Diplomarbeit, 2006
144 Seiten, Note: 2,00
Die Diplomarbeit befasst sich mit der rechtlichen, rechnungslegungs- und steuerlichen Behandlung der Societas Europaea (SE) in Österreich. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Aspekte der SE im österreichischen Rechtssystem zu geben und die praktische Relevanz dieser Rechtsform aufzuzeigen.
Kapitel 1 führt in die Problemstellung ein und beleuchtet die historische Entwicklung der SE. Kapitel 2 befasst sich mit den Rechtsgrundlagen der SE auf europäischer Ebene sowie der Umsetzung in Österreich. Kapitel 3 analysiert die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der SE in Österreich, inklusive verschiedener Gründungsvarianten und der Organstruktur. Kapitel 4 behandelt die Arbeitnehmermitbestimmung im Kontext der SE. Kapitel 5 widmet sich den Vorschriften zur Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Offenlegung der SE. Schließlich beleuchtet Kapitel 6 die steuerlichen Folgen der Gründung und laufenden Tätigkeit einer SE in Österreich.
Societas Europaea (SE), europäische Gesellschaft, Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Besteuerung, Gründung, Verschmelzung, Holdinggesellschaft, Tochtergesellschaft, Umwandlung, Arbeitnehmermitbestimmung, Österreich, Europäische Union, Rechtsgrundlagen, Praxisbeispiele.
Die Societas Europaea (SE) ist eine europäische Gesellschaftsform für Aktiengesellschaften, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Aktivitäten EU-weit unter einer einheitlichen Rechtsform zu bündeln. In Österreich wird sie durch die SE-Verordnung (SE-VO) und das österreichische SE-Gesetz (SEG) geregelt.
Eine SE kann durch Verschmelzung, die Errichtung einer Holdinggesellschaft, die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft oder durch die Umwandlung einer bestehenden nationalen Aktiengesellschaft gegründet werden.
Das dualistische System besteht aus einem Vorstand (Leitung) und einem Aufsichtsrat (Kontrolle). Das monistische System hingegen wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der sowohl Management- als auch Kontrollaufgaben wahrnimmt.
Die Rechnungslegung richtet sich nach den nationalen Bestimmungen für Aktiengesellschaften. Es besteht eine Pflicht zur Abschlussprüfung durch qualifizierte Prüfer, wobei die Kompetenzverteilung je nach Leitungssystem (monistisch oder dualistisch) variiert.
Besonders relevant ist die Besteuerung bei Verschmelzungen (Export- vs. Importverschmelzung) sowie die Anwendbarkeit der Fusionsrichtlinie. Auch die laufende Besteuerung und die steuerlichen Folgen einer Sitzverlegung spielen eine große Rolle.
Ja, bekannte Beispiele für Unternehmen, die sich für die Rechtsform der SE in Österreich entschieden haben, sind die Strabag SE und die Brenner Basistunnel BBT SE.
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