Diplomarbeit, 2002
88 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung und Gliederung
1.1. Konkretisierung der Aufgabenstellung
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Die ökonomische Theorie des Föderalismus
2.1. Begriffliches
2.2. Die Aussagen der ökonomischen Theorie des Föderalismus
2.2.1. Grundlegende Bemerkungen
2.2.2. Das Ausgangsmodell nach Olson
2.2.3. Die Verfolgung finanzpolitischer Zielsetzungen in föderativen Staaten
2.2.3.1. Allokationstheoretische Überlegungen zu einem föderativen Staatsaufbau
2.2.3.2. Verteilungspolitische Überlegungen zu einem föderativen Staatsaufbau
2.2.3.3. Stabilitätspolitische Überlegungen zu einem föderativen Staatsaufbau
2.3. Die Zuordnung von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen
2.4. Fazit zur ökonomischen Theorie des Föderalismus
3. Die Erzberger’sche Finanzreform
3.1. Das Deutsche Reich von 1871
3.1.1. Die Stellung der Gemeinden während des Kaiserreichs
3.1.2. Fazit zum Deutschen Reich von 1871
3.2. Die Weimarer Republik
3.2.1. Die Kompetenzenverteilung in der Weimarer Verfassung
3.2.1.1. Die Aufgabenverteilung
3.2.1.2. Die Einnahmeverteilung
3.2.1.2.1. Die Regelung der Gesetzgebungshoheit
3.2.1.2.2. Die Regelung der Ertragshoheit
3.2.1.2.3. Die Regelung der Verwaltungshoheit
3.3. Die Elemente der Erzberger’schen Finanzreform
3.3.1. Die ideelle Ausgangslage
3.3.2. Das Reformwerk
3.3.2.1. Die Steuerreform
3.3.2.1.1. Die Regelung der direkten Steuern
3.3.2.1.2. Die Regelung der indirekten Steuern
3.3.2.2. Die Reichsabgabenordnung
3.3.2.3. Das Landessteuergesetz
3.3.2.3.1. Die Regelung der Landessteuern und Gemeindeabgaben
3.3.2.3.2. Die Regelung der Anteile an den Verbundsteuern
3.3.2.3.3. Die Regelung der Lastenverteilung
3.3.2.4. Die Auswirkung des Landessteuergesetzes auf die Gemeinden
3.3.3. Fazit zur Erzberger’schen Finanzreform
4. Die föderalismustheoretische Auswertung der Finanzreform
4.1. Die Steuerreform aus föderalismustheoretischer Sicht
4.1.1. Allokative Argumente
4.1.2. Distributive Argumente
4.1.3. Stabilitätspolitische Argumente
4.2. Die Reichsabgabenordnung aus föderalismustheoretischer Sicht
4.2.1. Allokative Argumente
4.3. Das Landessteuergesetz aus föderalismustheoretischer Sicht
4.3.1. Allokative Argumente
5. Schlussresümee
Die Arbeit untersucht die Erzberger’sche Finanzreform der frühen Weimarer Republik aus der Perspektive der ökonomischen Theorie des Föderalismus, um zu bewerten, inwieweit die damaligen finanzpolitischen Umbrüche föderalismustheoretischen Kriterien entsprachen.
