Diplomarbeit, 2006
111 Seiten, Note: 1,0
1. EINLEITUNG
1.1. Allgemeines
1.2. Problemstellung
1.3. Zielsetzung
2. BASEL II
2.1. Grundlagen
2.2. Erste Säule – Mindestkapitalanforderungen
2.2.1. Kreditrisiko
2.2.2. Marktrisiko
2.2.3. Operationelles Risiko
2.3. Zweite Säule – Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
2.3.1. Anforderungen an die Kreditinstitute
2.3.2. Anforderungen an die Aufsichtsbehörden
2.4. Dritte Säule – Marktdisziplin
3. DIE BEHANDLUNG VON BASEL II AUF EU-EBENE
3.1. Basel II und die Europäische Union
3.2. Richtlinie 93/6/EWG und Richtlinie 2000/12/EG
3.2.1. Allgemeines
3.2.2. Aufbau und Inhalt der beiden Richtlinien
4. DIE UMSETZUNG DER BASLER EIGENMITTEL-VORSCHRIFTEN IN ÖSTERREICH
4.1. Geplante Umsetzung in Österreich
4.1.1. Gegenüberstellung Richtlinienbestimmungen – Nationale Regelungen
4.2. Inhalt und Erläuterungen zum vorläufigen Gesetzestext
4.2.1. § 21a BWG – Bewilligungsverfahren für den IRB - Ansatz
4.2.2. § 21b BWG – Bewilligungsverfahren für externe Rating - Agenturen
4.2.3. § 21d BWG – Bewilligungsverfahren für den fortgeschrittenen Messansatz für das operationelle Risiko
4.2.4. § 21g BWG – Grenzüberschreitende Bewilligungsverfahren
4.2.5. § 22 BWG – Mindesteigenmittelerfordernisse
4.2.6. § 22a BWG – Kreditrisiko – Standardansatz
4.2.7. § 22b BWG – Auf internen Ratings basierender Ansatz
4.2.8. § 22g und § 22h BWG – Kreditrisikomindernde Techniken
4.2.9. § 22i - § 22m BWG – Operationelles Risiko
4.2.10. § 22n - § 22q BWG – Handelsbuch
4.2.11. § 23 BWG – Eigenmittel
4.2.12. § 24 BWG – Konsolidierte Eigenmittel
4.2.13. § 26 BWG – Offenlegungspflichten
4.3. Analyse der Wahlrechte
4.3.1. Der Standardansatz
4.3.2. Der IRB – Ansatz
4.3.3. Kreditrisikomindernde Techniken
4.3.4. Großveranlagungen
5. DIE UMSETZUNG DER BASLER EIGENMITTEL-VORSCHRIFTEN IN DEUTSCHLAND
5.1. Geplante Umsetzung in Deutschland
5.1.1. Gegenüberstellung Richtlinienbestimmungen – Nationale Regelungen
5.2. Erläuterungen zum vorläufigen Gesetzestext
5.2.1. Ermächtigungen
5.2.2. Kreditrisiko – Standardansatz
5.2.3. Auf internen Ratings basierender Ansatz
5.2.4. Kreditrisikomindernde Techniken
5.2.5. Operationelles Risiko
5.2.6. Marktrisikopositionen
5.2.7. Offenlegungsvorschriften
5.3. Analyse der Wahlrechte
5.3.1. Der Standardansatz
5.3.2. Der IRB – Ansatz
5.3.3. Kreditrisikomindernde Techniken
5.3.4. Operationelles Risiko
6. VERGLEICH DER UMSETZUNG DER BASLER EIGENMITTELVORSCHRIFTEN IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND
6.1. Gemeinsamkeiten bei der Ausübung der Wahlrechte
6.2. Unterschiede der Wahlrechtsausübung in Österreich und Deutschland
6.3. Vor- bzw. Nachteile der unterschiedlichen Wahlrechtsausübung
7. VORAUSSICHTLICHE FOLGEN DER UMSETZUNG VON BASEL II IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND
8. AUSBLICK
Ziel dieser Arbeit ist die Erläuterung der Bestimmungen von Basel II und deren Umsetzung durch die EU-Richtlinien RL 2006/48/EG und RL 2006/49/EG in Österreich und Deutschland. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich der nationalen Wahlrechtsausübung sowie der Analyse der daraus resultierenden Auswirkungen für Kreditinstitute und Wirtschaft.
1.1. Allgemeines
Der Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems im Jahre 1973 und die daraus resultierende Liberalisierung der Finanzmärkte und des internationalen Zahlungsverkehrs hatten eine erhöhte Krisenanfälligkeit des Banksystems zur Folge. Eine Vielzahl von spektakulären Verlustfällen in den neunziger Jahren und die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G-10 Länder über die immer niedriger werdende Eigenmittelausstattung der Kreditinstitute, waren der Anlass für die Einführung der derzeit gültigen Basler Eigenmittelvereinbarung von 1988 (Basel I). Trotz einiger Überarbeitungen und Erweiterungen dieser Vereinbarung von 1988, wurde zunehmend deutlich, dass dieses Regelwerk auf Grund des Wandels des Finanzsystems, einer Vielzahl von neuen Finanzinstrumenten und des laufenden Fortschritts des Risikomanagements, nicht mehr ausreichend ist.
