Diplomarbeit, 2006
131 Seiten, Note: 1,3
1. EINLEITUNG
1.1 Der Finanzausgleich – ein Dauerthema im vereinten Deutschland
1.2 Föderalistischer Finanzausgleich – eine Begriffsklärung
1.3 Vorüberlegungen: Theorien zum deutschen Föderalismus
1.3.1 Föderalismus und Föderalismusmodelle
1.3.2 Die Theorie der Politikverflechtung
1.3.3 Die These des Strukturbruchs zwischen Bundesstaat und Parteiensystem
1.3.4 Die Theorie des dynamischen Föderalismus
1.4 Fragestellung
1.5 Aufbau der Arbeit
2. DIE AUSGANGSLAGE - FINANZAUSGLEICH IN DER BRD VOR 1990
2.1 Der Finanzausgleich im System der Finanzverfassung
2.1.1 Finanzverfassung und Finanzausgleich bis 1969
2.1.2 Der Finanzausgleich nach der Finanzreform von 1969
2.2 Die Systematik des Finanzausgleichs vor der Einheit
2.2.1 Vertikale Steuerverteilung: Streit um die Umsatzsteuer
2.2.2 Horizontale Steuerverteilung
2.2.2.1 Prinzipien der Verteilung
2.2.2.2 Der Umsatzsteuervorwegausgleich
2.2.3 Länderfinanzausgleich
2.2.3.1 Finanzkraftermittlung: Gemeindefinanzen und Sonderlasten
2.2.3.2 Ermittlung der Ausgleichsmesszahl: Einwohnerveredelung
2.2.3.3 Ausgleichstarif: Anreizprobleme im Länderfinanzausgleich
2.2.4 Bundesergänzungszuweisungen
2.2.4.1 Ergänzung des horizontalen Ausgleichs
2.2.4.2 Berücksichtigung von Sonderlasten: Kleinheit und Haushaltsnotlagen
2.3 Fazit
3. VERLAUF UND ERGEBNISSE DER AUSEINANDERSETZUNGEN UM DEN FINANZAUSGLEICH SEIT DER VEREINIGUNG
3.1 Finanzausgleichsfragen in den Einheitsverhandlungen 1990
3.1.1 Der Weg zur Einheit: die beiden Staatsverträge
3.1.2 Verlauf der Verhandlungen
3.1.2.1 Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
3.1.2.2 Der Einigungsvertrag
3.1.3 Das Ergebnis: Suspendierung von Teilen der Finanzverfassung bis 1995
3.1.4 Streit um die Lastenverteilung – Bewertungen der Übergangsregelung
3.1.5 Finanznot der neuen Länder – Nachverhandlungen
3.2 Die Integration der neuen Länder in den Finanzausgleich (1993)
3.2.1 Rahmenvorgaben – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1992
3.2.2 Reformüberlegungen der Länder
3.2.2.1 Das Modell Baden-Württembergs
3.2.2.2 Das Modell Bayerns
3.2.2.3 Das Modell Bremens
3.2.2.4 Das Modell Hessens
3.2.2.5 Das Modell von Rheinland-Pfalz
3.2.2.6 Der Vorschlag des Saarlands
3.2.3 Die Position des Bundes
3.2.4 Verhandlungsverlauf
3.2.5 Das Ergebnis: Gesamtdeutscher Finanzausgleich und Solidarpakt
3.2.6 Auswirkungen und Bewertungen
3.3 Reform des Finanzausgleichs (2001)
3.3.1 Neue Diskussionen – Reformverlangen der Geberländer
3.3.2 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1999
3.3.3 Vorschläge und Verhandlungsverlauf
3.3.4 Das Ergebnis: Finanzausgleich und Solidarpakt II
3.3.4.1 Der Solidarpakt II
3.3.4.2 Das Maßstäbegesetz
3.3.4.3 Der neue Finanzausgleich
3.3.4.4 Neuregelung für die Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“
3.3.4.5 Auswirkungen für Bund und Länder – Modellrechnungen für 2005
3.3.5 Zwischen Kontinuität und Reform – Bewertung der Neuregelungen
3.4 Zusammenfassung: Entwicklung des Finanzausgleich seit der Vereinigung
4. DER FINANZAUSGLEICH ZWISCHEN SOLIDARITÄT UND KONKURRENZ
4.1 Argumentationsbasis im Streit der Länder – Leitbilder zum Finanzausgleich
4.1.1 Das Ziel einheitlicher Lebensbedingungen
