzt der Autor den Begriff Neue(n) Rechte(n) mit NR ab.
9 Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Die Kultur als Machtfrage. Die Neue Rechte in Deutschland, Düsseldorf 2005, S. 17.
10 Zit.: Greß, Franz/Jaschke, Hans-Gerd/Schönekäs, Klaus: Einleitung, in: dies.: Neue Rechte und Rechtsextremismus in Europa. Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien, Opladen 1990, S. 11.
11 Vgl.: Brauner -Orthen, Alice: Die Neue Rechte in Deutschland. Antidemokratische und rassistische Tendenzen, Opladen 2001, S. 13.
12 Greß/Jaschke/Schönekäs: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 11.
13 Mantino, Susanne: Die „Neue Rechte“ in der „Grauzone“ zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus, Frankfurt/a.M. 1992.
14 Pfahl -Traughber, Armin: Brücken zwischen Rechtsextremismus und Konservativismus. Zur Erosion der Abgrenzung auf publizistischer Ebene in den achtziger und neunziger Jahren, in: Kowalsky, Wolfgang/Schroeder, Wolfgang (Hg.): Rechtsextremismus. Einführung und Forschungsbilanz, Opladen 1994.
15 Der Journalist und Chefredakteur der neurechten Zeitung „Junge Freiheit“ spricht in diesem Zusammenhang vom „Phantom“ NR. Vgl.: Stein, Dieter: Phantom „Neue Rechte“. Die Geschichte eines politischen Begriffs und sein Mißbrauch durch den Verfassungsschutz, Berlin 2005.
16 Zit.: Gessenharter, Wolfgang: Kippt die Republik?. Die Neue Rechte und ihre Unterstützung durch Politik und Medien, München 1994, S. 149.
17 Vgl. Pfahl-Traughber, Armin: Konservative Revolution und Neue Rechte. Rechtsextremistische Intellektuelle gegen den demokratischen Verfassungsstaat, Opladen 1998, S. 160.
18 Zit.: Jesse, Eckhard: Der gescheiterte Verbotsantrag gegen die NPD - Die streitbare Demokratie ist beschädigt worden, in: Politische Vierteljahresschrift Nr. 44/2003, S. 298.
19 Zit.: Dudek, Peter/Jaschke, Hans-Gerd: Entstehung und Entwicklung des Rechtsextremismus in Bundesrepublik. Zur Tradition einer besonderen Kultur, Opladen 1984, S. 26
20 Vgl.: Stöss, Richard: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, 3. Auflage, Bonn 2000, S. 21; Im Rahmen dieser Arbeit kann jedoch nicht auf jeden alternativen Begriff eingegangen werden. Im ersten Teil der Arbeit sollen die Begriffe Rechtsradikalismus - und extremismus sowie Neonationalsozialismus, Neofaschismus und Rechtspopulismus analysiert werden. Dem vom Umfang her relevantesten RE-Begriff wird dabei besondere Aufmerksamkeit zugeteilt.
21 Zit.: Friedrich, Walter: Rechtsextremismus im Osten. Ein Resultat der DDR-Sozialisation?, Berlin 2002, S. 11.
22 Vgl.: Backes, Uwe: „Rechtsextremismus“ - Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Rechtsextreme Ideologien in Geschichte und Gegenwart, Köln, Weimar, Wien 2003, S. 15.
23 Vgl.: Brauner-Orthen: Die Neue Rechte, S. 24.- 32.
24 Pfahl -Traughber: Konservative Revolution.
25 Vgl.: Schmitt-Beck, Rüdiger: Kommunikation (Neuer) Sozialer Bewegungen, in: Jarren, Otfried/Donges, Patrick, Saxer, Ulrich (Hg.): Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft. Ein Handbuch mit Lexikonteil, Opladen, Wiesbaden 1998, S. 474.
26 Zit.: ebenda.
27 Diese Methodik findet sich beispielsweise bei folgenden wissenschaftlichen Arbeit wieder: Vgl.: Benthin, Rainer: Auf dem Weg in die Mitte. Öffentlichkeitsstrategien der Neuen Rechten, Frankfurt/a.M. 2004.
28 Allemann, Fritz René: Bonn ist nicht Weimar, Köln, Berlin 1956.
29 Vgl.: Druwe, Ulrich/Mantino, Susanne: „Rechtsextremismus“. Methodologische Bemerkungen zu einem politikwissenschaftlichen Begriff, in: Winkler, Jürgen/Jaschke, Hans-Gerd/Falter, Jürgen W. (Hg.): Rechtsextremismus. Ergebnisse und Perspektiven der Forschung, Opladen 1996, S. 66.
30 Vgl.: Rucht, Dieter: Recent Right-Wing Radicalism in Germany: Development and Resonance in the Public and Social Sciences, in: Research on Democracy and Society, Nr. 3/1996, S. 267.- 270.
31 Winkler, Jürgen R.: Rechtsextremismus. Gegenstand -Erklärungsansätze- Grundprobleme, in: Schubarth, Wilfried/Stöss, Richard (Hg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, Bonn 2000, S. 39.
32 Pfahl -Traughber, Armin: Rechtsextremismus. Eine kritische Bestandsaufnahme nach der Wiedervereinigung, Bonn 1993.
33 Um nur einige Quellen zu nennen: Backes, Uwe/Jesse, Eckhard (Hg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Baden-Baden 2004; Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik, 4. Auflage, Bonn 1996; Moreau, Patrik/Lang, Jürgen P.: Linksextremismus. Eine unterschätzte Gefahr, Bonn 1996; Pfahl- Traughber, Armin: Rechtsextremismus. Eine kritische Bestandsaufnahme nach der Wiedervereinigung, Bonn 1993.
