Diplomarbeit, 2002
114 Seiten, Note: 1,9
A. Einleitung
B. Das System der kollektiven Sicherheit in den Vereinten Nationen
I. Begriff und Ausgestaltung
II. Friedliche Beilegung von Streitigkeiten, Kapitel VI UN-Charta
1. Beilegung durch diplomatische Verfahren
2. Streitabschließende Entscheidungsverfahren
III. Maßnahmen nach Kapitel VII UN-Charta
1. Feststellung der Friedensbedrohung, Art. 39 CVN
2. Vorläufige Maßnahmen, Art. 40 CVN
3. Empfehlungen und Entscheidungen, Art. 39 CVN
4. Nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen, Art. 41 CVN
5. Militärische Zwangsmaßnahmen, Art. 42 ff CVN
IV. Rechtliche Grundlagen von Peacekeeping in der UN-Charta
1. Völkerrechtliche Einordnung von Peacekeeping
2. Die Kompetenzen des Sicherheitsrates
3. Die Kompetenzen der Generalversammlung
4. Die Rolle des Special Commitee on Peacekeeping Operations
5. Die Rolle des Military Staff Commitee
6. Die Kompetenzen des Generalsekretärs
V. Arten von UN-Friedensmissionen
1. Begriffliche Einordnung von Peacekeeping
2. Kategorien friedenssichernder Operationen
a. UN-Friedensmissionen der ersten Generation
b. UN-Friedensmissionen der zweiten Generation
c. UN-Friedensmissionen der dritten Generation
C. Fallbeispiele in Afrika
I. Abgeschlossene Missionen
1. Fallbeispiel: Kongo (ONUC)
a. Einrichtung der ONUC
b. Verlauf der ONUC
c. Wertung der ONUC
2. Fallbeispiel: Namibia (UNTAG)
a. Konfliktkonstellation bis 1988
b. Verlauf der UNTAG
c. Wertung der UNTAG
3. Fallbeispiel: Angola (UNAVEM I-III, MONUA)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung und Verlauf der UNAVEM I
c. Einrichtung und Verlauf der UNAVEM II
d. Einrichtung und Verlauf der UNAVEM III
e. Einrichtung und Verlauf der MONUA
f. Wertung der UN-Friedensmissionen in Angola
4. Fallbeispiel: Mosambik (ONUMOZ)
a. Konfliktkonstellation
aa. Unabhängigkeitskrieg
bb. Bürgerkrieg
b. Einrichtung und Verlauf der ONUMOZ
c. Wertung der ONUMOZ
5. Fallbeispiel: Somalia (UNOSOM I-II)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung und Verlauf der UNOSOM I
c. Einrichtung und Verlauf der UNOSOM II
d. Wertung der UN-Friedensmissionen in Somalia
6. Fallbeispiel: Ruanda (UNOMUR und UNAMIR)
a. Ausgangslage- Herrschaftskonflikt zwischen Hutu und Tutsi
b. Verlauf der UNOMUR-Mission
c. Verlauf der UNAMIR-Mission
aa. Einrichtung der UN-Friedensmission
bb. UN-Reaktion auf den Völkermord
cc. Die Operation Türkis
d. Wertung der UNAMIR
aa. Vorwarnung eines Völkermordes
bb. UN-Haltung nach dem 6. April 1994
7. Fallbeispiel: Liberia (UNOMIL)
a. Konfliktkonstellation und Einsatz der ECOMOG
b. Einrichtung und Verlauf der UNOMIL
c. Wertung der UNOMIL
8. Fallbeispiel: Tschad-Libyen (UNASOG)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung, Verlauf und Wertung der UNASOG
9. Fallbeispiel: Zentralafrikanische Republik (MINURCA)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung und Verlauf der MINURCA
c. Wertung der MINURCA
10. Fallbeispiel: Sierra Leone (UNOMSIL)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung und Verlauf der UNOMSIL
II. Andauernde Missionen
1. Fallbeispiel: West Sahara (MINURSO)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung und Verlauf der MINURSO
c. Wertung der MINURSO
2. Fallbeispiel: Sierra Leone (UNAMSIL)
a. Einrichtung und Verlauf der UNAMSIL
b. Wertung der UN-Friedensmissionen in Sierra Leone
3. Fallbeispiel: Demokratische Republik Kongo (MONUC)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung und Verlauf der MONUC
c. Wertung der MONUC
4. Fallbeispiel: Äthiopien-Eritrea (UNMEE)
a. Konfliktkonstellation
b. Einrichtung, Verlauf und Wertung der UNMEE
D. Analytische Zusammenfassung der afrikanischen UN-Friedensmissionen
I. Weitgehender Erfolg
II. Mäßiger Erfolg
III. Fehlschläge
IV. Schlussfolgerungen
E. Ausblick
Die Arbeit untersucht die Effektivität von UN-Friedensmissionen in Afrika, um unter Einbeziehung einer Konstellationsanalyse aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen Peacekeeping zu einem dauerhaften Frieden führen kann. Dabei wird insbesondere hinterfragt, ob die gewählten Lösungsansätze den komplexen, vielfältigen Konfliktursachen auf dem afrikanischen Kontinent gerecht werden.