4.1.2 Plädoyer für Autonomie und Vielfalt – das konkurrenzföderalistische Leitbild
4.2 Zentrale Streitfragen im föderativen Finanzausgleich
4.2.1 Ausgleichsintensität und Sonderbedarfe
4.2.2 Sonderbedarfe
4.2.3 Einwohnerwertung
4.2.4 Haushaltsnotlagen
4.2.5 Länderneugliederung
4.3 Die Berücksichtigung der neuen Länder und ihrer Probleme im Finanzausgleich
4.4 Verlust der Solidargemeinschaft durch Überforderung der Ausgleichsinstrumente?
5. ENTSCHEIDUNGSPROZESSE IM FINANZAUSGLEICH – FÖDERALISMUSTHEORETISCHE FOLGERUNGEN
5.1 Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die föderale Ordnung Deutschlands
5.2 Merkmale der Entscheidungsprozesse – Akteure und Interessenkonstellationen
6. SCHLUSSBEMERKUNG – PERSPEKTIVEN FÜR DEN FINANZAUSGLEICH
7. ANHANG
8. LITERATURVERZEICHNIS
8.1 Zitierte Dokumente
8.2 Verwendete Fachliteratur
Die Arbeit untersucht die Entwicklung des föderalistischen Finanzausgleichs in Deutschland seit der Wiedervereinigung 1990. Im Fokus steht die Frage, wie Bund und Länder auf die durch den Beitritt der finanzschwachen neuen Bundesländer veränderten Rahmenbedingungen reagierten, welche Entscheidungsprozesse dabei abliefen und inwieweit die Ergebnisse die föderale Ordnung beeinflussten.
1.1 Der Finanzausgleich – ein Dauerthema im vereinten Deutschland
Die Überwindung der Teilung Deutschlands im Jahre 1990 stellte das politische System Deutschlands vor große Herausforderungen. Die DDR trat einem Bundesstaat bei, dessen Verfassung den föderalen Staataufbau als unveräußerliches Strukturmerkmal festlegt (Art. 79 Abs. 3 GG). Die Ausprägungen des „kooperativen Föderalismus“ (Kommission für die Finanzreform: 20) sahen sich zwar verschiedentlich Kritik ausgesetzt, insgesamt jedoch galt das politische System der „alten“ Bundesrepublik gerade mit seiner föderalen Struktur als bewährtes und stabiles Erfolgsmodell. Zentrales Merkmal war dabei die enge Verflechtung von Bund und Ländern, die vor allem darauf beruhte, dass in vielen Bereichen der Bund die Gesetzgebungskompetenz inne hatte, die Länder aber über den Bundesrat Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen konnten und im Regelfall über die Verwaltungskompetenz verfügten. Zugrunde lag dieser Aufgabenteilung das Streben nach möglichst einheitlichen Lebensbedingungen im gesamten Staatsgebiet. Diesem Zweck diente auch der Finanzausgleich, der die zwischen den zehn Ländern der Bundesrepublik1 bestehenden Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit auszugleichen bestrebt war.
Die Aufteilung der Finanzmittel auf die Gebietskörperschaften ist für einen Bundesstaat von zentraler Bedeutung, da die Verfügung über Ressourcen eine Vorbedingung für die Wahrnehmung von Kompetenzen und Handlungsspielräumen darstellt. Dieser Bedeutung entsprechend waren die föderalen Finanzbeziehungen in der Bundesrepublik von Beginn an – etwa bei den Beratungen im Parlamentarischen Rat – heftig umstritten. Die Entwicklung des Finanzausgleichssystems war am Ziel ausgerichtet, auch finanzschwache Länder mit den notwendigen Finanzmitteln auszustatten. Das Volumen der Transfers im Finanzausgleich blieb in der alten Bundesrepublik jedoch relativ begrenzt (vgl. Mäding 1995: 103f.), da die Länder – gerade im internationalen Vergleich – ziemlich homogen waren.