Aus diesem Grund machte sich der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 1999 daran, den elf Jahre alten Basler Akkord, durch ein modernes und zeitgemäßes Regelwerk zu ersetzen. Kurz darauf wurde das „Erste Konsultationspapier“ publiziert und der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt. Es folgte ein Diskussionsprozess mit dem Ergebnis, dass im Juni 2004 der endgültige „Basler Capital Accord“ (Basel II) präsentiert wurde.
Basel II basiert auf einem „Drei-Säulen-Konzept“ und umfasst neben den Mindesteigenkapitalanforderungen (1. Säule) auch das so genannte aufsichtliche Überprüfungsverfahren (2. Säule) und die erweiterten Offenlegungspflichten (3. Säule). Die Vorschriften von Basel II, sollen nach dem derzeitigen Zeitplan erstmals 2007 Gültigkeit erlangen.
1. EINLEITUNG: Ein historischer Rückblick auf die Entstehung von Basel I führt hin zur notwendigen Neuausrichtung durch Basel II als Reaktion auf Marktveränderungen und neue Risiken.
2. BASEL II: Detaillierte Erläuterung des Drei-Säulen-Konzepts, bestehend aus Mindestkapitalanforderungen, aufsichtlichem Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin.
3. DIE BEHANDLUNG VON BASEL II AUF EU-EBENE: Beschreibung der Integration von Basel II in das europäische Recht mittels der Bankenrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie sowie der Rolle des CEBS.
4. DIE UMSETZUNG DER BASLER EIGENMITTEL-VORSCHRIFTEN IN ÖSTERREICH: Analyse der nationalen Umsetzung im Bankwesengesetz und der Solvabilitätsverordnung mit einem Fokus auf ausgeübte Wahlrechte.
5. DIE UMSETZUNG DER BASLER EIGENMITTEL-VORSCHRIFTEN IN DEUTSCHLAND: Untersuchung der deutschen Umsetzung durch KWG, Solvabilitätsverordnung und weitere Regelwerke sowie Analyse der gewählten nationalen Wahlrechte.
6. VERGLEICH DER UMSETZUNG DER BASLER EIGENMITTELVORSCHRIFTEN IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND: Gegenüberstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Nutzung von Wahlrechten in beiden Ländern.
7. VORAUSSICHTLICHE FOLGEN DER UMSETZUNG VON BASEL II IN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND: Diskussion der Auswirkungen auf Banken und Kreditnehmer sowie kritische Reflexion des neuen Rahmenwerks.
8. AUSBLICK: Zusammenfassendes Fazit über die Notwendigkeit von Basel II, die Herausforderungen für kleinere Banken und die Diskrepanz zwischen europäischer Harmonisierung und nationaler Vielfalt.
Basel II, Eigenmittelvorschriften, Kreditrisiko, Bankwesengesetz, Solvabilitätsverordnung, EU-Richtlinien, Bankenaufsicht, Standardansatz, IRB-Ansatz, Wahlrechte, Risikomanagement, Offenlegungspflichten, Eigenkapital, Finanzmarkt, operationelles Risiko
Die Arbeit analysiert die Implementierung der neuen Basler Eigenmittelvorschriften (Basel II) in das nationale Recht von Österreich und Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinien.
Die zentralen Themen sind das Drei-Säulen-Konzept von Basel II, die methodischen Ansätze zur Risikobewertung (Standard- und IRB-Ansatz) und die spezifische Ausübung nationaler Wahlrechte in den beiden betrachteten Ländern.
Ziel ist es, die nationalen Regelungen zur Umsetzung von Basel II in Österreich und Deutschland aufzuzeigen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede in der Wahlrechtsausübung herauszuarbeiten und die Auswirkungen auf die Kreditinstitute zu reflektieren.
Der Autor führt eine Rechts- und Literaturanalyse durch, vergleicht Gesetzestexte sowie Verordnungen und stellt diese den Anforderungen der EU-Richtlinien und des Basler Ausschusses gegenüber.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung in Basel II, eine detaillierte Gegenüberstellung der rechtlichen Umsetzung in Österreich und Deutschland sowie eine umfassende Analyse der ausgeübten Wahlrechte in den Bereichen Standardansatz, IRB-Ansatz und Risikominderungstechniken.
Wesentliche Begriffe sind Basel II, Eigenmittelunterlegung, Bankwesengesetz (BWG), Solvabilitätsverordnung (SolvaVO), IRB-Ansatz, Aufsichtliches Überprüfungsverfahren und Wahlrechte.
Während in Österreich die technische Umsetzung stärker zwischen dem Bankwesengesetz und der Solvabilitätsverordnung aufgeteilt ist, konzentriert sich Deutschland bei der Umsetzung der technischen Details primär auf die Solvabilitätsverordnung.
Wahlrechte ermöglichen den Mitgliedstaaten eine Anpassung an nationale Gegebenheiten, was den Banken Spielräume bei der Risikogewichtung und der Anerkennung von Sicherheiten verschafft, jedoch auch eine Diskrepanz zur Idee eines einheitlichen europäischen Marktes bedeutet.
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