Skript, 2007
64 Seiten, Note: ohne
A. VORWORT
B. EINFÜHRUNG IN DIE PROBLEMFELDER DES FAMILIENRECHTES
C. BÜRGERLICHE EHE (§§ 1297-1588 BGB)
I. Verlöbnis, §§ 1297-1302 BGB
1. Rechtsnatur
2. Form des Verlöbnisses
3. Wirkungen der Verlobung:
4. Folgen der Beendigung des Verlöbnisses, §§ 1298-1299 BGB:
5. Rückgabe der Geschenke, § 1301 BGB
6. Verjährung, § 1302 BGB
7. Durchsetzung der Ansprüche
II. Recht der Eheschließung
1. Ehefähigkeit, §§ 1303, 1304 BGB
2. Eheverbote, §§ 1306-1308 BGB
3. Ehefähigkeitszeugnis, § 1309 BGB
4. Eheschließung, §§ 1310-1312 BGB
5. Aufhebung der Ehe, §§ 1313-1318 BGB
III. Rechtliche Auswirkungen der Eheschließung, §§ 1353 ff BGB
1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, § 1353 Abs.1 BGB
2. Ehe- und Familienname, § 1355 BGB
3. Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit, § 1356 BGB
4. Schlüsselgewalt, § 1357 BGB (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfes)
5. Sorgfaltspflichten, § 1359 BGB (beschränkter Haftungsmaßstab)
6. Familienunterhalt, § 1360 BGB
7. Eheliches Güterrecht, §§ 1363-1563 BGB
8. Vermögensrechtliche Außenwirkungen
9. Elterliche Sorge
Anhörung weiterer Personen (§ 70 d FGG)
10. Abstammung
11. Staatsangehörigkeit
D. RECHTLICHE REGELUNGSBEREICHE NACH TRENNUNG DER EHEGATTEN
I. Elterliche Sorge bei Trennung der Eltern, §§ 1671, 1672 BGB:
1. Sorgerecht bei Trennung der miteinander verheirateten Eltern
2. Einseitige Sorgerechtsregelung auf Antrag eines Elternteils, § 1671 BGB
II. Umgangsrecht bei Trennung der Eltern, § 1684 BGB
III. Ehewohnung und Hausrat
1. Hausratsgegenstände bei Trennung von Eheleuten (§ 1361 a BGB)
2. Ehewohnung bei Getrenntleben, § 1361 b BGB
IV. Trennungsunterhalt, § 1361 BGB
1. Voraussetzungen des Anspruches auf Trennungsunterhalt, § 1361 BGB
2. Höhe des Anspruches auf Trennungsunterhalt, §§ 1361, 1578 BGB
V. Kindesunterhalt, §§ 1601 ff BGB
1. Minderjährige Kinder
2. Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
E. SCHEIDUNG DER EHE, §§ 1564-1568 BGB
1. Grundsatz
2. Abhängigkeit von der Trennungszeit
3. Härteklausel, § 1568 BGB
4. Anzuwendendes Recht bei Ehe mit oder zwischen Ausländern
F. RECHTLICHE REGELUNGSBEREICHE FÜR DIE NACHEHELICHE ZEIT
I. Elterliche Sorge bei Scheidung, §§ 1671 BGB
II. Kindesunterhalt nach Scheidung der Eltern
III. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten, §§ 1569 ff BGB
1. Grundsatz
2. Unterhaltstatbestände
3. Zeitliche Begrenzung der Unterhaltsansprüche, § 1573 Abs.5 BGB
4. Unterhaltshöhe, § 1578 BGB
5. Verwirkung des Unterhaltsanspruches, § 1579 BGB
6. Konkurrenz der Ansprüche eines geschiedenen und eines neuen Ehegatten, § 1582 BGB
7. Auskunftsanspruch, §§ 1580, 1605 BGB
8. Durchsetzung der Ansprüche
IV. Versorgungsausgleich, §§ 1587 ff BGB
1. Grundgedanke des Versorgungsausgleiches
2. Die wichtigsten Versorgungsarten:
3. Qualität der Versorgungen
4. Verbundentscheidung:
V. Ausgleich des Zugewinnes bei Ehescheidung, §§ 1371 ff BGB
1. Wortlaut der Ausgleichsbestimmung des § 1378 BGB
2. Feststellung der Ausgleichsforderung
VI. Hausrat und Wohnung
1. Voraussetzungen
2. Verfahren
3. Vollstreckung
Das Ziel dieses Skripts ist es, Studierenden sozialer Berufe sowie in der Praxis tätigen Fachkräften die wesentlichen familienrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, um diese sicher in der täglichen Arbeit, etwa in der Jugend- oder Familienhilfe, anwenden zu können.
