Diplomarbeit, 2006
138 Seiten, Note: 1,3
1 Stellvertretung, Selbstbestimmung, Vorsorge - ethische Aspekte
2 Formen der Stellvertretung
2.1 Die gesetzliche Stellvertretung (Betreuung)
2.2. Die rechtsgeschäftliche Stellvertretung (Vollmacht)
3 Die Vorsorgevollmacht - Anspruch und Wirkung
3.1 Form
3.2 Inhalt
3.3 Wirkung
3.4 Parallelität von Vollmacht und Betreuung
4 Ziel und Hintergrund der Gesetzgebung zur Förderung der Vorsorgevollmacht
4.1 Erforderlichkeitsgrundsatz und Subsidiaritätsprinzip
4.2 Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Vorsorgevollmacht und deren Ergebnisse
5 Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen
5.1 Vorsorgeregister
5.2 Aufklärung und Informationsverbreitung
5.3 Zuständigkeitserweiterung der Betreuungsbehörde
6 Die Vorsorgevollmacht in der Praxis
6.1 Risiken und Nachteile für den Vollmachtgeber
6.1.1 Vollmachtsmissbrauch
6.1.2 Fehlende Kontrolle
6.2 Risiken und Nachteile für den Bevollmächtigten
6.2.1 Haftung
6.2.2 Eignung
6.2.3 Aufwandsentschädigung/Vergütung
6.3 Die Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr
7 Empirische Analyse zur Rechtsakzeptanz der Vorsorgevollmacht
7.1 Intention der Untersuchung
7.2 Methodische Vorüberlegungen
7.3 Wahl der Forschungsmethode
7.4 Erhebungssituation
7.5 Auswertung und Analyse der Beobachtung
7.5.1 Inhaltsanalyse
7.5.2 Interpretation
8 Zusammenfassung
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht, inwiefern die Vorsorgevollmacht eine praxisrelevante und rechtssichere Alternative zur gesetzlichen Betreuung darstellt. Im Fokus steht dabei die Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie deren praktische Umsetzung und Akzeptanz, insbesondere im Banken- und Sparkassenverkehr.
3.2 Inhalt
Die Vorsorgevollmacht muss drei wichtige Elemente beinhalten:
• die Angabe des oder der Bevollmächtigten,
• die Art der Vollmacht,
• die Befugnisse des Bevollmächtigten.
Von Seiten des Vollmachtgebers muss bei der Auswahl des Bevollmächtigten darauf geachtet werden, dass er auch nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) geeignet ist, die Angelegenheiten für den Betroffenen ausführen zu können. Bei Nichteignung der angegebenen Person kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn der Bevollmächtigte geschäftsunfähig ist. Es reicht dagegen nicht aus, dass lediglich Zweifel, die durch den Charakter oder der Intelligenz der Person hervorgerufen werden, bestehen.
Die Vorsorgevollmacht kann als General- oder Spezialvollmacht erteilt werden. Eine Generalvollmacht umfasst alle Belange des Betroffenen. Sie kommt einer gesetzlichen Betreuung nahe, wenn diese sonst in vollem Umfang notwendig wäre. Soll es sich um eine Spezialvollmacht handeln, so muss konkret geregelt sein, für welche Rechtsgeschäfte die Bevollmächtigung gelten soll. Besondere Wünsche oder Anweisungen zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht sollten auf Empfehlung des Bundesjustizministeriums durch eine schriftliche Handlungsanweisung niederlegt werden. Der Inhalt der Vorsorgevollmacht ist individuell gestaltbar, da er von die jeweiligen Bedürfnisse und Vorstellungen des Betroffenen gebunden ist.
Für den Vollmachtgeber ist es jederzeit möglich, mehrere Bevollmächtigte einzusetzen, denen jeweils alle oder bestimmte Aufgabenbereiche übertragen werden. Die Gefahr des Missbrauchs verringert sich dadurch, da eine wechselseitige Kontrolle vorhanden ist.
1 Stellvertretung, Selbstbestimmung, Vorsorge - ethische Aspekte: Definition grundlegender Begriffe sowie Analyse ethischer Werte im Kontext von Selbstbestimmung und staatlichem Eingriff.
2 Formen der Stellvertretung: Abgrenzung zwischen der gesetzlichen Betreuung und der privatrechtlichen Vollmacht als Instrumente der Fremdvertretung.
3 Die Vorsorgevollmacht - Anspruch und Wirkung: Detaillierte Darstellung der rechtlichen Anforderungen, Merkmale und der Wirkungsweise der Vorsorgevollmacht.
4 Ziel und Hintergrund der Gesetzgebung zur Förderung der Vorsorgevollmacht: Erörterung der gesetzgeberischen Motivation, insbesondere zur Stärkung der Privatautonomie und Kostenreduzierung im Betreuungswesen.
5 Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen: Kritische Betrachtung der implementierten Maßnahmen wie Vorsorgeregister und erweiterte Befugnisse der Betreuungsbehörden.
6 Die Vorsorgevollmacht in der Praxis: Diskussion der praktischen Risiken wie Vollmachtsmissbrauch sowie der rechtlichen Hürden im Rechtsverkehr.
7 Empirische Analyse zur Rechtsakzeptanz der Vorsorgevollmacht: Vorstellung der Untersuchungsmethode und Auswertung der Erkenntnisse über die Akzeptanz bei Kreditinstituten.
8 Zusammenfassung: Synthese der theoretischen und empirischen Ergebnisse mit Fazit zur Eignung als Alternative zur gesetzlichen Betreuung.
Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung, Selbstbestimmung, Privatautonomie, Erforderlichkeitsgrundsatz, Subsidiaritätsprinzip, Vollmachtsmissbrauch, Banken, Rechtssicherheit, Bevollmächtigter, Betreuungsbehörde, Rechtsverkehr, Patientenverfügung, Generalvollmacht, Spezialvollmacht.
Die Arbeit analysiert das Rechtsinstitut der Vorsorgevollmacht als Alternative zur gesetzlichen Betreuung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtssicherheit.
Zu den Schwerpunkten gehören rechtliche Rahmenbedingungen, ethische Aspekte der Fremdvertretung, die Intention des Gesetzgebers sowie die praktische Akzeptanz bei Banken.
Das Ziel besteht darin zu prüfen, ob die Vorsorgevollmacht tatsächlich eine rechtssichere und praktikable Alternative zur gesetzlichen Betreuung für hilfsbedürftige Menschen darstellt.
Es wurde eine Kombination aus theoretischer Analyse und einer empirischen, verdeckten teilnehmenden Beobachtung bei Banken und Sparkassen gewählt.
Der Hauptteil erörtert die rechtlichen Grundlagen (BGB), die gesetzgeberischen Ziele der Reformen seit 1992 sowie die praktischen Probleme bei der Umsetzung im Rechtsverkehr.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Vorsorgevollmacht, Selbstbestimmung, Rechtssicherheit, Banken und Gesetzgebung beschreiben.
Die Analyse zeigt, dass im Bankverkehr noch erhebliche Unsicherheiten bestehen und eine einheitliche Anerkennungspraxis fehlt, was oft zu individuellen Lösungen führt.
Die Behörde bietet zwar eine kostengünstige Beglaubigungsmöglichkeit, stößt jedoch bei der Akzeptanz im Banksektor häufig auf Skepsis gegenüber der notariellen Form.