34 Vgl.: Brauner-Orthen: Die Neue Rechte; Gessenharter: Kippt die Republik.
35 Siehe vor allem: Lipset, Seymour M./Raab, Earl: The Politics of Unreason. Right-wing Extremism in America, 1970-1977, 2. Auflage, Chicago 1978; aber auch: Butterwegge: Rechtsextremismus; Kowalsky/Schroeder (Hg.): a.a.O; Neugebauer, Gero: Extremismus - Rechtsextremismus - Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen, Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen, in: Schubarth/Stöss (Hg.): a.a.O..
36 Auf die vom Harvard-Professor Daniel J. Goldhagen entfachte Debatte wird noch eingegangen. Vollständiger Titel: Goldhagen, Daniel J.: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust, Berlin 1996.
37 Backes, Uwe: Rechtsextremismus in Deutschland. Ideologie, Organisation und Strategien, in: APuZ Nr. 9- 10/1998, S. 27-35; Pfahl-Traughber: Konservative Revolution, S. 160.
38 Vgl.: Gessenharter, Wolfgang/Pfeiffer, Thomas (Hg.): Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie?, Opladen 2004; Gessenharter: Kippt die Republik; Greß/Jaschke/Schönekäs: a.a.O.
39 Vgl.: Innenministerium NRW (Hg.): Die Kultur.
40 So z.B. die „Zeit“, die „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), die „FAZ“, die „Welt“ sowie der „Spiegel“. Sowie die Online -Präsenz der genannten Zeitungen und Magazine.
41 Künftig mit dem Kürzel JF abgekürzt.
42 Zit.: Benthin: Mitte, S. 16.
43 Hier ist unter anderem der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke zu nennen, der in seinem Buch „Die ´Republikaner´“ versuchte, Schnittstellen zum Konservatismus aufzuzeigen. Vgl.: Jaschke, Hans -Gerd: Die „Republikaner“. Profile einer Rechtsaußen -Partei, 3. Auflage 1993; Außerdem noch der „Zeit“-Journalist Toralf Staud, der die NPD in Hinblick auf die NR untersuchte. Vgl.: Staud, Toralf: Moderne Nazis. Die neuen Rechten und der Aufstieg der NPD, Köln 2005.
44 Vgl.: Stöss, Richard: Forschungs- und Erklärungsansätze - ein Überblick, in: Kowalsky/Schroeder (Hg.): a.a.O., München 1994, S. 24.
45 Vgl.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 329.
46 Vgl.: Neubacher, Frank: Jugend und Rechtsextremismus in Ostdeutschland vor und nach der Wende, Bonn 1994, S. 17.
47 Vgl.: ebenda, S. 17.
48 Oder wie es der Wissenschaftler und Verfassungsschützer Armin Pfahl-Traughber ausdrückt: „Nationalsozialismus beziehungsweise Neonationalsozialismus ist eine, aber keineswegs die einzige Form von Rechtsextremismus. Insofern kann auch nicht jeder Rechtsextremist als (Neo)-Nationalsozialist bezeichnet werden.“ Zit.: Pfahl-Traughber, Armin: Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern, in: APuZ Nr. 3-4/1992, S. 11.
49 Vgl.: Kowalski/Schroeder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 10.
50 Stöss: Die Extreme Rechte, S. 19. In neueren Erscheinungen von Stöss relativiert er seine Aussagen, indem er zwei Varianten des politischen RE gegenüberstellt. Vgl. dazu: Stöss: Ideologie und Strategie der Rechtsextremismus, in: Schubarth/ders. (Hg.): a.a.O., S. 107.
51 Zu einer solchen Gruppierung könnte man den „Kampfbund Deutscher Sozialisten“ (KDS), den „Europäischen Darstellungsverein für lebendige Geschichte“ (EDLG) sowie die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) hinzuzählen. Vgl. dazu: Innenministerium des Landes NRW (Hg.): Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 2004, Düsseldorf 2005, S. 89.- 90.
52 Die punktuelle Orientierung an den Nationalsozialismus ist zwar nicht von der Hand zu weisen und zeigt sich insbesondere in Fragen der revisionistischen Argumentation der größeren rechtsextremistischen Parteien, aber dennoch kann man nicht von der gleichen ideologischen Ausrichtung ausgehen. Näheres zu diesem Thema siehe: Kapitel V, S. 64.- 90.
53 Vgl.: Wolf, Siegfried: Antifaschismus in der DDR. Versuch einer Bilanz, in: Butterwegge, Christoph/Isola, Horst (Hg.): Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, Bremen 1991, S. 113.
54 Vgl.: Bracher, Karl Dietrich: Zeitgeschichtliche Kontroversen. Um Faschismus, Totalitarismus, Demokratie, in: ders. (Hg.): Totalit arismus und Faschismus. Eine wissenschaftliche und politische Begriffskontroverse, München, Wien 1980, S. 10. -17; de Felice, Renzo: Das Faschismus-Phänomen, in: ders. (Hg.): Die Deutungen des Faschismus, Göttingen, Zürich 1980, S. 247.- 267.
55 Dimitroff, Georgi/Pieck, Wilhelm/Togliatti, Palmiro: Die Offensive des Faschismus. Referate auf dem VII. Kongreß der Kommunistischen Internationale (1935), Berlin 1957, S. 87.
56 Im Zuge der Studentenbewegung Ende der 60er Jahre verschaffte sich diese, inzwischen als überholt geglaubte Interpretation neue Resonanz. Dies kann man besonders in der Arbeit vom Politikwissenschaftler Reinhard Kühnl erkennen. Er sah Faschismus und Liberalismus als Zwillingsbrüder an und machte das Konkurrenzsystem der Marktwirtschaft für die Herausbildung rechtsextremer Einstellungen verantwortlich. Vgl. dazu Kühnl, Reinhard: Formen bürgerlicher Herrschaft. Liberalismus - Faschismus, Hamburg 1971.
