Magisterarbeit, 2006
62 Seiten, Note: 2,0
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Die Magisterarbeit untersucht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Marks & Spencer vom 13. Dezember 2005, das sich mit der grenzüberschreitenden Verlustanrechnung im Rahmen der EU-Grundfreiheiten befasst. Die Arbeit analysiert die Entscheidung des EuGH, insbesondere die Rechtfertigungsgründe und deren Auswirkungen auf die deutsche Organschaft und die Mitgliedstaaten.
Die Einleitung führt in die Thematik der grenzüberschreitenden Verlustanrechnung im Steuerrecht ein und stellt die zentrale Bedeutung des Urteils Marks & Spencer heraus. Anschließend wird die Rechtsprechung des EuGH zu den EU-Grundfreiheiten im Steuerrecht dargestellt, insbesondere die Anwendung des Art. 43 i.V.m. 48 EGV. Kapitel C analysiert die Rechtssache Marks & Spencer, einschließlich der Sachverhaltsdarlegung, der Vorlagefragen, der Schlussanträge des Generalanwaltes und der Entscheidung des EuGH. Die Würdigung der Entscheidung in Kapitel D befasst sich mit den zentralen Elementen der Diskriminierung, der Vergleichbarkeit der Lage, den Rechtfertigungsgründen und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Kapitel E befasst sich mit den Folgen des Urteils für die deutsche Organschaft und die Mitgliedstaaten, einschließlich der Auswirkungen auf die Organschaftsregelungen und die Gestaltungsmöglichkeiten. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Thesen ab.
EU-Grundfreiheiten, Steuerrecht, Verlustanrechnung, Organschaft, Group Relief, Rechtssache Marks & Spencer, EuGH, Territorialitätsprinzip, Kohärenz des Steuersystems, Vergleichbarkeit der Lage, Rechtfertigung, Verhältnismäßigkeit
Es ging um die Frage, ob eine Muttergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat (hier Großbritannien) Verluste ihrer Tochtergesellschaften aus anderen EU-Staaten steuerlich geltend machen darf.
Nur dann, wenn das Mutterunternehmen nachweist, dass im Ausland keine Möglichkeit mehr besteht, die Verluste aktuell oder in Zukunft (z.B. durch Vortrag) zu verrechnen.
Das Urteil zwang den deutschen Gesetzgeber zur Überprüfung der Organschaftsregeln, da der generelle Ausschluss ausländischer Tochtergesellschaften gegen die EU-Niederlassungsfreiheit verstoßen könnte.
Es besagt, dass ein Staat grundsätzlich nur die Einkünfte besteuert, die auf seinem Staatsgebiet erzielt wurden, und im Gegenzug auch nur dort entstandene Verluste berücksichtigt.
Der EuGH prüfte, ob die Beschränkung der Verlustverrechnung notwendig ist, um die Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zu wahren, oder ob es mildere Mittel gibt.
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