Diplomarbeit, 2006
40 Seiten, Note: 1,5
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von tariflichen Differenzierungsklauseln. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Differenzierung aufzuzeigen und aktuelle Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder der IG Metall auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wie Tarifverträge so gestaltet werden können, dass Gewerkschaftsmitglieder durch Bonusleistungen gegenüber Nichtorganisierten besser gestellt werden.
Kapitel A. erläutert die Gründe für die Auswahl des Themas. Kapitel B. beschäftigt sich mit dem rechtlichen Kontext der Differenzierungsklauseln, wobei der Doppelcharakter von Tarifverträgen, verschiedene Arten von Differenzierungsklauseln und die Einwirkung der Koalitionsfreiheit auf die Differenzierung behandelt werden. Kapitel B.IV. analysiert die Rechtsprechung zur tarifvertraglichen Differenzierung anhand wichtiger Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und diskutiert das Günstigkeitsprinzip in Bezug auf die Differenzierung. Kapitel B.VI. entwickelt Kriterien zur Zulässigkeit tariflicher Differenzierung, die in Kapitel B.VII. zusammengefasst werden. Kapitel C. präsentiert neue Differenzierungsansätze der IGM und bewertet diese rechtlich. Schließlich wird in Kapitel D. ein Fazit gezogen.
Tarifvertrag, Differenzierungsklausel, Koalitionsfreiheit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Günstigkeitsprinzip, IG Metall, Bonusleistungen, Gewerkschaftsmitglieder, Nichtorganisierte
Dies sind Klauseln, die Bonusleistungen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen, um einen Anreiz zum Beitritt zu schaffen und "Trittbrettfahren" von Nichtorganisierten zu verhindern.
Die Rechtsprechung (insb. das BAG) setzt enge Grenzen. Differenzierungen sind nur zulässig, solange sie die "negative Koalitionsfreiheit" von Nichtmitgliedern nicht unzumutbar einschränken.
Das Recht eines Arbeitnehmers, keiner Gewerkschaft beizutreten. Differenzierungsklauseln dürfen keinen unzulässigen Zwang zum Beitritt ausüben.
Beispiele sind Jahressonderzahlungen, Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen oder der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen exklusiv für Mitglieder.
Es besagt, dass Abweichungen vom Tarifvertrag im Arbeitsvertrag nur zulässig sind, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies spielt eine Rolle bei der Gewährung von Tarifvorteilen an Außenseiter.
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