Diplomarbeit, 2006
74 Seiten, Note: 1,7
KAPITEL I: HAFTUNG DES INSOLVENZVERWALTERS
1 HAFTUNG DES ENDGÜLTIGEN INSOLVENZVERWALTERS
1.1 ZUR PERSON DES INSOLVENZVERWALTERS
1.2 PRIMÄRHAFTUNG DER INSOLVENZMASSE
1.3 VERHÄLTNIS DER §§ 60 UND 61 INSO
1.4 HAFTUNG DES INSOLVENZVERWALTERS WEGEN VERLETZUNG INSOLVENZSPEZIFISCHER PFLICHTEN NACH § 60 INSO
1.4.1 Innen- und Außenhaftung des Insolvenzverwalters
1.4.2 Der Beteiligtenbegriff
1.4.3 Die insolvenzspezifischen Pflichten des Verwalters
1.4.4 Haftung für Hilfspersonen
1.4.5 Kausalität
1.4.6 Verschulden des Insolvenzverwalters als Haftungsvoraussetzung für § 60 InsO
1.5 HAFTUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG VON MASSEGEGENSTÄNDEN NACH § 61 INSO
1.5.1 Zweck der Haftung nach § 61 InsO
1.5.2 Voraussetzungen für den Haftungseintritt
1.5.2.1 Fehlende Erfüllung von Masseverbindlichkeiten
1.5.2.2 Erkennbarkeit der drohenden Masseunzulänglichkeit
1.5.3 Verschulden des Insolvenzverwalters bei Masseunzulänglichkeit
1.5.4 Schaden
1.6 HAFTUNG AUBERHALB DER INSOLVENZORDNUNG - NICHT INSOLVENZSPEZIFISCHE HAFTUNG
1.7 VERJÄHRUNG VON HAFTUNGSANSPRÜCHEN (§ 62 INSO)
2 HAFTUNG DES VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTERS
2.1 HAFTUNG DES „SCHWACHEN“ VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTER
2.1.1 Aufgaben des „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter
2.1.2 Haftungsrisiken des „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter
2.2 HAFTUNG DES „STARKEN“ VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTERS
2.2.1 Pflichten des „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalters
2.2.1.1 Fortführungspflicht
2.2.1.2 Pflicht zur Überprüfung der Verfahrenskostendeckung
2.2.1.3 Beauftragung als Sachverständiger tätig zu werden
2.2.2 Interessenkonflikt des vorläufigen Insolvenzverwalters
KAPITEL II: PFLICHTEN I. W. S. ALS ANFORDERUNGEN AN DIE UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG
1 PFLICHT ZUR INBESITZNAHME DER MASSE, § 148 INSO
2 PFLICHT ZUR FORTFÜHRUNG DES UNTERNEHMENS
KAPITEL III: ANFORDERUNG AN DIE UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG
1 FINANZPLANUNG IM INSOLVENZVERFAHREN
1.1 BEDEUTUNG DER LIQUIDITÄT
1.2 ZIELE UND AUFGABEN DER FINANZPLANUNG
1.2.1 Sicherung der Liquidität
1.2.2 Enthaftung des Insolvenzverwalters
1.3 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES GRUNDWISSEN FÜR DIE FINANZPLANUNG
1.3.1 Geldströme
1.3.2 Zeithorizonte der Finanzplanung
1.4 INSTRUMENTE DER FINANZPLANUNG
1.4.1 Täglicher Liquiditätsstatus
1.4.2 Der Liquiditätsplan
1.4.2.1 Bedeutung für die Enthaftung
1.4.2.2 Anforderungen an den Liquiditätsplan
1.4.2.3 Ermittlung der Planungsdaten
1.4.2.4 Formale Ausgestaltung – Liquiditätsplan und Plankontrolle
1.4.2.5 Plananpassung
1.4.2.6 Würdigung des Liquiditätsplans
1.4.3 Kapitalbedarfsplanung
2 EXTERNE RECHNUNGSLEGUNG
Das Hauptziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist die Identifizierung und Analyse der Haftungsrisiken, denen Insolvenzverwalter bei der Unternehmensfortführung ausgesetzt sind. Es soll aufgezeigt werden, welche Anforderungen an den Verwalter gestellt werden, um diese Risiken zu minimieren und eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen.
1.1 Zur Person des Insolvenzverwalters
Die Auswahlkriterien des Verwalters sind in § 56 Abs. 1 InsO geregelt. Demnach handelt es sich in der Person des Insolvenzverwalters, um eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete geschäftskundige, natürliche Person, die gegenüber dem Schuldner und den Gläubigern unabhängig ist.