57 1998 betrug das rechtsextremistische Einstellungspotenzial nach einer von Richard Stöss und Oskar Niedermayer gemachten Studie 1998 bundesweit 13 Prozent; in Westdeutschland waren es 12, in Ostdeutschland 17 Prozent. Das erhöhte rechtsextremistische Potential in den neuen Bundesländern lässt sich nach Stöss und Niedermayer damit erklären, dass die Ostdeutschen den Prozess der inneren Einheit optimistischer Einschätzen als die Westdeutschen. Noch 1994 glaubte knapp die Hälfte der neuen Bundesbürger, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in den kommenden Jahren verbessern würden. In Westdeutschland vertraten nur 33 Prozent diese Meinung. Vgl.: Stöss: Rechtsextremismus, S. 30.
58 Zit.: Backes, Uwe: „Rechtsextremismus“ - Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Rechtsextreme Ideologien in Geschichte und Gegenwart, Köln, Weimar, Wien 2003, S. 31.
59 Vgl.: Jesse, Eckhard: Formen des politischen Extremismus, S. 14, in: Bundesministerium des Innern (Hg.): Extremismus in Deutschland. Erscheinungsformen und aktuelle Bestandsaufnahme. Berlin 2004; Der Bonner Politikwissenschaftler Frank Decker vertritt die Meinung, dass es in der populistischen „Agenda“ durchaus ideologische Konstanten gäbe. Diese findet er in der Synthese von Personalismus und Gemeinschaftsdenken oder in der ambivalenten Haltung zum gesellschaftlichen Fortschritt. Die Hauptproblematik beim Definitionsversuch sieht er in der tragfähigen Unterscheidung zwischen Links- und Rechtspopulismus. Vgl. dazu: Decker, Frank: Parteien unter Druck. Der neue Rechtspopulismus in den westlichen Demokratien, 2. Auflage, Opladen 2004, S. 27.- 33.
60 Vgl.: Decker: Populismus, S. 28.
61 Vgl.: Jaschke: Rechtsextremismus, S. 32.
62 Arzheimer, Kai: Wahlen und Rechtsextremismus, in: BMI (Hg.): Extremismus in Deutschland, S. 75; Decker: Populismus, S. 51.
63 Backes, Uwe: Organisierter Rechtsextremismus im westlichen Europa, in: Billing, Werner/Barz, Andreas/Wienk-Bogert, Stephan (Hg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1993, S. 59.- 60
64 Zit.: Decker: Rechtspopulismus, S. 29.
65 Vgl.: ebenda, S. 50.
66 In diesem Zusammenhang muss auch das vor der Bundestagswahl 2005 gegründete Linksbündnis um Gregor Gisy und Oskar Lafontaine auf den Prüfstand gebracht werden. Oskar Lafontaines umstrittene und äußerst kritisierte „Fremdarbeiter“-Äußerung dient hierbei als Ansatzpunkt. Wörtlich sagte er in einer öffentlichen Kundgebung in Chemnitz, „daß Familienväter und Frauen arbeitslos werden, weil Fremdarbeiter zu niedrigen Löhnen ihnen die Arbeitsplätze wegnehmen”, in: Lau, Jörg: Oskar Haider. Die Verbalen Ausfälle Lafontaines gegen Ausländer haben Methode. Sie zielen auf Links- und Rechtsaußen, in: Die Zeit Nr. 26/2005, hier: http://www.zeit.de/2005/26/Spr_9fche. (ges. am 14. 11.2005).
67 Vgl. dazu: Oswalt, Walter: Definition des Begriffs Rechtsradikalismus/Rechtsextremismus, in: Kirfel, Martina/ders. (Hg.): Die Rückkehr der Führer. Modernisierter Rechtsradikalismus in Westeuropa, 2. Auflage, Wien 1991, S. 28.
68 Das liegt unter anderem an dem Standardwerk vom Politologen Daniel Bell: Bell, Daniel (Hg.): The Radical Right, 3. Auflage, New Brunswick, London 2002.
69 Vgl.: Backes: Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Geschichte und Gegenwart, S. 23.
70 Zit. nach: Butterwegge, Christoph: Entschuldigungen oder Erklärungen für Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt? Bemerkungen zur Diskussion über die Entstehungsursachen eines unbegriffenen Problems, in: ders./Lohmann, Georg (Hg.): Jugend, Rechtsextremismus und Gewalt. Analyse und Argumente, 2. Auflage, Opladen 2001, S. 16.
71 Vgl.: ebenda, S. 25.
72 Flechtheim, Ossip K.: Extremismus und Radikalismus. Eine Kontrastudie, in: Funke, Manfred (Hg.): Extremismus im demokratischen Rechtsstaat, Bonn 1978, S. 47.- 50.
73 Vgl. z.B.: Betz, Hans-Georg: Postmodern Politics in Germany. The Politics of Resentment, New York 1991; Backes: Konzeptionen und Kontroversen, S. 23; Madloch, Norbert: Rechtsextremismus in Deutschland nach dem Ende des Hitlerfaschismus, in: Kinner, Klaus/Richter, Rolf (Hg.): Rechtsextremismus und Antifaschismus. Historische und aktuelle Dimension, Berlin, 2000, S. 255; Minkelberg, Michael: Die neue radikale Rechte im Vergleich. USA, Frankreich, Deutschland, Opladen, Wiesbaden 1998, S. 34; Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 26.- 27
74 Vgl.: Neubacher, Frank: Jugend und Rechtsextremismus in Ostdeutschland vor und nach der Wende, Bonn 1994, S. 16.
75 Zit.: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 16.- 17.
76 Zit.: Jaschke: Fremdenfeindlichkeit, S. 28.
77 Die Wichtigkeit von den zu analysierenden Forschungsansätzen hängt diesbezüglich von der subjektiven Einschätzung des Verfassers ab.
