Diplomarbeit, 2006
82 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
1.3 Begriffsabgrenzung kleine und mittlere Unternehmen
1.4 Wirtschaftliche Bedeutung
2 Rechtliche Grundlagen der Limited
2.1 Sitztheorie
2.2 Gründungstheorie
2.3 Niederlassungsfreiheit
2.4 Die EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit
2.4.1 Centros (1999)
2.4.2 Überseering (2002)
2.4.3 Inspire Art (2003)
2.5 Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit
2.5.1 Rechtsmissbrauch und Betrug
2.5.2 Zwingende Gründe des Allgemeininteresses
2.6 Auf eine Limited mit inländischem Verwaltungssitz anwendbares Recht
3 Gründung einer Limited
3.1 Gründung in England
3.1.1 Namensgebung
3.1.2 Satzung und Geschäftsgegenstand
3.1.3 Registriertes Büro
3.1.4 Kapitalaufbringung und -erhaltung
3.1.5. Anteilsgattungen und -vorschriften
3.2 Registerrechtliche Anforderungen in Deutschland
3.3 Ltd. & Co. KG
3.4 Gründung durch einen Limited-Anbieter
4 Organe und Gesellschafter
4.1 Direktor
4.1.1 Bestellung und Abberufung
4.1.2 Befugnisse und Pflichten
4.1.3 Haftung
4.2 Sekretär
4.2.1 Person
4.2.2 Funktion
4.3 Gesellschafter und Gesellschafterversammlung
4.3.1 Beschlussfassung
4.3.2 Haftung
4.4 Rechnungslegung und Publizitätspflichten
4.5 Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung
5 Ertragsteuerliche Behandlung der Limited und ihrer Anteilseigner
5.1 Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft
5.1.1 Steuerpflicht
5.1.2. Ermittlung der Einkünfte
5.2 Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner
5.2.1 Anteilseigner ist eine natürliche Person
5.2.2 Anteilseigner ist eine juristische Person
6 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht, ob die englische Private Limited Company (Limited) mit Verwaltungssitz in Deutschland eine sinnvolle Alternative zur deutschen GmbH für kleine und mittelständische Unternehmen darstellt. Dabei wird analysiert, ob vermeintliche Vorteile wie geringere Gründungskosten und Kapitalflexibilität durch rechtliche Risiken, hohe laufende Kosten und Rechtsunsicherheiten aufgewogen werden.
3.1 Gründung in England
Wie bereits ausgeführt, unterliegt auch die Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland und überwiegender bzw. ausschließlicher Tätigkeit im Inland dem englischen Gesellschaftsrecht. Dies gilt sowohl für ihr Innenrecht, wie auch für ihre Gründung. Sie wird also nach englischen Vorschriften gegründet. Eine wirksame Gründung liegt dann vor, wenn die Gesellschaftsgründer (promotors) sie durch den Registrator (Registrar of Companies) des Companies House in Cardiff ins Firmenregister eingetragen wurde.
Das Companies House ist eine Behörde des englischen Handelsministeriums (Department of Trade and Industry). Es ist eine Art zentrales Register aller in England eingetragener Gesellschaften. Anders als die deutschen Registergerichte verfügt es über keinerlei Prüfungskompetenzen, weshalb es in keiner Weise mit ihnen vergleichbar ist. Der Registrator prüft lediglich die vorgelegten Dokumente auf ihre formelle Ordnungsmäßigkeit hin, womit die Gründungsurkunde (certificate of incorporation) nur beweißt, dass die formellen Voraussetzungen der Gründung erfüllt wurden.
Die Eintragung dauert i.d.R. fünf Tage und kostet 20 GBP. Eine Schnellgründung, d.h. Eintragung am Ausstellungstag (same-day company incorporation service) ist ebenfalls möglich, was jedoch mit Mehrkosten von 60 € verbunden ist. Die englischen Behörden arbeiten hiermit wesentlich schneller und kostengünstiger als die deutschen.
1 Einleitung: Erläutert die Problemstellung der Rechtsformwahl zwischen Limited und GmbH sowie den Aufbau der Untersuchung.
2 Rechtliche Grundlagen der Limited: Analysiert die Entwicklung durch die EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit und die Bedeutung der Gründungstheorie.
3 Gründung einer Limited: Beschreibt detailliert den Gründungsvorgang in England sowie die registerrechtlichen Besonderheiten in Deutschland.
4 Organe und Gesellschafter: Beleuchtet die Struktur der Organe (Direktor, Sekretär, Gesellschafterversammlung) sowie deren Pflichten, Haftung und Mitbestimmung.
5 Ertragsteuerliche Behandlung der Limited und ihrer Anteilseigner: Untersucht die steuerlichen Aspekte auf Ebene der Gesellschaft und der Anteilseigner, insbesondere vor dem Hintergrund des Trennungsprinzips.
6 Schlussbetrachtung: Führt die Analyse zusammen und bewertet die Eignung der Limited als Alternative zur GmbH für kleine und mittelständische Unternehmen.
Limited, GmbH, Niederlassungsfreiheit, Gründungstheorie, Sitztheorie, Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung, Kapitalaufbringung, Haftung, Publizitätspflichten, Steuern, KMU, EuGH, Registerrecht, Companies House
Die Arbeit analysiert die englische Private Limited Company (Limited) als alternative Rechtsform zur deutschen GmbH für Unternehmen mit Verwaltungssitz in Deutschland.
Zentrale Themen sind die europarechtlichen Rahmenbedingungen, der Gründungsprozess, die organisatorische Struktur, Haftungsfragen sowie die steuerliche Behandlung der Limited.
Das Ziel ist eine kritische Bewertung, ob die Limited tatsächlich eine vorteilhafte Alternative für kleine und mittelständische Unternehmen darstellt oder ob die Nachteile überwiegen.
Es wird eine rechts- und betriebswirtschaftliche Analyse durchgeführt, die geltendes englisches und deutsches Recht sowie die relevante EuGH-Rechtsprechung vergleicht.
Der Hauptteil umfasst die rechtlichen Grundlagen der Limited, Details zur Gründung, die Rolle der Unternehmensorgane, Publizitätspflichten und die ertragsteuerliche Einordnung.
Rechtsformwahl, Limited, GmbH, Niederlassungsfreiheit, Gründungstheorie, Haftung und steuerliche Behandlung.
Für KMUs ist die Wahl entscheidend aufgrund der langfristigen Auswirkungen auf die Haftung, Steuerbelastung, Finanzierungsmöglichkeiten und die Flexibilität in der Führung.
Entgegen der Behauptungen mancher Anbieter stellt die Limited für KMUs kein Steuersparmodell dar, da sie in Deutschland steuerlich weitestgehend wie eine GmbH behandelt wird.
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