Natürliche Person: Zum Insolvenzverwalter kann lediglich eine natürliche Person bestellt werden. Diese muss voll geschäftsfähig sein, so dass sie persönlich haftbar gemacht werden kann. Fehlt die Möglichkeit, den Verwalter in die Haftung zu nehmen, so kann dies erhebliche Nachteile für die Verfahrensbeteiligten bedeuten.
Eignung im konkreten Fall: Der vom Gericht bestellte Verwalter muss über entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um das für ihn bestimmte Insolvenzverfahren bestmöglich unter Wahrung seiner Pflichten durchführen zu können. Dazu muss das Insolvenzgericht bei dessen Auswahl besondere Sorgfalt walten lassen.
Geschäftskundigkeit: Geschäftskundigkeit zielt in erster Linie auf die juristischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse ab. Daher werden primär Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu Verwaltern bestellt. Doch die einzelnen Berufsbilder sind für sich allein betrachtet noch kein Nachweis für eine Bejahung der Geschäftskundigkeit des Verwalters. Vielmehr hat Geschäftskundigkeit vor allem etwas mit den persönlichen Fähigkeiten des Verwalters zu tun. Fähigkeiten wie das Vermögen, die vorliegende Situation eines insolventen Unternehmens rasch analysieren zu können, die Möglichkeit, eine Sanierung anzustrengen oder auch die Fähigkeit, durch geschicktes Verhandeln den Gläubigern einen erarbeiteten Insolvenzplan überzeugend präsentieren zu können.
KAPITEL I: HAFTUNG DES INSOLVENZVERWALTERS: Dieses Kapitel erläutert die Haftungsgrundlagen des endgültigen und vorläufigen Insolvenzverwalters nach §§ 60-62 InsO sowie die daraus resultierenden persönlichen Risiken bei Pflichtverletzungen.
KAPITEL II: PFLICHTEN I. W. S. ALS ANFORDERUNGEN AN DIE UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG: Hier werden die Pflichten zur Inbesitznahme der Masse und zur Unternehmensfortführung als zentrale Anforderungen für das Gelingen einer Sanierung detailliert analysiert.
KAPITEL III: ANFORDERUNG AN DIE UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG: Dieses Kapitel stellt Instrumente wie Finanzplanung und externe Rechnungslegung vor, die dem Verwalter helfen, Risiken bei der Betriebsfortführung zu managen und sich zu enthaften.
Insolvenzverwalter, Insolvenzordnung, Unternehmensfortführung, Haftungsrisiko, Masseverbindlichkeiten, Liquiditätsplanung, Sanierung, Gläubigerbefriedigung, Rechnungslegung, Sorgfaltspflicht, Insolvenzmasse, Unternehmenssanierung, Innenhaftung, Außenhaftung, Insolvenzplan.
Die Arbeit befasst sich mit den Haftungsrisiken von Insolvenzverwaltern und den notwendigen Anforderungen an eine risikominimierte Unternehmensfortführung.
Zentrale Themen sind die Haftungsnormen (§§ 60-61 InsO), die Abgrenzung von "schwachen" und "starken" vorläufigen Verwaltern sowie betriebswirtschaftliche Instrumente der Finanzplanung.
Das Ziel ist die Identifizierung von Haftungsgefahren und das Aufzeigen von Anforderungen, die ein Verwalter erfüllen muss, um trotz Fortführung des Unternehmens schadlos zu bleiben und Gläubigerinteressen zu wahren.
Es handelt sich um eine juristisch-betriebswirtschaftliche Literaturanalyse, die einschlägige Kommentare zur Insolvenzordnung und betriebswirtschaftliche Standards zur Finanzplanung auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Haftungsrisiken, die Analyse der Pflichten des Verwalters sowie die konkrete Ausgestaltung von Finanzplanung und externer Rechnungslegung.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Insolvenzverwalter, Haftung, Unternehmensfortführung, Liquiditätsplanung und Gläubigerbefriedigung gekennzeichnet.
Die Unterscheidung ist entscheidend, da sie unterschiedliche Befugnisse und damit einhergehend deutlich variierende Haftungsrisiken für den Verwalter begründet.
Der Liquiditätsplan dient als Plausibilitätsnachweis für die Zahlungsfähigkeit und hilft dem Verwalter, die Beweislastanforderungen des BGH bei der Begründung neuer Verbindlichkeiten zu erfüllen.
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