78 Zwar verwendeten sie zu diesem Zeitpunkt den Begriff Rechtsradikalismus, aber inzwischen hat sich die Redeweise, wenn auch nicht notwendigerweise der Gegenstand gewandelt. Auf den Wandel der Begrifflichkeit wurde bereits hingewiesen.
79 Zit. nach: Winkler, Jürgen R./Jaschke, Hans-Gerd/Falter, Jürgen W.: Einleitung: Stand der Perspektiven der Forschung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 12.
80 Zit. nach: Ulrich/Mantino Susanne: „Rechtsextremismus“. Methodologische Bemerkungen zu einem politikwissenschaftlichen Begriff, in: Falter/Jaschke/Winkler (Hg.): a.a.O, S. 69.
81 Vgl.: Jesse: Formen, in: BMI (Hg.): Extremismus in Deutschland, S. 20.
82 Vgl.: Neugebauer, Gero: Extremismus - Rechtsextremismus - Linksextremismus, in: Schubarth/Stöss (Hg.): a.a.O., S. 18.
83 Vgl. z.B.: Giordano, Ralph: Die zweite Schuld oder von der Last Deutscher zu sein, Hamburg 1987, S. 257.- 279.
84 So argumentiert Ian Kershaw folgendermaßen: „Im Vergleich mit vielen anderen autoritären Systemen hat das NS-Regime […] trotz der vielen großen Dissens-Bereiche bis tief in den Krieg hinein einen hohen Grad an Popularität genossen.“ Zit.: Kershaw, Ian: Widerspruch ohne Volk?. Dissens und Widerstand im Dritten Reich, in: Schmädeke, Jürgen/Steinbach, Peter (Hg.): Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Die deutsche Gesellschaft und der Widerstand gegen Hitler, München, Zürich 1985, S. 795.
85 Vgl.: Goldhagen: a.a.O., S. 59.
86 Vgl.: Schneider, Michael: Die „Goldhagen-Debatte“: ein Historikerstreit in der Mediengesellschaft, Bonn 1998, hier: http://www.fes.de/fulltext/historiker/00144.htm#E9E2 (ges. am 21.01.2006). Eine weitere Übersicht über die „Goldhagen-Debatte liefert das Buch: Schoeps, Julius H. (Hg.): Ein Volk von Mördern? Die Dokumentation zur Goldhagen-Kontroverse um die Rolle der Deutschen im Holocaust, Hamburg 1996.
87 Zit.: Scheuch, Erwin K.: Theorie des Rechtsradikalismus in westlichen Industriegesellschaften, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik Nr.12/1967, S. 12.
88 Butterwegge, Christoph: Entwicklung, gegenwärtiger Stand und Perspektiven der Rechtsextremismusforschung, in: ders./Griese, Birgit, Krüger, Coerw/Meier, Lüder/Niermann, Günther (Hg.): Rechtsextremisten in Parlamenten. Forschungsstand, Fallstudien, Gegenstrategien, Opladen 1997, S. 17.
89 Zit.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 59.
90 Vgl.: Backes, Uwe/Jesse, Eckkard: Extremismen im Vergleich - Entwicklungen, Problemstellungen, Untersuchungsfelder, Perspektiven, in: dies. (Hg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, S. 20.
91 Vgl.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 301.- 311.
92 Die FDGO ist, wie das BVerfG betont, „das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsinstrument Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt.“ Zit. nach: Maurer, Hartmut: Staatsrecht. Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen, München 1999, S. 780.- 794.
93 An dieser Stelle soll nochmals an die Problematik der Anwendung politischer Kampfbegriffe wie „rechts“ und „links“ erinnert werden. Gero Neubauer argumentiert, unter Rekurrierung der Political Action-Nachfolgestudie, dass „links“ und „rechts“ abstrakte Symbole sind, die der Vereinfachung komplexer politischer Sachverhalte dienen und damit effektive Orientierung und Kommunikation erleichtern würden. Vgl.: Neugebauer: Extremismus, in: Schubarth/Stöss (Hg.): a.a.O., S. 16; Zu der Geschichte und Inhalt der Begriffe siehe beispielsweise kurz: Backes: Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Geschichte und Gegenwart, S. 44.- 47.
94 Zit.: Wehler, Hans-Ulrich: Entsorgung der deutschen Vergangenheit? Ein polemischer Essay zum „Historikerstreit“, München 1988, S. 197. Auf den Historikerstreit kommt der Autor im Verlauf der Arbeit noch explizit zu sprechen.
95 Vgl.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 45.
96 Vgl.: ebenda, S. 45.- 46.
97 Vgl.: Kowalski/Schröder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 9.
98 Zit.: Narr, Wolf-Dieter: Radikalismus, Extremismus, in: Greiffenhagen, Martin (Hg.): Kampf um Wörter? Politische Begriffe im Meinungsstreit, München, Wien 1980, S. 374.
99 Mehr zu diesem Vergleich: Mandt, Hella: Das klassische Verständnis: Tyrannis und Despotie, in: Maier, Hans (Hg.): Totalitarismus und politische Religion. Konzepte des Diktaturvergleichs, Bd. III, Paderborn 2003, S. 29.- 106.
