Skript, 2007
77 Seiten, Note: ohne
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
2. Verfassungsrecht
3. Materielles Recht
3.1. Sorgerecht für Kinder verheirateter Eltern, § 1626 BGB
3.2. Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern, § 1626 a BGB
3.3. Verlangen der Herausgabe eines Kindes, § 1632 BGB
3.4. Gefährdung des Kindeswohls, §§ 1666, 1666a BGB
3.5. Elterliche Sorge nach Trennung der Eltern, § 1671 BGB
3.6. Elterliche Sorge bei Trennung nicht verheirateter Eltern, § 1672 BGB
3.7. Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen, § 1682 BGB
3.8. Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern, § 1684 BGB
3.9. Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen, § 1685 BGB
3.10. Abänderung und Überprüfung gerichtlicher Anordnungen, § 1696 BGB
4. Prozessrecht und Prozessverlauf
4.1. Verfahrenseinleitung
4.2. Gerichtliche Ermittlungen
4.3. Bestellung eines Verfahrenspflegers
4.4. Anhörungspflichten des Gerichtes
4.5. Mitwirkung des Jugendamtes
4.6. Maßnahmen des Gerichtes
5. Verfahrenspflegschaft
5.1. Gesetzliche Grundlagen
5.2. Erforderlichkeit einer Bestellung
5.3. Aufgaben
5.4. Befugnisse
5.5. Pflichten
5.6. Qualifikation
5.7. Abgrenzung zum Sachverständigen
5.8. Abgrenzung zum Prozessbevollmächtigten
5.9. Rechtsbehelfe
5.10. Ende der Bestellung
5.11. Vergütung, Aufwendungs- und Auslagenersatz
6. Freiheitsentziehende Unterbringung eines minderjährigen Kindes
7. Abstammungsverfahren
8. Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
9. Gesetzestexte für Verfahrenspflegschaft
Diese Arbeit dient als juristischer Leitfaden für gerichtliche Verfahrenspflegschaften und erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie die praktische Rolle des „Anwalts des Kindes“ in verschiedenen familienrechtlichen Konstellationen.
3.4. Gefährdung des Kindeswohls, §§ 1666, 1666a BGB
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt und in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
In der Regel ist anzunehmen, das das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Personensorge beziehen, nicht befolgt.
Das Gericht kann Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge ersetzen.
In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen: Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des Kindesschutzes durch Grundgesetz, internationale Verträge und nationale Rechtsnormen.
2. Verfassungsrecht: Darstellung des Spannungsfeldes zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht und dem kindlichen Persönlichkeitsrecht.
3. Materielles Recht: Umfassende Erläuterung der familienrechtlichen Bestimmungen zu Sorge, Umgang, Herausgabe und Kindeswohlgefährdung.
4. Prozessrecht und Prozessverlauf: Beschreibung der Abläufe von Gerichtsverfahren, Anhörungspflichten und der Rolle des Jugendamtes.
5. Verfahrenspflegschaft: Analyse der Funktion, Aufgaben und Rechte des Verfahrenspflegers als Interessenvertreter des Kindes.
6. Freiheitsentziehende Unterbringung eines minderjährigen Kindes: Spezifische Anforderungen an das gerichtliche Verfahren bei geschlossener Unterbringung.
7. Abstammungsverfahren: Erläuterung der rechtlichen Regelungen zu Mutterschaft und Vaterschaft, inklusive moderner medizinischer Entwicklungen.
8. Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Ausblick auf geplante gesetzliche Änderungen und die neue Rolle des Verfahrensbeistands.
9. Gesetzestexte für Verfahrenspflegschaft: Zusammenstellung der relevanten Gesetzestexte aus BGB, StGB und weiteren Gesetzen.
Verfahrenspflegschaft, Familiengericht, Kindeswohl, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindeswohlgefährdung, Unterbringung, Abstammung, Vaterschaft, Verfahrensbeistand, SGB VIII, BGB, Minderjähriger, Anhörung, Sorgerecht.
Die Arbeit bietet eine strukturierte Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe für Verfahrenspfleger in gerichtlichen Verfahren, die minderjährige Kinder betreffen.
Die zentralen Schwerpunkte sind das materielle Familienrecht (Sorge- und Umgangsrecht), der Schutz des Kindeswohls und die prozessualen Rechte und Pflichten von Verfahrenspflegern.
Das Ziel ist es, Praxisrelevantes Wissen über die rechtliche Stellung des Kindesvertreters zu vermitteln und die Anwendung der einschlägigen Paragraphen aus BGB und FGG in der gerichtlichen Praxis zu erläutern.
Es handelt sich um eine systematische juristische Darstellung, die Gesetze, Rechtsprechung und Fachliteratur zur Verfahrenspflegschaft analysiert und in einen praktischen Kontext setzt.
Der Hauptteil gliedert sich in materiell-rechtliche Grundlagen, das Prozessrecht bei Kindeswohlgefährdungen, die spezifische Ausgestaltung der Verfahrenspflegschaft sowie Sonderbereiche wie Unterbringung und Abstammungsrecht.
Neben dem zentralen Begriff der Verfahrenspflegschaft sind Begriffe wie Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsstreit, Anhörungsrechte und prozessuale Vertretung von Kindern prägend.
Das Wächteramt beschreibt die staatliche Pflicht des Familiengerichts, bei Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes aktiv einzugreifen, wenn die Eltern nicht dazu in der Lage oder bereit sind.
Die Reform sieht die Umbenennung des Verfahrenspflegers in Verfahrensbeistand vor und zielt darauf ab, dessen Rolle als Vermittler sowie dessen Aufgabenkreis gesetzlich präziser zu definieren.
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