4. Schlüsselgewalt, § 1357 BGB (Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfes)
Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte -unabhängig vom Güterstand zwischen den Ehegatten- berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten abzuschließen. Anzuwenden ist ein individueller, auf die jeweilige Lebenssituation der Familie / Ehe abstellender Maßstab. Entscheidend ist auf den Lebenszuschnitt der Familie abzustellen, wie er nach außen in Erscheinung tritt (BGHZ 94, 6).
In der Literatur und Rechtsprechung werden folgende Rechtsgeschäfte unter dem Stichwort „Schlüsselgewalt“ erörtert: Gedeckt von der Schlüsselgewalt sind u.a. der Kauf von Lebens- und Genussmitteln, der Erwerb von Hausrats- und Einrichtungsgegenständen, Handwerkeraufträge für die Wohnung, Telefondienstverträge für die Familienwohnung sowie das Vorführen des Autos zum TÜV.
Durch ein Schlüsselgewaltgeschäft werden grundsätzlich beide Ehegatten berechtigt (§ 428 BGB) und auch verpflichtet (Gesamtschuldner gem. §§ 421-425 BGB). Jeder Ehegatte kann daher Leistung an sich verlangen und auch alleine widerrufen, z.B. nach § 7 des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) oder nach § 1 des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (Haustür-WG). Des Weiteren kann jeder Ehegatte z.B. Gewährleistungsrechte einfordern oder ein Mietverhältnis kündigen. Jeder Ehegatte ist aber auch alleine empfangszuständig für Willenserklärungen Dritter, wie Mahnungen, Kündigungen etc.
Ist ein Ehegatte minderjährig, so braucht er zu einer eigenen Verpflichtung bei Geschäften im Rahmen der Schlüsselgewalt die Zustimmung (vor Abschluss) oder die Genehmigung (nach Abschluss) seines gesetzlichen Vertreters (Minderjährigenschutz). Unabhängig von der Verpflichtung und Berechtigung der Ehegatten aus einem Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfes („Schlüsselgewalt“) beurteilt sich die Frage, wer Eigentümer eines angeschafften Gegenstandes wird. Die Begründung des Eigentums ist abhängig vom Willen der Eheleute.
C. Bürgerliche Ehe (§§ 1297-1588 BGB): Behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe von der Verlobung über die Eheschließung bis hin zu den wechselseitigen Pflichten und Rechten der Ehepartner.
D. RECHTLICHE REGELUNGSBEREICHE NACH TRENNUNG DER EHEGATTEN: Erläutert die rechtlichen Folgen bei Trennung, insbesondere hinsichtlich der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, der Aufteilung von Hausrat und Wohnung sowie der Berechnung des Trennungsunterhalts.
E. SCHEIDUNG DER EHE, §§ 1564-1568 BGB: Beschreibt die Voraussetzungen des Zerrüttungsprinzips sowie die zeitlichen Bedingungen und Härteklauseln, unter denen eine Ehe geschieden werden kann.
F. RECHTLICHE REGELUNGSBEREICHE FÜR DIE NACHEHELICHE ZEIT: Befasst sich mit den Folgen der Scheidung, darunter nachehelicher Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und der Ausgleich des Zugewinns.
Familienrecht, Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich, Kindeswohl, Schlüsselgewalt, Trennungsunterhalt, Haushaltsführung, Eherecht, Kindschaftsrecht, Vermögensauseinandersetzung
Das Skript bietet eine systematische Übersicht über die wesentlichen familienrechtlichen Grundlagen in Deutschland, angepasst an die Bedürfnisse der sozialen Arbeit.
Die Arbeit behandelt die gesamte Spanne von der Begründung der Ehe über deren Trennung und Scheidung bis hin zu den rechtlichen Folgen für Ehepartner und Kinder.
Das primäre Ziel ist es, Sozialarbeitern und Studierenden den Zugang zum komplexen Familienrecht zu erleichtern, um rechtliche Grundlagen in der Beratungspraxis anzuwenden.
Es wird auf die systematische Darstellung der maßgeblichen BGB-Paragraphen sowie der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur verwiesen, um eine praktische Anwendbarkeit zu gewährleisten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Phasen der ehelichen Lebensgemeinschaft, die Trennungsphase und die nacheheliche Zeit, inklusive spezifischer Unterhalts- und Sorgeberechtigungsfragen.
Die Darstellung verzichtet bewusst auf unnötig komplexe juristische Debatten, um die für soziale Berufe notwendige Übersichtlichkeit und Anwendbarkeit zu bewahren.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen; das Umgangsrecht wird als Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen gestärkt, wobei bei Gefährdung das Familiengericht eingreifen kann.
Der Versorgungsausgleich soll rentenrechtliche Nachteile ausgleichen, die durch eine einvernehmliche Rollenverteilung in der Ehe (z.B. Kindererziehung) entstanden sind.
Das Kindeswohl ist der oberste Maßstab; bei geschlossenen Unterbringungen existiert ein strenges gerichtliches Prüfungsverfahren, um das Elternrecht nur bei tatsächlicher Gefährdung einzuschränken.
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