3.3.1. Die ideelle Ausgangslage
Die Erzberger’sche Finanzreform wurde eindeutig von den Bedingungen der Zeit bestimmt. Der Finanzbedarf des Reiches war im Vergleich zur Vorkriegszeit um vieles gestiegen. Daher ist nicht verwunderlich, dass der Reform zu vorderst ein starkes Motiv der Einnahmenerzielung zu Grunde lag. Diesem Ziel der Bedarfsdeckung des besteuernden Gemeinwesens entsprach aber auch nach dem damaligen Stand der Finanzwissenschaft der „eigentlicher Zweck“ der Steuererhebung. Der zweite Hauptzweck entsprach Adolph Wagners sozialpolitischen Ideen. Dieser sah neben dem traditionellen, rein fiskalischen Zweck der staatlichen Bedarfsdeckung durch Steuern eine sozialpolitische Aufgabe der Besteuerung. Daher sollten geordnete Finanzverhältnisse in der Weimarer Republik nicht nur den Staatsbankrott abwenden, sondern auch Ausdruck sozialpolitischer Überlegungen sein. Erzberger sah die Steuerlast des Volkes als einheitliches Ganzes, dessen leitende Idee Gerechtigkeit sein sollte, da nur ein gerechtes Steuersystem jeden Einzelnen, unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse, in seiner Leistungsfähigkeit erfassen könne. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollte eine schärfere Besteuerung der einkommensstärkeren Schichten der Bevölkerung, insbesondere durch den Ausbau direkter Steuern, durch eine stärkere Steuerprogression sowie durch eine Mehrbelastung des Besitz- gegenüber dem Arbeitseinkommen erfolgen.
1. Einleitung und Gliederung: Einführung in das Thema und den historischen Kontext sowie Skizzierung des methodischen Vorgehens der Arbeit.
2. Die ökonomische Theorie des Föderalismus: Darlegung der theoretischen Grundlagen und der relevanten Kriterien zur Beurteilung föderativer Staatsstrukturen.
3. Die Erzberger’sche Finanzreform: Deskriptive Analyse der historischen Entwicklung und der konkreten Maßnahmen des Erzberger’schen Reformwerks.
4. Die föderalismustheoretische Auswertung der Finanzreform: Ökonomische Bewertung der Reformmaßnahmen anhand der in Kapitel 2 erarbeiteten Theorie.
5. Schlussresümee: Synthese der Ergebnisse und abschließende Einschätzung der Reform aus der Sicht des Föderalismus.
Erzberger’sche Finanzreform, Weimarer Republik, Föderalismus, Ökonomische Theorie des Föderalismus, Reichsabgabenordnung, Landessteuergesetz, Steuerhoheit, Finanzausgleich, fiskalische Äquivalenz, Allokation, Verteilung, Stabilität, Zentralisierung, Finanzautonomie, Steuergerechtigkeit.
Die Arbeit analysiert die Erzberger’sche Finanzreform von 1919/1920 unter Anwendung der ökonomischen Theorie des Föderalismus, um deren Auswirkungen auf die bundesstaatliche Ordnung der Weimarer Republik zu bewerten.
Die zentralen Themen sind die ökonomische Föderalismustheorie, die Finanzgeschichte des Deutschen Reichs und der Weimarer Republik sowie die detaillierte steuerrechtliche Strukturreform durch Matthias Erzberger.
Das primäre Ziel ist es, zu bewerten, ob das durch die Reform geschaffene Finanzsystem aus der Sicht der ökonomischen Theorie des Föderalismus positiv oder negativ einzustufen ist.
Es wird eine deskriptive historische Analyse mit einer normativen ökonomischen Bewertung verknüpft, basierend auf Kriterien wie Allokation, Verteilung und Stabilität.
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen des Föderalismus, die historische Entwicklung der Finanzverfassung vom Kaiserreich bis zur Weimarer Verfassung sowie eine detaillierte Analyse der Steuerreform, der Reichsabgabenordnung und des Landessteuergesetzes.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Föderalismustheorie, Erzberger-Reform, fiskalische Äquivalenz, Zentralisierung und Finanzautonomie charakterisiert.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Reform das Reich zu stark zentralisierte und den Ländern sowie Gemeinden die notwendige finanzielle Autonomie entzog, was dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz widerspricht.
Die RAbgO wird als ein Werkzeug der Zentralisierung gesehen, das durch die Vereinheitlichung der Verwaltung den Ländern ihre fiskalische Selbstständigkeit nahm, auch wenn sie aus steuertechnischer Sicht Effizienzgewinne brachte.
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