1. EINLEITUNG: Einleitung in das Thema, Begriffsklärung des föderalistischen Finanzausgleichs und Darstellung der theoretischen Grundlagen sowie der Fragestellung.
2. DIE AUSGANGSLAGE - FINANZAUSGLEICH IN DER BRD VOR 1990: Überblick über die historische Entwicklung des Finanzausgleichssystems und dessen Systematik vor der deutschen Einheit.
3. VERLAUF UND ERGEBNISSE DER AUSEINANDERSETZUNGEN UM DEN FINANZAUSGLEICH SEIT DER VEREINIGUNG: Detaillierte Analyse der Verhandlungen zur Integration der neuen Länder von 1990 bis 2001, inklusive der Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
4. DER FINANZAUSGLEICH ZWISCHEN SOLIDARITÄT UND KONKURRENZ: Diskussion der unterschiedlichen Leitbilder, der zentralen Streitpunkte wie Sonderbedarfe und Einwohnerwertung sowie der Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft.
5. ENTSCHEIDUNGSPROZESSE IM FINANZAUSGLEICH – FÖDERALISMUSTHEORETISCHE FOLGERUNGEN: Untersuchung der Auswirkungen auf die föderale Ordnung und Analyse der Akteure und Interessenkonstellationen in den Entscheidungsprozessen.
6. SCHLUSSBEMERKUNG – PERSPEKTIVEN FÜR DEN FINANZAUSGLEICH: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung und Ausblick auf die zukünftige Tragfähigkeit des Finanzausgleichs.
Finanzausgleich, Föderalismus, Deutsche Einheit, Solidarpakt, Finanzverfassung, Politikverflechtung, Bund-Länder-Beziehungen, Länderfinanzausgleich, Bundesverfassungsgericht, Steuerverteilung, Sonderbedarfe, Haushaltsnotlage, Wettbewerbsföderalismus, Finanzautonomie, Umverteilung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung des deutschen föderalistischen Finanzausgleichssystems seit der Wiedervereinigung 1990 und analysiert die politischen Auseinandersetzungen um dessen Gestaltung.
Im Zentrum stehen die Integration der neuen Bundesländer, die Anpassung der Finanzverfassung, das Spannungsfeld zwischen Solidarität und Wettbewerb sowie die Rolle des Bundesverfassungsgerichts.
Das Ziel ist es, die Prozesse der Entscheidungsfindung zu untersuchen und zu analysieren, wie Bund und Länder auf die Herausforderungen der Einheit reagiert haben, um die föderale Finanzordnung zu sichern.
Die Analyse basiert auf der systematischen Auswertung von offiziellen Dokumenten, relevanter Fachliteratur und der Berichterstattung in Medien zum Zeitpunkt der jeweiligen Verhandlungen.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit dem Verlauf der Verhandlungen seit 1990, den theoretischen Leitbildern zum Finanzausgleich und den spezifischen Streitfragen, die die Reformen der Jahre 1993 und 2001 prägten.
Wesentliche Begriffe sind Finanzausgleich, Solidarpakt, Politikverflechtung, Wettbewerbsföderalismus, Finanzverfassung und die Rolle der Länder als Akteure im bundesstaatlichen System.
Die strukturelle wirtschaftliche Schwäche der neuen Länder bei gleichzeitigem hohen Finanzbedarf sowie die unterschiedlichen Interessen der westdeutschen Geber- und Nehmerländer erschwerten den Konsens erheblich.
Das Gericht fungierte als „föderaler Konfliktschlichter“, dessen Urteile – insbesondere 1992 und 1999 – den Gesetzgeber zwangen, die Maßstäbe des Finanzausgleichs zu präzisieren und zu rationalisieren.
Die Akteure verfolgten eine Strategie der „Pfadabhängigkeit“: Komplexe Systemwechsel wurden vermieden, da sie zu unsicheren finanziellen Ergebnissen führen könnten; man bevorzugte Anpassungen des Bestehenden.
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