Diplomarbeit, 2006
40 Seiten, Note: 1,5
A. Gründe für die Auswahl dieses Themas
B. Rechtlicher Kontext
I. Die Doppelnatur des Tarifvertrags
1. Schuldrechtlicher bzw. obligatorischer Teil
2. Normativer Teil
Tarifbindung
II. Differenzierungsklauseln
1. Einfache bzw. unverbindliche Differenzierungsklauseln
2. Qualifizierte bzw. verbindliche Differenzierungsklauseln
a) Organisations- bzw. Absperrklauseln (Closed-Shop-Klausel)
b) Spannenklauseln bzw. Spannensicherungsklauseln
c) Tarifausschlussklauseln
3. Differenzierung über eine gemeinsame Einrichtung
4. Zusammenfassung und Fazit des Bisherigen: Grundsätzliche Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln
III. Die Koalitionsfreiheit
1. Die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit
a) Betätigungsgarantie
b) Die Bestandsgarantie
2. Die positive und negative Koalitionsfreiheit
a) Die positive Koalitionsfreiheit
b) Die negative Koalitionsfreiheit
aa) Die negative Koalitionsfreiheit als Spiegelbild von Art. 9 Abs. 3 GG
bb) Die negative Koalitionsfreiheit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit
3. Zusammenfassung und Fazit zur Koalitionsfreiheit
IV. Rechtssprechung zur tarifvertraglichen Differenzierung
1. Urteil des Großen Senats vom 21. Februar 1967
a) Der Sachverhalt
b) Tarifrechtliche Argumentation des Großen Senats: Die mangelnde Tarifmacht
aa) Unzulässige Beitragserhebung
bb) Überschreiten der Grenze des Zumutbaren
c) Verfassungsrechtliche Argumentation des Großen Senats: Die negative Koalitionsfreiheit
2. Urteil des 4. Senats vom 21. Januar 1987
a) Der Sachverhalt
b) Begründung des 4. Senats
3. Urteil des LAG Hamm vom 11. Januar 1994
a) Der Sachverhalt
b) Begründung des LAG Hamm
V. Das Günstigkeitsprinzip und tarifliche Differenzierung
VI. Zulässigkeit tariflicher Differenzierung
1. Tarifrechtliche Überschreitung der Tarifmacht
2. Verfassungsrechtliche Überschreitung der Tarifmacht
VII. Ergebnis: Im Rahmen der Rechtsordnung zulässige tarifliche Differenzierungen
C. Bonusregelungen für Mitglieder der IG Metall
I. Übersicht Bonusregelungen
II. Darstellung einzelner Bonusregelungen
1. Zusätzliches Einkommen durch Jahressonderzahlung
2. Zusätzliches Einkommen durch geringere Einkommenskürzung
3. Zusätzliches Einkommen durch Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags
4. Ausschluss betriebsbedingter Kündigung
5. Einstellung von zusätzlichen Auszubildenden
D. Fazit
E. Literatur
Die Diplomarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen, bei denen Gewerkschaftsmitglieder gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern (Außenseitern) bevorzugt werden. Das primäre Ziel ist es, den rechtlichen Spielraum für solche Bonusregelungen aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.
Die Doppelnatur des Tarifvertrags
Gamillscheg definiert den Tarifvertrag wie folgt: „Tarifvertrag ist der Vertrag zwischen zwei oder mehreren tariffähigen Personen über die Begründung von Normen über Arbeitsbedingungen, darunter betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen, und gemeinsame Einrichtungen (normativer Teil), und über Rechte und Pflichten der Vertragsschließenden im Verhältnis zueinander (schuldrechtlicher Teil); auch ein Vertrag, der nur Rechte und Pflichten der Vertragsschließenden enthält, kann Tarifvertrag sein.“
Tarifverträge unterscheiden sich somit deutlich von rein privatrechtlichen Verträgen. Zwar regeln auch sie im schuldrechtlichen Teil, der je nach Quelle auch obligatorischer Teil genannt wird, die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (§ 1 Abs. 1 Halbsatz 1 TVG) und sind in diesem Teil gegenseitige schuldrechtliche Verträge mit arbeitsrechtlichen Inhalt. Darüber hinaus enthalten sie gemäß § 1 Abs. 1 Halbsatz 2 TVG jedoch auch Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. In diesem normativen Teil sind Tarifverträge „für dritte rechtsverbindliche zweiseitige korporative Normenverträge“ und somit Gesetze im materiellen Sinn.
A. Gründe für die Auswahl dieses Themas: Das Kapitel erläutert die rückläufige Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften als Motivation für die Auseinandersetzung mit Differenzierungsklauseln als mögliches Instrument zur Mitgliedergewinnung.
B. Rechtlicher Kontext: Hier werden die Grundlagen des Tarifvertrags (Doppelnatur), verschiedene Arten von Differenzierungsklauseln sowie der verfassungsrechtliche Rahmen der Koalitionsfreiheit detailliert dargestellt.
C. Bonusregelungen für Mitglieder der IG Metall: Das Kapitel bietet einen Überblick über praktische Umsetzungen von Bonusklauseln in Firmentarifverträgen der IGM NRW und bewertet diese anhand der zuvor erarbeiteten rechtlichen Kriterien.
D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass einfache Differenzierungen generell zulässig sind, während qualifizierte Differenzierungen nur dann als zulässig erachtet werden können, wenn sie eine klare und verhältnismäßige Ausgleichsleistung darstellen.
E. Literatur: Auflistung der verwendeten Quellen, Monographien und Rechtsprechung.
Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Koalitionsfreiheit, Gewerkschaft, IG Metall, Tarifautonomie, Außenseiter, Bonusregelung, Günstigkeitsprinzip, Rechtsprechung, Arbeitsrecht, Tarifmacht, Mitgliederwerbung, Verfassungsrecht, Schuldrechtlicher Teil.
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von tarifvertraglichen Regelungen, die Gewerkschaftsmitglieder durch bestimmte Leistungen besser stellen als nicht organisierte Arbeitnehmer.
Im Fokus stehen die Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Differenzierungsklauseln, die verfassungsrechtliche Koalitionsfreiheit und die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu diesem Thema.
Ziel ist es, Kriterien für die rechtliche Zulässigkeit von Bonusregelungen zu definieren, damit Gewerkschaften diese effektiv zur Mitgliederwerbung nutzen können, ohne dabei geltendes Recht zu verletzen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten (insb. TVG), der Auswertung relevanter höchstrichterlicher Urteile und einer Untersuchung der Fachliteratur.
Der Hauptteil befasst sich mit dem rechtlichen Kontext von Tarifverträgen, der Analyse der Koalitionsfreiheit, der Rechtsprechung seit 1967 und der praktischen Anwendung in Form von Bonusregelungen der IG Metall.
Wesentliche Begriffe sind Tarifautonomie, Differenzierungsklausel, negative Koalitionsfreiheit, soziale Adäquanz und Bonusregelung.
Da sie den Wettbewerb zwischen Außenseitern und Organisierten verzerren oder unzulässigen Druck auf Nichtmitglieder ausüben könnten, was die negative Koalitionsfreiheit tangiert.
Der Autor stuft diese spezifische Bonusregelung als unzulässig ein, da sie gegen gesetzliche Auswahlvorschriften bei Kündigungen verstößt und nicht durch das Günstigkeitsprinzip gedeckt ist.
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