100 Vgl.: Butterwegge: Rechtsextremismus, S. 66.
101 Durch die primäre Verwendung des Extremismus als verfassungsrechtlich-strafrechtlich kodifiziertem Begriff könne es immer dann, wenn es der gesetzlich eindeutig nachzuweisenden verfassungsfeindlichen Bestrebungen an Eindeutigkeit fehlen würde, zu einer Unterschätzung oder Ignorierung des Gefährdungspotenzials kommen. Vgl.: Gessenharter, Wolfgang/Fröchling, Helmut: Rechtsextremismus und Neue (radikale) Rechte, in: dies. (Hg.): Rechtsextremismus und Neue Rechte in Deutschland. Neuvermessung eines politisch-ideologischen Raumes?, Opladen 1998, S. 15.- 16.
102 Vgl.: ebenda, S. 67.
103 Vgl.: Schwagerl, H. Joachim: Rechtsextremes Denken. Merkmale und Methoden, Frankfurt/a.M. 1993, S. 18
104 Zit.: Stöss: Die Extreme Rechte, S. 18; Ob diese Aussage so stehen bleiben darf wird noch im Verlauf der Arbeit zu klären sein.
105 Zit.: Madloch: Rechtsextremismus, in: Kinner, Klaus/Richter, Rolf (Hg.): Rechtsextremismus und Antifaschismus. Historische und aktuelle Dimension, Berlin, 2000, S. 104.
106 Vgl.: Kowalsky/Schröder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 11.
107 Zit.: Rajewsky, Christiane/Schmitz, Adelheid: Wegzeichen. Initiativen gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit, Tübingen 1992, S. 18.
108 Zit. nach: Backes/Jesse: Politischer Rechtsextremismus, S. 48.
109 Vgl.: ebenda.
110 Vgl. beispielsweise: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 17.
111 Jesse, Eckhard: Funktionen und Strukturen von Feindbildern im politischen Extremismus, in: Bundesministerium des Innern (Hg.): Feindbilder und Radikalisierungsprozesse. Elemente und Instrumente im politischen Extremismus, Berlin 2005.
112 Vgl.: Kowalski/Schroeder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 10.
113 Vgl.: ebenda., S. 10.
114 Vgl.: Neugebauer: Extremismus, in: Schubarth/Stöss (Hg.): a.a.O., S. 17.
115 So beispielsweise: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 474; Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 18; Stöss: Die Extreme Rechte, S. 18.
116 Vgl.: Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard: Rechtsextreme Einstellungen in Berlin und Brandenburg, Berlin 2005, S. 3.
117 Zit.: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 19; dazu auch: Backes, Uwe: Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie, Opladen 1989, S. 203.
118 Der Begriff der „Ausländerfeindlichkeit“ stößt auf starke Kritik unter den Fachwissenschaftlern. Es kann dem bereits verstorbenem Kulturjournalisten, Essayisten und Übersetzer Lothar Baier nur beigepflichtet werden, wenn er bemerkt: „´Ausländerfeindlichkeit´ ist ein idiotisches Wort, eine Kreation flachdenkender Bürokraten und Journalisten, es bezeichnet nichts sozial Konkretes und erklärt noch viel weniger.“ Zit.: Baier, Lothar: Xenophobie. Antirassismus in der Krise, in: ders. (Hg.)verleugnete Utopie. Zeitkritische Texte, Berlin 1993, S. 73.
119 Vgl.: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 21.
120 Vgl.: Mantino/Druwe: Methodologische Bemerkungen, in: Falter/Jaschke/Winkler (Hg.): a.a.O., S. 66.- 81.
121 Vgl.: ebenda, S. 73.
122 Vgl.: Jaschke: Fremdenfeindlichkeit, S. 40; Stöss: Die Extreme Rechte, S. 19.
123 Vgl.: Lenk, Kurt: Rechtsextreme „Argumentationsmuster“, in: APuZ Nr. 42/2005, S. 19.
124 Vgl.: Stöss: Ideologie und Strategie des Rechtsextremismus, in: Schubarth/ders. (Hg.): a.a.O., S. 105.- 106; Ähnlich argumentiert wird auch in: Fröchling, Helmut: Die ideologischen Grundlagen des Rechtsextremismus. Grundstrukturen rechtsextremer Weltanschauung. Politischer Stil, Strategien und Methoden rechtsextremer Propaganda, in: Mecklenburg, Jens (Hg.): Handbuch deutscher Rechtsextremismus, Berlin 1996, S. 84.- 123.
125 Vgl.: Schwagerl: a.a.O., S. 54.
126 Ein Überblick über die Kontroversen zur NS-Vergangenheit bietet beispielsweise: Herbert, Ulrich (Hg.): Nationalsozialistische Vernichtungspolitik 1933-1945. Neue Forschungen und Kontroversen, Frankfurt/a.M. 2001; Kershaw, Ian: Der NS-Staat. Geschichtsinterpretationen und Kontroversen im Überblick, 2. Auflage, Hamburg 1999.
127 Vgl.: BMI (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2003, S. 85.
128 Vgl.: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2004, S. 98.
129 In diesem Fall distanziert sich der Autor vom dem Begriff „Auschwitzlüge“, da er bereits vom
revisionistischen Autor, SS-Mann und Rechtsextremisten Thies Cristophersen im Jahr 1973 als Titel für eine rechtsextremistische Broschüre verwendet wurde. Vgl.: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Auschwitzlüge, in: http://www.bpb.de/publikationen/GWZW4B,0,0,Auschwitzl%FCge.html (ges. 22.11.2005)
130 Zit.: Stöss: Ideologie und Strategie, in: Schubarth/ders. (Hg.): a.a.O., S. 111.- 112.
131 Vgl.: Graml, Hermann: Alte und neue Apologeten Hitlers, in: Benz, Wolfgang (Hg.). Rechtsextremismus in der BRD. Voraussetzungen, Zusammenhänge, Wirkungen, 2. Auflage, Frankfurt/a. M. 1994, S. 52.- 56.