1. Feststellung der Friedensbedrohung, Art. 39 CVN
Nach Art. 39 1 HS. CVN stellt der Sicherheitsrat fest, ob eine Friedensbedrohung bzw. ein Friedensbruch oder eine Angriffshandlung vorliegt. Alle drei Begriffe werden jedoch in der UN-Charta nicht definiert. Nur die Angriffshandlung fand 1974 eine Definition durch die Generalversammlung.
Dem Sicherheitsrat bleibt für die Feststellung einer Bedrohung des Friedens nach Art. 39 CVN ein weiter Ermessensspielraum, der von Bürgerkriegssituationen in einem Staat bis zu wirtschaftlichen Interventionen einer Staatengruppe reicht. Bis 1991 bezeichnete der Sicherheitsrat nur zwei Situationen als eine Bedrohung des Friedens i.S.d. UN-Charta. 1966 bewertete er die internen Verhältnisse und Handlungen des weißen Minderheitsregimes in Rhodesien und 1977 die des Apartheidregimes in Südafrika als eine internationale Friedensbedrohung. Erst zu Beginn der neunziger Jahre begann der Sicherheitsrat interne Situationen, wie massive Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung bestimmter Völkerrechtsgruppen, unmittelbar als Bedrohung des Friedens zu bezeichnen. Aus afrikanischer Sicht fielen darunter Somalia 1993, Ruanda 1994 und Sierra Leone, wo humanitäre Krisen als Friedensbedrohung angesehen wurden.
A. Einleitung: Diese Einführung erläutert den Anstieg und die Wandlung von UN-Friedensmissionen nach Ende des Kalten Krieges und formuliert die Forschungsfrage hinsichtlich der Angemessenheit dieser Konzepte für komplexe afrikanische Konflikte.
B. Das System der kollektiven Sicherheit in den Vereinten Nationen: Dieses Kapitel stellt das System kollektiver Sicherheit dar, grenzt die in der Charta nicht explizit erwähnte Friedenssicherung von den Maßnahmen nach Kapitel VI und VII ab und analysiert die Kompetenzen der UN-Hauptorgane.
C. Fallbeispiele in Afrika: Hier erfolgt eine detaillierte chronologische Analyse der vergangenen und aktuellen afrikanischen UN-Friedensmissionen, unterteilt in abgeschlossene und andauernde Operationen, inklusive einer Erfolgsbewertung pro Fall.
D. Analytische Zusammenfassung der afrikanischen UN-Friedensmissionen: Dieses Kapitel fasst die bisherigen Erkenntnisse über Erfolg, mäßigen Erfolg oder das Scheitern der Missionen zusammen und zieht eine abschließende Bilanz.
E. Ausblick: Hier werden die Erfolgsaussichten von UN-Missionen kritisch reflektiert und die Notwendigkeit einer Stärkung lokaler afrikanischer Akteure betont.
UN-Friedensmissionen, Afrika, kollektive Sicherheit, UN-Charta, Peacekeeping, Friedenskonsolidierung, Konfliktkonstellation, Sicherheitsrat, Mandatsgestaltung, Friedenserzwingung, Bürgerkrieg, Failed State, Humanitäre Hilfe, Truppenstärke, Krisenprävention.
Die Arbeit analysiert die Effektivität und Umsetzung von UN-Friedensmissionen auf dem afrikanischen Kontinent, insbesondere vor dem Hintergrund der komplexen und vielfältigen Konfliktursachen in der Region.
Die Untersuchung umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der UN-Charta, die Rolle und Kompetenzen verschiedener UN-Organe bei der Mandatserteilung sowie eine detaillierte Bewertung zahlreicher Fallbeispiele in Afrika.
Das primäre Ziel ist zu untersuchen, ob die bisherigen Lösungskonzepte kollektiver Sicherheit der Vereinten Nationen den komplexen afrikanischen Konfliktsituationen gerecht werden können und welche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Peacekeeping nötig sind.
Der Autor führt die Untersuchung unter Zuhilfenahme der Konstellationsanalyse durch, um die Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Konfliktursachen, der Mandatsgestaltung und dem operativen Verlauf der Missionen zu bewerten.
Der Hauptteil ist in Fallbeispiele gegliedert, die von historischen Missionen wie der ONUC im Kongo bis zu moderneren Einsätzen wie der UNAMSIL in Sierra Leone oder der MONUC im Kongo reichen, wobei jeweils die Entstehung, der Verlauf und eine kritische Wertung analysiert werden.
Wichtige Begriffe sind Friedenssicherung, Konfliktkonstellation, robustes Peacekeeping, Mandatsumsetzung, Friedenskonsolidierung und internationale Krisenintervention.
Der Autor führt das Versagen in Ruanda auf operative Mängel, eine zu optimistische Beurteilung der Lage, eine nicht ausreichende Ausrüstung der Blauhelme und die zögerliche Reaktion des Sicherheitsrates trotz klarer Vorwarnungen auf das Ausmaß des Völkermordes zurück.
Das Fazit lautet, dass die UNOSOM II ein zu komplexes und überladenes Mandat hatte, welches mit den vorhandenen Ressourcen nicht umsetzbar war, und dass der Versuch einer gewaltsamen Durchsetzung zu einer unerwünschten parteilichen Verstrickung der UN in den Bürgerkrieg führte.
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