Bachelorarbeit, 2020
51 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Ausgangslage und Herangehensweise
B. Rechtlicher Hintergrund des vollautomatisierten Verwaltungsverfahrens
I. Hintergrund von Automatisierungsbestrebungen in der Verwaltung
II. Änderungen im VwVfG
1. Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
a. Abgrenzung der Verwaltungsaktbegriffe
b. „Vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen“
c. Zulassung durch Rechtsvorschrift
d. Kein Ermessens- und Beurteilungsspielraum
e. Funktion und Anwendungsbereich
2. Änderung des Untersuchungsgrundsatzes
3. Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte durch Abruf über Behördenportale
C. Einsatzmöglichkeiten von automatisierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
I. Status quo der Automatisierung in der Verwaltung
II. Bestimmung von automatisierbaren Verfahren
III. Technische Konzeption der Verfahrensautomatisierung
1. Algorithmen
a. Determinierte Algorithmen
b. Indeterminierte Algorithmen (KI)
2. Risikomanagementsysteme
D. Rechtliche Anforderungen an die Verfahrensautomatisierung
I. Unions- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
1. Grundsätzliches Verbot automatisierter Entscheidungen
a. Rechtsstaatliche Standards der Einwirkung und Kontrolle
b. Geeignete mathematische oder statistische Verfahren
2. Auskunfts- und Informationsrechte
3. Abweichungsspielraum der Mitgliedstaaten
4. Besondere Kategorien personenbezogener Daten
5. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzung
6. Datenschutz-Folgenabschätzung
II. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
a. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
b. Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
2. Gleichheit vor dem Gesetz und Diskriminierungsverbote
3. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und Rechtsstaatsprinzip
a. Abbildbarkeit von Recht durch Algorithmen
b. Anforderungen an die Konzeption und Kontrolle der Algorithmen
c. Zulässigkeit KI-basierter Entscheidungen
4. Verfahrensbezogener Grundrechtschutz
E. Gestaltungsleitlinien für das vollautomatisierte Verwaltungsverfahren
I. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
II. Inhaltliche Anforderungen an den Algorithmus
1. Entscheidungsrichtigkeit
2. Gerichtliche Kontrolle der Algorithmen
a. Ex-ante-Kontrolle
b. Ex-post-Kontrolle
III. Keine Einschränkung von Verfahrensgrundsätzen
IV. Grenzen des Einsatzes selbstlernender Algorithmen
F. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz automatischer Einrichtungen im vollautomatisierten Verwaltungsverfahren gemäß § 35a VwVfG. Das primäre Ziel ist die Bestimmung des rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Rahmens, um daraus Gestaltungsleitlinien für eine rechtskonforme Anwendung moderner IT-Systeme in der öffentlichen Verwaltung abzuleiten.
b. Indeterminierte Algorithmen (KI)
Selbstlernende Algorithmen (machine learning algorithms) werden in Diskussionen regelmäßig als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet. Der Begriff der künstlichen Intelligenz ist jedoch zunächst nicht eindeutig. Der in den 1950er Jahren geprägte Begriff sollte ursprünglich die These vertreten, dass die gesamte menschliche Intelligenz und Denkleistung auf Maschinen übertragbar sein könnte. Heute ist der KI-Begriff durch eine starke und eine schwache KI-These vertreten. Vertreter der starken KI-These halten größtenteils an der weit gefassten Ursprungsthese fest, während die schwache KI-These besagt, dass jedenfalls einzelne menschliche Denkvorgänge durch maschinelle Selbstoptimierung abgebildet werden können. Da in dieser Arbeit der mögliche Einsatz bereits existierender KI untersucht wird, wird für den KI-Begriff die schwache KI-These verwendet. Die Bundesregierung folgt in ihrem KI-Strategiepapier ebenfalls der schwachen KI-These.
Künstliche Intelligenz wird oft mit machine learning (maschinelles Lernen) gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um eine elementare Fähigkeit von KI-Systemen, die ihnen das selbstständige Aneignen von Zusammenhängen und Beziehungen ermöglicht. Anders als beim theoriegeleiteten Ansatz werden machine learning Algorithmen zu Beginn mit massiven Datenmengen (big data) zur Selbstoptimierung konditioniert, um Datensätze miteinander zu verknüpfen. Auch in der Einsatzphase versucht der Algorithmus sich durch Selbstoptimierung zu verbessern, womit auch bessere Problemlösungen, die bei der Programmierung nicht beachtet wurden, in die Entscheidungen des Algorithmus einfließen. Hier besteht allerdings die Gefahr, dass der Algorithmus nicht mehr nachvollziehbare Lernmuster entwickelt. Eine einzelne Entscheidung ist zwar weiterhin dokumentierbar, es lässt sich aber oft nicht mehr herausfinden, wie der Algorithmus zu dieser Entscheidung gefunden hat.
A. Ausgangslage und Herangehensweise: Das Kapitel führt in die Problematik der Digitalisierung der Verwaltung ein und erläutert die Zielsetzung der Untersuchung vor dem Hintergrund des § 35a VwVfG.
B. Rechtlicher Hintergrund des vollautomatisierten Verwaltungsverfahrens: Es werden die Entstehung und die inhaltlichen Änderungen im VwVfG durch das StModernG sowie die Funktion und der Anwendungsbereich der Norm analysiert.
C. Einsatzmöglichkeiten von automatisierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren: Dieses Kapitel betrachtet den Status quo, die Eignungskriterien für automatisierbare Verfahren sowie die technischen Grundlagen der Algorithmen.
D. Rechtliche Anforderungen an die Verfahrensautomatisierung: Eine umfassende juristische Analyse der unionsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für automatisierte Verwaltungsprozesse.
E. Gestaltungsleitlinien für das vollautomatisierte Verwaltungsverfahren: Das Kapitel leitet aus der vorherigen Analyse konkrete Anforderungen an Transparenz, Entscheidungsrichtigkeit und Kontrolle ab.
F. Fazit und Ausblick: Abschließende Beantwortung der Forschungsfrage und Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des KI-Einsatzes in der Verwaltung.
Vollautomatisierung, § 35a VwVfG, Verwaltungsverfahrensrecht, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Datenschutzrecht, DSGVO, Rechtsstaatsprinzip, Grundrechtsschutz, informationelle Selbstbestimmung, Risikomanagementsysteme, Transparenz, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Maschinelles Lernen, E-Government.
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an den Einsatz vollautomatisierter Systeme bei der Erlassung von Verwaltungsakten durch Behörden.
Im Mittelpunkt stehen die verfassungs- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verfahrensautomatisierung sowie die Anforderungen an Algorithmen und deren gerichtliche Kontrolle.
Die Forschungsfrage lautet, welche rechtlichen Anforderungen an eine realistische Vollautomatisierung von Verwaltungsverfahren gestellt werden müssen, um rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Standards zu entsprechen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analysemethode, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Kommentaren, aktueller Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der Technik, eine detaillierte datenschutz- und verfassungsrechtliche Analyse sowie die Erstellung von Gestaltungsleitlinien für die Praxis.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Vollautomatisierung, § 35a VwVfG, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Algorithmen, Rechtsstaatlichkeit und IT-Grundrecht.
Das StModernG schuf die wesentlichen neuen Rechtsgrundlagen für vollautomatisierte Verfahren, insbesondere durch die Einführung des § 35a VwVfG, welche den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung bildet.
Der Autor stuft den Einsatz von KI bei Ermessensentscheidungen aufgrund des Black-Box-Charakters als derzeit verfassungswidrig ein, sieht aber bei gebundenen Entscheidungen unter strengen Auflagen Entwicklungspotenzial.
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