132 Harwood, Richard: Did Six Million Really Die?, o.O. 1975.
133 Butz, Arthur R.: Der Jahrhundert-Betrug, o.O. 1977.
134 Stäglich, Wilhelm: Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit? Eine kritische Bestandsaufnahme, Tübingen 1979.
135 Der iranische Rundfunksender „Radio Iran“ sendete eine ganze Serie von Interviews und Beiträgen bekannter Holocaust-Leugner. Vgl. dazu: Wetzel, Juliane: Die Auschwitzlüge, in: Benz, Wolfgang/Reif-Spirek, Peter (Hg.): Legenden über den Nationalsozialismus, Berlin 2003, S. 32; Die Leugnung des Holocaust gegenüber der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur „Irna“ seitens des iranischen Präsidenten, Mahmud Ahmadinedschad, bestätigt dies noch mal. Durch die Erschaffung des „Mythos Auschwitz“ sei ein jüdischer Staat inmitten der islamischen Welt erschaffen worden. Vgl.: O.V.: Irans Präsident bezeichnet Holocaust als Mythos, in: SZ Online vom 14.12.2005, http://www.sueddeutsche.de/,tt1m2/ausland/artikel/185/66119/ (ges. am 14.12.2005); O.V.: Irans Präsident fordert Verlegung Israels nach Deutschland, in: Spiegel Online vom 08.12.2005, hier: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,389336,00.html (ges. am 08.12.2005); Über die Ziele dieser antisemitischen Kampagne vgl. beispielsweise: v. Randow, Gero: Bewaffneter Judenhass. Was bezweckt die antisemitische Kampagne des iranischen Präsidenten? Eine Analyse, in: Zeit Online vom 30.12.2005, http://www.zeit.de/online/2006/01/iran_antisemitismus (ges. am 02.01.2006).
136 Zündel war 1958 nach Kanada ausgewandert. Er wurde im Frühjahr 2005 nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte. Der für den 15. November 2005 angesetzte Gerichtstermin wegen Volksverhetzung wurde jedoch ausgesetzt. Die Pflichtverteidigerin war der Grund der Ablehnung, weil sie in ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens selber zum Hass gegen Juden aufgerufen und sich so möglicherweise der Volksverhetzung strafbar gemacht hat. Vgl.: Holocaustleugner: Prozess gegen Ernst Zündel eröffnet, in: http://www.idgr.de/news/2005/n051108.php (ges. 22.11.2005).
137 Vgl.: Stöss: Ideologie und Strategie, in: Schubarth/ders. (Hg.), a.a.O., S. 115.
138 Vgl.: Wetzel, Juliane: Antisemitismus im Internet. Die Vernetzung der rechtsextremen Szene, in: Tuor-Kurth, Cristina (Hg): Neuer Antisemitismus - alte Vorurteile?, Stuttgart 2001, S. 105.- 116.
139 Vgl.: Wetzel: Die Auschwitzlüge, S. 29.
140 Vgl.: ebenda, S. 27.
141 Für einen Eklat sorgte der Fraktionschef der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag, Holger Apfel, als er zum 60ten Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Landtag verkündete: „Der Bombenholocaust von Dresden steht ursächlich weder im Zusammenhang mit dem 1. September 1939 noch mit dem 30. Januar 1933. Wissen Sie wirklich nicht oder wollen Sie nicht wissen, dass in Dresden ein kaltblütig inszenierter Massenmord an der Zivilbevölkerung stattgefunden hat?“ Zit.: v. Müller, Achatz: Passionsspiel mit Hintersinn. Die NPD provoziert mit deutschem Opferpathos und geht mit dem Leid der Ausgebombten hausieren, in: Die Zeit Nr. 6/2005, hier: http://w ww.zeit.de/2005/06/passionsspiel (ges. 23.11.2005).
142 Dazu detaillierter: Vgl.: Salzborn, Samuel: Ein neuer deutscher Opferdiskurs. Zur Bedeutung der Vertriebenenverbände und ihrer Anliegen für politische Debatten der Gegenwart, in: Butterwegge, Christoph (Hg.): Themen der Rechten - Themen der Mitte, Opladen 2002, S. 147.- 167.
143 Vgl.: Wetzel: Die Auschwitzlüge, S. 37.
144 Titel: Nolte, Ernst:, in: FAZ, 06.06.1986.
145 In dem publizierten Aufsatz fragte Nolte mit einer durchaus polemischen Stoßrichtung: „Verbrachten die Nationalsozialisten, vollbrachte Hitler eine ´asiatische´ Tat vielleicht nur deshalb, weil sie sich und ihresgleichen als potenzielle und wirkliche Opfer einer ´asiatischen´ Tat betrachten? War nicht der ´Klassenmord´ der Bolschewiki das logische und Faktische Prius des ´Rassenmordes´ der Nationalsozialisten?“ Vgl.: Nolte, Ernst: Vergangenheit, die nicht vergehen will. Eine Rede, die geschrieben, aber nicht gehalten werden konnte in: Historikerstreit: Die Dokumentation der Kontroverse um die um die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Judenvernichtung, München 1987, S. 39.- 47.
146 Nolte argumentiert weiter: „Auschwitz resultiert nicht in erster Linie aus dem überlieferten Antisemitismus und zwar im Kern nicht ein ´bloßer´ Völkermord“, sondern es handele sich vor allem „um die Angst geborene Reaktion auf die Vernichtungsvorgänge der Russischen Revolution […] Wer die Hitlersche Judenvernichtung nicht in diesem Zusammenhang sehen will, […] verfälscht die Geschichte.“ Zit.: Nolte, Ernst: Zwischen Geschichtslegende und Revisionismus?. Das Dritte Reich im Blickwinkel des Jahres 1980, in: Historikerstreit, S. 32.
