Diplomarbeit, 2006
66 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Begriff und Wesen der Genussrechte
II. Rechtsnatur
C. Die Einordnung des Genussrechtskapitals – Reichweite des § 8 Abs. 3 KStG
I. Problemstellung
II. Ausweis des Genussrechtskapitals in der Handelsbilanz
III. Ausweis des Genussrechtskapitals in der Steuerbilanz
1. Überblick
2. Verzicht auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz in der Steuerbilanz
3. Ausweis bei Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
4. Zwischenergebnis
IV. Abgrenzung zwischen obligationsähnlichen und beteiligungsähnlichen Genussrechten
1. Überblick
2. Der Belastungsvergleich
a) Klassisch
b) Kritik und Erweiterung
3. Beteiligung am Gewinn
a) Begriff
b) Gewinnbeteiligung mit Mindestverzinsung
c) Gewinnabhängige Festverzinsung
d) Berücksichtigung subjektiver Momente
e) Zusammenfassung
4. Beteiligung am Liquidationserlös
a) Allgemeines
b) Rückzahlung bei Liquidation
aa) Inklusive anteiliger stiller Reserven
bb) Exklusive anteiliger stiller Reserven
c) Rückzahlung vor Liquidation
d) Fehlender Rückzahlungsanspruch
e) Zusammenfassung
5. Zwischenergebnis
D. Die Besteuerung von Genussrechten beim Emittenten
I. Überblick
II. Begebung durch eine Kapitalgesellschaft
1. Besteuerung bei der Ausgabe/ Rückzahlung
2. Besteuerung der laufenden Ausschüttungen
a) Beteiligungsähnliche Genussrechte
b) Obligationsähnliche Genussrechte
3. Verlustteilnahme
4. Das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG
5. Genussrechte von Gesellschaftern – Anwendungsbereich des § 8a KStG
a) Überblick
b) Rückgriffsmöglichkeit
c) Eigenkapital oder Fremdkapital
d) Erfolgsabhängige oder vom Erfolg unabhängige Vergütung
e) Rechtsfolgen der Umqualifizierung der Vergütungen
III. Begebung durch eine Personengesellschaft bzw. einen Einzelunternehmer
1. Allgemeines
2. Der Genussrechtsinhaber als Mitunternehmer
a) Vorbemerkungen
b) Gesellschafterstellung
c) Mitunternehmerrisiko
d) Mitunternehmerinitiative
e) Zwischenergebnis
3. Besteuerung beim Emittenten
E. Zusammenfassung und Fazit
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Genussrechten und Genussscheinen beim Emittenten systematisch zu durchdringen. Angesichts der fehlenden gesetzlichen Definition und der hohen Flexibilität bei der Gestaltung von Mezzanine-Kapital untersucht der Autor die dogmatische Einordnung sowie die steuerlichen Konsequenzen unter besonderer Berücksichtigung des § 8 Abs. 3 KStG sowie der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG.
B. Grundlagen
Genussrechte werden zwar in verschiedenen Gesetzen erwähnt, eine gesetzliche Definition existiert allerdings nicht. Dies wurde vom Gesetzgeber im Hinblick auf eine flexible Gestaltung der Genussrechte bewusst gewählt. In dem ersten Entwurf des Reichsjustizministeriums zum neuen Aktiengesetz 1930 heißt es deshalb, dass „eine ins einzelne gehende Regelung auf diesem Gebiet nur hemmend wirken könnte“.
Um eine theoretische Einordnung vornehmen zu können, wurde im Laufe der Jahre von Rechtsprechung, Lehre und Literatur eine Begriffsbestimmung vorgenommen, die auf den ersten Blick weitgehend übereinstimmend zu sein scheint. Demnach sind Genussrechte reine Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art, die den Vermögensrechten der Gesellschafter angenähert oder gleichgestellt sein können. Viele Autoren kommen zu dem Ergebnis, es handele sich um ein Rechtsverhältnis „sui generis“, da eine Einordnung in bestehende Strukturen nicht vorgenommen werden kann. Eine nicht durch Gesetz vorgenommene Begriffsbestimmung lässt aber auch Raum für andere Interpretationen. So häufen sich z. B. die Meinungen, bei einem Genussrechtsverhältnis handele es sich unter bestimmten Voraussetzungen um eine (atypische) stille Gesellschaft.
A. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die zunehmende Bedeutung von Mezzanine-Finanzierungen für den Mittelstand und definiert den Fokus auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Genussrechten beim Emittenten.
B. Grundlagen: Es wird erörtert, dass es keine gesetzliche Definition von Genussrechten gibt und diese meist als schuldrechtliche Gläubigerrechte sui generis eingestuft werden.
C. Die Einordnung des Genussrechtskapitals – Reichweite des § 8 Abs. 3 KStG: Das Kapitel untersucht die steuerliche Einordnung von Genussrechtskapital und diskutiert die umstrittene Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes sowie die Differenzierung zwischen obligationsähnlichen und beteiligungsähnlichen Genussrechten.
D. Die Besteuerung von Genussrechten beim Emittenten: Dieses Kapitel analysiert die konkreten steuerlichen Folgen für Kapitalgesellschaften sowie für Personenunternehmen und behandelt dabei auch die Problematik der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG.
E. Zusammenfassung und Fazit: Die Arbeit fasst die Ergebnisse zusammen, unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren handelsrechtlichen Orientierung und konstatiert, dass die steuerrechtliche Unsicherheit die Attraktivität der Finanzierungsinstrumente eher zu steigern scheint.
Genussrechte, Genussscheine, Mezzanine-Kapital, Ertragsteuerrecht, Emittent, Eigenkapital, Fremdkapital, § 8 Abs. 3 KStG, § 8a KStG, Gewinnbeteiligung, Liquidationserlös, Maßgeblichkeitsgrundsatz, verdeckte Gewinnausschüttung, Besteuerung, Kapitalgesellschaft.
Die Arbeit befasst sich mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Genussrechten und Genussscheinen aus der Sicht des emittierenden Unternehmens.
Im Mittelpunkt stehen die steuerliche Einordnung von Genussrechtskapital als Eigen- oder Fremdkapital, die Abgrenzung von Genussrechten zu anderen Finanzierungsinstrumenten sowie die steuerlichen Konsequenzen bei verschiedenen Rechtsformen der Emittenten.
Ziel ist es, Klarheit in die komplexe und umstrittene steuerrechtliche Einordnung von Genussrechten zu bringen und die Frage der Abzugsfähigkeit der Vergütungen als Betriebsausgaben zu klären.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literatur- und Rechtsanalyse sowie die Auswertung relevanter Rechtsprechung zur steuerrechtlichen Behandlung von Mezzanine-Kapital.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Reichweite des § 8 Abs. 3 KStG, die Kriterien für den Belastungsvergleich zur Abgrenzung von Genussrechten und die spezifischen Besteuerungsfragen bei Kapital- sowie Personengesellschaften.
Wesentliche Begriffe sind Genussrechte, § 8 Abs. 3 KStG, § 8a KStG, Gewinnbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös und der Belastungsvergleich.
Während bei Kapitalgesellschaften spezielle Regelungen wie § 8 Abs. 3 KStG und § 8a KStG greifen, fehlen für Personengesellschaften explizite Vorschriften, weshalb hier die allgemeine einkommensteuerrechtliche Behandlung unter Berücksichtigung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes im Vordergrund steht.
Die Anwendung ist umstritten, da bei der Auslegung der Vorschrift zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung zahlreiche Fragen zur Einordnung des Kapitals und zur Qualifizierung der Vergütungen offenbleiben, was für die Emittenten mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist.
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