147 „Wer [...] den kausalen Nexus mit Früherem leugnet, obwohl dieser sich schon der einfachsten Nachforschung erschließt, der verstößt gegen die elementarste Pflicht nicht nur der Historiker, sondern aller denkenden Menschen. Die Heftigkeit des Widerstandes, den die These hervorruft, der Archipel-Gulag sei ursprünglicher als Auschwitz und zwischen beiden bestehe ein kausaler Nexus, ist letzten Endes nur durch politische Motive zu erklären, die zu politischen Insinuationen Anlaß geben." Zit.: Nolte, Ernst: Der europäische Bürgerkrieg 1917-194. Nationalsozialismus und Bolschewismus, Frankfurt/a.M., Berlin 1989, S. 548. Zur Vertiefung empfiehlt der Autor das Buch: Nolte, Ernst: Der kausale Nexus. Über Revisionen und Revisionismen in der Geschichtswissenschaft. Studien, Artikel und Vorträge 1990 - 2000, München 2002.
148 Vgl.: Dietl, Andreas/Vogt, Stefan: Deutsche Reaktionen, in: Mecklenburg, Jens/Wippermann, Wolfgang (Hg.): „Roter Holocaust“. Kritik des Schwarzbuchs des Kommunismus, Fulda 1998, S. 41. Dieser Meinung ist auch der Historiker Stéphane Courtois, indem er den „Klassengenozid“ mit dem „Rassengenozid“ gleichsetzt. Vgl.: Courtois, Stéphane: Die Verbrechen des Kommunismus, in: ders. (Hg.): Schwarzbuch des Kommunismus. Unterdrückung, Verbrechen und Terror, München 1998, S. 21.
149 Vgl.: Goldhagen: a.a.O., S. 40/161.
150 Vgl.: Wippermann: Rassen-Genozid, in: Mecklenburg/Wippermann (Hg.): a.a.O., S. 107.
151 Vgl.: Schneider, Michael: „Volkspädagogik“ von rechts: Ernst Nolte, die Bemühungen um die „Historisierung“ des Nationalsozialismus und die „selbstbewußte Nation“, Bonn 1995, hier: http://library.fes.de/fulltext/historiker/00024toc.htm (ges. 25.11.2005).
152 Zit.: Kershaw: a.a.O, S. 72.
153 Zit.: Wehler, Hans-Ulrich: Entsorgung der deutschen Vergangenheit? Ein polemischer Essay zum „Historikerstreit“, München 1988, S. 197; Wehler zählt Nolte zu den Vordenkern der Neuen Rechten in Deutschland. Er sieht in ihm einen unbelehrbaren rechtskonservativen Nationalist der von seiner Meinung keinen Zentimeter abgehen würde. Vgl.: Wehler, Hans -Ulrich: Angst vor der Macht?. Die Machtlust der Neuen Rechten, Bonn 1995, S. 11.- 12.
154 Vgl.: Kershaw: a.a.O, S. 72.
155 Vgl.: Fleischer, Helmut: Eine historisierende Betrachtung unseres Zeitalters. Zur Notwendigkeit einer epochenübergreifenden Betrachtung von Weltkrieg, Sowjetrevolution und Faschismus, in: Backes, Uwe/u.a. (Hg.): Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, Frankfurt/a.M. 1990, S. 77.- 78.
156 Bracher, Karl-Dietrich: Geschichte als Erfahrung. Betrachtungen zum 20. Jahrhundert, Stuttgart 2001.
157 Vgl.: Steinbach, Peter: Der Historikerstreit, in: Lichtenstein, Heiner/Romberg, Otto R. (Hg.): Täter - Opfer - Folgen. Der Holocaust in Geschichte und Gegenwart, Bonn 1995, S. 106.
158 Vgl.: Rucht, Dieter: Modernisierung und neue soziale Bewegungen, Frankfurt/a.M. 1994, S. 51.- 59.
159 Vgl.: Minkenberg, Michael: Die neue Radikale Rechte im Vergleich. USA, Frankreich, Deutschland, Opladen 1998.
160 Vgl.: Minkenberg, Michael: Die neue Radikale Rechte im Vergleich: Frankreich und Deutschland, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen Nr.1/1997, S. 145.
161 Nach dem großen Aufschwung in den Jahren zwischen 1966-1969 scheiterte die NPD bei den Bundestagswahlen 1969 knapp an der Fünf-Prozent-Hürde (Ergebnis: 4,6 Prozent). Danach spaltete sich die Partei. Mehr dazu: Assheuer, Thomas/Sarkowicz, Hans: Rechtsradikale in Deutschland. Die alte und neue Rechte, 2. Auflage, München 1994, S. 22.- 25.
162 Edgar Julius Jung (1894-1934), Berater und Reden-Schreiber des Reichskanzlers v. Papen und Kritiker Hitler, hat die Konzeption einer „konservativen Revolution“ in der Weimarer Republik wie folgt beschrieben: „Konservative Revolution nennen wir die Wiederinachtsetzung aller jener elementarer Gesetze und Werte, ohne welche der Mensch den Zusammenhang mit der Natur und mit Gott verliert und keine wahre Ordnung aufbauen kann. An die Stelle der Gleichheit tritt die innere Wertigkeit, an die Stelle der mechanischen Wahl das organische Führerwachstum, [...] an die Stelle des Massenglücks das Recht der Volksgemeinschaft.“ Zit.: Jung, Edgar-Julius: Deutschland und die Konservative Revolution, in: ders. (Hg.): Deutsche über Deutsche. Die Stimme des unbekannten Politikers, München 1932, S. 380.
163 Vgl.: Schönekäs, Klaus: Neue Rechte und Rechtsextremismus in Europa: Bundesrepublik Deutschland, in: Greß/Jaschke/Schönekäs (Hg.): a.a.O., S. 181.
164 Der ehemalige Leiter der “Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung“ und Berater von Franz-Josef Strauß gründete Anfang der 80er Jahre das „Thule-Seminar“ und schreibt sowohl in Zeitungen des DVU- Parteivorsitzenden Gerhard Frey als auch in Nation & Europa, Criticon, Junge Freiheit und der Welt. Mohler bezeichnet sich selbst als „Grenzgänger zwischen etablierten Konservatismus und ghettoisiertem Rechten Lager“. Zit nach: Weber, Iris: Nation, Staat und Elite. Die Ideologie der Neuen Rechten, Köln 1997, S. 20.
165 Vgl.: Pfahl-Traughber: Konservative Revolution, S. 188.- 192.
166 Das ist in der Tat richtig. Einige Vertreter der „Konservativen Revolution“ leisteten nicht nur aktiven Widerstand, sie mussten ihn zum Teil auch mit ihrem Leben bezahlen. So wurde z. B. Edgar Julius Jung im Zusammenhang mit dem Röhmputsch 1934 von den Nazis ermordet. Mehr zur ideologischen Verknüpfung der NR mit den Anhängern der Konservativen Revolution siehe Kapitel III, Nr. 4, S. 38.- 43.
167 Die Zeitschrift Phoenix erschien zwischen 1981-1986 mit ca. 2-3 Ausgaben im Jahr. Gegründet wurde die Zeitschrift mit Unterstützung der CDU als Jugend- und Schülerzeitung vom damaligen Gymnasiasten und Vorstandsmitglied der Goslarer Jungen Union, Elmo Schwandke. Nach einer kritischen Auseinandersetzung im Zuge eines Artikels vom 20jährigen Mitglied der Schlesischen Jugend, Thomas Finke, kam Schwandke einem Ausschlussantrag durch einen Parteiaustritt zuvor. Neben Karlheinz Weißmann publizierte auch Christoph Kraus in der Zeitschrift Phoenix. Beide schreiben regelmäßig in der, noch im Rahmen der folgenden Arbeit näher zu analysierenden neurechten Zeitschrift JF. Vgl.: Schönekäs: Neue Rechte, in: Greß/Jaschke/Schönekäs (Hg.): a.a.O., S. 328.
168 Zu nennen wären da z.B. Armin Mohler, Hans-Dietrich Sander oder Henning Eichberg. Vgl.: Brauner-Orthen: Die Neue Rechte, S. 24.
169 Mehr Informationen zu Weißmann unter: http://lexikon.idgr.de/w/w_e/weissmann-karlheinz/weissmann- karlheinz.php (ges. am: 18.12.2005).
170 Vgl.: Kailitz: Politischer Rechtsextremismus, S. 86.
171 Seit 1994 wurde die JF vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtet. Nach den abgelehnten Klagen der JF vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Oberverwaltungsgericht Münster, entschied das BVerfG zugunsten der JF. Somit darf die Zeitung nicht mehr im jährlichen Verfassungsbericht des Landes NRW aufgeführt werden. Nach BVerfG wird durch die Aufführung der JF im Verfassungsschutzbericht die Pressefreiheit (nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt. Vgl.: BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der JF gegen Aufnahme in Verfassungsschutzbericht. Pressemitteilung Nr. 57/2005 vom 28. Juni 2005. (Abrufbar unter: www.bundesverfassungsgericht.de); Das BVerfG wies den Sachverhalt wieder zurück an das Verwaltungsgericht zur erneuten Entscheidung. Vgl.: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): NRW-Verfassungsschutz warnt weiter vor Gefahren durch „Junge Freiheit“ - Nach BVG-Beschluss muss Verwaltungsgericht erneut entscheiden, in: http://www.im.nrw.de/pe/pm2005/news_1427.htm (ges. am 08.12.2005).
172 Zit.: Bubik, Roland: Herrschaft der Medien. Über den Kampf gegen die linke Meinungsdominanz, in: Schwilk, Heimo/Schacht, Ulrich (Hg.): Die selbstbewusste Nation. „Anschwellender Bockgesang“ und weitere Beiträge zu einer deutschen Debatte, 3. Auflage, Berlin, Frankfurt/a.M. 1995, S. 185.
173 Vgl.: Wolfschlag, Claus-M: „Das Schweigen brechen, in: Bubik, Roland (Hg.): Wir ´89er´. Wer wir sind und was wir wollen, Frankfurt/a.M., Berlin 1995, S. 22.
174 Schrenck Notzing zit. nach: Schmidt, Friedmann: Die Neue Rechte und die Berliner Republik. Parallel laufende Wege im Normalisierungsdiskurs, Wiesbaden 2001, S. 54.- 55.
175 Vgl.: Schneider: Volkspädagogik, in: http://www.fes.de/fulltext/historiker/00024003.htm#LOCE9E3 (ges. 29.11.2005).
176 Dieser Begriff ist ursprünglich vom dem im Jahr 2005 verstorbenen SPD-Politiker Peter Glotz übernommen worden. Vgl.: Schneider: Volkspädagogik, in: http://library.fes.de/fulltext/historiker/00024003.htm (ges. 06.12.2005).
177 Zit.: Rainer Zitelmann: Wohin treibt unsere Republik?, Frankfurt/a.M., Berlin 1994, S. 183.
178 Vgl.: Institut für Staatspolitik: „Die Neue Rechte“. Sinn und Grenze eines Begriffs, Albersoda 2003, in: http://www.staatspolitik.de/pdf/studie5.pdf, S. 23 (ges. 07.12.2005).
179 Vgl.: Pfeiffer, Thomas: Avantgarde und Brücke. Die Neue Rechte aus Sicht des Verfassungsschutzes NRW, in: Gessenharter/ders. (Hg.): a.a.O., S. 82.
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